Switch language: Englisch
Kontakt
x

täglich 6-22 Uhr erreichbar Tel.: +49 341 926590

Fax: 0341 / 261 80 687

Vereinbaren Sie einen Rückruftermin!

E-Mail: info@haendlerbund.de

Mitglieder-Login
Tel:+49 341 926590

täglich 6-22 Uhr erreichbar

Das E-Commerce Netzwerk
mit über 90.000 betreuten Onlinepräsenzen

Paketberater

Unser Paketberater hilft Ihnen, das für Sie passende Mitgliedschafts­paket zu ermitteln. In nur einer Minute erhalten Sie Ihr persönliches Angebot. Paketberater

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.

Abmahnfalle bei Abhol- und Lieferdiensten

Rechtliches | 16.04.2020

Auch wenn die Bundesregierung am vergangenen Tag Lockerungen in Sachen Ausgangsbeschränkungen angekündigt hat, müssen viele Geschäfte bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Viele Unternehmen versuchen durch einen improvisierten Abhol- und Lieferdienst über die Runden zu kommen. Doch Vorsicht: Wer zu voreilig handelt, riskiert Abmahnungen und die sind kostspielig.

Der Online-Handel und die Abmahnungen

Wer Online-Handel sagt, muss sich zwangsläufig auch Abmahnungen sagen. Abmahnungen werden häufig durch Einzelpersonen bzw. Mitbewerber, oder sogenannte Abmahnvereine, wie beispielsweise dem Ido Verband ausgesprochen und können schnell Kosten im vierstelligen Bereich verursachen. Insbesondere der E-Commerce ist von diesem Phänomen betroffen, da sich hier wettbewerbsrechtliche Verstöße mit nur wenigen Klicks vom Schreibtisch aus finden lassen. 

Fehler beim schnellen Start in den Fernabsatz

Unternehmen sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass sie rechtlich bereits im sogenannten Fernabsatzhandel drin stecken können, sobald sie Bestellungen via Telefon, E-Mail, Kontaktformulare oder Fax annehmen. Im Fernabsatzgeschäft sind es vor allem zahlreiche Informationspflichten, die Unternehmen wahrnehmen müssen. Verstöße gegen diese Informationspflichten werden sehr gern abgemahnt, denn: In der Regel liegt bei einem Verstoß gegen eine Informationspflicht sehr klar ein Rechtsverstoß vor. Es sind auch immer wieder die gleichen Sachen, die abgemahnt werden. Das heißt, dass die Abmahner hier auf der sicheren Seite sind. Auch in Krisenzeiten gönnt hier niemand irgendjemandem eine Pause. So zeigen unsere aktuellen Zahlen keinen Einbruch der eingegangenen Abmahnungen.

Die drei häufigsten Fehler

Platz 1 belegt im März der fehlende Link zur Online-Plattform für die Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Link). Diese Pflicht trifft jeden, der online Waren oder Dienstleistungen anbietet.

Auf Platz 2 findet sich die fehlende bzw. fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Anders als im stationären Geschäft steht Verbrauchern beim Fernabsatzgeschäft ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, über welches der Unternehmer belehren muss.

Der 3. Platz wird von der fehlenden Grundpreisangabe eingenommen. Wer im stationären Handel grundpreispflichtige Produkte verkauft muss darauf achten, dass diese Grundpreise auch im Online-Angebot rechtskonform angegeben werden. 


© Händlerbund Management AG


Rechtstexte für den Gastro-Bereich

Es ist also wichtig, sich vor dem Start mit dem eigenen Abhol- und Lieferservice über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Seit kurzem bietet der Händlerbund auch Rechtstexte für den Gastro-Bereich an. 

Schon gewusst? Händlerbund bietet Abmahnschutz – auch rückwirkend!

Wer bereits eine Abmahnung erhalten hat, sollte in erster Linie Ruhe bewahren und sich juristischen Rat einholen. Dabei kann der Unternehmer auch rückwirkend von einer Mitgliedschaft beim Händlerbund profitieren und seine Abmahnung ganz einfach über den Abmahnungsupload hochladen. 

Abmahnung hochladen

Zugelassene Dateiformate: jpg, png, pdf, doc, docx, xls, xlsx

Max. Dateigröße: 12 MB

Hochgeladene Dateien:

Bisher haben Sie noch keine Dateien hochgeladen.
 x
 x
 x
 x
 x
+ weitere Datei hochladen

Powered by ChronoForms - ChronoEngine.com

zurück zu Rechtliches
?
Sie haben Fragen zu diesem Beitrag?
Diskutieren Sie hierzu gerne in unserer Facebook Gruppe.

Anchor Top
Rückrufwunsch