Ab dem 9. Oktober 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen. Ziel ist es, Zahlungen noch sicherer zu machen – sowohl vor Betrug als auch vor versehentlichen Fehlüberweisungen. Künftig müssen Zahlende einen zusätzlichen Schritt beachten, denn: Banken gleichen vor der Freigabe einer Überweisung die IBAN mit dem Namen des Empfängers ab. Dieses Verfahren nennt sich „Verification of Payee“ (VoP).
Was bedeutet das für dich?
Du erhältst nach Eingabe deiner Überweisung eine Rückmeldung, ob Name und IBAN übereinstimmen und musst die Zahlung dann nochmals bestätigen oder gegebenenfalls korrigieren.
Für Händler besonders wichtig:
Die Pflege korrekter Stammdaten wird jetzt noch entscheidender. Achte darauf, dass beispielsweise die Daten deiner Lieferanten korrekt hinterlegt sind. Auf der anderen Seite sollte der Empfängername auf deinen Rechnungen genau mit dem Kontoinhabernamen übereinstimmen. So vermeidest du Verzögerungen bei Geldeingängen.
Auch dein eigener Unternehmensname sollte bei allen Konten korrekt und einheitlich hinterlegt sein. Falls sich deine Rechnungsbezeichnung vom offiziellen Firmennamen unterscheidet, kannst du bald einen Handelsnamen (Commercial Name) bei deiner Bank hinterlegen. Wie genau das funktioniert, wird aktuell noch zwischen den Banken und der BaFin abgestimmt.