Schreckgespenst Abmahnung: Unsere Broschüre zu den neuen UWG-Regeln

Händlerbund
Für Abmahner gelten fortan neue Regeln: Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wurde verkündet, tritt am 2. Dezember 2020 in Kraft und soll nun für weniger Rechtsmissbrauch sorgen.
Durch die Änderung kommt es besonders zu Anpassungen im UWG – dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Fortan gibt es beispielsweise Vorschriften zum Inhalt einer Abmahnung, aber auch in Sachen Abmahnberechtigung und Kostentragung werden gesetzliche Grundlagen einem Update unterzogen.
Gerade im Online-Handel sind Abmahnungen keine Seltenheit. Mit unserer Broschüre „Schreckgespenst Abmahnung“ wollen wir Online-Händlern die Möglichkeit geben, im Falle einer Abmahnung souverän mit der Situation umgehen zu können – auch unter den neuen geänderten Bedingungen. Für alle weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich bereit.
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Das erklärte Ziel dieser Gesetzesänderung ist maßgeblich die Eindämmung rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen. Immer wieder kommt es vor, dass Online-Händler derartige Abmahnungen erhalten. Wo grundsätzlich rechtskonforme Abmahnungen dem Zweck dienen, einen Wettbewerbsverstoß etwa eines Konkurrenten zu unterbinden, zeichnen sich rechtsmissbräuchliche Abmahnungen durch sachfremde Zwecke aus – beispielsweise eine im Vordergrund stehende Gebührenerzielungsabsicht.
Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll diesen Abmahnmissbrauch künftig, ganz im Interesse der betroffenen Händler, eindämmen. Dazu wurden verschiedene Neuregelungen getroffen. Das Gesetz wurde am 1. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt I verkündet und tritt am Tag darauf, den 2. Dezember 2020 in Kraft.
Schreckgespenst Abmahnung: Was Händler jetzt wissen und beachten müssen
Etwa ein Viertel der Online-Händler haben im Jahr 2018 mindestens einmal eine Abmahnung erhalten, hat unsere Abmahnstudie 2019 ergeben. Viele geben auch an, im Jahresverlauf sogar mehrere Abmahnungen erhalten zu haben. Mit unserer Broschüre „Schreckgespenst Abmahnung – was Händler jetzt wissen und beachten müssen“ geben wir Betroffenen und Interessierten deshalb wertvolle Tipps und Erklärungen an die Hand.
Händler erhalten Antworten auf Fragen, wie:
- Wer darf abmahnen?
- Wann muss der Abgemahnte die Abmahnkosten tragen?
- Woran erkennt man Abmahnmissbrauch?
- Wie setzen sich Abmahngebühren zusammen?
- Ist eine Abmahnung nur gültig, wenn sie schriftlich erteilt wird?
Dabei beziehen wir selbstverständlich die aktuellen Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit ein.
- Die Broschüre können Sie sich auch unserem Marketplace kostenfrei herunterladen: zur Broschüre „Schreckgespenst Abmahnung – Was Händler jetzt wissen und beachten müssen“ .
- Eine grafische Aufarbeitung zum Thema erhalten Sie hier in der Infografik "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs".
Der Händlerbund steht allen Händlern zur Seite, die eine Abmahnungen erhalten haben, egal, ob nach neuer oder alter Rechtslage. Mehr zu den Mitgliedschafts-Paketen:
Unsere Pakete für die Soforthilfe | bei AbmahnungUnlimited | Professional |
Direkte Hilfe bei Abmahnung ohne Wartezeiten
Wir vertreten Sie sofort bei allen wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen Abmahnungen. Dafür stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwälte zur Seite, welche jährlich mehr
als 3.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeiten. Im Rahmen der Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft erhalten Sie rechtliche Beratung und Vertretung im Falle einer
Abmahnung.
|
||
Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
Sie sind noch kein Händlerbund-Mitglied und haben eine Abmahnung erhalten? Wir vertreten Sie ohne Wartefrist im Rahmen der Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaft.
|
||
Abmahnvertretung auch bei Selbstverschulden
Wir bearbeiten Ihre wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Abmahnung kostenfrei, unabhängig davon, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Abmahnung
handelt. Unsere Abmahnvertretung erfolgt unabhängig davon, ob Sie die zur Verfügung gestellten Rechtstexte verwendet oder bereits eine Shop-Tiefenprüfung in Anspruch
genommen haben.
|
||
Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
Häufig lassen sich Abmahnstreitigkeiten im Rahmen eines Vergleichs beilegen. Unsere Rechtsanwälte prüfen und modifizieren gegebenenfalls die Unterlassungserklärung
und verhandeln mit der Gegenpartei. Nach persönlicher Beratung und Absprache mit Ihnen leiten unsere kompetenten Fachanwälte alle erforderlichen Schritte zur
Verteidigung in die Wege. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellen wir Ihnen kostenfrei einen Anwalt zur Verfügung, der Sie in allen gerichtlichen Instanzen
professionell vertritt.
|
||
Selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
Wir übernehmen für die rechtliche Beratung, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung erbringen, selbstverständlich die Haftung.
|
||
Kostenübernahme für eigenen Anwalt
Wir stellen Ihnen kostenfrei einen unserer Rechtsanwälte zur Verfügung, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Abmahnfall zu erzielen. Unsere Rechtsanwälte sind
schwerpunktmäßig in den Bereichen IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie Markenrecht tätig. Ein besonderer Fokus unserer täglichen
Beratungspraxis liegt auf der Betreuung rechtlicher Sachverhalte rund um den Internethandel. Um den hohen Spezialisierungsgrad optimal zu nutzen, pflegen wir einen regen
Austausch mit den einzelnen Fachbereichen und können auf diese Weise das jeweils passende Expertenteam für unser Mitglied zusammenstellen.
|
||
Kostenübernahme für gegnerischen Anwalt
Wir übernehmen für Sie die Rechtsanwaltskosten und Auslagen der Gegenseite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern die wettbewerbsrechtliche Abmahnung
einen Shop von betrifft, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte Teil
3 unseren AGB.
|
- | |
Übernahme der evtl. entstandenen Gerichtskosten
Sofern dem Gerichtsverfahren eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für den Shop vorausgegangen ist, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben, werden die
Gerichtskosten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen übernommen. Die Erstattung richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz. Detaillierte Informationen entnehmen
Sie bitte Teil 3 unseren AGB.
|
- | |
Übernahme von Schadensersatzansprüchen bis 5.000 €
Der Erstattungsanspruch für einen von der Gegenseite geltend gemachten Schadensersatzanspruch ist auf einen Maximalbetrag von insgesamt 5.000,00 € begrenzt.
|
- | |
Kosten pro Monat | 49,90 €* | 99,90 €* |