Kurz erklärt – Gewerbefreiheit

Person schaut auf Wegweiser zur Gewerbefreiheit
Person schaut auf Wegweiser zur Gewerbefreiheit

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Die Gewerbefreiheit ist ein Grundpfeiler der deutschen Wirtschaft und ermöglicht dir, dein eigenes Gewerbe zu gründen und selbstständig tätig zu sein. Doch was genau bedeutet Gewerbefreiheit, welche Regeln und Ausnahmen gibt es und wie kannst du sie für dich nutzen? In diesem WissensSnack erfährst du kompakt und verständlich alles Wichtige rund um das Thema, damit dein Start in die Selbstständigkeit gelingt!

Was ist Gewerberecht einfach erklärt?

Das Gewerberecht umfasst alle gesetzlichen Vorschriften, die regeln, wie ein Gewerbe in Deutschland aufgenommen, ausgeübt und beendet werden darf. Es ist ein Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts und sorgt dafür, dass unternehmerische Tätigkeiten rechtssicher und im Einklang mit dem Allgemeinwohl ablaufen.

Das Gewerberecht regelt konkret: 

  1. Gewerbeanmeldung 
  2. Genehmigungen
  3. Betrieb und Überwachung
  4. Beendigung

Ein wichtiges Gesetz im Gewerberecht ist zum Beispiel die Gewerbeordnung (GewO), die die meisten Fragen rund um Gewerbeanmeldung,- ausübung und -überwachung regelt. 

Wann gilt man in Deutschland als Gewerbetreibender?

Als Gewerbetreibender gilt jede Person, die eine erlaubte, selbstständige, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit betreibt, die nicht zu den freien Berufen oder zur Land- und Forstwirtschaft zählt. 

Ab wann gilt ein Geschäft als Gewerbe?

Ein Geschäft gilt als Gewerbe, wenn die Tätigkeit folgende Merkmale erfüllt: Sie ist selbstständig, dauerhaft angelegt, nach außen erkennbar und auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Nicht als Gewerbe gelten freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte) sowie Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft.

 
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Was ist Gewerbefreiheit?

Grundsätzlich ist der Zugang zum und die Ausübung eines Berufes frei und damit auch der Beginn und die Fortführung eines Gewerbes. 

Was also bedeutet Gewerbefreiheit? Die Gewerbefreiheit entspricht dem Recht jeder Person, selbstständig ein Gewerbe zu betreiben, wenn keine gesetzlichen Beschränkungen vorliegen und dieses nicht gegen geltende Gesetze verstößt. Die Gewerbefreiheit ist ein zentrales Element der marktwirtschaftlichen Ordnung. 

Der Grundsatz der Gewerbefreiheit ist in § 1 der Gewerbeordnung (GewO) festgehalten und besagt: 

(1) Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.

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Das bedeutet: Jeder darf ein Gewerbe betreiben, solange dem keine speziellen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Auch wer bereits ein Gewerbe betreibt, darf grundsätzlich nicht ohne triftigen Grund davon ausgeschlossen werden.

In welchem Gesetz wird diese definiert? Die Gewerbefreiheit wird in Deutschland durch Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) als Teil der Berufsfreiheit verfassungsrechtlich garantiert. Die konkreten Regelungen und Ausnahmen finden sich in der Gewerbeordnung (GewO).

Was bedeutet Gewerbefreiheit und Vertragsfreiheit?

Die Vertragsfreiheit ist wie die Gewerbefreiheit eine Grundlage der Marktwirtschaft. Sie besagt, dass jeder selbst entscheiden kann, mit wem und zu welchen Bedingungen er Verträge abschließt. Die Vertragsfreiheit ist durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt und ermöglicht die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Beide Freiheiten zusammen bilden das Fundament für eine offene, unternehmerische Gesellschaft.

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Warum ist Gewerbefreiheit so wichtig?

Die Gewerbefreiheit schafft die Grundlage dafür, dass Menschen ihre Geschäftsideen verwirklichen, ggf. Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft wachsen kann. Ohne Gewerbefreiheit wäre die Wirtschaft stark reguliert und viele Branchen wären eingeschränkt. Die Gewerbefreiheit sorgt somit für mehr Chancengleichheit, Dynamik und Vielfalt in der Wirtschaft.

Wie kann ich die Gewerbefreiheit in Deutschland nutzen?

Die Gewerbefreiheit gilt in Deutschland automatisch, du musst sie nicht beantragen und dir auch nicht genehmigen lassen. Jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann jederzeit ein Gewerbe beginnen und ausüben. Es gibt keine Zugangsbeschränkungen, solange keine speziellen gesetzlichen Vorgaben (wie Erlaubnispflichten oder Qualifikationen) greifen. Wenn du eine Geschäftsidee hast, prüfst du lediglich, ob deine Tätigkeit erlaubnispflichtig ist oder besondere Voraussetzungen erfordert. Danach folgt die Gewerbeanmeldung, mit der du dein Recht auf Gewerbefreiheit praktisch umsetzt.

