Hintergrund
Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) ist erneut juristisch gescheitert. Das Landgericht Ellwangen (Az. 10 O 9/18) wies einen Ordnungsmittelantrag des IDO zurück und stellte fest, dass der Verband gegen das Gebot von Treu und Glauben verstößt.
Gerichtliche Begründung
Das Gericht kritisierte, dass der IDO primär darauf ausgerichtet sei, Gebühren zu generieren. Die Einnahmen aus Abmahnungen und Vertragsstrafen würden überwiegend verwendet, um hohe Vergütungen sowie weitere Zuwendungen an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter zu leisten.
Bedeutung für Online-Händler
Diese Entscheidung ist ein positives Signal für den E-Commerce. Sie zeigt, dass sich Online-Händler erfolgreich gegen strategisch motivierte Maßnahmen zur Wehr setzen können. „Für Online-Händler ist dieser Beschluss ein ermutigendes Signal. Die Entscheidung zeigt: Wer sich gegen strategisch motivierte Maßnahmen zur Wehr setzt, kann erfolgreich sein“, lautet daher das Résumé der Kanzlei des Händlerbundes, die den Händler gegen den IDO vertrat.
Das Urteil des LG Ellwangen stärkt die Position von Online-Händlern und setzt ein klares Zeichen gegen missbräuchliche Abmahnpraktiken. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtslage in Zukunft weiterentwickeln wird.
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