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Abmahnung wegen fehlender Garantie: Händlerbund-Partnerkanzlei gewinnt gegen Ido

Rechtliches | 13.10.2020

Die Abmahnungen vom Ido Verband müssen sich Online-Händler nicht unbedingt gefallen lassen. Mit dem richtigen Partner an der Seite kann es sich durchaus lohnen, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Das zeigt auch ein aktueller Fall, den das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 30.09.2020, Aktenzeichen: 36 O 36/19) entschieden hat.

Verschweigen der Herstellergarantie verschafft keinen Wettbewerbsvorteil

Dem Streit ging eine Abmahnung durch den Ido Verband voraus: Dieser monierte, dass ein Online-Händler ein Produkt anbot, für welches der Hersteller ein Garantieversprechen abgegeben hatte. Über die bestehende Herstellergarantie hatte der Online-Händler allerdings nicht informiert, was in den Augen des Ido Verbandes einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Immerhin verpflichte das Gesetz jeden Online-Händler dazu, „gegebenenfalls [über] das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien“ zu informieren. 

Das Verschweigen der Herstellergarantie stellt allerdings keinen Wettbewerbsverstoß dar: Die Richter stellten unter Berufung auf andere Urteile fest, dass dem Händler durch das Verschweigen einer Garantie kein Wettbewerbsvorteil zu Gute kommt. Es ist eher das Gegenteil der Fall: Ein Kunde wird eher bei dem Händler einkaufen, der über eine bestehende Garantie informiert, da er hier das Gefühl hat, mehr für sein Geld zu bekommen. 

Auch Abmahnung vom Ido erhalten? Nicht zögern!

Das ist nicht der erste Erfolg, welchen unsere erfahrenen Anwälte von der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft für einen Online-Händler einfahren konnten. 

Wer ebenfalls Empfänger einer Abmahnung ist, sollte daher nicht zögern und sich rechtlichen Rat suchen. Oftmals werden in Abmahnungen kurze Fristen gesetzt, in denen der Abgemahnte reagieren muss. Unsere Anwälte prüfen für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist, passen gegebenenfalls die Unterlassungserklärung an und gehen mit Ihnen notfalls auch den Weg vor Gericht. 

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

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