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Was sind die Vor- und Nachteile der Gewerbefreiheit?

Die Gewerbefreiheit ist ein Grundrecht, das vielen Menschen und Gruppen in unserer Gesellschaft zugutekommt. Doch wie bei jedem Recht gibt es auch Herausforderungen und Risiken, die es zu beachten gilt.

Wer profitiert von Gewerbefreiheit? Es profitieren zum Beispiel Gründer und Unternehmen, die ihre Geschäftsideen ohne unnötige Hürden verwirklichen können. Kunden und Verbraucher profitieren damit von mehr Wettbewerb, besseren Preisen und innovativen Angeboten. Aber auch die gesamte Wirtschaft, die durch Unternehmen und Arbeitsplätze wächst und dynamischer wird. 

Vorteile der Gewerbefreiheit
  1. Freier und einfacher Zugang zu den meisten gewerblichen Tätigkeiten 
  2. Chancengleichheit und weniger Markteintrittshürden für Gründer 
  3. Möglichkeit zur selbstständigen Existenzgründung für alle Bürger 
  4. Individuelle Entfaltung und berufliche Selbstverwirklichung 
  5. Förderung von Wettbewerb und Innovation auf dem Markt 
  6. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an Marktveränderungen
  7. Wirtschaftswachstum durch neue Unternehmen und Arbeitsplätze
Nachteile und Herausforderungen
  1. Marktrisiken durch starken Wettbewerb und Übersättigung 
  2. Bürokratische Hürden und Auflagen bei erlaubnispflichtigen Gewerben  
  3. Soziale Unsicherheiten und fehlende Absicherung für gescheiterte Gründer
  4. Notwendigkeit von gesetzlichen Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit (z. B. Genehmigungspflichten, Zuverlässigkeitsnachweise)

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Gewerbefreiheit – Was ist erlaubt, was nicht?

Die meisten Gewerbe sind erlaubnisfrei. Das heißt, sie können nach einer einfachen Gewerbeanmeldung ohne besondere Genehmigung ausgeübt werden. 

Gibt es Ausnahmen von der Gewerbefreiheit? Die Gewerbefreiheit gilt nicht uneingeschränkt für alle Tätigkeiten. Gesetzliche Vorgaben können den Zugang zu bestimmten Berufen oder Gewerben beschränken, etwa durch Erlaubnis-, Nachweis- oder Meisterpflichten. Auch persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung können Voraussetzungen sein.

Welche Einschränkungen gibt es bei der Gewerbefreiheit?

Obwohl das Grundprinzip der Gewerbefreiheit gilt, gibt es auch Einschränkungen und Besonderheiten. Manche Gewerbe werden beispielsweise als überwachungsbedürftig eingestuft. Diese benötigen zwar keine Erlaubnis, aber es müssen bestimmte Nachweise wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Dazu zählen beispielsweise: 

  1. Detekteien
  2. Reisebüros 
  3. Gebrauchtwarenhandel
  4. Ehe- und Partnervermittlungen

Für bestimmte Tätigkeiten ist zudem eine behördliche Erlaubnis oder spezielle Nachweise erforderlich. Diese Ausnahmen dienen dem Schutz der Allgemeinheit, der Verbraucher oder der öffentlichen Sicherheit. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel: 

  1. Apotheken
  2. Bewachungsgewerbe
  3. Bauträger und Baubetreuer 
  4. Versicherungsvermittler und -berater
  5. Makler und Wohnimmobilienverwalter
 
 
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Genehmigungspflichten

Für erlaubnispflichtige Gewerbe ist eine behördliche Zulassung erforderlich. Das gilt z. B. für Finanzdienstleistungen, Anlageberatung und -vermittlung oder die Beförderung von Personen. Die Voraussetzungen sind unter anderem in der GewO  geregelt und dienen dem Schutz der Allgemeinheit und der Qualitätssicherung.

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Persönliche Zuverlässigkeit

Wer ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchte, muss meist seine Zuverlässigkeit nachweisen (z. B. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt).

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Fachliche Eignung

Für manche Tätigkeiten sind Qualifikationsnachweise oder Sachkundenachweise notwendig (z. B. Meisterbrief, Zertifikate), um deine fachliche Kompetenz darzulegen.

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Weitere Nachweise

Je nach Gewerbe oder der gewählten Rechtsform kann eine Haftpflichtversicherung, ein Auszug aus dem Handelsregister oder eine Bestätigung der geordneten Vermögensverhältnisse verlangt werden.

