Tipps für den stationären Handel ohne Risiko

© Rawpixel.com / Shutterstock.com
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Rechtlich fit für den laufenden Geschäftsbetrieb

Die Innenstädte sind tot und werden bald brach liegen...? Trends zeigen das Gegenteil. Egal, ob bereits online aktiv oder ein Neuling im Handel, das Betreiben eines Ladengeschäftes wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, denen man ohne Rechtsbeistand kaum Herr wird.

Kleingedrucktes auch im Offline-Handel

Eine Webseite ohne Rechtstexte wie AGB & Co. gibt es kaum noch zu finden. Im Gegenteil erwecken fehlende rechtliche Hinweise den Anschein von mangelnder Seriösität. Im stationären Handel tauchen AGB selten bis gar nicht auf. Nur in Einzelfällen sind sie auf der Rückseite von schriftlich geschlossenen Kaufverträgen aufgedruckt oder hängen gut versteckt in den Geschäftsräumen aus. Allen gemein ist die Tatsache, dass ihnen kaum ein Vertragspartner besondere Beachtung schenkt.

AGB für den stationären Handel sind aber durchaus auch für den stationären Einzelhandel sinnvoll und nützlich. Sie bieten für Händler die Möglichkeit, für sich günstige Bedingungen zu vereinbaren. So ist die verkürzte Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren eine Option, die Händler nicht außer Acht lassen sollten.

Rückgaben im Einzelhandel

Während sich Kunden bei Bestellungen im Internet bei einem späteren Sinneswandel schnell und problemlos wieder aus dem Vertrag lösen können, geht das im Ladengeschäft nicht. Viele stationäre Geschäfte nutzen zwar ein Rückgabe- oder Umtauschrecht, um unzufriedene Kunden glücklich zu machen. Der Händler im stationären Einzelhandel ist jedoch nicht verpflichtet, die verkauften Waren – aus welchen Gründen auch immer - zurückzunehmen.

Händler, die sich freiwillig für ein Umtausch- oder Rückgaberecht entscheiden, können dies also tun. Auch hierfür sind AGB sinnvoll und nützlich, denn die Rahmenbedingungen müssen genau festgesteckt werden. Nicht fehlen dürfen daher Hinweise, welche Rückgabe- bzw. Umtauschfrist bestimmt wurde. Außerdem muss festgelegt werden, ob der Kunde den Kaufpreis erstattet bekommt oder einen Wertgutschein akzeptieren muss. 

Seit 1. Februar 2017 – Hinweispflichten zur Streitschlichtung

Auch die Streitschlichtung und die damit zusammenhängenden Pflichten gelten für den Einzelhandel im Laden. Stationäre Händler kennen Streitigkeiten mit dem Kunden ebenso gut wie Online-Händler. Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, hat den Verbraucher Informationen zu erteilen, welche Möglichkeiten er in einem Streitfall mit dem Händler hat.

Der Unternehmer hat zu informieren über:

  • eine für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe von Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle
  • ob der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle bereit ist

Die genaue Umsetzung erklärt die Seite zur außergerichtlichen Streitbeilegung (ADR-Richtlinie).

Dokumentations- und Archivierungspflichten für Unternehmer 

Nicht zu vergessen: Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“. Weil betriebliche Abläufe in Unternehmen mehr und mehr unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik abgewickelt werden ist der Schutz vor Manipulationen nicht mehr gewährleistet. Unternehmer mit elektronischen Kassen müssen daher schon seit Ende 2016 sicherstellen, dass ihre Vorgänge auf die geänderten handels- und steuerrechtlichen Ordnungsvorschriften (GOBD) abgestimmt sind. Seit Januar 2017 dürfen nur noch elektronische Registrierkassen eingesetzt werden, die direkt digitale Unterlagen für die Buchhaltung veränderungssicher erzeugen können, Einzelumsätze aufzeichnen und diese Informationen mindestens zehn Jahre aufbewahren können.

Der Händlerbund hilft!

Ein Geschäft zu eröffnen ist also gar nicht so leicht, denn neben Werbegesetzen, Steuerfragen und Kundenbeschwerden haben Händler noch eine ganze Menge mehr zu beachten. Mit dem LOCAL Paket ist es möglich sowohl eine Onlinepräsenz als auch ein stationäres Geschäft rechtlich abzusichern, inklusive Haftungsübernahme sowie Gütesiegel für Ihre Shops! Sie müssen nicht mehr selbst Ihre AGB erstellen. Das und mehr übernehmen wir für Sie.

Noch Gesprächsbedarf? Tauschen Sie sich mit Profis aus!

Zum zweiten Mal lädt der Händlerbund zu seinem "Händlerforum - Digitalisierung in Leipzig“ ein, um Fragen rund um die Digitalisierung und deren Herausforderungen und Möglichkeiten mit Experten und Neulingen zu diskutieren.

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