Hinweisgeberschutzgesetz – Was bedeutet es für dein Unternehmen?

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Pssst … du hast doch bestimmt schon mal von Whistleblowern gehört? Das sind mutige Hinweisgeber, die bisher ein großes Risiko eingegangen sind, wenn sie Missstände in Unternehmen oder Behörden aufgedeckt haben. Mussten sie doch mit Repressalien rechnen und somit unter anderem um ihre Zukunft fürchten. Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz sind Whistleblower nicht mehr dem Missmut der betroffenen Unternehmen schutzlos ausgeliefert. Was das Gesetz beinhaltet und worauf du achten solltest, haben wir für dich zusammengefasst.

Hinweisgeberschutzgesetz – Kurz und Kompakt

  1. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und soll Whistleblower vor Repressalien oder Benachteiligungen schützen. 
  2. Ein Hinweisgeber ist eine Person, die auf bestimmte Verstöße in einem Unternehmen oder einer Organisation aufmerksam macht.
  3. Typische Auslöser für Whistleblowing sind Korruption, Straftaten, Insiderhandel, Datenmissbrauch, Verstöße von Produktsicherheit oder Lebensmittelsicherheit, Verletzung von Verbraucherrechten oder Menschenrechtsverletzungen.
  4. Unternehmen sind beispielsweise dazu verpflichtet, Hinweisgebersysteme einzuführen, verschiedene Meldeverfahren zu ermöglichen, die Identität des Whistleblowers zu schützen und die Meldung in vorgegebenen Fristen zu bestätigen und zu bearbeiten.
  5. Unternehmen, die Whistleblower aufgrund ihrer Meldungen rechtswidrig benachteiligen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet wird.
  6. Mit dem Hinweisgebersystem von Whistleblower Software bist du als Unternehmen auf der sicheren Seite



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Hinweisgeberschutzgesetz — Aktueller Stand

Seit dem 17.12.2023 besteht nun auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern die Pflicht, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht umzusetzen, kann hohe Strafen nach sich ziehen, zum Beispiel Bußgelder in Höhe von 50.000 €. Meldungen zu verhindern oder gegen die Vertraulichkeit zu verstoßen, zieht noch höhere Bußgelder als Strafe nach sich. 

Bereits seit dem 02.07.2023 besteht die Pflicht zum Einrichten einer internen Meldestelle und Sicherstellung des Betriebs für Unternehmen, die mehr als 250 Beschäftigte haben. Nach einigem Hin- und Her konnte diese Einigung im Gesetzgebungsprozess erzielt werden. Im Vermittlungsausschuss kam es Anfang 2023 noch zu vereinzelten Änderungen. Dem Ergebnis haben der Bundestag (11. Mai 2023) und Bundesrat (12. Mai 2023) zugestimmt. Am 02.06.2023 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.

 

Was ist ein Hinweisgeber?

Wortwörtlich ist ein Whistleblower, zu Deutsch Hinweisgeber, eine Person, die die Trillerpfeife bläst (to blow the whistle). Ein Hinweisgeber ist jemand, der über unethische Verhältnisse berichten oder Missstände im Unternehmen aufdecken möchte.

Das Hinweisgeberschutzgesetz versteht unter Hinweisgebern hingegen insbesondere Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

Whistleblower riskieren für solche Offenbarungen oft sehr viel, den Job oder sogar mehr. Bisher gab es in Deutschland keinen ausreichenden Schutz für Whistleblower vor negativen Konsequenzen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz ändert sich das ab Juli 2023. Denn das Aufdecken von Missständen ist wichtig für das Rechtssystem und die Gesellschaft. Zumal es viel Mut bedarf, als “Petze” in den eigenen Reihen die Wahrheit zu sehen und zu sagen.

Es wird dabei zwischen internem und externem Whistleblowing unterschieden. Internes Whistleblowing liegt vor, wenn innerhalb einer Organisation bzw. eines Unternehmens eine Meldung erfolgt. Bei externem Whistleblowing geht eine Person mit Informationen über Missstände innerhalb der Organisation an die Öffentlichkeit, zum Beispiel über Medien, Polizei oder soziale Medien. Im Sinne des HinSchG findet externes Whistleblowing über behördlich eingerichtete Meldewege statt.

