Verstoß wegen Urheberrechts­verletzungen – Hilfe bei Abmahnung

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen sind im Online-Handel keine Seltenheit. Vor allem wegen der unberechtigten Verwendung von Bildern und Texten werden Shop-Betreiber aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Urheberrechtlich geschützt sind unter anderem folgende Werke: Fotografien und Bilder, Grafiken und Designs, Software, Texte und Artikelbeschreibungen, Musik und Jingles sowie Filme und Videos.

Zudem empfehlen wir: Lass dich juristisch beraten. Die erfahrenen Rechtsanwälte des Händlerbunds helfen dir bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung schnell und unkompliziert weiter. 

  1. Schnelle Unterstützung durch den erfahrene Rechtsanwälte
  2. Hilfe bei bereits erhaltener Abmahnung
  3. Schnelle und unkomplizierte Hilfe
intro-leistungen-hilfe-bei-abmahnung

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – So reagierst du richtig

hb-iconset-abmahnung-keine-panik

Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

hb-iconset-abmahnung-nicht unterschreiben

Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

hb-iconset-euro-durchgestrichen

Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

Du hast eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten?

Wenn du eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten hast, solltest du die Sache ernst nehmen, aber gleichzeitig Ruhe bewahren. Das Schreiben eines Mitbewerbers oder einer Bildagentur, welches zur Zahlung von Lizenzgebühren auffordert bzw. ein Abmahnschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzung, sollte in jedem Fall von einem Rechtsanwalt sorgfältig geprüft werden.

Bevor du die beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnest, ist die Klärung ratsam, ob die gestellten Ansprüche überhaupt in der geforderten Größenordnung berechtigt sind. In einigen Fällen ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst oder der geforderte Betrag zu hoch angesetzt. Daher sind voreilige Reaktionen im Abmahnfall weder notwendig noch hilfreich.

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverstoß ist erstmal ein Schock. Aber keine Panik, wir übernehmen für dich.

Wichtig ist jetzt: Lass deine Urheberrechts-Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen.

Warum? Wenn die beiliegende Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist, können sich daraus unangenehme Konsequenzen für dich ergeben. Eventuell drohen dann bei zukünftigen Verstößen erhebliche Vertragsstrafen.

  1. Wir setzen uns umgehend mit dir in Verbindung
  2. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt
  3. Wir modifizieren die Unterlassungserklärung ggf. zu deinen Gunsten
  4. Wir prüfen, ob die geforderten Abmahnkosten zu hoch angesetzt sind

hb-iconset-ideeDie in Abmahnungen gesetzten Fristen, die in der Regel zwischen 5 und 14 Tagen liegen, sind grundsätzlich verbindend. Aber zu kurz gesetzte Fristen können auch unwirksam sein und automatisch durch angemessene Fristen abgelöst werden.  

So geht‘s am schnellsten: Lade deine Abmahnung direkt hoch

Nutze den Abmahnungsupload und sende uns alle vorhanden Unterlagen zu. Um dich vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitierst du von vielen weiteren Leistungen wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und vielem mehr.

Jetzt Abmahnung hochladen

Sende uns jetzt alle vorhandenen Unterlagen zu. Um dich vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitierst du von vielen weiteren Services, wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und mehr.

hb-iconset-upload

Wie geht es jetzt weiter?

 

1
Mitgliedschaft wählen

Wenn du dein Abmahnschreiben komplett hochgeladen hast, wählst und buchst du im nächsten Schritt dein gewünschtes Mitgliedschaftspaket.

 
2
Umgehende Bearbeitung

Jetzt übernehmen unsere spezialisierten Juristen. Wir haben schon mehr als 26.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeitet und helfen auch dir weiter.

 
3
Sie haben Fragen?

Wenn du weitere Fragen hast, ruf uns gern an. Wir sind rund um die Uhr erreichbar: +49 341 926590 .

 

Was fällt unter den Urheberschutz?

