Betriebsurlaub: Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Unternehmen?

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Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. Aber ist verordneter Urlaub für deine Mitarbeiter genauso schön? Meistens macht sich eine Verunsicherung unter der Belegschaft breit, da Unklarheit über die Regelung dazu herrscht.

Auch Arbeitgeber kennen nicht immer die genauen Vorschriften. Hier sollten beide Seiten aufgeklärt werden, damit es nicht zu Differenzen oder Verstößen in Bezug auf das Arbeitsrecht kommt. Auf Fragen wie “Wie viel Betriebsurlaub ist zulässig?” oder “Wann darf Betriebsurlaub verordnet werden?”, bekommst du hier die Antworten.


Was ist Betriebsurlaub?

Unter Betriebsurlaub versteht man, wenn der Betrieb für einen gewissen Zeitraum vollständig seine Tore schließt und die Tätigkeit einstellt. Auch die Mitarbeiter haben somit vom Arbeitgeber verordneten Urlaub.

Rechtliche Grundlagen für Betriebsferien

Der Betriebsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. § 7 weist allerdings klar darauf hin, dass die Urlaubswünsche der Arbeitnehmenden bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs zu berücksichtigen sind. Die Ausnahme sind „dringende betriebliche Belange“. 

Nach dem Gesetz gerechtfertigte Gründe für Betriebsferien:

  1. Personelle Engpässe oder ohne Vorgesetzten ist die Fortführung des Betriebs nicht möglich
  2. Umbauarbeiten im Betrieb 
  3. Einziger Kunde des Unternehmens ist auch im Betriebsurlaub

 

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Per Gesetz ist Betriebsurlaub bei folgenden Gründen nicht erlaubt:
  1. die Auftragslage ist gerade schwach. Allerdings: Ist die Auftragslage in einem vorhersehbaren oder immer wiederkehrenden Zeitraum deutlich niedriger als üblich (bspw. zwischen Weihnachten und Neujahr), darf Betriebsurlaub angeordnet werden.
  2. andere Betriebsablaufstörungen lassen die Arbeit stocken


Der Betriebsrat bestimmt mit

Hat dein Unternehmen einen Betriebsrat, so hat dieser gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ein Wörtchen bei der Festlegung der Betriebsferien mitzureden. Laut Bundesarbeitsgericht unterfällt diesem Recht auch die Frage, ob der gesamte Betrieb oder nur einzelne Betriebsabteilungen Betriebsferien machen sollen (BAG, Urteil vom 09.05.1984, Az.: 5 AZR 412/81). 

Bei einer existierenden Betriebsvereinbarung, in der relevante Regelungen zu den Betriebsferien enthalten sind, musst du als Arbeitgeber die dringenden betrieblichen Belange nicht jeweils einzeln gegenüber den Arbeitnehmern nachweisen.

Wann und wie kann der Arbeitgeber Betriebsferien anordnen?

Eine gesetzliche Regelung für die Ankündigungsfrist von Betriebsurlaub ist nicht hinnehmbar. Den Beschäftigten muss genügend Zeit zur Planung eingeräumt werden. Es ist üblich, eine Ankündigungsfrist von mindestens sechs Monaten einzuhalten – oder kürzer. Kürzere Fristen als sechs Monate sollte es nur bei unvorhergesehenem Zwangsurlaub geben. Es gilt: Je kürzer die Frist, desto eher ist der Zwangsurlaub unzulässig.

 

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Wichtig

Wurde dem Arbeitnehmer bereits individueller Urlaub genehmigt, so darf dieser trotz anstehendem Betriebsurlaub nicht mehr weggenommen werden. Hat der Arbeitnehmer nicht mehr genügend Urlaubstage zur Verfügung, dürfen diese nicht vom nächsten Jahresurlaub abgezweigt werden. Er hat trotzdem für die Dauer der Betriebsferien frei.

 

Für welchen Zeitraum dürfen Betriebsferien maximal festgelegt werden?

Laut Bundesarbeitsgericht darf Zwangsurlaub immer nur einen Teil des gesamten Urlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers ausmachen. Dazu gibt es eine Grundsatzentscheidung: Maximal drei Fünftel des Jahresurlaubs darf als Betriebsurlaub definiert werden (Beschluss vom 28.07.1981, 1 ABR 79/79). Und 2/5 individuelle Urlaubsplanung werden als angemessen angesehen. Das bedeutet, dass beispielsweise von einem 30-tägigen Jahresurlaub maximal 18 Tage für Betriebsferien genutzt werden dürfen.

Welche Einschränkungen haben Arbeitgeber bei der Urlaubserteilung zu beachten? 

Der Arbeitgeber legt schlussendlich den Urlaub fest – und sollte deutlich machen, ob er gesetzlichen, tariflichen oder sonstigen Urlaub gewährt. Dennoch solltest du als Arbeitgeber die Wünsche des Arbeitnehmers erfragen und berücksichtigen, soweit dem dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen. 

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Achtung

Arbeitnehmer können ihre Urlaubsansprüche selbst dann geltend machen, wenn der Arbeitgeber den Urlaub ohne Befragung bereits festgelegt hat. Das Bundesarbeitsgericht billigt eine einseitige Urlaubsfestsetzung nur, wenn sie von den Arbeitnehmern akzeptiert wird.


Laut § 7 Abs. 1 Satz 1 BurlG kann der Urlaub tariflich abgeändert werden (§ 13 Abs. 1 Satz 1 BurlG). Abweichende Grundsätze für die Urlaubsgewährung können durch die Tarifvertragsparteien aufgestellt werden.

 

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Welche Rechte hat der Arbeitnehmer dabei? 

Arbeitnehmer dürfen ihre Urlaubswünsche äußern. Der Arbeitgeber hat die Urlaubswünsche sogar zu berücksichtigen – vor der Festlegung des Zwangsurlaubs. Nur in Ausnahmefällen, wie den dringenden betrieblichen Interessen, muss dem Wunsch nicht stattgegeben werden. Ordnet der Arbeitgebende den Zwangsurlaub jedoch rechtzeitig an und begründet diesen ausreichend (oder es gibt eine vertragliche Vereinbarung), muss der Arbeitnehmende dem Folge leisten. 

Werden Betriebsurlaubstage der Arbeitnehmer vom Jahresurlaub abgezogen?

Schlechte Nachrichten für alle Arbeitnehmer: die Urlaubstage während des Betriebsurlaubs werden tatsächlich als normale Urlaubstage behandelt. Das bedeutet, sie werden vom Jahresurlaub abgezogen.


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