Coronakrise: So bleiben lokale Einzelhändler am Ball

optimarc / Shutterstock.com
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Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, haben sich Bund und Länder auf verschiedene Maßnahmen geeinigt. Eine dieser Maßnahmen ist die Entscheidung, dass nicht-lebensnotwendige Geschäfte schließen müssen. Das trifft gerade kleinere Einzelhändler, die von dem regelmäßigen Kundenstrom abhängig sind. Zwar hat die Regierung einen Milliarden-Schutzschild zugesagt, um die Existenzen zu sichern, doch stationäre Einzelhändler können auch weitere Maßnahmen ergreifen, um ihr Geschäft nicht kampflos aufgeben zu müssen. Wir zeigen, was Einzelhändler jetzt tun können.

Informieren Sie Ihre Kunden online!

Um die eigenen Kunden auf dem Laufenden zu halten, sollten wichtige Informationen über die eigene Unternehmenswebsite verbreitet werden. So können Einzelhändler ihre Kunden informieren, ob sie von den Maßnahmen der Regierung betroffen sind und wann das Geschäft voraussichtlich wieder öffnet. Zudem können Händler die Zeit für regelmäßige Postings nutzen, um die Kundenbindung in der schwierigen Zeit aufrechtzuerhalten. 

Wer noch keine Website betreibt, sollte dringend darüber nachdenken. Denn die Online-Präsenz hilft nicht nur dabei, die Kunden in der aktuellen Lage zu informieren: Wer eine Website hat, wird auch auf Suchmaschinen wie Google gefunden und kann damit für mehr Bekanntheit bei potenziellen Kunden sorgen – auch abseits von der Krisenzeit!

Der Aufbau einer Website ist heute auch leicht gemacht. Anbieter wie Wordpress oder Wix ermöglichen den schnellen Aufbau einer Website. Aber Achtung: Wer sich im Netz präsentiert, muss einige rechtliche Vorgaben wie beispielsweise die Impressumspflicht beachten! Hier helfen Dienstleister wie der Händlerbund, die die nötigen Rechtstexte zur Verfügung stellen.

Nutzen Sie Social Media!

Einfacher als über die eigene Website ist die Kundenansprache in den sozialen Kanälen: Facebook, Twitter, Instagram und Co. bieten eine gute Möglichkeit, die Kunden zu erreichen. Zudem sind die Unternehmensseiten – sofern noch nicht geschehen – schnell und kostenfrei aufgesetzt. Über die Plattformen lassen sich die Kunden sehr schnell über aktuelle Entwicklungen informieren. 

Außerdem bieten viele der sozialen Netzwerke mittlerweile Funktionen zum Warenverkauf. Der sogenannte Social-Commerce kann also als Absatzkanal genutzt werden, um Produkte trotz Ladenschließung zu verkaufen. 

Auch in den sozialen Netzwerken gilt: Unternehmen, die sich hier präsentieren, benötigen ein Social Media Impressum. Das kann bei den meisten Plattformen inzwischen über eine Extra-Schaltfläche eingebunden werden. 

Setzen Sie Marktplätze und Online-Anbieter ein!

Obwohl das stationäre Geschäft geschlossen ist, darf Ware online weiter verkauft werden. Auch kleine Einzelhändler können diesen Absatzkanal für sich nutzen, um ihre Kunden weiter zu bedienen. Am besten eignen sich dafür Online-Marktplätze: Ebay hat in mehreren Städten in Deutschland bereits Pilotprojekte gestartet, um lokale Einzelhändler den Verkauf im Netz zu ermöglichen. Über die Marktplätze können Shops schnell aufgesetzt werden, um die Produkte auch online anzubieten.

Ein anderer Anbieter, der lokale Händler unterstützt, ist Atalanda. Dabei handelt es sich um ein Online-Bestellsystem für Einzelhändler. Die Kunden können ihre Bestellung online aufgeben, der Händler stellt den Einkauf zusammen und schickt sie mit einem Kurier an die Kunden – und das alles kontaktlos, womit das Infektionsrisiko gesenkt werden soll. Atalanda hat seinen Service im Rahmen der Coronakrise speziell auf Menschen in Hausquarantäne und Risikogruppen ausgerichtet. Der Anbieter ist in über 20 Städten in Deutschland, Österreich und Luxemburg aktiv.

Bei der Nutzung von Online-Marktplätzen und -Anbietern kommen ebenfalls rechtliche Vorgaben auf Händler zu – beispielsweise die Anzeige des Grundpreises und eben die bekannte Impressumspflicht. Auch in Krisenzeiten sollten diese Aspekte nicht vernachlässigt werden!

Bringen Sie Ihr Sortiment mit Shopsystemen ins Netz!

Um das eigene Sortiment digital abzubilden, helfen Shopsysteme ebenfalls. Über sie können die Produkte schnell ins Netz gebracht werden. Anbieter wie JTL, Gambio, plentymarketsShopware und Shopfiy haben sich darauf spezialisiert, auch E-Commerce-Einsteigern den Start im Online-Handel zu ermöglichen und zu erleichtern. Viele Systeme ermöglichen zudem die Verknüpfung von Online- und Stationärgeschäft. Ein Blick auf die einzelnen Systeme lohnt sich also, um die Möglichkeiten abzustecken – für welches ein Händler sich letztlich entscheidet, liegt ganz an ihm. 

Weitere Informationen zur Coronakrise

Rechtssicher im Online-Handel

Wer den Online-Kanal als neuen Absatzkanal erschließt, muss sich mit rechtlichen Stolperfallen auseinandersetzen. Die richtige Grundpreisangabe im Netz, das Widerrufsrecht und die Impressumspflicht sind nur einige Beispiele für rechtliche Vorgaben, die die Händler umsetzen müssen. 

Damit Sie sich im juristischen Dschungel nicht verlaufen und sich nicht der Gefahr einer Abmahnung aussetzen, bietet der Händlerbund Hilfe: Über uns können die benötigten Rechtstexte schnell und einfach generiert werden, damit Sie auf der rechtlich sicheren Seite sind und sich um Ihr Geschäft kümmern können!

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