Unlautere Werbung: Abmahnung nickelfrei

Dem Händlerbund liegen mehr als 100 Abmahnungen der Firma „NB Technologie“ vor. Den abgemahnten Online-Händlern wird eine irreführende Werbung mit der Bezeichnung „nickelfrei“ vorgeworfen.

Wer mahnt ab?

Ausgesprochen werden die Abmahnungen durch die Firma „NB Technologie, deren Unternehmensgegenstand unter anderem die Lizenzierung und Vermarktung eigener gewerblicher Schutzrechte ist.

NB Technologie beruft sich in ihren Abmahnungen auf ein europäisches Patent (Patent-Nummer 2209924), welches die Verwendung und Lizenzvergabe nicht nickellegierten Edelstahl für Uhren, Uhrenteile, Schmuck, Piercings umfasst. Zwar hat das europäische Patentamt entschieden, dass das europäische Patent wegen fehlender Neuheit und erfinderischer Tätigkeit widerrufen wird (Beschluss vom 02.12.2014). NB Technologie hat gegen diese Entscheidung jedoch Beschwerde mit aufschiebender Wirkung eingereicht. Auf Basis dieses Patents hat diese Firma Lizenzen für den Handel mit Uhren, Uhrenteilen, Schmuck und Piercings aus nicht nickellegierten Edelstahl vergeben.

Bei einer Abmahnung "nickelfrei" werden die Händler zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und Zahlung von Kosten (ausgehend von einem Streitwert in Höhe von 80.000 Euro) aufgefordert. Zudem wird ein Angebot auf Zahlung eines geminderten Schadensersatzes zwischen 3.000 und 5.000 Euro von der NB Technologie unterbreitet.

Gründe für Abmahnung "nickelfrei"

Die abgemahnten Online-Händler betreiben den Verkauf von Schmuckwaren aller Art im Internet. Die Unternehmer warben mit „nickelfreien“ Schmuckwaren, obwohl die angebotenen Artikel nach einer Überprüfung tatsächlich einen Nickelanteil aufwiesen und damit gerade nicht als nickelfreie Artikel gelten.

Aussagen in der Werbung über die stoffliche Zusammensetzung eines Produktes, Angaben über Inhaltsstoffe und das Verhältnis der Anteile der Stoffe zueinander müssen stets richtig sein. Insbesondere der Anteil von Nickel ist in der Schmuckindustrie von besonderer Bedeutung, weil Teile der Bevölkerung allergisch auf Nickel reagieren. Wenn der Online-Händler mit „nickelfrei“ wirbt, mithin also angibt, dass überhaupt kein Nickel enthalten ist, muss dies der Wahrheit entsprechen.

Neue Entwicklung in der Rechtsprechung

In einem Klageverfahren gegen ein Händlerbund-Mitglied vertritt das Landgericht Stuttgart nun jedoch die Auffassung, dass lediglich ein Streitwert von 10.000 Euro angemessen ist (Az.: 33 O 15/15). Ein Schadensersatz soll gänzlich ausgeschlossen sein.

So schützen Sie sich vor ähnlichen Abmahnungen

Sofern Sie auch eine sogenannte Abmahnung "nickelfrei"der NB Technologie wegen irreführender Werbung erhalten haben, sollte diese auf ihre Berechtigung hin einer anwaltlichen Prüfung unterzogen werden. Bevor tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben wird, sollte sicher sein, dass das Abmahnschreiben auch inhaltlich rechtmäßig ist.


Verhaltenstipps

  1. Unterschreiben Sie nicht sofort!
  2. Bezahlen Sie nicht sofort!
  3. Wählen Sie das Mitgliedschaftspaket Unlimited oder Professional!
  4. Senden Sie eine Kopie der Abmahnung und Unterlassungserklärung an uns!

Weiterer Ablauf im Abmahnfall

Der Händlerbund hilft Ihnen weiter, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung "nickelfrei" erhalten haben. Werden Sie Mitglied!

 

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