Kurz erklärt » Gewerbeschein

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Der Gewerbeschein ist der offizielle Nachweis deiner Gewerbeanmeldung und damit der Startschuss für deine selbstständige Tätigkeit. In diesem WissensSnack erfährst du, was du zum Thema Gewerbeschein wissen musst – von der Beantragung bis zu den wichtigsten Pflichten, die mit der Gewerbeanmeldung einhergehen. 

Gewerbeschein – Was ist das?

Beim Gewerbeschein handelt es sich um ein offiziell behördliches Dokument, welches von der Gewerbemeldestelle ausgestellt und unterschrieben wird. Das Schriftstück bestätigt dir offiziell, dass du nach Gewerbeordnung (GewO) ein Gewerbe angemeldet hast und die angemeldeten Tätigkeiten betreiben darfst. 

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein? Beim Gewerbeschein handelt es sich im Grunde um die Bescheinigung der Gewerbeanmeldung. Der Gewerbeschein entspricht dem Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung des Gewerbes. 

Welche Informationen stehen auf dem Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist kein Ausweis, den du bei dir tragen musst. Es handelt sich um ein Formular im A4-Format, das Angaben zu deinem Unternehmen und dir beinhaltet. Auf dem Gewerbeschein stehen folgende Informationen:

  1. Name und Anschrift des Gewerbetreibenden
  2. Geburtsdatum und Geburtsort
  3. Art und genaue Bezeichnung der angemeldeten Tätigkeit
  4. Anschrift des Gewerbebetriebs
  5. Datum der Anmeldung
  6. ggf. Rechtsform des Unternehmens
  7. ggf. Name und Anschrift weiterer gesetzlicher Vertreter (bei juristischen Personen)
  8. Aktenzeichen und ausstellende Behörde
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Welche Arten von Gewerbescheinen gibt es?

Es wird häufig von einem “kleinen Gewerbeschein” gesprochen. Damit ist die Anmeldung eines Kleingewerbes gemeint bzw. letztlich die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung. Das passiert aber automatisch bzw. hat mit dem Finanzamt zutun und nicht mit dem Gewerbeschein bzw. der Gewerbeanmeldung an sich. 

Grundsätzlich gibt es in Deutschland formal nur einen Gewerbeschein, der die amtliche Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung ist, unabhängig von der Art des Gewerbes. Eine anschließende Unterscheidung (z. B. stehendes Gewerbe, Reisegewerbe, Marktgewerbe) stammt aus dem Gewerberecht und bezieht sich darauf, wo und wie das Gewerbe ausgeübt wird. 

Besondere Anforderungen wie Erlaubnisse oder Genehmigungen (z. B. für Gaststätten, Bewachungsgewerbe, Pflegedienste) werden im Gewerbeschein oder in zusätzlichen Unterlagen dokumentiert, aber der Schein selbst bleibt grundsätzlich gleich aufgebaut.

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Kleiner Gewerbeschein – Was kann ich mit einem kleinen Gewerbeschein machen?

Ein “kleiner Gewerbeschein” bezeichnet im Grunde die Gründung eines Kleingewerbes, also eines kleinen gewerblichen Unternehmens mit einem Jahresumsatz von maximal 800.000 € und einem Gewinn von höchstens 80.000 €. 

Mit einem Kleingewerbe kannst du haupt- oder nebenberuflich selbstständig sein, ohne dich ins Handelsregister eintragen zu müssen und ohne aufwändige Buchführung (einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht aus). Du bist mit einem Kleingewerbe grundsätzlich nicht auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt, du kannst nahezu jede gewerbliche Tätigkeit ausüben, solange sie nicht gesetzlich verboten oder speziell erlaubnispflichtig ist.

Welche Vorteile hat ein Gewerbeschein?

Ab wann ist ein Gewerbeschein notwendig? Verfolgst du die Absicht, mit einer regelmäßigen, selbstständigen Tätigkeit Einnahmen zu erzielen, musst du ein Gewerbe anmelden. 

Wann lohnt sich ein Gewerbeschein? Unabhängig von der Verpflichtung, ein Gewerbe anzumelden, hast du mit einem Gewerbeschein die Möglichkeit, offiziell weitere Einnahmen zu erzielen und ggf. dein Hobby zum Beruf zu machen, indem du beispielsweise Handgemachtes verkaufst. Spätestens mit den ersten Einnahmen bist du mit einem Gewerbeschein und somit einem angemeldeten Gewerbe rechtlich auf der sicheren Seite. 

