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Schreckgespenst Abmahnung: Unsere Broschüre zu den neuen UWG-Regeln

Rechtliches | 01.12.2020

Für Abmahner gelten fortan neue Regeln: Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wurde verkündet, tritt am 2. Dezember 2020 in Kraft und soll nun für weniger Rechtsmissbrauch sorgen.

Durch die Änderung kommt es besonders zu Anpassungen im UWG – dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Fortan gibt es beispielsweise Vorschriften zum Inhalt einer Abmahnung, aber auch in Sachen Abmahnberechtigung und Kostentragung werden gesetzliche Grundlagen einem Update unterzogen.

Gerade im Online-Handel sind Abmahnungen keine Seltenheit. Mit unserer Broschüre „Schreckgespenst Abmahnung“ wollen wir Online-Händlern die Möglichkeit geben, im Falle einer Abmahnung souverän mit der Situation umgehen zu können – auch unter den neuen geänderten Bedingungen. Für alle weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich bereit.

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Das erklärte Ziel dieser Gesetzesänderung ist maßgeblich die Eindämmung rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen. Immer wieder kommt es vor, dass Online-Händler derartige Abmahnungen erhalten. Wo grundsätzlich rechtskonforme Abmahnungen dem Zweck dienen, einen Wettbewerbsverstoß etwa eines Konkurrenten zu unterbinden, zeichnen sich rechtsmissbräuchliche Abmahnungen durch sachfremde Zwecke aus – beispielsweise eine im Vordergrund stehende Gebührenerzielungsabsicht.

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll diesen Abmahnmissbrauch künftig, ganz im Interesse der betroffenen Händler, eindämmen. Dazu wurden verschiedene Neuregelungen getroffen. Das Gesetz wurde am 1. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt I verkündet und tritt am Tag darauf, den 2. Dezember 2020 in Kraft. 

Schreckgespenst Abmahnung: Was Händler jetzt wissen und beachten müssen

Etwa ein Viertel der Online-Händler haben im Jahr 2018 mindestens einmal eine Abmahnung erhalten, hat unsere Abmahnstudie 2019 ergeben. Viele geben auch an, im Jahresverlauf sogar mehrere Abmahnungen erhalten zu haben. Mit unserer Broschüre „Schreckgespenst Abmahnung – was Händler jetzt wissen und beachten müssen“ geben wir Betroffenen und Interessierten deshalb wertvolle Tipps und Erklärungen an die Hand.

Händler erhalten Antworten auf Fragen, wie:

  • Wer darf abmahnen?
  • Wann muss der Abgemahnte die Abmahnkosten tragen?
  • Woran erkennt man Abmahnmissbrauch?
  • Wie setzen sich Abmahngebühren zusammen?
  • Ist eine Abmahnung nur gültig, wenn sie schriftlich erteilt wird?

Dabei beziehen wir selbstverständlich die aktuellen Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit ein.



Der Händlerbund steht allen Händlern zur Seite, die eine Abmahnungen erhalten haben, egal, ob nach neuer oder alter Rechtslage. Mehr zu den Mitgliedschafts-Paketen:

Unsere Pakete für die Soforthilfe bei Abmahnung Un­limited Profes­sional
Direkte Hilfe bei Abmahnung ohne Wartezeiten
Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
Abmahn­vertretung auch bei Selbst­verschulden
Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
Selbstverständlich inkl. Haftungs­übernahme
Kosten­übernahme für eigenen Anwalt
Kosten­übernahme für gegn­erischen Anwalt -
Übernahme der evtl. entstandenen Gerichts­kosten -
Übernahme von Schadens­ersatz­ansprüchen bis 5.000 € -
Kosten pro Monat 49,90 €* 99,90 €*
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