Kurz erklärt – Barrierefreiheitserklärung

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Was ist Barrierefreiheit einfach erklärt?

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen Dinge, Orte und Angebote selbstständig und ohne fremde Hilfe nutzen können. Das gilt für Gebäude und Verkehrsmittel, aber auch für Webseiten. Ziel ist, Hindernisse abzubauen, damit jeder gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann und beispielsweise Webseiten aufrufen und ihre Inhalte konsumieren kann. 

Was zählt alles zur Barrierefreiheit? Zur Barrierefreiheit gehören zahlreiche Bereiche und Maßnahmen, zum Beispiel 

  1. Wohnungen (z. B. stufenlose Zugänge)
  2. öffentliche Orte (z. B. Rampen) 
  3. Verkehrsmittel (z. B. absenkbare Busse) 
  4. Freizeitangebote (z. B. zugängliche Veranstaltungsorte) 
  5. digitale Angebote (z. B. Vorlesefunktion bei Webseiten) 
  6. Information/ Kommunikation (z. B. leichte Sprache) 
  7. soziale Teilhabe (z. B. Abbau von Vorurteilen) 

Welche 4 Arten der Barrierefreiheit gibt es? Bei der Barrierefreiheit werden häufig vier Hauptarten unterschieden: Bauliche, kommunikative bzw. sprachliche, digitale Barrierefreiheit und die Barrierefreiheit im Verkehr. 

Ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben?

Die digitale Barrierefreiheit wird durch verschiedene Verordnungen gesetzlich vorgeschrieben. Beispielsweise wird das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ergänzt durch die BITV 2.0, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Diese gilt beispielsweise für alle Internetauftritte und alle öffentlich zugänglichen Internetangebote öffentlicher Stellen, also von Behörden und der Bundesverwaltung. 

Was sind die neuesten Richtlinien zur Barrierefreiheit? Zu den neuesten Verordnungen,die auch Unternehmen betreffen, zählt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden ist. Neben dem Webshop müssen unter anderem folgende Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden: 

  1. Computer, Tablets oder Smartphones
  2. Geld- oder Check-in-Automaten 
  3. Fernsehgeräte mit Internetzugang 
  4. E-Books und E-Book-Lesegeräte 
  5. Telefon- und Messenger-Dienste 
  6. Bankdienstleistungen
  7. Personenbeförderungsdienste 

Für wen ist Barrierefreiheit Pflicht? 

Barrierefreiheit ist in Deutschland für verschiedene Akteure gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für öffentliche Stellen und seit dem 28. Juni 2025 auch für private Unternehmen. Diese müssen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten. Betroffen sind: 

  1. Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten (z. B. Computer, Smartphones, Geldautomaten, E-Book-Reader).
  2. Dienstleistungserbringer für Verbraucher, etwa im Bereich Online-Handel, Bankdienstleistungen, Telefondienste, E-Books, Messenger-Dienste und bestimmte Mobilitätsdienste.
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Es gelten Ausnahmen: Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben, sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

 

 

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein öffentlich zugängliches Dokument, das offengelegt, inwieweit eine Website, mobile Anwendung oder digitale Dienstleistung die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt. Die Barrierefreiheitserklärung ist also eine tatsächliche Bewertung der Barrierefreiheit deiner Website oder deiner mobilen Anwendung. 

Falls deine Website noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet ist bzw. gestaltet werden kann, informiert deine Erklärung zur Barrierefreiheit darüber, welche: 

  1. Teile barrierefrei sind 
  2. Teile nicht barrierefrei sind mit Gründen dafür 

und gibt Hinweise auf Alternativen, die barrierefrei gestaltet sind. 

Was ist der Zweck einer Barrierefreiheitserklärung?

Die Erklärung dient der Transparenz: Sie informiert offen darüber, wie zugänglich ein digitales Angebot für Menschen mit Behinderungen ist. Nutzer erfahren, welche Inhalte und Funktionen barrierefrei nutzbar sind und wo noch Einschränkungen bestehen.

Zugleich bietet die Erklärung eine Feedback-Möglichkeit, über die Barrieren gemeldet werden können. So wird sie zum wichtigen Instrument für den Austausch zwischen Anbietern und Nutzern und zur Grundlage für kontinuierliche Verbesserungen der digitalen Barrierefreiheit.