Durch das Urheberrecht sind nicht nur geistige Schöpfungen eines Urhebers geschützt, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Verwertung des Werkes gesichert. Unter den Urheberschutz fallen dabei zum Beispiel diese Werke: 

  1. Filme und Videos 
  2. Musik und Jingles 
  3. Grafiken und Designs 
  4. Fotografien und Bilder 
  5. Texte und Artikelbeschreibungen

Sobald eine Idee in eine erfassbare Form gebracht wurde, handelt es sich bei der Person um einen Urheber und das Werk ist automatisch geschützt. Nicht urheberrechtlich geschützt sind dagegen zum Beispiel Fakten, Theorien oder Funktionsweisen. 

Was ist eine Urheberrechtsverletzung?

Um geistiges Eigentum zu schützen, hat der Gesetzgeber im Urheberrecht klar geregelt, welche Verwendung geschützter Werke eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Der Urheber, dem die erforderliche „Schöpfungshöhe“ zuzusprechen ist, hat das ausschließliche Recht, sein Werk umfassend zu verwerten. Dazu gehört u.a. das Recht, sein Werk öffentlich zugänglich zu machen oder es zu vervielfältigen. Verletzt ein anderer dieses Recht, kann sich der Urheber wehren. Das Mittel zur Wahl ist zumeist die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Technisch sind geschützte Werke wie z.B. Bilder, Fotografien oder Texte leicht auffindbar und die Abmahnungen im Urheberrecht somit an der Tagesordnung. Bildagenturen beauftragen nicht selten eine auf diesen Bereich spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Verfolgung von Verstößen gegen das Urheberrecht.

Wann werden Urheberrechte verletzt?

Urheberrechte werden immer dann verletzt, wenn man ein Werk verwendet, ohne die erforderliche Erlaubnis, auch Lizenz genannt, zu besitzen. Bevor man ein Bild oder einen Text aus dem Internet für seine eigene Homepage verwendet, muss man also sicherstellen, dass man das auch darf.

Wer auf Nummer sicher gehen will, geht für die Bildersuche gleich auf Stock-Plattformen. Hier gibt es kostenpflichtige Modelle, aber auch kostenfreie Angebote. Bei kostenfreien Angeboten sollte aber kritisch geschaut werden, ob das Angebot auch wirklich seriös ist. Insgesamt lohnt sich auf jeden Fall ein Blick in die AGB: Dort ist geregelt, wie und in welchem Umfang die zur Verfügung gestellten Bilder genutzt werden dürfen. An diese Regeln müssen sich Nutzer zwingend halten. Eine Überschreitung der AGB stellt ebenfalls einen Urheberrechtsverstoß dar.

Wer darf wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen?

Der Rechteinhaber bzw. der Urheber des Werkes kann dich abmahnen. Er hat die Möglichkeit dich privat abzumahnen oder dies einem Rechtsanwalt zu überlassen. In der Regel kommt die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung vom Rechtsanwalt bzw. einer Kanzlei. 

Nicht reagieren auf eine Abmahnung – Diese Konsequenzen sind möglich

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen kann ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und sollte daher nicht einfach ignoriert werden. Bei einer Abmahnung handelt es sich um eine außergerichtliche Einigung. Wenn du dies einfach ignorierst, kann der Abmahnende weitere rechtliche Schritte, zum Beispiel eine Klage vor Gericht, einleiten. 

Trotzdessen solltest du auf eine Abmahnung nicht vorschnell oder unüberlegt reagieren. Wir empfehlen dir, dich von einem erfahrenen Rechtsanwalt des Händlerbunds beraten zu lassen. 

Kosten einer Abmahnung im Urheberrecht

Mahnt der Rechteinhaber einen anderen wegen einer Urheberrechtsverletzung ab, so muss hier im Groben zwischen zwei Kostenpunkten entschieden werden.