Beispiele für Einschränkungen: 

  1. Wer im Bewachungsgewerbe arbeiten will, braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO und muss eine Sachkundeprüfung ablegen.
  2. Für die Eröffnung einer Apotheke ist eine Approbation als Apotheker und eine spezielle Apothekenbetriebserlaubnis erforderlich.
  3. Im Finanzdienstleistungsbereich ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig.
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Die Gewerbeerlaubnis kann auch nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller als nicht zuverlässig eingestuft wird (z. B. wegen einer Verurteilung unter anderem wegen Unterschlagung oder Diebstahl innerhalb der letzten fünf Jahre), die Vermögensverhältnisse als ungeordnet eingeschätzt (z. B. bei laufenden Insolvenzverfahren) oder nicht die notwendigen Nachweise erbracht werden.
 
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Welche Rolle spielt die Gewerbefreiheit bei der Existenzgründung? 

Die Gewerbefreiheit ist die zentrale Grundlage für die Selbstständigkeit in Deutschland: Wer eine Geschäftsidee hat, kann dank der Gewerbefreiheit unkompliziert starten und von den Chancen des Marktes profitieren. Einschränkungen gibt es nur in bestimmten, erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Tätigkeiten, für die spezielle Nachweise oder Genehmigungen erforderlich sind.

Tipps für einen erfolgreichen Start

  1. Informiere dich frühzeitig.
    Prüfe, ob deine geplante Tätigkeit erlaubnispflichtig ist oder besondere Nachweise erfordert. 
  2. Nutze Beratung.
    Die IHK, Gründerzentren oder Online-Portale bieten Checklisten und persönliche Beratung für Existenzgründer. Beim Händlerbund findest du für deinen Start in den E-Commerce nicht nur zahlreiche Informationen, sondern du kannst dich mit deinen rechtlichen Fragen auch jederzeit an unsere erfahrenen Fachanwälte wenden. 
  3. Plane ausreichend Zeit für Formalitäten ein.
    Gerade bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder bestimmten Rechtsformen kann die Gründung länger dauern. 
 
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Gewerbeanmeldung: Schritt für Schritt 

  1. Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO:
    Bei deinem zuständigen Gewerbeamt gibst du das vollständig ausgefüllte Formular und eine Kopie deines Personalausweises ab. Abhängig von der gewählten Rechtsform sind mitunter weitere Dokumente notwendig. War das erfolgreich, musst du die Kosten für die Anmeldung begleichen. 
  2. Steuerlicher Erfassungsbogen:
    Zügig nach deiner Gewerbeanmeldung solltest du für dein Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Willst du ein Kleingewerbe anmelden und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Das kreuzt du in diesem Formular an. 
  3. IHK oder HWK:
    Deine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer ist gesetzlich verankert und du wirst automatisch Mitglied. Reine Handwerksunternehmen gehören dabei nur der Handwerkskammer an, Mischbetriebe müssen auch Mitglied bei der IHK sein. 
  4. Berufsgenossenschaft:
    Eine Absicherung über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist verpflichtend, sodass du dich anmelden musst, auch wenn du keine Mitarbeiter hast.
 
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Dein Gewerbe erfolgreich anmelden

Füllst du dein Formular zur Gewerbeanmeldung aus, musst du ein paar Aspekte berücksichtigen. Fehler können nicht nur zu Verzögerungen deiner Anmeldung führen, sondern dein Antrag kann sogar abgelehnt werden. Das muss nicht sein – Mit unserer Vorlage zur Gewerbeanmeldung. Mit Hilfe unserer Tipps kannst du das PDF spielend leicht ausfüllen und alsbald mit deinem Business starten. 

Zur Gewerbeanmeldung

 

Wann wird die Gewerbeberechtigung entzogen? Eine Gewerbeberechtigung kann entzogen werden, wenn „Unzuverlässigkeit“ vorliegt. Typische Gründe sind: 

  1. wiederholte Verstöße gegen behördliche Auflagen oder das Gewerberecht 
  2. Straftaten, insbesondere im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung 
  3. Überschuldung oder mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
  4. Steuerhinterziehung oder erhebliche Steuerrückstände 
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Hinweis: Gegen eine Gewerbeuntersagung kann rechtlich vorgegangen werden. Nach einer gewissen Zeit und bei positiver Prognose ist unter Umständen eine Wiederaufnahme des Gewerbes möglich.
 

Kann das Finanzamt ein Gewerbe entziehen? Das Finanzamt selbst kann kein Gewerbe entziehen, aber es kann bei gravierenden Steuerrückständen oder Verletzungen steuerlicher Pflichten die zuständige Ordnungsbehörde informieren. In der Praxis regen häufig das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger ein Gewerbeuntersagungsverfahren an, wenn zum Beispiel Steuerschulden bestehen oder Steuererklärungen nicht abgegeben werden. Die Entscheidung über die Untersagung trifft dann das Gewerbeamt bzw. die zuständige Behörde.

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