Barrierefreiheit im Online-Shop für maximale Kundenzufriedenheit

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Barrierefreiheit ist heute viel mehr als eine Rampe für Rollstuhlfahrer. Auch in der digitalen Welt spielt Barrierefreiheit eine wichtige Rolle. Barrierefreies Webdesign hilft Menschen mit visuellen oder kognitiven Einschränkungen, Zugang zu Onlineinhalten zu haben.

Gerade im E-Commerce spielt Barrierefreiheit eine besondere Rolle. Denn wer Kunden mit Einschränkungen durch barrierefreies Shop-Design einen uneingeschränkten Zugang zum Angeot gewährt, kann dadurch seinen Umsatz steigern. Darüber hinaus trägst du mit einer barrierefreien Website zu einer inklusiven Gesellschaft bei.

Mit unserem kostenfreien Checker prüfst du deinen Online-Shop nach den sogenannten WCAG-Kriterien (Web Content Accessibility Guidlines) für Barrierefreiheit.

Mann durchstößt Mauer

Was ist Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet, dass allen Menschen alle Lebensräume so zugänglich gemacht werden, dass sie diese selbstständig ohne fremde Hilfe betreten, befahren bzw. sicher nutzen können. Um das zu ermöglichen, muss der normale Lebenslauf jedes Menschen berücksichtigt werden. Im Alltag wird damit vor allem die architektonische Barrierefreiheit assoziiert, also Rampen oder Fahrstühle.

Aber Barrierefreiheit bezieht sich auf mehr als nur physische Orte. Auch Dienstleistungen, Freizeitangebote, Gebrauchsgegenstände und Kommunikationsmittel sind Teil der Lebensräume. Allen Menschen soll die Teilhabe am sozialen, politischen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Sowohl in der Arbeitswelt, als auch in der Freizeit. Diese Teilhabe bleibt Menschen aber verwehrt, wenn Orte, Räume oder auch Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind. Wenn also jemand über eine Rampe zwar in ein Rathaus kommt, dort aber beispielsweise die Formulare aufgrund von unverständlicher Sprache oder fehlenden Möglichkeiten für sehbehinderte Menschen nicht ausfüllen kann, ist es nicht barrierefrei.

Zumindest bei öffentlichen Bauvorhaben ist Barrierefreiheit mittlerweile zu einem bedeutenden Aspekt geworden. Auch im privaten Bereich rückt dies in den Fokus, insbesondere durch die demographische Entwicklung.

Barrierefreiheit ist wichtig, aber warum?

Nur 4 % aller Behinderungen sind angeboren. In den meisten Fällen löst eine Erkrankung oder ein Unfall eine Behinderung aus. Oft gehen Behinderungen Hand in Hand mit dem Alter: Circa ein Viertel der Menschen mit einer schweren Behinderung ist älter als 75 Jahre, die Hälfte ist zwischen 55 und 75 Jahre alt. Ein guter Grund also, ein Leben ohne Barrieren anzustreben, denn viele Menschen sind oder werden auf gut zugängliche Gebäude, verständliche Sprache oder eine Kommunikation per Computer angewiesen sein.

Ziel von Inklusion ist es, die Hürden für jeden Menschen so gering wie möglich zu halten, damit eine aktive Teilnahme am Alltag ermöglicht werden kann. Eine Barrierefreiheit kommt dabei allen zugute. Nicht nur Menschen mit und ohne Behinderung, sondern auch Kindern, Eltern, Senioren oder Menschen, die vorübergehend durch einen Unfall beispielsweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Vereinzelte Maßnahmen kommen dabei immer verschiedenen Personengruppen zugute. Ein Fahrstuhl zum Beispiel hilft nicht nur alten oder gehbehinderten Menschen, sondern auch Eltern mit Kinderwagen. Texte formuliert in leichter Sprache, ggf. versehen mit Bebilderungen, nützen Menschen mit Lernschwierigkeiten genauso wie Menschen mit sprachlichen Hindernissen.

Gesetze zur Barrierefreiheit

Es gibt verschiedene Gesetze, die sich um das Thema Barrierefreiheit drehen:

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das BGG gilt für staatliche Institutionen, z. B. die Agentur für Arbeit, und soll eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. Das Gleichstellungsgesetz legt verschiedene Vorgaben fest:

  1. Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen.
  2. Zur Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken, die eine mögliche Behinderung von Menschen berücksichtigen sollen. Sehbehinderte oder blinde Menschen können außerdem verlangen, dass ihnen diese Vordrucke ohne zusätzliche Kosten in einer wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.
  3. Zwischen Verbänden und Unternehmen sollen Zielvereinbarungen zur barrierefreien Gestaltung des räumlichen Organisations- oder Tätigkeitsbereich getroffen werden.

Außerdem werden öffentliche Stellen durch § 12 BGG dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Behindertenverbände äußern aber Kritik am BGG, da es der Privatwirtschaft keine Verpflichtungen auferlegt.