Wer braucht eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Nicht jedes Unternehmen mit Webauftritt ist automatisch von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung betroffen. Die Pflicht gilt 

  1. gezielt für Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (Business to Customer, B2C) anbieten, unabhängig davon, ob sie online oder offline vertrieben werden
  2. ausschließlich für digitale Angebote, über die BFSG-relevante Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitgestellt werden
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Ein Unternehmen, das gar keine Online-Präsenz hat (also keine Website, App oder digitale Plattform betreibt), muss keine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Die Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung bezieht sich ausschließlich auf digitale Angebote, über die relevante Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher angeboten werden.

 

Wer zur Einhaltung der Barrierefreiheit verpflichtet ist, benötigt auch eine Barrierefreiheitserklärung. Betroffen sind also: 

  1. Hersteller, Händler und Importeure von Produkten (wie Computer, Smartphones, Geldautomaten, E-Book-Readern, Routern) 
  2. Dienstleistungen für Verbraucher (z. B. Anbieter von Telefondiensten, Banken, Mobilitätsdienste) 

Eine Pflicht zur Erklärung zur Barrierefreiheit besteht nicht für:

  1. Unternehmen, die ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) verkaufen
  2. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme (bei Dienstleistungen; bei Produkten gelten teils andere Regeln)
Praxisbeispiele 
  1. Ein IT-Unternehmen mit 12 Mitarbeitern, das Software an Privatkunden über ein Kundenportal verkauft, ist betroffen. 
  2. Eine Bank, die Online-Banking für Privatkunden anbietet, benötigt eine Barrierefreiheitserklärung für ihre Website. 

 

Warum gibt es Einschränkungen? Die Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt gezielt für öffentliche Stellen und Unternehmen, die digitale Angebote für die breite Öffentlichkeit bereitstellen, denn hier ist Barrierefreiheit besonders wichtig. Kleinstunternehmen sind aber ausgenommen, um eine unverhältnismäßige Belastung zu vermeiden, während größere Unternehmen und öffentliche Stellen eine besondere Verantwortung für die Zugänglichkeit ihrer Angebote tragen. Der Ausschluss von B2B-Angeboten hat vor allem rechtliche und systematische Gründe, da hier die Schutzrechte oder Informationspflichten wie im B2C nicht gelten.

Barrierefreiheitserklärung – Aufbau und Inhalt 

Wenn du von der Pflicht zur Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtet bist, musst du auch sicherstellen, dass sie alle notwendigen Details enthält, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. 

Welche Inhalte müssen enthalten sein?

Deine Barrierefreiheitserklärung muss dem gesetzlichen Inhalt entsprechen. Dazu gehören:

  1. eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung (also des Shops) in einem barrierefreien Format;
  2. Beschreibungen und Erläuterungen, die für die Nutzung des Shops erforderlich sind;
  3. eine Beschreibung, wie der Shop die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt und auf welchen geltenden Anforderungen (z. B. WCAG) dies beruht;
  4. ggf. wie zusätzlich angebotene Dienstleistungsangebote (z. B. Assistenzsoftware) gestaltet sind und wie sie bedient werden können;
  5. die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

Da es keine feste Form oder einen vorgeschriebenen Text gibt, kannst du unter anderem folgende Elemente ergänzen

  1. Einleitung: Informationen über das Dokument und was es beinhaltet 
  2. Kontaktinformationen: Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme für Kunden 
  3. Erstellungsdatum der Barrrierefreiheitserklärung 
  4. Benennung nicht barrierefreier Bereiche und deren Begründung (bei öffentlichen Stellen)
  5. Beschreibung der eingesetzten Prüfmethoden
  6. Hinweise auf ein Beschwerde- bzw. Schlichtungsverfahren

 

Was ist ein Beispiel für eine Erklärung zur Barrierefreiheit im Internet?

Das ist der Auszug aus einer beispielshaften Barrierefreiheitserklärung, die wir auch für dich erstellen: 

Beispiel_Barrierefreiheitserklaerung 

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Muss die Barrierefreiheitserklärung in einem bestimmten Dateiformat angelegt werden? 

