Abmahnung Elektrogesetz (ElektroG)
Wir helfen sofort
Du hast eine Abmahnung nach dem Elektrogesetz (ElektroG) erhalten? Das ist ärgerlich, aber kein Grund, in Panik zu geraten. Wir wissen, was zu tun ist.
Eine Elektrogesetz-Abmahnung wird hauptsächlich von konkurrierenden Unternehmen ausgestellt. Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Vorgaben können Online-Händler von dem Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten (Weiße Ware) kaum einen Überblick behalten, welche Vorschriften überhaupt gelten und welche gerade für sie zu beachten sind. Abmahnungen sind hier keine Seltenheit. Wir zeigen dir, wie du dich bei einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Elektrogesetz richtig verhältst.
Was wir für dich tun:
- Wir prüfen, ob deine Abmahnung berechtigt ist und die geforderten Beträge überhöht sind
- Wir modifizieren die Unterlassungserklärung zu deinen Gunsten
- Unser Anwaltsteam hat Erfahrung aus über 26.000 bearbeiteten Abmahnungen
- Wir kümmern uns um deine Abmahnung im Elektrogesetz, ohne lange Wartezeiten, damit du dich schnell wieder auf dein Geschäft konzentrieren kannst
Verstoß gegen das Elektrogesetz – Das kannst du jetzt tun
Wenn du eine Abmahnung bzgl. des Elektrogesetzes erhalten hast, werden oft verschiedene Forderungen gestellt. Wir unterstützen dich, dich zur Wehr zu setzen und rechtliche Fallstricke zu umgehen. Besonders die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung kann in der Zukunft weitreichende Konsequenzen haben – rechtlicher Beistand ist an dieser Stelle besonders wichtig.
- Unterschreibe die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht sofort.
- Nehme die gesetzten Fristen ernst.
- Setze auf unsere Unterstützung. Wir haben jahrelange Erfahrung mit der erfolgreichen Abwicklung von Abmahnungen des Elektrogesetzes.
Nicht in Panik geraten
Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt
Nicht sofort unterschreiben
Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst
Nicht sofort bezahlen
Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger
Jetzt Abmahnung hochladen
Wie geht es jetzt weiter?
Häufige Abmahnfallen beim Verkauf von Elektrogeräten
Auch das Elektrogesetz sieht sich vor Veränderungen. Im Januar 2022 hat der Gesetzgeber einige Änderungen vorgenommen, wie z.B. die Ausdehnung von Informationspflichten, aber auch die Erweiterung der Rücknahmepflicht für Vertreiber, insbesondere für Lebensmittelhändler und im B2B-Bereich.
Wichtig für Online-Händler:
- Die Berechnung der Quadratmeter-Schwelle, die Ausgangspunkt für die Rücknahmepflicht ist, wurde angepasst.
- Zudem soll die Rücksendung vieler Altgeräte im Fernabsatz kostenfrei sein. Auch für Hersteller sind einige Änderungen geplant.
Vorschrift über die Registrierung nach dem ElekroG
Nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro -und Elektronikgeräten (ElektroG) ist jeder Hersteller von Weißer Ware verpflichtet, diese bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (Stiftung EAR) registrieren zu lassen. Vielen Online-Händlern von Weißer Ware dürfte nicht bekannt sein, dass sie als Vertreiber solcher Geräte unter Umständen auch als Hersteller im Sinne des ElektroG anzusehen sind.
Online-Händler, die über das Internet Elektrogeräte zum Verkauf anbieten, sollten daher auf jeden Fall sicherstellen, dass die bestellten Waren vom Hersteller bzw. Zwischenhändler auch tatsächlich bei der Stiftung EAR registriert sind. Nur so kann die drohende Abmahnung nach dem Elektrogesetz vermieden werden.
Kennzeichnungspflichten nach dem Elektrogesetz
Hersteller von Elektro- bzw. Elektronikgeräten sind neben der Registrierungspflicht dazu verpflichtet, die von ihnen in den Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung gewährleistet die eindeutige Identifizierung der Hersteller und durch die Aufbringung eines festgelegten Symbols eine vorschriftsgemäße Entsorgung der unter das ElektroG fallenden Produkte durch den Verbraucher. Wer eine ordnungsgemäße Kennzeichnung unterlässt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach dem Elektrogesetz.
Gerichtsurteil: Ein „Fähnchen“ am Kabel eines Kopfhörers entspricht nicht der dauerhaften Kennzeichnungspflicht nach dem Elektrogesetz (OLG Celle, Urteil vom 21.11.2013, Az.: 13 U 84/13). Elektro- und Elektronikgerät für den privaten oder Dual-Use-Gebrauch sind außerdem mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen.
Informationspflichten für rücknahmepflichtige Online-Händler
Nach der Novellierung des Elektrogesetzes müssen Online-Händler, die im Rahmen des Gesetzestextes als rücknahmepflichtige Vertreiber gelten, jetzt auch Altgeräte zurücknehmen. Für rücknahmepflichtige Online-Händler gelten daher auch neue Informationspflichten. Die Pflichtinformationen umfassen:
- die Rücknahmestellen, die sie selbst geschaffen haben
- die Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
- die Bedeutung des Symbols durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern
- den Umstand, dass Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen haben. Sie sind zu informieren, dass Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen sind
Im Online-Shop müssen die Informationen entweder in der Artikelbeschreibung ersichtlich oder über eine Schaltfläche, die zu den Hinweisen führt, erreichbar sein. Online-Händler, die ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, droht eine Abmahnung.
Abmahnvertretung & mehr: jetzt Mitglied werden
Als Unlimited- oder Professional-Mitglied helfen wir dir bei einer Abmahnung sofort weiter. Wir setzen uns umgehend mit dir in Verbindung und bearbeiten deinen Abmahnfall, damit du dich schnell wieder um dein Geschäft kümmern kannst.
Soforthilfe bei Abmahnung
- Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
- Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
- Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
- Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
- Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.