Welche Missstände und Probleme in Unternehmen sind typische Auslöser für Whistleblowing?

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass das Gesetz Meldungen oder Offenlegungen nur dann schützt, wenn diese bestimmte Aktivitäten bzw. Verstöße betreffen. 

Dazu gehören nicht nur Straftaten. Oftmals betrifft das folgende Szenarien:

Person am Schreibtisch
  1. Korruption
  2. Straftaten
  3. Bestechlichkeit bzw. Bestechung
  4. Menschenrechtsverletzungen
  5. Insiderhandel
  6. Missbrauch von Daten
  7. Verletzung von Verbraucherrechten
  1. Verstöße gegen Produktsicherheit
  2. Verstöße gegen Lebensmittelsicherheit

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Missstände und illegale Aktivitäten im Unternehmen aufdecken, birgt für Whistleblower ein nicht unerhebliches Risiko und macht Hinweisgebern daher oft Angst. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sollen Whistleblower zukünftig vor Repressalien oder Benachteiligungen geschützt werden, wenn sie auf bestimmte Verstöße im Unternehmen aufmerksam machen.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wird ein standardisierter Schutz für Hinweisgeber festgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, Hinweisgebern einen angemessenen Schutz zu bieten, wenn diese bestimmte Verstöße melden oder offenlegen. Zudem sollen die Prozesse rund um das Whistleblowing transparent reguliert werden.

Das Gesetz legt damit außerdem fest, dass Hinweisgeber in bestimmten Bereichen (z. B. Arbeitnehmer, Praktikanten oder Auftragnehmer) vor Repressalien, Vergeltungsmaßnahmen oder anderen negativen Maßnahmen geschützt werden. Dazu zählen beispielsweise Benachteiligungen oder Kündigungen. 

Der persönliche Anwendungsbereich ist bewusst weit gefasst. Er umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, zum Beispiel:

  1. Arbeitnehmende
  2. Beamte
  3. Soldaten
  4. Gesellschafter
  5. Praktikanten
  6. Freiwillige
  7. Mitarbeitende von Lieferanten
  8. Beschäftigte in Behindertenwerkstätten
  9. Weitere Personen (Arbeitsverhältnis beendet oder noch nicht begonnen bzw. vorvertragliches Stadium)

Hinweisgeberschutzgesetz und die EU-Whistleblower-Richtlinie

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, welche einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegt. Diese wurde bereits 2019 eingeführt und wird nun als Hinweisgeberschutzgesetz im Juli 2023 als nationales Gesetz umgesetzt.

Damit sollen die Prozesse rund ums Whistleblowing transparent reguliert werden. Das Gesetz soll Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen schützen. Es verbietet Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den Whistleblowern.

Festgelegt wird zum Beispiel:

  1. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und
  2. öffentliche Einrichtungen, Städte und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern
  3. müssen das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und
  4. ein Hinweisgebersystem für Meldungen der Missstände einführen.

Hinweisgeber haben laut dem Hinweisgeberschutzgesetz ein Wahlrecht dahingehend, ob sie ihre Meldung an eine interne oder externe Meldestelle erstatten wollen.

  1. Kann intern wirksam gegen einen Verstoß vorgegangen werden und werden keine Repressalien befürchtet, sollen sie laut Gesetz aber die interne Meldung bevorzugen.
  2. Beschäftigungsgeber, die interne Meldestellen einrichten müssen, sollen Anreize dafür schaffen, dass sich Hinweisgeber zunächst an die interne Meldestelle wenden und müssen klare und leicht zugängliche Informationen über deren Nutzung bereitstellen. Die Möglichkeit einer externen Meldung darf hierdurch nicht beschränkt oder erschwert werden.
  3. Eine Offenlegung von Informationen von Verstößen fällt als „letztes Mittel“ nur unter bestimmten, engen Voraussetzungen unter die Schutzmaßnahmen des Gesetzes. Etwa, wenn eine externe Meldung erstattet wurde, hierauf innerhalb der Frist aber keine Rückmeldung erfolgte oder keine Folgemaßnahmen ergriffen worden sind, oder wenn es hinreichenden Grund zu der Annahme gibt, dass der Verstoß bspw. wegen der Gefahr irreparabler Schäden eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Interessen darstellen kann.