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss ein barrierefreies und ggf. auch maschinenlesbares Format aufweisen. Es gibt momentan keine gesetzliche Verpflichtung für ein bestimmtes Dateiformat aber empfohlen sind entweder ein barrierefreies PDF oder HTML, also die Einbindung direkt auf der Website. Wichtig ist, dass das gewählte Format den Anforderungen deiner Nutzer mit Behinderungen entspricht, also etwa mit Screenreader nutzbar und semantisch korrekt aufgebaut ist.

 

Wie erstellt man eine Barrierefreiheitserklärung?

Das Erstellen einer Erklärung zur Barrierefreiheit erfolgt in mehreren klaren Schritten und sollte an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden – aber mit unserem Muster zur Barrierefreiheitserklärung kannst du es dir leichter machen

In einem ersten Schritt überprüfst du deine Website oder digitalen Angebote auf Barrierefreiheit, zum Beispiel mit Hilfe des Händlerbunds BFSG-Checks für Barrierefreiheit

Anschließend musst du dir um die Erstellung und die genauen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung für deine Website keine Sorgen machen, wenn du auf unsere Mustervorlage setzt. Mit der Barrierefreiheitserklärung für Online-Shops erhältst du ein rechtssicheres Muster, das von erfahrenen Anwälten erstellt wird und individuell zu deinem Webauftritt passt. 

 

Barrierefreiheitserklärung auf deiner Website

Deine Erklärung zur Barrierefreiheit muss nicht nur von der Startseite, sondern auch von jeder weiteren Seite deines Webauftritts erreichbar und somit auch leicht auffindbar sein. 

Wir empfehlen dir: Binde die Barrierefreiheitserklärung genau wie das Impressum zum Beispiel im Footer deiner Website ein, das über jede Seite erreichbar ist. So können deine Kunden schnell und einfach auf die Erklärung zugreifen. Wichtig ist, dass die Schaltfläche genau beschriftet ist.

 

Was kostet Barrierefreiheit?

Die Kosten für Barrierefreiheit hängen stark davon ab, wie umfangreich, alt und bereits (teil-)barrierefrei deine Website oder digitale Dienstleistung ist. Je älter und technisch veralteter, desto teurer wird natürlich die Anpassung. Weitere Kostenfaktoren sind: 

  1. Umfang und Vielfalt der verwendeten Medien (z. B. Videos, PDF-Dokumente) 
  2. ob interne Ressourcen oder externe Dienstleister beauftragt werden 
  3. Wartungen, Updates oder regelmäßige Überprüfungen, die notwendig sind 

Aber: Nicht zu investieren, ist keine Lösung. Wenn du als Unternehmen keine Barrierefreiheit umsetzt, riskierst du Bußgelder von bis zu 100.000 € und das kostet dich nicht nur bares Geld, sondern auch Zeit und viele Nerven. Eine frühzeitige Investition in Barrierefreiheit senkt deine Risiken, bindet mehr Zielgruppen und macht deine digitalen Angebote zukunftssicher.

 

Wer kontrolliert die Barrierefreiheit?

Die Kontrolle und Überprüfung der Barrierefreiheit bei Websites und digitalen Angeboten öffentlicher Stellen erfolgt auf Bundes- und Landesebene. Mit Inkrafttreten des BFSG kontrolliert eine neue, länderübergreifende Behörde die Barrierefreiheit bei privatwirtschaftlichen digitalen Angeboten und zwar die ”Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)”

Diese zentrale Behörde überprüft, ob Unternehmen, die unter das BFSG fallen (z. B. Webshops, Banken, Anbieter digitaler Dienstleistungen), die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Überwachung erfolgt stichprobenartig oder anlassbezogen

Bei Verstößen können verschiedene Konsequenzen drohen, unter anderem Bußgelder und Strafzahlungen: Je nach Schwere, Häufigkeit und Art des Verstoßes kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde gestaffelte Geldbußen verhängen, aber Bußgelder bis zu 100.000 € sind möglich. 

Auch das Fehlen der Erklärung zur Barrierefreiheit zählt als ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben. Zunächst kann dich die zuständige Marktüberwachungsbehörde schriftlich auffordern, die fehlende Erklärung schnellstmöglich bereitzustellen. Fehlt die Barrierefreiheitserklärung, drohen je nach Schwere des Verstoßes bis zu 10.000 €. Aber auch Abmahnungen sind möglich, wenn Mitbewerber oder betroffene Personen auf das Fehlen der Erklärung aufmerksam werden. 

 

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