Fiktive Lizenzgebühr als Schadensersatz

Zum einen kann der Urheber Schadensersatz für die widerrechtliche Verwendung seiner Werke fordern. Hierfür wird meistens eine fiktive Lizenzgebühr berechnet. Es wird also so getan, als hätte der Urheber eine Lizenz für die Nutzung erteilt und dafür Lizenzgebühren verlangt. Werden durch die Verwendung eines Werkes gleich mehrere Rechte gleichzeitig verletzt, so kann im Einzelfall pro Verletzung einmal die Lizenz verlangt werden. Wird beispielsweise ein Foto rechtswidrig verwendet, werden in der Regel gleichzeitig folgende Urheberrechte verletzt:

  1. das Veröffentlichungsrecht
  2. das Recht auf Nennung des Urhebers
  3. das Vervielfältigungsrecht
  4. das Bearbeitungsrecht

Im Einzelfall kann es also dazu kommen, dass für jede dieser vier Verletzungen je eine Lizenzgebühr als Schadensersatz verlangt wird. Die Höhe dieser fiktiven Lizenzgebühr ist hochindividuell und hängt beispielsweise davon ab, ob es sich bei dem Urheber um einen professionellen Fotografen handelt.

Kosten für die Rechtsverfolgung

Bemerkt der Urheber eine Rechtsverletzung, so folgt in den meisten Fällen eine Abmahnung, mit der der Urheber zur Unterlassung auffordert. Für diese Abmahnung kann sich der Urheber durch einen Anwalt vertreten lassen. Die Kosten, die für die Vertretung entstehen, nennt man Abmahngebühren und müssen bei einer berechtigten Abmahnung vom Abgemahnten bezahlt werden. Die Höhe der Kosten ist vom sogenannten Gegenstandswert abhängig und dieser ist identisch mit der geforderten Schadensersatzsumme. In der Regel betragen die Abmahngebühren allerdings um die 1.000 Euro.

hb-iconset-ideeDie Kosten einer Abmahnung sind nur dann nicht zu tragen, wenn sich diese als unberechtigt herausstellt. Deinerseits bleiben dann natürlich Anwaltskosten, die sich durch die Mitgliedschaft beim Händlerbund in Grenzen halten.  


Abmahnkostenrechner

Du möchtest wissen, welchen Kosten bei einer Abmahnung z.B. im Urheberrecht auf dich zukommen könnten? Mit dem Abmahnkostenrechner kannst du diese schnell und einfach berechnen lassen.

Folgen einer Abmahnung im Urheberrecht

Mit der Abmahnung im Urheberrecht will der Urheber, neben dem Ausgleich des entstandenen Schadens, im Wesentlichen zwei Dinge erreichen:

  1. Zum einen soll die Urheberrechtsverletzung eingestellt werden
  2. zum anderen soll die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.

Bei einer berechtigten Abmahnung muss der Abgemahnte also das urheberrechtlich geschützte Werk von seiner Seite entfernen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Kommt er dem nicht nach, so kann der Urheber ein gerichtliches Verfahren anstreben und die Rechtsfolgen erzwingen.

Aus der Praxis: Oftmals fordert der Urheber vor der eigentlichen Abmahnung zur Auskunft auf. Bei diesem Auskunftsersuchen geht es darum, herauszufinden, in welchem Umfang das urheberrechtlich geschützte Werk verwendet wurde.

Können Urheberrechtsverletzungen strafrechtliche Konsequenzen haben?

Eine Verletzung des Urheberrechts kann neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dafür muss der Inhaber des Schutzrechts einen Strafantrag stellen. 

Strafrechtliche Konsequenzen bei Urheberrechtsverletzungen sind dann möglich, wenn die Rechtsverletzung vorsätzlich begangen wurde. Bei einem absichtlichen Verstoß gegen das Urheberrecht drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Strafe kann noch härter ausfallen, wenn die Urheberrechtsverletzung gewerbsmäßig erfolgt.

Wissenswertes zum Thema Urheberrechtwissenswertes

Was ist Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt die Rechte von Urhebern.

 hb-iconset-paragraph§ 11 Urhebergesetz: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“

Beispiele für: “ohne” Urheberrechts-Werke

Es gibt auch Werke, die gemeinfrei sind. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird für diese Werke oft die Beschreibung „ohne Urheberrecht“ oder „lizenzfrei“ verwendet. Urheberrechtlich geschützte Werke können dann gemeinfrei werden, wenn

  1. das Urheberrecht abgelaufen ist oder
  2. der Urheber sein Werk der gemeinfreien Nutzung überlassen hat.