Für wen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Wichtig ist zu beachten, dass das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland nicht universell für alle Bereiche des öffentlichen und privaten Sektors, sondern nur für bestimmte Bereiche gilt.

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet insbesondere Beschäftigungsgeber zu bestimmten Maßnahmen und Vorkehrungen. Betroffen sind Unternehmen bereits ab 50 Beschäftigten, auch im Bereich E-Commerce.

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Kostenloser Guide zum Hinweisgeberschutzgesetz
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz – auch bekannt als Whistleblower-Richtlinie – sollen Personen, die bestimmte Verstöße in Unternehmen melden, besser geschützt werden. Welche Verpflichtungen sich daraus ergeben und ab wann du auch für dein eigenes Unternehmen Pflichten erfüllen musst, erfährst du in unserem kostenlosen Guide.

 

Rechte und Pflichten für Hinweisgeber nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Straftaten, Missstände und Probleme zu kennen und sie auch enthüllen wollen, kann für Mitarbeiter eine echte Herausforderung darstellen. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz erhalten Whistleblower nicht nur verschiedene Rechte, sondern unterliegen auch Pflichten.

Wovor wird der Whistleblower konkret geschützt?

Mit der Whistleblowing-Richtlinie wird ein Hinweisgeber zukünftig sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor umfassend geschützt. Der Schutz gilt dabei für die Meldung von Verstößen gegen EU-Recht (z.B. Steuerbetrug, Geldwäsche oder Straftaten in Zusammenhang mit Produktsicherheit oder öffentliche Gesundheit).

Durch das neue Gesetz sind direkte oder indirekte Sanktionen verboten:

  1. Kündigung
  2. Abmahnung
  3. Benachteiligung
  4. Versagung der Beförderung
  5. geänderte Aufgabenübertragung
  6. Rufschädigung
  7. Disziplinarmaßnahmen
  8. Diskriminierung
  9. Gehaltskürzung
  10. finanzielle Verluste
  11. Entzug einer Lizenz oder Genehmigung
  12. Negative Leistungsbeurteilung

Wie werden Hinweisgeber geschützt?

Ziel des Gesetzes ist es, Hinweisgeber vor ungerechtfertigten Benachteiligungen zu schützen. Im Kern verbietet es insofern Repressalien sowie deren Androhung. Es gilt hier eine Beweislastumkehr zugunsten der Hinweisgeber. Bei einer Benachteiligung nach einer Meldung wird eine Repressalie vermutet. Den Gegenbeweis muss der benachteiligende Beschäftigungsgeber bringen. Dieser muss beispielsweise darlegen und beweisen können, dass die jeweilige Maßnahme einen anderen Grund hatte. Für Hinweisgeber wichtig: Damit die Beweislastumkehrregel gilt, muss der Hinweisgeber selbst tätig werden und geltend machen, dass die Benachteiligung infolge der Meldung erfolgte.

Gibt es Ausnahmen vom Schutz für Hinweisgeber nach dem Gesetz?

Bei der Debatte um Whistleblowing geht es außerdem um die Frage, ob das Recht auf Geheimhaltung oder das öffentliche Recht auf Informationen höher wiegt. Whistleblowing fällt zum Beispiel dann nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes, wenn die Meldung oder Offenlegung die nationale Sicherheit betrifft.

Vorteile des HinSchG für Mitarbeiter

Weniger Druck und mehr Transparenz – das bedeutet das HinSchG für Mitarbeiter eines Unternehmens. Denn es ist nicht leicht, im eigenen Unternehmen Missstände mit ansehen zu müssen und nichts sagen zu können. Mitarbeitern sind oft die Hände gebunden. Vor allem aus Angst, beispielsweise ihre Stelle zu verlieren. Oder als Denunzianten verurteilt zu werden, was wiederum Mobbing nach sich ziehen könnte.

Der neue Gesetzesentwurf erleichtert es Hinweisgebern, Missstände zu melden, da sie nun eine rechtliche Handhabe gegen Repressalien haben. Wird ein Whistleblower jedoch Ziel von arbeitsrechtlichen Repressalien, so muss der Arbeitgeber beweisen, dass diese nichts mit dem offengelegten Missstand zu tun hat. Es gilt die Beweislastumkehr.