Was bringt mir also ein Gewerbeschein? Mit einem Gewerbe kannst du von vielen Freiheiten und Möglichkeiten profitieren, denn du kannst:

  1. dich selbst in einem offiziellen Rahmen verwirklichen
  2. zusätzliche Einnahmen erzielen und diese legal versteuern
  3. ggf. Zugang zu Großhandelsunternehmen mit speziellen Preisen bekommen
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Was passiert, wenn man einen Gewerbeschein hat? Eine Gewerbeanmeldung zieht weitere notwendige Aktionen nach sich. Du musst beispielsweise beim Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen, wirst automatisch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) registriert und du musst dein Gewerbe bei der Berufsgenossenschaft anmelden, auch wenn du keine Mitarbeiter hast.

Welche Schritte konkret auf dich zukommen, erfährst du beispielsweise in unserem WissensSnack zur Firmengründung.

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Für welche Gewerbe braucht man einen Gewerbeschein?

Ob du einen Gewerbeschein benötigst, hängt davon ab, welche Art von selbstständiger Tätigkeit du ausüben möchtest. Während für die meisten gewerblichen Aktivitäten eine Anmeldung beim Gewerbeamt verpflichtend ist, gibt es auch Ausnahmen und Sonderfälle.

Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden? Wenn du beabsichtigst, dauerhaft selbstständig tätig zu sein, mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, musst du beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Davon ausgenommen sind freie Berufe sowie Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft 

Das bedeutet, dass jeder einen Gewerbeschein benötigt, der ein Gewerbe betreiben und Gewinne erzielen möchte. Dazu gehören zum Beispiel: 

  1. Einzelunternehmer 
  2. Kleingewerbetreibende 
  3. Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. GbR)
  4. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG oder UG)
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Einzelunternehmer, GbR oder GmbH sind Rechtsformen, die für ein Unternehmen in Frage kommen. Alle Rechtsformen können als Kleingewerbe gelten, wenn entsprechende Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Es kann auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, was im steuerlichen Erfassungsbogen für das Finanzamt anzugeben ist.

Wer braucht keinen Gewerbeschein?

Ausgenommen sind Freiberufler (zu denen nicht nur Künstler, sondern auch Ärzte oder Anwälte zählen), sowie Land- und Forstwirte. Wenn du dir unsicher bist, ob sich deine Tätigkeit auch als freier Beruf einstufen lässt, kannst du dich beim Gewerbeamt, dem Finanzamt oder der IHK informieren. 

Braucht man für ein Nebengewerbe auch einen Gewerbeschein? 

Unabhängig davon, ob du dein Gewerbe haupt- oder nebenberuflich startest, benötigst du einen Gewerbeschein bzw. musst ein Gewerbe anmelden. Im Formular zur Gewerbeanmeldung gibst du an, ob es sich lediglich um ein Nebengewerbe handelt. 

Gewerbeschein für Kleingewerbe 

Wer ein Kleingewerbe betreiben möchte, benötigt ebenfalls einen Gewerbeschein. Ein Kleingewerbe kann man als solches aber nicht anmelden, da es sich hierbei um eine rechtliche Einstufung im Gewerberecht handelt. Du gründest zunächst eine Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen) und giltst durch die Einkommensgrenzen automatisch als Kleingewerbe.

Du kannst zusätzlich im steuerlichen Erfassungsbogen angeben, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Als Kleinunternehmer zu gelten, ist nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) eine steuerrechtliche Einordnung und bestimmt, dass du bei weniger als 25.000 € Umsatz im Vorjahr und weniger als 100.000 € Umsatz im Folgejahr einnehmen darfst, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. 

Gewerbeschein Einzelunternehmer 

Einzelunternehmer benötigen ebenfalls einen Gewerbeschein. Im Formular zur Gewerbeanmeldung wählst du aus, für welche Rechtsform du dich entscheidest.

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Nichts falsch machen – Mit unserem Formular zur Gewerbeanmeldung

Um dein Unternehmen erfolgreich zu gründen und einen Gewerbeschein zu erhalten, ist es wichtig für dich, das Formular zur Gewerbeanmeldung korrekt auszufüllen. Das verhindert auch, dass deine Anmeldung durch Fehler abgelehnt wird. Nutze unser Formular zur Gewerbeanmeldung und mache dank der enthaltenen Hinweise nichts mehr falsch. 

Zum Formular

Gewerbeschein als Freiberufler? 

