Abmahnung Elektrogesetz
Wir helfen sofort
Die Abmahnung nach dem Elektrogesetz (ElektroG) wird hauptsächlich von konkurrierenden Unternehmen ausgestellt. Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Vorgaben können Online-Händler von dem Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten (Weiße Ware) kaum einen Überblick behalten, welche Vorschriften überhaupt gelten und welche gerade für sie zu beachten sind. Abmahnungen sind hier keine Seltenheit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich bei einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Eletrogesetz richtig verhalten.
Verstoß gegen das Elektrogesetz – Das können Sie jetzt tun
Wenn Sie eine Abmahnung bzgl. des Elektrogesetzes erhalten haben, werden oft verschiedene Forderungen gestellt. Wir unterstützen Sie, sich zur Wehr zu setzen und rechtliche Fallstricke zu umgehen. Besonders die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung kann in der Zukunft weitreichende Konsequenzen haben – rechtlicher Beistand ist an diese Stelle besonders wichtig.
Häufige Abmahnfallen beim Verkauf von Elektrogeräten
Auch das Elektrogesetz sieht sich vor Veränderungen. Im Januar 2022 hat der Gesetzgeber einige Änderungen vorgenommen, wie z.B. die Ausdehnung von Informationspflichten, aber auch die Erweiterung der Rücknahmepflicht für Vertreiber, insbesondere für Lebensmittelhändler und im B2B-Bereich.Wichtig für Online-Händler:
Vorschrift über die Registrierung nach dem ElekroG
Nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro -und Elektronikgeräten (ElektroG) ist jeder Hersteller von Weißer Ware verpflichtet, diese bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (Stiftung EAR) registrieren zu lassen. Vielen Online-Händlern von Weißer Ware dürfte nicht bekannt sein, dass sie als Vertreiber solcher Geräte unter Umständen auch als Hersteller im Sinne des ElektroG anzusehen sind.
Online-Händler, die über das Internet Elektrogeräte zum Verkauf anbieten, sollten daher auf jeden Fall sicherstellen, dass die bestellten Waren vom Hersteller bzw. Zwischenhändler auch tatsächlich bei der Stiftung EAR registriert sind. Nur so kann die drohende Abmahnung nach dem Elektrogesetz vermieden werden.
Kennzeichnungspflichten nach dem Elektrogesetz
Hersteller von Elektro- bzw. Elektronikgeräten sind neben der Registrierungspflicht dazu verpflichtet, die von ihnen in den Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung gewährleistet die eindeutige Identifizierung der Hersteller und durch die Aufbringung eines festgelegten Symbols eine vorschriftsgemäße Entsorgung der unter das ElektroG fallenden Produkte durch den Verbraucher. Wer eine ordnungsgemäße Kennzeichnung unterlässt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach dem Elektrogesetz.
Gerichtsurteil: Ein „Fähnchen“ am Kabel eines Kopfhörers entspricht nicht der dauerhaften Kennzeichnungspflicht nach dem Elektrogesetz (OLG Celle, Urteil vom 21.11.2013, Az.: 13 U 84/13). Elektro- und Elektronikgerät für den privaten oder Dual-Use-Gebrauch sind außerdem mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen.
Informationspflichten für rücknahmepflichtige Online-Händler
Nach der Novellierung des Elektrogesetzes müssen Online-Händler, die im Rahmen des Gesetzestextes als rücknahmepflichtige Vertreiber gelten, jetzt auch Altgeräte zurücknehmen. Für rücknahmepflichtige Online-Händler gelten daher auch neue Informationspflichten. Die Pflichtinformationen umfassen:
Im Online-Shop müssen die Informationen entweder in der Artikelbeschreibung ersichtlich oder über eine Schaltfläche, die zu den Hinweisen führt, erreichbar sein. Online-Händler, die ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, droht eine Abmahnung.
Abmahnung hochladen
Laden Sie hier Ihre Abmahnung direkt hoch, wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Abmahnvertretung & mehr: Jetzt Mitglied werden
Als Unlimited- oder Professional-Mitglied helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung sofort weiter. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und bearbeiten Ihren Abmahnfall, damit Sie sich schnell wieder um Ihr Geschäft kümmern können.
- Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
- Rechtstexte in 8 Sprachen
- Smart Guard
- Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
- Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
- Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
- Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
- Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
- Rechtstexte in 8 Sprachen
- Smart Guard
- Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
- Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
- Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
- Vertretung im Abmahnfall - auch rückwirkend & bei Selbstverschulden **
- Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop (volle Kostenübernahme und Vertretung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung)
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
Du bist dir unsicher, welches Paket am besten zu deinen Bedürfnissen passt?
Unser Paketberater hilft dir, das für dich passende Mitgliedschaftspaket zu ermitteln.
In nur einer Minute erhältst du dein persönliches Angebot.