Whistleblower

 

Relevante Aspekte zum Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz kommen auf dich als Unternehmer einige Pflichten zu – an die du dich halten solltest, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.

Pflichten für Unternehmen im Hinblick auf den Hinweisgeberschutz

Unternehmen müssen einige Anpassungen vornehmen, um nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu handeln. Dazu zählen:
  1. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen bis zum 02.07.2023 interne Meldestellen einrichten. Die Frist für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern ist der 17.12.2023.
  2. Das Meldeverfahren muss mündlich, schriftlich und auf Wunsch persönlich ermöglicht werden.
  3. Die Meldung des Hinweisgebenden muss durch eine interne Meldestelle von 7 Tagen bestätigt werden.
  4. Die Meldestelle muss die hinweisgebende Person innerhalb von drei Monaten über die ergriffenen Maßnahmen, z.B. Einleitung interner Untersuchungen, informieren.
  5. Unternehmen müssen Informationen über zuständige Aufsichtsbehörden bereitstellen.
  6. Die Identität des Whistleblowers ist zu schützen.

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Was sind die Konsequenzen für Unternehmen, die Hinweisgeber benachteiligen?

Sollten die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten werden, drohen Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen. Die Verstöße sollen dabei als Ordnungswidrigkeiten nach § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit einer Geldbuße geahndet werden. Dazu zählen:

  1. das Behindern von Meldungen,
  2. das Ergreifen von Repressalien und
  3. wissentliche Offenlegung unrichtiger Informationen.

Personen, die falsche Informationen weitergeben, können also auch belangt werden. Egal, ob grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde, es besteht Schadensersatzanspruch. Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 € sind möglich.

Welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um Hinweisgeber zu schützen?

Hinweisgeber zu schützen, kann mit dem neuen Gesetz für dich vorgeschrieben sein. Ziel ist es dabei insbesondere, sie vor Benachteiligungen und Repressalien zu schützen. Trägst du aber beispielsweise aktiv zur Anonymität eines Hinweisgebers bei, kannst du ihn außerdem vor sozialen oder psychischen Konsequenzen schützen.

Maßnahmen sind zum Beispiel:

  1. Offene Kommunikation zum Whistleblowing und dem Hinweisgeberschutzgesetz, um Hürden und Ängste bei Mitarbeitern zu senken.
  2. Meldesysteme bzw. Hinweisgebersysteme zum Melden von Verstößen.
  3. Schutz der personenbezogenen Daten nach DSGVO.
  4. Vorgeschriebener Umgang mit eingegangenen Meldungen.

Wichtig ist außerdem, dass diese Meldungen nicht persönlich genommen werden, denn das kann sich unbewusst auf das Miteinander auswirken und das Arbeitsklima schädigen. 

Wie profitieren Unternehmen davon?

Auch Unternehmen profitieren von dem neuen HinSchG. Denn oftmals geschehen Missstände unter einem Deckmantel, damit keiner etwas davon mitbekommt. So können diese leichter aufgedeckt werden. Aber Unternehmen können auch Schwachstellen ausmerzen und finanzielle Schäden vermeiden. Dadurch lassen sich auch Negativschlagzeilen verhindern. Betrüger werden abgeschreckt und wagen es erst gar nicht, Missstände aufkommen zu lassen. Und natürlich stärkt es das Vertrauen der Mitarbeiter in Unternehmen und schafft ein Klima von Transparenz und Vertrauen.

Meldemöglichkeiten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Ein Whistleblower kann verschiedene Verstöße über unterschiedliche Kanäle bzw. auf unterschiedliche Weise melden. 

Welche Verstöße können gemeldet werden?

Whistleblower können sich sicher sein und auf den Schutz der Hinweisgeberrichtlinie vertrauen, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften und Rechtsgebiete melden:

  1. Verstöße gegen Strafvorschriften (das umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht)
  2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.
  3. Darunter fallen:
    1. Arbeitsschutz
    2. Gesundheitsschutz
    3. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
      Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
    4. Bußgeldvorschriften
    5. Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten
    6. Gesamtbetriebsräten
    7. Konzernbetriebsräten
    8. Sanktionen gegen Wirtschaftsausschüsse (§ 121 BetrVerfG)
  4. Verstöße gegen Rechtsnormen, die zur Umsetzung europäischer Regelungen getroffen wurden. Dazu gehören folgende Bereiche:
    1. Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
    2. Vorgaben zur Produktsicherheit
    3. Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter
    4. Vorgaben zum Umweltschutz, Strahlenschutz
    5. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
    6. Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
    7. Regelungen des Verbraucherschutzes
    8. Regelungen des Datenschutzes
    9. Sicherheit in der Informationstechnik
    10. Vergaberecht
    11. Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften
  5. Gemeldet werden können nun auch Hinweise zu Äußerungen von Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Welche Meldekanäle gibt es?