Urheberrecht bei Instagram, TikTok, YouTube

Auch auf Social-Media-Plattformen muss das Urheberrecht natürlich eingehalten werden. So darf beispielsweise nicht einfach ein Video von YouTube gedownloadet werden, um es an anderer Stelle hochzuladen. Die Plattformen bieten aber oftmals die Möglichkeit, Inhalte über einen HTML-Code oder ähnliches einzubinden. Dieses Einbinden ist in der Regel legal, weil die Urheber der Werke beim Hochladen auf die Plattformen wissen, dass es diese Funktion gibt und damit rechnen müssen, dass andere ihre Werke auf diesem bestimmten Weg einbinden.

Wann erlischt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht für Werke erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Sind Screenshots oder Memes urheberrechtlich geschützt? 

Bei Screenshots handelt es sich nicht um Lichtbilder, also sie wurden nicht mittels einer Strahlentechnik erstellt, sodass sie nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das gilt aber nur für den Screenshot und nicht den Inhalt, den man damit gegebenenfalls festgehalten hat. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen dann verbreitet werden, wenn es dem Zwecke der Karikatur oder Parodie dient, sodass die Verwendung von Memes nach dem Urheberrecht zulässig ist. 

Ist die Nutzung von Inhalten auf sozialen Medien ohne Weiteres erlaubt?

Insbesondere als Influencer rechtssicher zu handeln, kann eine Herausforderung sein. Auch hier dürfen urheberrechtlich geschützte Werke, speziell Bilder und Musik, nicht ohne Nutzungserlaubnis verwendet werden. Ansonsten droht eine Abmahnung durch den Urheber.

Kann ich für die Verwendung eines Bildes auf meiner Website abgemahnt werden?

Wenn du ein urheberrechtlich geschütztes Bild verwendest, ohne die Freigabe des Urhebers oder die zur Nutzung notwendige Lizenz zu haben, kannst du dafür abgemahnt werden.

Wie kann ich feststellen, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist? 

Im Idealfall musst du den Ursprung eines Werkes nicht nachträglich prüfen, da du dich von Anfang an auf Plattformen bewegst, die dir Nutzungsrechte für Werke ausstellen. Wenn du feststellen willst, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, kannst du zum Beispiel Suchmaschinen nutzen, wobei Bilder oder Musik in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützt sind. 

Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn ich eine Urheberrechtsverletzung feststelle?

Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, solltest du sicherstellen, dass in deinem Online-Shop keine Urheberrechte verletzt werden. Wenn du doch eine Verletzung des Urheberrechts feststellst, solltest du die Verletzung sofort beheben. 

Wie kann ich mich gegen eine unberechtigte Beschuldigung der Urheberrechtsverletzung wehren? 

Wenn du eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhältst, solltest du dich in jedem Fall rechtlich beraten lassen, denn du hast die Möglichkeit eine Abmahnung anzufechten

Welche Rolle spielen Creative-Commons-Lizenzen (CC)?

Künstler bzw. Urheber haben die Möglichkeit, ihre Werke der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Sogenannte Creative-Commons-Lizenzen definieren dann genau, unter welchen Bedingungen die Nutzung erfolgen kann. Dabei gibt es verschiedene Formen der CC-Lizenzen, zum Beispiel die CC BY-Lizenz. Bei dieser Form dürfen die bereitgestellten Bilder auch bearbeitet und kommerziell verwendet werden. Urheber und Lizenz sind aber trotzdem zu nennen und zu verlinken und auf die Bearbeitung des Bilds muss hingewiesen werden. 

Was ist urheberrechtlich geschützt?

Auch wenn die Fotos noch so allgemein wirken, beispielsweise nur das Produkt vor einem weißen Hintergrund darstellen, sind sie urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Einwilligung des Fotografen oder Rechteinhabers nicht genutzt werden. Das Gesetz sagt dazu: „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz…”.