Als Freiberufler brauchst du in der Regel keinen Gewerbeschein, da freiberufliche Tätigkeiten nicht gewerbepflichtig sind und somit keine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erforderlich ist. Stattdessen meldest du deine Tätigkeit direkt beim Finanzamt an, das dir dann eine Steuernummer zuweist. Nur wenn deine Tätigkeit sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Anteile enthält, kann in Ausnahmefällen eine Gewerbeanmeldung nötig werden, was du im Zweifel mit dem Finanzamt oder dem Gewerbeamt klären solltest.

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Welche Gewerbe sind genehmigungspflichtig?

Zunächst gibt es Unterschiede zwischen genehmigungs- und erlaubnispflichtig: Erlaubnispflichtig bedeutet, dass du persönlich eine behördliche Erlaubnis für die Ausübung des Gewerbes brauchst, während genehmigungspflichtig heißt, dass zusätzlich bestimmte betriebliche oder sachliche Voraussetzungen von der Behörde geprüft und genehmigt werden müssen.

Zu den genehmigungspflichtigen Gewerben gehören zum Beispiel Apotheken, Altenpflege- und Pflegedienste, private Arbeitsvermittlungen, Bauträger, Buchprüfer, Darlehensvermittler, Finanzdienstleister, Fahrschulen, Gaststätten mit Alkoholausschank, Makler, Reisegewerbe, Pfandleiher oder auch Kindertagesstätten und Einrichtungen zur Kinderbetreuung. 

Ob du zur Ausübung deines Gewerbes eine Berechtigung benötigst bzw. ob es sich um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe handelt, kannst du bei deinem Ordnungsamt oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Erfahrung bringen oder der Gewerbeordnung entnehmen.


Was braucht man, um einen Gewerbeschein zu bekommen?

Bevor du offiziell mit deiner gewerblichen Tätigkeit starten kannst, musst du einige Voraussetzungen erfüllen und bestimmte Unterlagen bereithalten. Welche Dokumente und Nachweise du neben dem Formular zur Gewerbeanmeldung für die Beantragung eines Gewerbescheins benötigst, hängt von deiner geplanten Tätigkeit und der jeweiligen Branche ab. 

Gewerbeschein – Wo beantragen?

Die Beantragung eines Gewerbescheins erfolgt in Deutschland in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Dort gibst du deine Gewerbeanmeldung ab und erhältst im Anschluss die Bestätigung der Gewerbeanmeldung, den sogenannten Gewerbeschein.

Viele Ämter bieten inzwischen auch die Möglichkeit, den Gewerbeschein online zu beantragen. Über das Online-Portal deiner Kommune kannst du die Anmeldung bequem von zu Hause aus erledigen und erhältst die Bestätigung oft digital oder per Post zugeschickt.

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Wie lange wartet man auf einen Gewerbeschein und wie lange ist er gültig?

In der Regel erhältst du den Gewerbeschein direkt bei der Anmeldung vor Ort oder innerhalb weniger Tage per Post. Die Behörde ist verpflichtet, deine Anmeldung meist innerhalb von 3 Werktagen zu bestätigen. Bei Online-Anmeldungen kann es je nach Kommune etwas länger dauern. Der Gewerbeschein ist grundsätzlich unbefristet gültig, solange du dein Gewerbe nicht abmeldest oder es keine Änderungen gibt, die eine neue Anmeldung erfordern.


Welche Pflichten ergeben sich durch einen erhaltenen Gewerbeschein automatisch?

Mit dem Erhalt eines Gewerbescheins entstehen automatisch folgende Pflichten:

  1. Meldung an das Finanzamt
    Deine Gewerbeanmeldung wird zwar automatisch an das Finanzamt weitergeleitet, aber du musst noch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. 
  1. Mitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer
    Du wirst automatisch Mitglied in der für dich zuständigen Kammer. Dafür fällt ein jährlicher Beitrag an, es sei denn dein Umsatz ist sehr gering, dann kannst du ggf. bei der IHK eine Befreiung erwirken. 
  1. Meldung an weitere Stellen
    Zusätzlich zu informieren ist beispielsweise die Berufsgenossenschaft und je nach deiner Tätigkeit ggf. weitere Behörden. 
  1. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
    Du bist verpflichtet, deine Einnahmen und Ausgaben ordentlich zu dokumentieren. Rechnungen musst du beispielsweise bis zu 10 Jahre aufbewahren. (Übrigens gilt mittlerweile auch eine E-Rechnungspflicht.) 
  1. ggf. Gewerbesteuerpflicht
    Sobald dein Gewinn den Freibetrag (aktuell 24.500 € pro Jahr) übersteigt, musst du Gewerbesteuer zahlen.
  1. ggf. Umsatzsteuerpflicht
    Von der Umsatzsteuer bist du zunächst befreit, wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst und die Umsatzgrenzen nicht übersteigst. 