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe interne Meldekanäle einrichten müssen, damit Hinweisgeber Verstöße vertraulich melden können. 

Ein interner Meldekanal ist beispielsweise:

  1. ein elektronisches Hinweisgebersystem
  2. Mitarbeiter aus der Compliance-Abteilung
  3. eine Ombudsperson

Eine externe Meldestelle wird beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Diese ist für Bund und Länder zuständig – also für die höheren Hausnummern. Die Stelle nimmt Hinweise aus der Privatwirtschaft und dem Public Sector entgegen. Die Bundesländer können auch eigene Meldestellen einrichten. Aber auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt (BKartA) kommen in besonderen Zuständigkeitsbereichen als externe Meldestelle zum Einsatz. Alle Meldestellen dürfen auch besonders geschützte Daten nach der EU-DSGVO verarbeiten.

Mögliche Meldewege sind:

  1. telefonisch
  2. schriftlich (Mail/Brief)
  3. persönlich
  4. über ein Whistleblowing-Portal

Bei Meldungen muss klar sein:

  1. an wen sie gerichtet ist
  2. wer Zugriff hat
  3. wie mit Rückfragen verfahren wird
  4. wann eine Rückmeldung erfolgen sollte

Als Unternehmen musst du eine zuständige Person oder Dienststelle benennen. Diese ist dann dafür zuständig, Meldungen entgegenzunehmen. Aber auch, um anschließend Maßnahmen zu ergreifen.

Wird eine Meldung eingereicht, muss es eine Eingangsbestätigung geben – und zwar innerhalb von sieben Tagen. Folgemaßnahmen müssen innerhalb von drei Monaten ergriffen werden. Auch eine Rückmeldung muss innerhalb dieser Zeit erfolgen. Dabei sollte das ganze Verfahren transparent sein und unter dem Vertraulichkeitsgebot dokumentiert werden. Nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens muss die Dokumentation vernichtet werden.


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Was ist ein Hinweisgebersystem?

Bei einem Hinweisgebersystem bzw. Whistleblower-System handelt es sich um ein System, welches Hinweise und Rechts- oder Regelverstöße entgegennimmt. Sobald die Meldung eines internen oder externen Hinweisgebers über ein regelwidriges Verhalten in einem Unternehmen oder einer Behörde eingeht, liegt „Whistleblowing“ vor.

Als Unternehmen kannst du dies mit interner oder externer Hilfe einführen. Als Whistleblowing-Lösung ist eine Software eine favorisierte Möglichkeit. Aber es ist auch möglich, über Dienstleistende telefonisch Hinweise weiterzugeben. Dabei nehmen geschulte Agenten Meldungen entgegen und geben sie an Ombudspersonen weiter.

Welche Lösungen gibt es?

Um den Hinweisgeberschutz in deinem Business umzusetzen, kannst du auf Software zurückgreifen. Wie von unserem Partner Whistleblower-Software. Dabei handelt es sich um ein digitales Hinweisgeberschutzsystem, welches wir zu vergünstigten Konditionen anbieten. Das Hinweisgeberschutzsystem sorgt dafür, dass du als Unternehmen einfach und sicher alle Anforderungen des neuen Gesetzes erfüllen kannst. Wie? Die Whistleblowing-Lösung wird auf deiner Plattform integriert und ermöglicht es deinen Mitarbeitern, Missstände zu melden.


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Unsere Tipps zum Hinweisgeberschutzgesetz

Neue rechtliche Bestimmungen können immer eine Herausforderung sein. Wir haben daher ein paar nützliche Tipps sowohl für Whistleblower, als auch für betroffene Unternehmer zusammengetragen, die beim Umgang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hilfreich sein können.