Urheberrechtlicher Schutz wird u. a. für folgende Werke gewährt:

  1. Fotos, z. B. Produktfotos
  2. Schriftwerke, Reden und Computerprogramme, z. B. auch Artikelbeschreibungen, Rechtstexte
  3. Videos und Musikwerke
  4. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen, Kartenmaterial
  5. Grafiken, z. B. Firmenlogos

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten. Das umfasst beispielsweise das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht. Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe). Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung oder das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger. 

Macht ein Dritter davon Gebrauch, ohne hierzu ermächtigt worden zu sein, z. B. über eine Lizenz oder Nutzungserlaubnis, verletzt er die Urheberrechte und kann dafür kostenpflichtig abgemahnt werden. Ein Foto darf beispielsweise in keinem Fall ungefragt verwendet werden. Das Urheberrecht schützt den Urheber generell vor einer unberechtigten Vervielfältigung oder unberechtigten Veröffentlichung der Fotografien auf anderen Websites.

Scheidet eine Urheberrechtsverletzung aus, wenn das ©-Zeichen des Originals nicht verwendet wurde?

Nein. Die oben genannten Werke sind bereits von Gesetzes wegen geschützt. Es ist nach dem deutschen Recht nicht notwendig, ein Copyright-Zeichen an einem Werk anzubringen. Das Urheberrechtsgesetz enthält solche Anforderungen bewusst nicht, um die Künstler vor einem übermäßigen Verwaltungsaufwand zu bewahren. Das „©“ – das sog. Copyright-Zeichen (Copyright, dt.: „Kopierrecht“) – ist dem deutschen Recht nicht bekannt, sondern stammt vielmehr aus dem anglo-amerikanischen Recht. Im Urheberrecht der Vereinigten Staaten konnten die Rechte nach früherer Rechtslage an einem Werk tatsächlich erlöschen, wenn es nicht mit einem Copyright-Vermerk versehen war.

Auch im umgekehrten Fall unterliegen viele dem Irrtum, eine Urheberrechtsverletzung scheide aus, wenn das Copyright-Zeichen mit kopiert oder die Quelle angegeben wird.

Sind die Urheber selbst schuld, wenn sie Werke veröffentlichen?

Viele Stimmen werden auch laut, dass die Urheber, beispielsweise Fotografen selbst schuld seien, wenn sie ihre Werke veröffentlichen und diese dazu noch ohne Wasserzeichen oder Kopierschutz ins Netz stellen. Auch dies ist rechtlich gesehen irrelevant und kann eine Urheberrechtsverletzung nicht ausschließen.

Wie können Urheberrechtsverletzungen aufgespürt werden?

Für den betroffenen Urheber ist ein Bilderklau ein großes Ärgernis. Werden Fotos ohne Erlaubnis durch den Urheber genutzt, so kann dies gravierende Rechtsfolgen nach sich ziehen. Besonders die Anonymität des Internets macht es Betroffenen im Ernstfall jedoch schwer, die Täter ausfindig zu machen und sie angemessen zur Verantwortung zu ziehen. 

Für das Aufspüren der Fotos gibt es spezielle Software, die das Bild oder Teile daraus im Netz ausfindig machen kann. Dabei kann sogar via Google Cache eine bereits abgelaufene Seite aufgefunden werden, die man über eine reguläre Suche gar nicht mehr gefunden hätte.

Wer gewerbliche Webseiten betreibt, über die Urheberrechte verletzt werden, kann jedoch von dem Betroffenen auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden.

Wie kann der Abmahner seine Urheberschaft nachweisen?

Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.

Anders als bei eingetragenen Marken gibt es in Deutschland keine zentrale Stelle, bei der etwa Fotografien und deren Urhebernachweise rechtssicher hinterlegt werden können. Das Register anonymer und pseudonymer Werke beim Deutschen Patent- und Markenamt spielt nur eine Rolle für die Schutzdauer von anonymen oder unter einem Pseudonym veröffentlichten Werken. Auch die GEMA hat in einem Rechtsstreit keine Aussagekraft, da sie nur für musikalische Werke verantwortlich ist.

Die bloße Behauptung der Urheberschaft reicht in einem Prozess jedenfalls nicht aus (Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.01.2010, Az. 308 S 2/09). 

