Geschmacksmuster anmelden » Design rechtssicher schützen

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Dein Produktdesign ist mehr als Optik – es ist ein Teil deiner Marke und oft ein echter Verkaufsfaktor. Damit niemand dein Design kopiert, solltest du es als Geschmacksmuster (heute in Deutschland offiziell „Design“ genannt) anmelden. Was dabei zu beachten ist, erfährst du in diesem WissensSnack.

Was ist ein Geschmacksmuster? 

Der Begriff Geschmacksmuster stammt aus dem alten deutschen Recht und wird seit 2014 offiziell als „Design“ bezeichnet. Auf EU-Ebene ist „Geschmacksmuster“ jedoch weiterhin gebräuchlich, weshalb beide Begriffe parallel verwendet werden. Gemeint ist damit das eingetragene Schutzrecht an der äußeren Gestaltung eines Produkts – also Form, Farbe, Muster oder Oberflächenstruktur.

Mit der Anmeldung eines Geschmacksmusters sicherst du dir das alleinige Recht, dieses Design herzustellen, zu nutzen und zu vermarkten. Ohne Eintragung hast du kaum Möglichkeiten, gegen Nachahmer vorzugehen.


Was lässt sich als Geschmacksmuster schützen? 

Schützbar ist grundsätzlich jede zwei- oder dreidimensionale Gestaltung eines gewerblich oder handwerklich hergestellten Erzeugnisses. Dazu zählen unter anderem:

  1. Produkte und Produktverpackungen
  2. Möbel und Einrichtungsgegenstände
  3. Grafiken, Icons und Logos
  4. Textilmuster und Tapeten
  5. Verpackungsdesign und Etiketten

Voraussetzung ist, dass das Design neu ist und eine sogenannte Eigenart aufweist, also sich von bestehenden Designs deutlich genug unterscheidet


Warum eine Anmeldung sinnvoll ist 

Ein eingetragenes Design bringt dir mehrere Vorteile:

  1. Rechtssicherheit: Du kannst gegen Nachahmer rechtlich vorgehen, ohne im Streitfall die Urheberschaft nachweisen zu müssen.
  2. Wiedererkennung: Ein geschütztes Design stärkt deine Markenidentität.
  3. Langfristiger Schutz: Die Eintragung gilt zunächst 5 Jahre und lässt sich auf bis zu 25 Jahre verlängern.
  4. Wettbewerbsvorteil: Konkurrenten dürfen dein Design ohne Erlaubnis weder herstellen noch verkaufen – kombinierst du den Designschutz zusätzlich mit einer eingetragenen Marke, sicherst du dir noch umfassenderen Schutz.

Auch ein nicht angemeldetes Design genießt kurzzeitig einen gewissen Schutz vor Nachahmung, dieser ist jedoch auf drei Jahre begrenzt und deutlich schwerer durchzusetzen.


Wo du dein Design anmelden kannst 

Welches Amt zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Gebiet du Schutz brauchst:

  1. Deutschland: Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
  2. Europäische Union: Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
  3. International: Anmeldung über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

Verkaufst du überwiegend in Deutschland, reicht meist die nationale Anmeldung. Planst du den Verkauf europaweit oder international, lohnt sich der breitere Schutz von Anfang an.


Ablauf der Anmeldung 

 

1
Recherche

Prüfung, ob bereits ältere, ähnliche Designs eingetragen sind. 

2
Bewertung

Einschätzung, ob dein Design die Voraussetzungen Neuheit und Eigenart erfüllt. 

3
Antrag einreichen

Übermittlung der Unterlagen an das zuständige Amt. 

4
Formelle Prüfung

Das Amt kontrolliert, ob die formalen Anforderungen erfüllt sind. 

5
Eintragung

Nach erfolgreicher Prüfung wird dein Design registriert und veröffentlicht. 

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Die inhaltliche Prüfung auf Neuheit und Eigenart führt das DPMA nicht automatisch durch. Wird dein Design später angegriffen, entscheidet im Streitfall ein Gericht darüber, ob es tatsächlich schutzfähig war. 

Welche Unterlagen du für die Anmeldung brauchst 

  1. Antrag auf Eintragung
  2. Vollständige Angaben zu Name und Anschrift des Anmeldenden
  3. Abbildung des Designs (idealerweise farbig, schwarzweiß und als Foto)
  4. Angabe der Erzeugnisklasse (optional, aber empfehlenswert)
  5. Bei mehreren Designs: ein Anlagenblatt für die Sammelanmeldung
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Je genauer und vollständiger die eingereichten Abbildungen sind, desto weiter reicht später dein Schutzumfang. 

Kosten der Anmeldung 

Eine Designanmeldung ist im Vergleich zu anderen Schutzrechten günstig. Bei der elektronischen Anmeldung beim DPMA beginnen die amtlichen Gebühren bei wenigen Euro pro Design, mindestens jedoch rund 60 Euro pro Anmeldung. Die Zahlung wird innerhalb von drei Monaten nach dem Anmeldetag fällig. Nach Zahlungseingang dauert die Eintragung ins Register in der Regel zwei bis vier Wochen.


Typische Fehler bei der Anmeldung 

  1. Keine vorherige Recherche zu bestehenden Designs
  2. Ungenaue oder zu wenige Abbildungen des Designs
  3. Fehler bei Namen oder Anschrift, die die Anmeldung unwirksam machen können
  4. Anmeldung erst nach der ersten öffentlichen Präsentation des Produkts

Gerade der letzte Punkt wird häufig übersehen: Ist dein Design bereits veröffentlicht, bleibt dir nur eine kurze Frist (in der Regel 12 Monate), um es noch wirksam anzumelden.


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FAQ zum Geschmacksmuster

Was ist der Unterschied zwischen Geschmacksmuster und Design?

Inhaltlich gibt es keinen Unterschied. „Design“ ist seit 2014 der offizielle deutsche Begriff, „Geschmacksmuster“ wird weiterhin auf EU-Ebene und umgangssprachlich verwendet. 

Wie lange dauert eine Anmeldung?

Nach Zahlung der Gebühr erfolgt die Eintragung in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen. 

Wie lange gilt der Schutz?

Ein eingetragenes Design ist zunächst 5 Jahre geschützt und kann in Schritten von 5 Jahren auf bis zu 25 Jahre verlängert werden. 

Kann ich mehrere Designs gleichzeitig anmelden?

Ja, eine Sammelanmeldung von bis zu 100 Designs ist möglich, sofern sie mindestens eine gemeinsame Warenklasse teilen. 

Ist mein Design auch ohne Anmeldung geschützt?

Ein nicht eingetragenes Design kann bis zu drei Jahre Nachahmungsschutz genießen, sofern es öffentlich zugänglich gemacht wurde. Der Schutz ist aber deutlich schwächer und zeitlich stark begrenzt. 

Prüft das Amt, ob mein Design wirklich neu ist?

Nein. Das DPMA prüft nur formale Anforderungen, nicht die inhaltliche Neuheit. Eine eigene Recherche vor der Anmeldung ist deshalb ratsam. 

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