Auf was müssen Unternehmer dabei noch achten?

Neben den steuerlichen und kammerbezogenen Pflichten solltest du beachten, dass sich durch die Gewerbeanmeldung auch deine Zugehörigkeit zur Krankenversicherung ändern kann, wenn du nicht über einen Vollzeitjob krankenversichert bleibst. 

Prüfe zudem, ob für deine Tätigkeit spezielle Erlaubnisse nötig sind (z. B. Gaststättenkonzession, Handwerkskarte, Gesundheitszeugnis). Wirst du Mitarbeiter haben? In manchen Branchen musst du nachweisen, dass du oder deine Mitarbeitenden über bestimmte Qualifikationen oder Befähigungsnachweise verfügen (z. B. Meisterbrief im Handwerk). Je nach Geschäftsfeld gelten besondere Vorschriften, etwa zu Hygiene, Brandschutz oder Umweltschutz, die eingehalten werden müssen.

Außerdem/ Grundsätzlich sind zu berücksichtigen:

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Die Grundlage für die Gewerbeanmeldung ist die Gewerbeordnung (GewO). Sie regelt, wer in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss, welche Pflichten damit verbunden sind und welche Ausnahmen es gibt.

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Was passiert oder kann passieren, wenn man ohne Gewerbeschein handelt?

Dein Gewerbe offiziell anzumelden, ist verpflichtend. Wer dem nicht nachkommt, muss mit verschiedenen Konsequenzen rechnen, zum Beispiel: 

  1. Bußgeld: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mehreren tausend Euro geahndet werden kann.  
  2. Steuernachzahlung: Das Finanzamt wird eine rückwirkende Schätzung vornehmen, die sehr hoch ausfallen kann. Außerdem kann das als Steuerhinterziehung gewertet und mit einer Strafzahlung oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. 
  3. Gewerbeuntersagung und Betriebsschließung: Die Behörde kann die Schließung des Betriebes anordnen und eine Gewerbeuntersagung aussprechen. Dies entspricht einem Berufsverbot, das auf unbestimmte Zeit gilt. Erst nach einem Jahr kann ein Antrag auf Wiedergestattung gestellt werden, wenn beispielsweise die Gründe für das Verbot (z: B. Unzuverlässigkeit) weggefallen sind. Bis zur Erlaubnis der Behörde bleibt das Gewerbeverbot in vollem Umfang bestehen.
  4. Abmahnung: Wer gewerblich handelt, sich offiziell aber als Privatperson sieht oder ausgibt, verstößt auch gegen das Wettbewerbsrecht, weil man den Verbrauchern wichtige Rechte vorenthält, z. B. Widerrufs- oder Gewährleistungsrecht. Das kann abgemahnt werden. 
  5. Sperrung auf Plattformen: Wer falsche Angaben zu seinem Status macht, verstößt obendrein gegen die Regelungen der Plattformen, z. B. eBay oder Amazon, und das Konto kann gesperrt werden.

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.


Was kostet ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein als solches verursacht keine Kosten, da es sich um die Bestätigung der Gewerbeanmeldung durch das Gewerbeamt handelt. Aber die Anmeldung deines Gewerbes verursacht Kosten,  deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt, zum Beispiel deinem Standort und den angemeldeten Tätigkeiten. 

Die Kosten einer Gewerbeanmeldung belaufen sich aber durchschnittlich auf zwischen 15 und 60 €. Auch die Kosten für einen “kleinen Gewerbeschein” finden sich in diesem Bereich. 


Abmeldung Gewerbeschein

Wenn du dein Gewerbe aufgeben möchtest, musst du dein Gewerbe offiziell beim zuständigen Gewerbeamt abmelden. Das geht meist persönlich, schriftlich oder online. Zur Abmeldung benötigst du: 

  1. Ausgefülltes Formular zur Gewerbeabmeldung 
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. Aktueller Gewerbeschein 
  4. Ggf. Meldebescheinigung und Nachweis über die Handelsregistereintragung (bei Kapitalgesellschaften)

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