Der Artikel ist aufgrund eines Fehlers im Warenwirtschaftssystem doch nicht lieferbar? Der Preis wurde statt 399€ mit 39,90€ angegeben? Solche Preisfehler passieren auch im Online-Handel. Das Problem an der Sache ist, dass in den meisten Fällen mit der Bestellung des Kunden ein entsprechender Vertrag bereits unmittelbar geschlossen wurde und der Kunde auf Lieferung zum genannten Preis besteht.
Für diesen Fall, einer fehlerhaften Preisangabe, welche einen Vertragsschluss zur Folge hat, der so gar nicht erfolgen sollte, gibt es im deutschen Recht die Möglichkeit der Anfechtung.
Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, Anfechtungsgründe, die Anfechtungserklärung und mögliche Schadensersatzansprüche aus der Sicht des Verkäufers.
Rechtliche Grundlagen und Anfechtungsgründe
Gemäß den §§ 119 ff. BGB kannst du einen Vertrag anfechten, wenn er durch eine dieser Bedingungen zustande gekommen ist:
- arglistige Täuschung,
- Drohung oder
- Irrtum
Im Falle einer falschen Preisangabe oder fehlerhaften Verfügbarkeitsangabe im Online-Shop liegt oft ein Irrtum seitens des Verkäufers vor. Der Irrtum muss wesentlich sein und den Käufer zu einer unrichtigen Willenserklärung verleitet haben. Diese Willenserklärung ist die Bestellung im Shop. Diese führt meistens zu einem bindenden Vertragsschluss.
Ob bei einem Preisfehler ein Kaufvertrag zustande kommt, hängt entscheidend davon ab, wie der Shop technisch und rechtlich aufgebaut ist. Ist die Produktseite als verbindliches Angebot gestaltet etwa mit einem „Kaufen“-Button und automatischer Auftragsbestätigung kann der Vertrag bereits mit dem Klick des Kunden entstehen.
Anders sieht es aus, wenn der Händler erst durch eine separate Bestellbestätigung das verbindliche Angebot abgibt: In diesem Fall besteht vor dieser Bestätigung noch kein Vertrag, was dem Händler deutlich mehr Handlungsspielraum lässt.
Aber auch wenn ersteres zutrifft, gibt es gute Nachrichten:
Anfechtung wegen Preisfehler
Ein möglicher Anfechtungsgrund für dich als Verkäufer ist dann der sogenannte Erklärungsirrtum (zum Beispiel wenn du dich vertippt hast) oder ein Übermittlungsirrtum (Fehler in der Software).
In einem solchen Fall bist du berechtigt, den Vertrag anzufechten. Auch wenn der Preisfehler für den Kunden aufgrund der Darstellung, beispielsweise als Angebot, auf den ersten Blick nicht offensichtlich war, kann eine Anfechtung erfolgen.
Allerdings musst du natürlich nachweisen können, dass es sich um einen richtigen Preisfehler handelt. Ein einfaches „Ich habe den Wert des Produktes falsch eingeschätzt“, reicht nicht als Anfechtungsgrund aus.
Anfechtungserklärung
Um den Kaufvertrag wirksam anzufechten, musst du eine Anfechtungserklärung gemäß § 143 BGB abgeben.
In dieser Erklärung muss daher der Anfechtungsgrund dargelegt werden, beispielsweise der Fehler in der Preisangabe. Die Anfechtungserklärung sollte schriftlich erfolgen, um die Beweisbarkeit sicherzustellen.
Nach wirksamer Anfechtung wird das Rechtsgeschäft als von Anfang an nichtig angesehen. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf Lieferung der Ware.
Möglicher Schadensersatz
Im Falle einer erfolgreichen Anfechtung des Kaufvertrages kann der Käufer unter Umständen Schadensersatz gemäß § 122 BGB verlangen.
Der Schadensersatz umfasst den sogenannten „Vertrauensschaden“, also den Ersatz eines nachweisbar entstandenen Schadens, welcher dadurch entstanden ist, dass der Kunde auf die Gültigkeit des geschlossenen Kaufvertrages vertraut hat.
Wenn der Kunde nachweist, dass er aufgrund des Vertrauens in den bestehenden Vertrag ein günstigeres Angebot zum Erwerb eines gleichwertigen Artikels ausgeschlagen hat, ist die Differenz als Schadensersatz zu erstatten. Die Differenz zum eigentlichen Preis der Ware ist nicht geschuldet. Ein Vertrauensschaden ist ausgeschlossen, wenn der Preisfehler offensichtlich war.
Preisfehler im Onlineshop vermeiden – so geht's:
- Preispflege zentralisieren – Preise nur an einer Stelle verwalten, die sich automatisch auf alle Kanäle überträgt
- Doppelprüfung vor Veröffentlichung – neue Preise vor dem Aktivieren von einer zweiten Person gegenchecken lassen
- Preisalerts einrichten – Tools nutzen, die bei ungewöhnlichen Preisabweichungen automatisch warnen
- Schnittstellen regelmäßig prüfen – bei ERP- oder CSV-Importen auf fehlerhafte Datenübertragungen achten
FAQ Preisangabefehler im Online-Shop
Muss ich einen Preisfehler erfüllen?
Nicht zwingend. Kommt noch kein Vertrag zustande, kann der Händler die Bestellung ablehnen. Entscheidend ist der Shop-Aufbau.
Kann ich einen bereits geschlossenen Vertrag noch anfechten?
Ja, unter Umständen ist eine Anfechtung wegen Irrtums nach § 119 BGB möglich – allerdings nur unter engen Voraussetzungen.
Was muss ich Kunden bei Ablehnung mitteilen?
Du solltest schnell, transparent und kulant kommunizieren – und die Bestellung klar stornieren, bevor weitere Kosten entstehen.
Wie lange habe ich Zeit zu reagieren?
So schnell wie möglich. Je länger gewartet wird, desto eher können Kunden auf Vertragserfüllung bestehen.
Haftet mein Shop-System-Anbieter bei technischen Preisfehlern?
Das hängt vom Vertrag mit dem Anbieter ab – in der Regel trägt der Händler das Risiko selbst.
Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn Kunden den Fehler ausnutzen?
In Ausnahmefällen ja, etwa bei offensichtlichem Missbrauch. Das ist aber schwer nachzuweisen und selten praxisrelevant.
