Dein Produktdesign ist mehr als Optik – es ist ein Teil deiner Marke und oft ein echter Verkaufsfaktor. Damit niemand dein Design kopiert, solltest du es als Geschmacksmuster (heute in Deutschland offiziell „Design“ genannt) anmelden. Was dabei zu beachten ist, erfährst du in diesem WissensSnack.
Was ist ein Geschmacksmuster?
Der Begriff Geschmacksmuster stammt aus dem alten deutschen Recht und wird seit 2014 offiziell als „Design“ bezeichnet. Auf EU-Ebene ist „Geschmacksmuster“ jedoch weiterhin gebräuchlich, weshalb beide Begriffe parallel verwendet werden. Gemeint ist damit das eingetragene Schutzrecht an der äußeren Gestaltung eines Produkts – also Form, Farbe, Muster oder Oberflächenstruktur.
Mit der Anmeldung eines Geschmacksmusters sicherst du dir das alleinige Recht, dieses Design herzustellen, zu nutzen und zu vermarkten. Ohne Eintragung hast du kaum Möglichkeiten, gegen Nachahmer vorzugehen.
Was lässt sich als Geschmacksmuster schützen?
Schützbar ist grundsätzlich jede zwei- oder dreidimensionale Gestaltung eines gewerblich oder handwerklich hergestellten Erzeugnisses. Dazu zählen unter anderem:
- Produkte und Produktverpackungen
- Möbel und Einrichtungsgegenstände
- Grafiken, Icons und Logos
- Textilmuster und Tapeten
- Verpackungsdesign und Etiketten
Voraussetzung ist, dass das Design neu ist und eine sogenannte Eigenart aufweist, also sich von bestehenden Designs deutlich genug unterscheidet
Warum eine Anmeldung sinnvoll ist
Ein eingetragenes Design bringt dir mehrere Vorteile:
- Rechtssicherheit: Du kannst gegen Nachahmer rechtlich vorgehen, ohne im Streitfall die Urheberschaft nachweisen zu müssen.
- Wiedererkennung: Ein geschütztes Design stärkt deine Markenidentität.
- Langfristiger Schutz: Die Eintragung gilt zunächst 5 Jahre und lässt sich auf bis zu 25 Jahre verlängern.
- Wettbewerbsvorteil: Konkurrenten dürfen dein Design ohne Erlaubnis weder herstellen noch verkaufen – kombinierst du den Designschutz zusätzlich mit einer eingetragenen Marke, sicherst du dir noch umfassenderen Schutz.
Auch ein nicht angemeldetes Design genießt kurzzeitig einen gewissen Schutz vor Nachahmung, dieser ist jedoch auf drei Jahre begrenzt und deutlich schwerer durchzusetzen.
Wo du dein Design anmelden kannst
Welches Amt zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Gebiet du Schutz brauchst:
- Deutschland: Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
- Europäische Union: Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
- International: Anmeldung über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Verkaufst du überwiegend in Deutschland, reicht meist die nationale Anmeldung. Planst du den Verkauf europaweit oder international, lohnt sich der breitere Schutz von Anfang an.
Ablauf der Anmeldung
Prüfung, ob bereits ältere, ähnliche Designs eingetragen sind.
Einschätzung, ob dein Design die Voraussetzungen Neuheit und Eigenart erfüllt.
Übermittlung der Unterlagen an das zuständige Amt.
Das Amt kontrolliert, ob die formalen Anforderungen erfüllt sind.
Nach erfolgreicher Prüfung wird dein Design registriert und veröffentlicht.
Welche Unterlagen du für die Anmeldung brauchst
- Antrag auf Eintragung
- Vollständige Angaben zu Name und Anschrift des Anmeldenden
- Abbildung des Designs (idealerweise farbig, schwarzweiß und als Foto)
- Angabe der Erzeugnisklasse (optional, aber empfehlenswert)
- Bei mehreren Designs: ein Anlagenblatt für die Sammelanmeldung
Kosten der Anmeldung
Eine Designanmeldung ist im Vergleich zu anderen Schutzrechten günstig. Bei der elektronischen Anmeldung beim DPMA beginnen die amtlichen Gebühren bei wenigen Euro pro Design, mindestens jedoch rund 60 Euro pro Anmeldung. Die Zahlung wird innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag fällig. Nach Zahlungseingang dauert die Eintragung ins Register in der Regel zwei bis vier Wochen.
Typische Fehler bei der Anmeldung
- Keine vorherige Recherche zu bestehenden Designs
- Ungenaue oder zu wenige Abbildungen des Designs
- Fehler bei Namen oder Anschrift, die die Anmeldung unwirksam machen können
- Anmeldung erst nach der ersten öffentlichen Präsentation des Produkts
Gerade der letzte Punkt wird häufig übersehen: Ist dein Design bereits veröffentlicht, bleibt dir nur eine kurze Frist (in der Regel 12 Monate), um es noch wirksam anzumelden.
Im gewerblichen Rechtsschutz können Design-, Marken- und Wettbewerbsfragen schnell komplex werden. Mit deinen Fragen wendest du dich am besten direkt an einen erfahrenen Rechtsanwalt – über unsere Rechtsberatung Flatrate erhältst du kompetente Antworten, zum Beispiel im Design-, Marken- oder Wettbewerbsrecht.
Zur Rechtsberatung Flatrate

