GPSR-Kennzeichnung» Welche Angaben müssen auf dem Produkt stehen?

Hinweis: Der Player funktioniert nur, wenn du die Cookies akzeptierst.

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verpflichtet Hersteller dazu, bestimmte Informationen direkt am Produkt anzubringen. Ziel ist es, dass Verbraucher und Behörden ein Produkt eindeutig identifizieren und den verantwortlichen Hersteller schnell kontaktieren können.

Grundsätzlich müssen folgende Angaben auf dem Produkt vorhanden sein:

  1. Name des Herstellers beziehungsweise der eingetragene Handelsname oder die Marke
  2. Postanschrift des Herstellers
  3. elektronische Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail-Adresse oder Kontaktformular)
  4. eine eindeutige Produktkennzeichnung, etwa durch eine Typen-, Chargen-, Serien- oder Modellnummer

Die Kennzeichnung soll grundsätzlich auf dem Produkt selbst angebracht werden. Ist dies aufgrund der Größe oder Beschaffenheit des Produkts nicht möglich, dürfen die Angaben ausnahmsweise auf der Verpackung oder in einer beigefügten Unterlage erfolgen.

Hinweis: Sitzt der Hersteller nicht in der EU, muss zusätzlich ein Verantwortlicher mit Sitz in der EU genannt werden.

 

Müssen Warn- und Sicherheitshinweise auf dem Produkt angebracht werden?

Nein. Anders als die Herstellerangaben und die Produktidentifikation verlangt die GPSR nicht, dass Warn- und Sicherheitshinweise zwingend auf dem Produkt selbst angebracht werden.

Die Verordnung sieht vielmehr vor, dass dem Produkt die erforderlichen Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache beigefügt werden müssen. Je nach Art des Produkts können diese Informationen daher beispielsweise:

  1. in einer Bedienungsanleitung,
  2. auf einem Beileger,
  3. auf der Verpackung oder
  4. auf einem Etikett

bereitgestellt werden.

Entscheidend ist, dass Verbraucher die Informationen vor der Verwendung des Produkts erhalten und das Produkt sicher nutzen können.

Für Online-Händler ist zusätzlich zu beachten, dass erforderliche Warn- und Sicherheitshinweise regelmäßig bereits im Online-Angebot dargestellt werden müssen, damit Verbraucher diese vor dem Kauf zur Kenntnis nehmen können.

hb-iconset-idee
Kurz gesagt

Auf dem Produkt selbst müssen grundsätzlich die Herstellerangaben und die Produktkennzeichnung angebracht werden. Warn- und Sicherheitshinweise müssen dagegen lediglich dem Produkt beigefügt werden, sofern sie für die sichere Verwendung erforderlich sind. Diese können sich daher auch auf der Verpackung, einem Etikett oder in einer Gebrauchsanleitung befinden.

 

Das könnte dich auch interessieren

  1. GPSR auf eBay umsetzen » Darauf müssen Verkäufer achten
  2. GPSR auf Amazon » Neue Pflichten richtig umsetzen
  3. GPSR & Handmade: Muss ich alle Hersteller meiner Rohstoffe an
  4. Rechtssichere Produktbeschreibungen

Noch Fragen?

Mit deinem eigenen E-Commerce-Business stehst du vor vielen Herausforderungen, aber wir helfen dir gern!

Mit einem Experten sprechen