Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten (Weiße Ware)

Abmahnung nach dem Elektrogesetz
Die Abmahnung nach dem Elektrogesetz (Weiße Ware) wird hauptsächlich von konkurrierenden Unternehmen ausgestellt. Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Vorgaben können Online-Händler von dem Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten (Weiße Ware) kaum einen Überblick behalten, welche Vorschriften überhaupt gelten und welche gerade für sie zu beachten sind. Eine Abmahnung nach dem Elektrogesetz zu erhalten, ist also keine Seltenheit.
Hinweisblatt zum Verkauf von Elektro- und Elektronikprodukten
(8 Seiten kostenfrei zum Download)

Wir zeigen die größten gesetzlichen Abmahnfallen
Vorschrift über die Registrierung nach dem ElekroG
Nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro -und Elektronikgeräten (ElektroG) ist jeder Hersteller von Weißer Ware verpflichtet, diese bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (Stiftung EAR) registrieren zu lassen. Vielen Online-Händlern von Weißer Ware dürfte nicht bekannt sein, dass sie als Vertreiber solcher Geräte unter Umständen auch als Hersteller im Sinne des ElektroG anzusehen sind.
Online-Händler, die über das Internet Weiße Ware zum Verkauf anbieten, sollten daher auf jeden Fall sicherstellen, dass die bestellten Waren vom Hersteller bzw. Zwischenhändler auch tatsächlich bei der Stiftung EAR registriert sind. Nur so kann die drohende Abmahnung nach dem Elektrogesetz vermieden werden.
Kennzeichnungspflichten nach dem Elektrogesetz
Hersteller von Elektro- bzw. Elektronikgeräten sind neben der Registrierungspflicht dazu verpflichtet, die von ihnen in den Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung gewährleistet die eindeutige Identifizierung der Hersteller und durch die Aufbringung eines festgelegten Symbols eine vorschriftsgemäße Entsorgung der unter das ElektroG fallenden Produkte durch den Verbraucher. Wer eine ordnungsgemäße Kennzeichnung unterlässt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach dem Elektrogesetz.