Das Gesetz sagt zur Urheberschaft Folgendes: „Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen.“ Das gilt grundsätzlich auch für Online-Veröffentlichungen (Landgericht Frankfurt a.M., Az.: 2-6 O 247/07). Sprich: Wer Fotos und Bilder online veröffentlicht hat, etwa in seinem Online-Shop, und sie dort mit einem Copyright-Vermerk versehen hat, gilt als vermutlicher Urheber.

Folgende Möglichkeiten gibt es für den Nachweis bei Fotos:

  1. Ist ein Fotograf im Besitz bestimmter Fotodateien, kann er sie auf CD speichern, Namen und Datum darauf vermerken und einem Dritten versiegelt und mit postalischem Stempel übergeben. Der erste Anschein spricht dafür, dass der Fotograf die betreffenden Fotos auch hergestellt hat und Urheber der Fotos ist (Landgericht München I, Urteil vom 21.05.2008, Az.: 21 O 10753/07).
  2. Auf derselben CD sollte außerdem die Angabe des Urhebers in einer Textdatei ergänzt werden (Landgericht Kiel, Urteil vom 02.11.2004, Az.16 O 112/03).
  3. Der Fotograf sollte eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos vorlegen können. Im Idealfall sind auch unbrauchbare Fotos noch vorhanden.
  4. Diese Fotos sollten in der höchstmöglichen Auflösung und im RAW-Format vorhanden sein. Das geklaute Foto wird online meist nur in niedriger Auflösung verwendet.
  5. Ein gewichtiges Indiz ist die Vorlage der Original-Negative (Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2009, Az.57 C 14613/08).

Jedoch muss der Richter überzeugt werden. Das kann dazu führen, dass eine Kombination der verschiedenen Möglichkeiten notwendig ist, oder gar Zeugen geladen werden müssen. Dazu sei aber gesagt, dass Streitigkeiten um die Urheberschaft selbst selten „ausarten“.

Wer kann eine Urheberrechtsverletzung abmahnen?

Die Schöpfer von Lichtbildwerken (z. B. kunstvolle Fotografien) und Lichtbildern (z. B. Knipsbildern) sind bereits von Gesetzes wegen geschützt. Hat der Online-Händler die Fotos selbst angefertigt, ist er damit auch selbst Urheber. Gegen eine Urheberrechtsverletzung kann also der Schöpfer, sprich Urheber, selbst vorgehen. Er darf dann auch zur Unterlassung usw. auffordern (nicht etwa die von ihm betriebene GmbH).

Zudem werden oft auch Lizenzen erteilt, die Dritten umfangreiche Nutzungsrechte einräumen. Damit einhergehen kann also auch das Recht zur Verfolgung von Verstößen.

Gibt es Alternativen zur Abmahnung?

Hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs kann, bevor zum Mittel der Abmahnung gegriffen wird, natürlich ein formloses Schreiben an den Gegner gesendet werden, in welchem der Verletzer mit dem Verstoß konfrontiert wird. Sinnvoll ist es außerdem, eine Frist zur Entfernung der Fotos zu setzen. Aus der Praxis heraus zeigt sich jedoch, dass derartige Versuche meist ohne Erfolg sind. Außerdem werden Schadensersatzansprüche mit diesen Schreiben kaum ohne anwaltliche Hilfe durchsetzbar sein.

Zudem bieten die Plattformen spezielle Meldemöglichkeiten an, über die man Urheberrechtsverletzungen melden kann. Bei Ebay gibt es das sog. Verifizierte Rechteinhaber-Programm (kurz: VeRI), mit dem Urheber schnell und unkompliziert auf rechtsverletzende Angebote hinweisen und deren Entfernung verlangen können. Schadensersatzansprüche bleiben auch dort unberücksichtigt. Den Betroffenen steht auch bei Amazon ein Tool zur Verfügung, über welches man berechtigte Rechtsverstöße einreichen kann.

Der nächste und meist effizientere Schritt ist, eine Abmahnung samt strafbewehrter Unterlassungserklärung an den Verletzer zu übersenden.