Tipps für Whistleblower

Whistleblower stehen vor einer herausfordernden Situation und sollten ihre Handlungen daher gut durchdacht und vorbereitet angehen. Als Hinweisgeber solltest du dich zunächst mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zum Hinweisgeberschutz vertraut machen und deine Rechte und Pflichten verstehen.

Solltest du um deine Sicherheit besorgt sein, kannst du entsprechende Vorkehrungen treffen. Das könnte nicht nur den Schutz deiner Identität, sondern auch den Umgang mit sensiblen Informationen oder die Vermeidung von verdächtigen Aktivitäten betreffen. Deine persönliche Sicherheit solltest du auf jeden Fall ernst nehmen.

Mach dir bewusst, dass Whistleblowing Konsequenzen haben kann. Die möglichen Auswirkungen auf deine Karriere, deine finanzielle Situation oder dein persönliches Leben, abhängig von der Art der Enthüllung, sind hierbei zu bedenken. Mit einer realistischen Einschätzung der Risiken bist du besser vorbereitet.

Um deine Optionen besser zu verstehen, empfehlen wir dir zusätzlich einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Mit einem erfahrenen Anwalt kannst du den richtigen Weg einschlagen und außerdem von Unterstützung für deinen Prozess profitieren.

Während des Prozesses kann dir nebstdem ein Unterstützungsnetzwerk beistehen. Das können nicht nur Freunde und Familien, sondern auch Organisationen oder Unterstützungsgruppen sein.

Tipps für Unternehmen

Die interne Kommunikation, aber auch die Informationen sind das A und O in deinem Unternehmen. Je mehr Informationen du bereitstellst und je einfacher du die Kanäle, z. B. dein internes Hinweisgebersystem, kommunizierst, desto besser können deine Mitarbeiter bei Bedarf darauf zugreifen. Wir empfehlen dir auch deine Mitarbeiter zu einer offenen Kommunikation anzuhalten. Für dich hat das den Vorteil, dass du auf Missstände aufmerksam wirst und diese gegebenenfalls schnell aus der Welt schaffen kannst.

In Verbindung dazu empfehlen wir dir, deine Mitarbeiter ausführlich über das Hinweisgeberschutzgesetz zu informieren, sie über die Rechte und Pflichten von Hinweisgebern aufzuklären. Mit Hilfe von Schulungen oder Sensibilisierungsmaßnahmen kannst du weiterhin dazu beitragen, ein Bewusstsein für das Thema Hinweisgeberschutzgesetz zu schaffen.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sollten Whistleblower vor Benachteiligung oder Repressalien geschützt werden. Es ist also auch an dir als Unternehmer sicherzustellen, dass deine Mitarbeiter keine negativen Maßnahmen befürchten müssen, nur weil sie Verstöße innerhalb des Unternehmens melden.

Als Unternehmer mit einer bestimmten Anzahl von Angestellten, Praktikanten oder Auftragnehmern bist du dazu verpflichtet, die Bestimmungen des HinSchG einzuhalten. Solltest du Fragen haben oder einen rechtlichen Rat benötigen, verlässt du dich am besten auf den Händlerbund. Unsere erfahrenen Anwälte helfen dir bei der korrekten Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.

 

 

 

Fazit Whistleblowing

Durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz sind Whistleblower nicht mehr die Hände gebunden. Die Angst fällt weg, Missstände aufzudecken und sie zu melden. Sie sind vor Repressalien geschützt und können guten Gewissens die Wahrheit ans Licht bringen. Mit einem Hinweisgeberschutzsystem wie der Whistleblower-Software kannst du alle Vorgaben des neuen Gesetzes ganz einfach umsetzen. Somit ist dein Unternehmen transparent und ein Vorbild und du musst keine Sanktionen befürchten.
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Wissenswertes zum Hinweisgeberschutzgesetz

Risiken für Whistleblower

Trotz des Hinweisgeberschutzgesetzes kann Whistleblowing noch immer mit gewissen Risiken verbunden sein. Die Risiken hängen dabei natürlich von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise der Branche, Art des gemeldeten Verstoßes und der individuellen Situation des Hinweisgebers.

