Worauf es beim Impressum deiner Social Media Kanäle ankommt

Dein Unternehmen auch auf Social Media zu teilen, ist eine gute Idee. Denn dort kannst du neue Zielgruppen erschließen und individuell an der Bekanntheit und dem Branding deines Unternehmens arbeiten. Aber für dich als Online-Händler gehen damit weitere Verpflichtungen einher, zum Beispiel eine Impressumspflicht.

Mit einem Impressum vom Händlerbund kannst du ohne Stress rechtssicher handeln. Denn unsere erfahrenen Rechtsanwälte nehmen dir die Arbeit ab und erstellen einen individuellen Rechtstext für deine Online-Präsenz.

Als Mitglied im Händlerbund erhältst du bereits ab 9,90 Euro* pro Monat folgende Leistungen:

  1. Erstellung aller Rechtstexte durch auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte
  2. Kostenloser Update-Service, selbstverständlich mit Haftungsübernahme
  3. Cookie Consent-Tool inklusive
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Impressum – Was ist das eigentlich?

Ein Impressum ist ein Rechtstext, mit dem du laut unter anderem dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) einer Informationspflicht nachkommen. Denn den Besuchern deiner Website musst du bestimmte Angaben über deine Identität und dein Unternehmen bereitstellen, es ist wie eine digitale Visitenkarte für deinen Online-Handel.

Mit dieser Anbieterkennzeichnung informierst du die Besucher deiner Seite darüber, wer die Dienste anbietet, die Website betreibt und demnach auch für sie verantwortlich ist. Unter anderem aus deiner Tätigkeit ergeben sich die genauen Inhalte des Impressums, welches wir individuell für dich anfertigen.

Was ist ein Impressum-Generator für Social Media?

Mit deinem Impressum für Social Media solltest du nichts dem Zufall überlassen, denn hier lauern viele Abmahnfallen. Aus Sicherheitsgründen solltest du ein Social Media Impressum nicht selbst formulieren oder einfach eins aus dem Internet verwenden. Denn möglicherweise schleichen sich so bei dir Fehler ins Impressum. Darüber hinaus ist ein Impressum aus dem Internet nicht individuell auf deine Online-Präsenzen zugeschnitten, es ist möglicherweise veraltet und wird nicht aktuell gehalten. Keine guten Voraussetzungen für einen rechtssicheren Online-Handel.

Mit dem Impressum-Generator des Händlerbunds erhältst du das Impressum für deinen Social-Media-Auftritt nicht nur bequem und schnell, sondern auch rechtssicher. Denn unsere erfahrenen Rechtsanwälte erstellen jeden Textabschnitt individuell passend zu deinem Online-Shop und deinem Social-Media-Account. Unser Generator entspricht immer der aktuellen Rechtsprechung und wir übernehmen selbstverständlich die Haftung für unsere Rechtstexte.

Der Erstellungsprozess ist schnell und unkompliziert. Du beantwortest uns einfach ein paar Fragen zu deiner Person und deinem Unternehmen, den Rest nehmen wir dir anschließend ab.

Individuell erstellte Rechtstexte für Händlerbund-Mitglieder

Unsere Rechtsanwälte beraten dich und stellen dir Rechtstexte für unterschiedliche Plattformen und Leistungen zur Verfügung, z.B.:

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Rechtssichere AGB für Online-Shops, Websites oder auf Verkaufsplattformen.

Datenschutzerklärung

Für alle, die auf deiner Online-Präsenz Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Impressum (Gesetzliche Anbieterkennzeichnung)

Dein Impressum mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Widerrufsbelehrung

Informiere deine Kunden mit der aktuellen Widerrufsbelehrung über das bestehende Widerrufsrecht.

Zahlungs- & Versandbedingungen

Das musst du bzgl. der Zahlungs- und Versandbedingungen beachten.

 

Eine rechtssichere Gestaltung deines Social Media Profils mit dem Händlerbund

Für dich sind die Sozialen Medien eine optimale Gelegenheit, dein Unternehmen und deine Produkte zu vermarkten. Durch die geschäftsmäßige Nutzung bist du allerdings verpflichtet, den Usern ein Impressum zugängig zu machen. Ständig und innerhalb von nur wenigen Klicks erreichbar, informiere die Besucher deines Facebook- oder Instagram-Accounts darüber, wer die Seite verwaltet und für ihre Inhalte verantwortlich ist.

Das Wichtigste für dich als Online-Händler ist die rechtssichere Gestaltung deiner Social-Media-Präsenzen. Dazu musst du nicht nur verschiedene Gesetze beachten, sondern mit der rechtlichen Ausgestaltung und zum Beispiel deinen Rechtstexten auch immer up-to-date bleiben. Wie zum Beispiel beim Impressum Facebook und Impressum Instagram. Da dies eine echte Mammutaufgabe werden kann, stehen wir dir als Mitglied des Händlerbunds tatkräftig zur Seite.

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
  • Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (ab Premium)
  • Shop-Tiefenprüfung inkl. GPSR-Check für 5 Produkte (Unlimited und Professional)
  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
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Wissenswertes zum Thema Impressum für Social Media

wissenswertes

Warum benötigt man in den sozialen Medien ein Impressum?