Gibt es spezielle Anforderungen an das Abmahnschreiben?

Der Bereich Abmahnungen und Unterlassungserklärungen stellt vor allem im Urheberrecht eine sehr komplizierte Materie dar, bei der durch ein falsches Verhalten mitunter hohe Verluste und rechtliche Stolperfallen für den Abmahner entstehen können. Um diese zu vermeiden, sollte bei der Aussprache einer Abmahnung ein Anwalt hinzugezogen werden.

Der Rechtsanwalt kann die Unterlassungserklärung präzise formulieren und kennt sich mit der Beweisführung, Berechnung und Höhe eines möglichen Schadensersatzanspruchs aus. Auch zu weiteren Fragen und Schritten wie der Sperrung der gegnerischen Webseite kann Auskunft gegeben werden. Zudem sind die Beweise der Urheberrechtsverletzung selbst zu sichern. Das für Rechtsverletzungen im Internet am häufigsten genutzte Beweismittel ist der Screenshot, also das Foto einer Webseite bzw. eines Teils einer Webseite. Für die Anfertigung absolut bombensicherer Screenshots wurde sogar spezielle Software entwickelt, die neben dem eigentlichen Foto von der Webseite auch Datum und Uhrzeit speichert (z. B. Screenshot Captor, Snipping Tool).

Welche Konsequenzen zieht eine urheberrechtliche Abmahnung nach sich?

Neben Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen gewährt das Urheberrecht dem Urheber bei einem Bilderklau auch einen Anspruch auf Schadensersatz in Form eines (teilweise erheblichen) Geldbetrages. Darüber hinaus ist die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken gesetzlich unter Strafe gestellt.

Der Rechtsinhaber kann von dem Eigentümer oder Besitzer verlangen, dass alle rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke vernichtet werden.

Wie hoch fällt ein Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung aus?

Wäre der Abgemahnte den legalen Weg gegangen und hätte den Urheber um eine Nutzungslizenz gebeten, wäre dies sehr wahrscheinlich mit hohen Kosten verbunden gewesen. Dies werden alle wissen, die schon einmal in einem Fotostudio Fotos anfertigen ließen oder die wertvollen Rechte an ihren Hochzeitsfotos gekauft haben.

Um die Höhe des Schadens zu bestimmen, werden verschiedene Variablen berücksichtigt: Es wird zum einen eine fiktive Lizenzgebühr gebildet. Diese richtet sich danach, welche Lizenzgebühren der Urheber für das Bild verlangt hätte. Ist durch die rechtswidrige Verwendung der Bilder außerdem ein finanzieller Vorteil entstanden, kann dieser ebenfalls als Schaden geltend gemacht werden.

Stichwort Amazon: Hafte ich beim Anhängen, wenn das Foto Urheberrechte verletzt?

Das Anhängen an identische Artikel ist erlaubt und kann nicht abgemahnt werden. Hängt man sich als Händler an ein bestehendes Angebot an, ist es faktisch unmöglich, die Herkunft der Fotos zu überprüfen. Leider haben die Richter für solche Fälle kein Erbarmen. Alle angehangenen Händler können für eine unberechtigte Fotoverwendung abgemahnt werden. Die Erwiderung, man habe sich nur an ein bereits bestehendes Angebot auf Amazon angehangen, daher hafte man nicht für Urheberrechtsverletzungen, ließen die Richter nicht gelten.

Warum du bei uns richtig bist

hb-iconset-faircommerce

Über 26.000 bearbeitete Abmahnungen

Unser erfahrenes Anwaltsteam hilft Online-Händlern schnell und zuverlässig bei Abmahnungen

hb-iconset-schild

In Zukunft geschützt vor Abmahnungen

Zusätzlich profitierst du von E-Commerce-Lösungen, die dich zukünftig vor Abmahnungen schützen

hb-iconset-herz-hb

Online-Händler wie du liegen uns am Herzen

Als Europas größter Online-Händlerverband setzen wir uns seit über 15 Jahren für Online-Händler ein

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
  • Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder
Paketberater starten Pakete im Überblick
mitgliedschaftspakete-2er

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.