Verschiedene Risiken für Hinweisgeber könnten sein:

  1. Berufliche Konsequenzen: Möglich sind negative Auswirkungen auf die berufliche Laufbahn des Whistleblowers, z. B. Degradierung, Kündigung oder Schwierigkeit bei der Arbeitssuche.
  2. Rechtliche Konsequenzen: Je nach den spezifischen Umständen können Hinweisgebern rechtliche Konsequenzen drohen, beispielsweise durch rechtliche Klagen der betroffenen Partei.
  3. Soziale Konsequenzen: Whistleblower könnten sozial isoliert werden, da sie möglicherweise von Kollegen, Freunden oder der Familie ausgegrenzt werden.
  4. Psychische Belastung: Der Hinweisgeber kann erheblichem Stress oder anderen psychischen Belastungen ausgesetzt sein.
  5. Sicherheitsgefahren: Insbesondere bei schwerwiegenden Enthüllungen kann es vorkommen, dass Whistleblowern physische Gewalt oder Gefahren für ihre eigene Sicherheit drohen.

Für Whistleblower ist es daher wichtig, ihre Rechte und Schutzmaßnahmen zu kennen, die ihnen durch Gesetze wie das Hinweisgeberschutzgesetz gewährt werden. Trotzdem sollten sich potentielle Hinweisgeber professionellen Rechtsbeistand suchen, um Ratschläge zur Risikominimierung und zu ihrem Schutz zu erhalten.

Hinweisgeberschutzgesetz und Datenschutz

Im Hinblick auf datenschutzrechtliche Erwägungen und Pflichten, etwa die Informationspflicht von Verantwortlichen oder das Auskunftsrecht von Betroffenen, ergeben sich natürlich Spannungsfelder.

Bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes muss insofern auch besonders auf die Datenschutzkonformität geachtet werden. Der Gesetzgeber verweist grundsätzlich auf die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Rechte und Pflichten nach der DSGVO werden dabei grundsätzlich in bestimmten Fällen eingeschränkt. Nach § 29 Absatz 1 Satz 1 BDSG treffen den datenschutzrechtlich Verantwortlichen zum Beispiel keine Informationspflichten, soweit durch ihre Erfüllung Informationen offenbart würden, die ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen.

Bekannte Whistleblower

Es gibt bereits einige bekannte Whistleblower. Zu den berühmtesten Whistleblowern zählt beispielsweise Edward Snowden. 2013 brachte der US-Amerikaner die Überwachungs- und Spionagepraktiken des US-Geheimdienstes NSA (National Security Agency) ans Licht. Die Vereinigten Staaten und Großbritannien überwachten ohne konkreten Verdacht die globale Telekommunikation und das Internet. Snowden verließ nach seinen Enthüllungen die USA, um einer Gefängnisstrafe wegen Spionage und der Gefährdung der nationalen Sicherheit zu entgehen.

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange ist ein weiterer bekannter Whistleblower. Der Gründer und Sprecher der Enthüllungsplattform WikiLeaks sammelt Dokumente von Regimekritikern und Whistleblowern weltweit und stellt sie online zur Verfügung. Geheim gehaltene Dokumente stellte er dann der Öffentlichkeit zur Verfügung, wenn sie unethisches Verhalten von Regierungen, Unternehmen oder militärischen Einrichtungen betreffen. 2010 publizierte WikiLeaks Auszüge aus Militärprotokollen der USA, die Kriegsverbrechen und Korruption belegen. Assange erhielt in verschiedenen Ländern Asyl, bis die britische Regierung 2022 seine Auslieferung beschloss. In den USA droht ihm eine Haftstrafe von 175 Jahren oder schlimmstenfalls die Todesstrafe.

Auch in Deutschland gibt es bereits berühmte Fälle von Whistleblowing. Dr. Margit Herbst zählt zu den ersten deutschen Whistleblowern. 1990 meldete sie die ersten Verdachtsfälle auf Rinderwahnsinn, womit sie 1994 an die Öffentlichkeit ging, da ihre Vorgesetzten ihre Hinweise missachteten. Dr. Herbst wurde daraufhin fristlos entlassen. Oder 2016 der Whistleblower Martin Porwoll, der als kaufmännischer Leiter aufdecken konnte, wie der Besitzer einer Apotheke jahrelang Kochsalzlösungen als Krebsmedikament an schwerkranke Patienten verkaufte und dies der Krankenkasse gegenüber abrechnete. Auch er wurde fristlos entlassen.

 

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