Abmahnung widersprechen? Soforthilfe vom Händlerbund

Dein Online-Shop wurde abgemahnt und du hältst die Abmahnung für unberechtigt? 

Nicht immer ist die Abmahnung auch berechtigt oder zulässig. Dann kann man einer Abmahnung widersprechen. 

Wir empfehlen: Lass dich juristisch beraten. Die erfahrenen Rechtsanwälte des Händlerbunds sind für dich da. Wir vertreten dich im Rahmen einer Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft – auch rückwirkend und bei Selbstverschulden.

  1. Direkte Hilfe ohne lange Wartezeiten
  2. Vertretung durch erfahrene, spezialisierte Rechtsanwälte
  3. Wir unterstützen dich auch bei berechtigten Abmahnungen

Kostenlose Erstberatung zu deiner Abmahnung

Wie reagiert man auf eine Abmahnung?

Eine Abmahnung wirkt im ersten Moment einschüchternd, gerade weil sie oft mit kurzen Fristen, hohen Kostenforderungen und einer Unterlassungserklärung verbunden ist. Wichtig ist: Ruhe bewahren und nichts überstürzt unterschreiben.

  1. Fristen unbedingt einhalten
  2. keine Unterschrift ohne Prüfung
  3. noch keine Zahlungen leisten
  4. rechtliche Beratung einholen

So vermeidest du, dass du dich auf Verpflichtungen einlässt, die dich langfristig binden und finanziell belasten können.

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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

Wie reagiert man auf eine Abmahnung?

Eine Abmahnung wirkt im ersten Moment einschüchternd, gerade weil sie oft mit kurzen Fristen, hohen Kostenforderungen und einer Unterlassungserklärung verbunden ist. Wichtig ist: Ruhe bewahren und nichts überstürzt unterschreiben.

  1. Fristen unbedingt einhalten
  2. keine Unterschrift ohne Prüfung
  3. noch keine Zahlungen leisten
  4. rechtliche Beratung einholen

So vermeidest du, dass du dich auf Verpflichtungen einlässt, die dich langfristig binden und finanziell belasten können.

Warum das Abmahnschreiben nicht ignorieren?

Eine Abmahnung einfach auszusitzen, ist fast immer die schlechteste Option. Der Abmahner wird in aller Regel aktiv und leitet weitere Schritte ein, wenn du nicht reagierst. Dazu kommt: In Abmahnungen sind meist sehr kurze Fristen gesetzt. Wer diese verstreichen lässt, verschlechtert seine Ausgangsposition erheblich und riskiert, dass der Fall direkt vor Gericht landet.

Was sind die Folgen?

Ignorierst du eine Abmahnung oder unterschreibst vorschnell, können sowohl rechtliche als auch finanzielle Konsequenzen entstehen:

Rechtliche Schritte

  1. Einstweilige Verfügung: Dabei handelt es sich um eine schnelle gerichtliche Anordnung, die sogar ohne vorherige Anhörung erlassen werden kann.
  2. Klage: In diesem Fall wird der Streit ausführlich vor Gericht verhandelt, was noch umfangreicher ist und mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.

Finanzielle Folgen

  1. Hohe Kosten: Zu den gegnerischen Anwaltsgebühren kommen oft Gerichtsgebühren und deine eigenen Anwaltskosten hinzu.
  2. Vertragsstrafen: Eine unterschriebene Unterlassungserklärung gilt in der Regel lebenslang. Jeder Verstoß kann eine empfindliche Vertragsstrafe auslösen.

Darum lohnt es sich, frühzeitig über Alternativen nachzudenken. Zum Beispiel über eine modifizierte Unterlassungserklärung, die juristisch geprüft ist und unnötige Risiken vermeidet.

 

Kann man einer Abmahnung widersprechen?

Ein Widerspruch gegen eine Abmahnung ist grundsätzlich möglich, sowohl im Arbeitsrecht als auch im Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht. Ob er Aussicht auf Erfolg hat, hängt jedoch stark vom Inhalt der Abmahnung und den konkreten Umständen ab. Dabei ist entscheidend, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist:

  1. Berechtigte Abmahnung: In diesem Fall ist ein direkter Widerspruch meist nicht sinnvoll. Besser ist es, über eine Verhandlung nachzudenken, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und die geforderten Kosten juristisch prüfen zu lassen.
  2. Unberechtigte oder zweifelhafte Abmahnung: Hier kann ein Widerspruch dagegen durchaus lohnenswert sein, etwa wenn die Vorwürfe nicht zutreffen oder formale Fehler vorliegen.