Ein fehlendes Impressum ist bereits seit Jahren ein beliebter Abmahngrund. Denn, wer online unternehmerisch tätig ist, ist laut
§ 5 des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) dazu verpflichtet, ein Impressum für geschäftsmäßige Online-Dienste zur Verfügung zu stellen.

Laut Rechtsprechung ist das Telemediengesetz nach § 1 Abs. 1 S. 1 auf eine Social-Media-Plattform anwendbar, da diese ähnliche Funktionen und Inhalte wie herkömmliche Websites enthalten. Das bedeutet für dich, dass die Impressumspflicht auch für sämtliche Social-Media-Kanäle deines Unternehmens besteht, ganz egal, ob Facebook, Xing oder Instagram. Mit dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt sich außerdem für redaktionell gestaltete Kanäle eine erweiterte Impressumspflicht. Neben dem Impressum benötigst du verschiedene Rechtstexte für deine Social-Media-Kanäle.

Wann trifft eine geschäftsmäßige Nutzung auf mich zu?

Dies hängt stark mit den Inhalten deiner Social-Media-Präsenz zusammen. Denn auch private Social-Media-Accounts schnell der Impressumspflicht unterliegen. Wenn du zum Beispiel auf deinem privaten Account das Logo deines Unternehmens oder einen Link zu deinem Online-Shop teilst.

Private Accounts, die nur sporadisch kommerzielle Inhalte teilen, beispielsweise ein Produktfoto von einem Unternehmensprofil, unterliegen aber nicht der Impressumspflicht. Aber wenn Mitarbeiter auf oder für deinen Social-Media-Auftritt aktiv werden, muss das deutlich kommuniziert werden. Ansonsten kann dir unlauterer Wettbewerb vorgeworfen werden, was zu einer Abmahnung führen kann.

Welche Pflichtangaben sind im Impressum Social Media zu machen?

Mit einem Impressum informierst du die Besucher deiner Seite beziehungsweise deines Profils darüber, wer das Profil betreibt und für dessen Inhalte verantwortlich ist. Nach § 5 Abs. 1 DDG sind zunächst folgende Angaben notwendig:

  1. Name und Hauptsitz des Unternehmens
  2. Bei juristischen Personen: Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen
  3. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  4. Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
  5. Hinweis auf die Möglichkeit der europäischen Online-Streitbeilegung (mit Link zur OS-Plattform)
  6. Ggf. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
  7. Ggf. Angaben zum Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister und der Registernummer

Zusätzlich besteht nach § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag eine eingeschränkte Impressumspflicht, die für Accounts mit journalistisch-redaktionellem Angebot besteht. Das gilt beispielsweise für presseähnliche Blogs, die Beiträge mit dem Ziel zur öffentlichen Meinungsbildung und Information veröffentlichen. Du ergänzt dein Impressum einfach um die Angaben eines Verantwortlichen.

Welche Folgen hat ein fehlendes Impressum auf Social Media?

Mit deinem eigenen Online-Handel bist du dazu verpflichtet, den Besuchern deines Shops und deiner Social-Media-Präsenzen bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt auch das Impressum. Mit einem fehlerhaften oder sogar fehlendem Impressum bei einem geschäftlich genutzten Social-Media-Kanal droht dir eine Abmahnung.

Denn das Impressum ist eine Regelung zur Sicherheit des Verbrauchers. Sie soll ihn schützen und außerdem mehr Transparenz gewährleisten, sowie unlauteren Wettbewerb vermeiden. Mitbewerber und Verbände sind daher befugt, ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum bei dir über einen Anwalt abmahnen zu lassen. Zudem handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße von bis zu 50.000 € drohen kann.

Wie kann ich das Impressum in den sozialen Medien sicher einbinden?

Wie du das Impressum auf deinen Social-Media-Kanälen sicher einbinden kannst, hängt insbesondere auch mit der ausgewählten Plattform zusammen. Verschiedene Plattformen, wie zum Beispiel Facebook oder Xing, stellen dir für dein Impressum ein vorgefertigtes Feld zur Verfügung, in welches du dein Impressum einfach einfügen kannst.

Ist ein solches Feld nicht vorhanden, wird die Einbindung des Impressums ein wenig schwieriger. Denn laut Telemediengesetz muss dein Impressum in maximal zwei Klicks erreichbar sein, es handelt sich bei um die sogenannte Zwei-Klick-Regel. Das Impressum in Social Media muss also unmittelbar erreichbar, leicht erkennbar und ständig verfügbar sein.

In deinem Social-Media-Profil kannst du das Impressum daher entweder in die Biografie einfügen oder dort einen entsprechenden Link setzen, über welchen das Impressum erreichbar ist. Aus dem Link sollte bereits hervorgehen, dass deine Profilbesucher damit das Impressum erreichen, zum Beispiel über folgende Möglichkeiten:

  1. www.musterseite.de/impressum
  2. Impressum: www.musterseite.de
  3. Link auf dem Wort “Impressum”

Dabei musst du das Impressum nicht zwangsläufig als solches bezeichnen. Alternativ sind Bezeichnungen in Ordnung, die sich in den letzten Jahren auch bewährt haben, wie zum Beispiel “Kontakt”. Aber die Besucher deines Social-Media-Profils müssen das Impressum deutlich erkennen, sodass du lieber auf Nummer Sicher gehen solltest. Damit kannst du eine rechtssichere Gestaltung deiner Social-Media-Präsenz gewährleisten.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.