Gerichtsurteil: Ein „Fähnchen“ am Kabel eines Kopfhörers entspricht nicht der dauerhaften Kennzeichnungspflicht nach dem Elektrogesetz (OLG Celle, Urteil vom 21.11.2013, Az.: 13 U 84/13). Elektro- und Elektronikgerät für den privaten oder Dual-Use-Gebrauch sind außerdem mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu kennzeichnen.
Informationspflichten für rücknahmepflichtige Online-Händler
Nach der Novellierung des Elektrogesetzes müssen Online-Händler, die im Rahmen des Gesetzestextes als rücknahmepflichtige Vertreiber gelten, jetzt auch Altgeräte zurücknehmen. Für rücknahmepflichtige Online-Händler gelten daher auch neue Informationspflichten. Die Pflichtinformationen umfassen:
- die Rücknahmestellen, die sie selbst geschaffen haben
- die Eigenverantwortung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
- die Bedeutung des Symbols durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern
- über den Umstand, dass Besitzer von Altgeräten diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen haben. Sie sind zu informieren, dass Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen sind
Im Online-Shop müssen die Informationen entweder in der Artikelbeschreibung ersichtlich oder über eine Schaltfläche, die zu den Hinweisen führt, erreichbar sein. Online-Händler, die ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, droht eine Abmahnung.
Mehr Informationen zum Elektrogesetz.
Haben Sie eine Abmahnung nach dem Elektrogesetz erhalten?
Im Fall einer Abmahnung nach dem Elektrogesetz sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen! Die auf Onlinerecht spezialisierten Vertrags-Rechtsanwälte des Händlerbundes prüfen alle rechtlichen Aspekte Ihres Abmahnschreibens sowie die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Beachten Sie bei einer Abmahnung nach dem Elektrogesetz unsere Verhaltenstipps!
Unsere Pakete für die Soforthilfe | bei AbmahnungUnlimited | Professional |
Direkte Hilfe bei Abmahnung ohne Wartezeiten
Wir vertreten Sie sofort bei allen wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen Abmahnungen. Dafür stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwälte zur Seite, welche jährlich mehr
als 3.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeiten. Im Rahmen der Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft erhalten Sie rechtliche Beratung und Vertretung im Falle einer
Abmahnung.
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Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
Sie sind noch kein Händlerbund-Mitglied und haben eine Abmahnung erhalten? Wir vertreten Sie ohne Wartefrist im Rahmen der Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaft.
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Abmahnvertretung auch bei Selbstverschulden
Wir bearbeiten Ihre wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Abmahnung kostenfrei, unabhängig davon, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Abmahnung
handelt. Unsere Abmahnvertretung erfolgt unabhängig davon, ob Sie die zur Verfügung gestellten Rechtstexte verwendet oder bereits eine Shop-Tiefenprüfung in Anspruch
genommen haben.
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Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
Häufig lassen sich Abmahnstreitigkeiten im Rahmen eines Vergleichs beilegen. Unsere Rechtsanwälte prüfen und modifizieren gegebenenfalls die Unterlassungserklärung
und verhandeln mit der Gegenpartei. Nach persönlicher Beratung und Absprache mit Ihnen leiten unsere kompetenten Fachanwälte alle erforderlichen Schritte zur
Verteidigung in die Wege. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellen wir Ihnen kostenfrei einen Anwalt zur Verfügung, der Sie in allen gerichtlichen Instanzen
professionell vertritt.
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Haftungsübernahme
Wir übernehmen für die rechtliche Beratung, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung erbringen, selbstverständlich die Haftung.
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Kostenübernahme für eigenen Anwalt
Wir stellen Ihnen kostenfrei einen unserer Rechtsanwälte zur Verfügung, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Abmahnfall zu erzielen. Unsere Rechtsanwälte sind
schwerpunktmäßig in den Bereichen IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie Markenrecht tätig. Ein besonderer Fokus unserer täglichen
Beratungspraxis liegt auf der Betreuung rechtlicher Sachverhalte rund um den Internethandel. Um den hohen Spezialisierungsgrad optimal zu nutzen, pflegen wir einen regen
Austausch mit den einzelnen Fachbereichen und können auf diese Weise das jeweils passende Expertenteam für unser Mitglied zusammenstellen.
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Kostenübernahme für gegnerischen Anwalt
Wir übernehmen für Sie die Rechtsanwaltskosten und Auslagen der Gegenseite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern die wettbewerbsrechtliche Abmahnung
einen Shop von betrifft, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte Teil
3 unseren AGB.
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Übernahme der evtl. entstandenen Gerichtskosten
Sofern dem Gerichtsverfahren eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für den Shop vorausgegangen ist, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben, werden die
Gerichtskosten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen übernommen. Die Erstattung richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz. Detaillierte Informationen entnehmen
Sie bitte Teil 3 unseren AGB.
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Übernahme von Schadensersatzansprüchen bis 5.000 €
Der Erstattungsanspruch für einen von der Gegenseite geltend gemachten Schadensersatzanspruch ist auf einen Maximalbetrag von insgesamt 5.000,00 € begrenzt.
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Kosten pro Monat | 49,90 €* | 99,90 €* |
2 Monate gratis
- Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen inkl. Updates und Haftung
- Rechtstexte in 8 Sprachen
- Smart Guard
- Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
- Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
- Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
- Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
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- Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop (volle Kostenübernahme und Vertretung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung)***
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
*** Die Bedingungen der "erweiterten Garantie" finden Sie unter Teil 3 der AGB der Händlerbund Management AG. Ausgenommen von der erweiterten Garantie sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund gesundheits- oder krankheitsbezogener Werbung, Herkunftstäuschung und aus dem Kartellrecht; Abmahnungen die die Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers betreffen, Abmahnungen wegen fehlender gesetzlich geforderter Registrierungen; Abmahnungen, verursacht durch plattformbasierte Fehler sowie Abmahnungen die auf einem Verstoßes gegen bereits abgegebene Unterlassungserklärungen basieren.