 

Muss ich eine Abmahnung unterzeichnen?

Nein, du bist nicht verpflichtet, die beigefügte Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben. Diese ist oft zu weit gefasst und kann dich langfristig stark belasten, da jeder künftige Verstoß hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann. Unterschreibe deshalb nichts ungeprüft. In vielen Fällen ist es sinnvoller, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die auf deine Situation zugeschnitten ist.

 

Gründe, bei einer Abmahnung Widerspruch einzureichen

Für dich als Händler kann es mehrere Gründe geben, eine Abmahnung nicht einfach hinzunehmen, sondern aktiv Widerspruch einzulegen.

Abmahnwellen

Wenn Kanzleien massenhaft gleichlautende Abmahnungen verschicken, spricht man von Abmahnwellen. Diese sind oft missbräuchlich. Hier lohnt sich eine rechtliche Prüfung und gegebenenfalls ein Widerspruch.

Formfehler

Eine Abmahnung muss bestimmte Angaben enthalten, etwa zum Abmahner oder zum angeblichen Verstoß. Fehlen diese Informationen, ist das Schreiben angreifbar.

Fehlende Berechtigung

Nicht jeder darf abmahnen. Zulässig ist dies nur für Wettbewerber, bestimmte Verbände oder Rechteinhaber. Liegt keine Berechtigung vor, ist die Abmahnung unwirksam.

Überhöhte Kosten

Manche Abmahner setzen den Streitwert absichtlich hoch an, um mehr Gebühren verlangen zu können. Sind die Kosten überzogen, kann das auch ein Grund für einen Widerspruch sein.

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Was muss im Widerspruchsschreiben stehen?

Widerspruchsschreiben sollten immer juristisch geprüft sein. Fehler können dich sonst in eine noch schlechtere Position bringen. Ein wirksamer Widerspruch enthält:

  1. Begründung, warum die Abmahnung unberechtigt ist (z. B. kein Wettbewerbsverstoß, keine Markenverletzung, fehlende Aktivlegitimation des Abmahners).
  2. Beweise oder Nachweise, die deine Position stützen.
  3. Klare Erklärung, dass du die Abmahnung zurückweist.

 

Wie lange kann ich einer Abmahnung widersprechen?

Für den Widerspruch gegen eine Abmahnung gibt es in der Regel keine feste Frist. Allerdings setzen Abmahner fast immer eine Antwortfrist, die meist zwischen einer Woche und zehn Tagen liegt. Innerhalb dieser Zeit solltest du reagieren, sonst droht eine einstweilige Verfügung oder Klage. Deshalb gilt: Je schneller du dich um rechtlichen Rat kümmerst, desto besser stehen deine Chancen.

 

Wer spricht Unterlassungserklärungen aus und warum?

Die eigentliche Abmahnung wird in der Regel von einer Kostenrechnung und einer Unterlassungserklärung begleitet, welche von den Betroffenen unterschrieben und zurückgeschickt werden soll. Diese Unterlassungserklärung stellt dabei sozusagen ein Formular dar, welches der Abmahner bzw. dessen Vertretung vorformuliert hat.

Ist die Abmahnung berechtigt, müssen sich die Betroffenen nämlich in der Regel verpflichten, den Rechtsverstoß künftig zu unterlassen. Dabei wird für einen erneuten oder anhaltenden Verstoß in der Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe vereinbart, für den Fall, dass sich nicht daran gehalten wird.

Eine Pflicht, tatsächlich die vorformulierte Unterlassungserklärung zu nutzen, besteht für die Betroffenen allerdings nicht. Im Gegenteil: In vielen Fällen ist es sinnvoll, juristischen Rat einzuholen und auch die Unterlassungserklärung prüfen zu lassen. Oftmals wählt der Abmahner hier nämlich Formulierungen, die sich eher zu seinen Gunsten auswirken, die Abgemahnten jedoch unnötigerweise belasten.

Gleichzeitig müssen diverse Details bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung eingehalten werden, um die Gefahr tatsächlich zu bannen. Unsere Rechtsanwälte informieren dich gerne über die sogenannten modifizierten Unterlassungserklärungen, die auch die Interessen der Abgemahnten berücksichtigen.

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