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Beim UN-BRK handelt es sich um ein Übereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations, UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Völkerrechtsvertrag von 2006 gilt in allen Staaten, die die UN-BRK ratifiziert haben, daher seit März 2009 auch in Deutschland.

Die Konvention verdeutlicht, dass Menschenrechte uneingeschränkt für alle Menschen gelten. Im Abkommen selbst werden die Menschenrechte konkret auf die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung zugeschnitten und außerdem rechtliche Standards vorgegeben. Dazu zählt beispielsweise die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und Plätzen, aber auch von öffentlichen Websites. Auch Arbeitgeber werden dazu angehalten, sich für Menschen mit Behinderung zu öffnen, um eine Teilhabe zu ermöglichen.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Das BITV ergänzt das BGG und gilt für die Websites und alle öffentlich zugänglichen Internet-Angebote von Behörden und Bundesverwaltungen, sodass alle Websites des Bundes barrierefrei sein sollen. Die Verordnung orientiert sich an vier Prinzipien: Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Wahrnehmbarkeit und Robustheit. Das BITV ist auf Grundlage der WCAG entstanden.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die 2008 begründeten Web Content Accessibility Guidelines verbinden moderne Webgestaltung mit Barrierefreiheit und legen Standards für die Gestaltung von barrierefreiem Internet fest. Dabei sollen alle Inhalte im Internet für jeden Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das heißt, dass beispielsweise Blogbeiträge lesbar und leicht verständlich formuliert werden.

Ein Beispiel für diese Umsetzung findet sich außerdem in Beschreibungstexten von Bildern. Im Optimalfall ist es möglich, die gleichen Inhalte auf verschiedene Arten darstellen zu können, sodass keine Informationen verloren gehen.

Für Online-Händler wichtig: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Zur Umsetzung der Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882) des Europäischen Parlaments wurde das Gesetz im Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Verschiedene Bundesministerien, darunter das Ministerium für Arbeit und Soziales und für digitale Infrastruktur, haben die ganz konkreten Anforderungen an die notwendige Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen erarbeitet. Diese wurden in einer Rechtsverordnung geregelt und anschließend im Juni 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden verschiedene Unternehmer bzw. Unternehmen betroffen sein: Importeure, Hersteller und Händler für verschiedene Produkte und Dienstleistungen. Ausgenommen sind Kleinunternehmen, die Dienstleistungen anbieten und weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz haben. Wenn Kleinunternehmen aber Produkte vertreiben, trifft das BFSG auch auf sie zu.

Von Unternehmen sind mit diesem Gesetz verschiedene Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Zu den Produkten zählen beispielsweise:

  1. Router,
  2. E-Book-Reader,
  3. Fernsehgeräte mit Internetzugang,
  4. Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten und
  5. Smartphones, Notebooks, Tablets und Computer.

Die barrierefreien Dienstleistungen umfassen:

  1. E-Books,
  2. Telefon- und Messenger-Dienste,
  3. Bankdienstleistungen,
  4. elektronischer Geschäftsverkehr,
  5. Personenbeförderungsdienste und
  6. auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr.

Das Gesetz ist ab dem 28.06.2025 anzuwenden. Die im BFSG genannten Produkte und Dienstleistungen müssen ab diesem Zeitpunkt barrierefrei sein, wobei eine Umsetzungsfrist von 5 Jahren zugestanden wird – ansonsten drohen Klagen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erstellt, die eine Hilfestellung zu den genauen Inhalten des Gesetzes darstellen soll.

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Werde zum Vorreiter
Die Zeit verfliegt schneller, als man denkt, und plötzlich ist es schon 2025 und in aller Hektik versuchen dann viele, ihre Websites umzugestalten. Sei besser vorbereitet und beschäftige dich jetzt mit Barrierefreiheit, um dann bestens vorbereitet zu sein. Außerdem – je eher du anfängst, desto schneller kannst du deine Zielgruppe erweitern.

 

Was ist Barrierefreiheit im Internet?

Mit der sogenannten digitalen Barrierefreiheit werden Websites so gestaltet, dass sie von jedem Menschen genutzt werden können, ohne dass er fremde Hilfe in Anspruch nehmen muss. Das heißt, Websites, aber auch mobile Anwendungen oder elektronische Dokumente sollen ohne Hindernisse bedienbar und nutzbar gemacht werden. Menschen mit temporären oder irreversiblen Einschränkungen wird damit eine selbstbestimmte Teilhabe am digitalen Leben ermöglicht.

Barrierefreiheit im E-Commerce mit dem eigenen Online-Shop umzusetzen, klingt herausfordernd. Für dich als Online-Händler kann das aber einige Vorteile mit sich bringen:

  1. Ein einfaches Handling deiner Seite macht es nicht nur Menschen mit Einschränkungen leichter, deinen Online-Shop zu nutzen. Auch Menschen höheren Alters oder Nicht-Muttersprachler werden sich bei dir zurechtfinden.
  2. Dein Online-Shop ist also für alle Menschen erreichbar und du schließt niemanden aufgrund einer Einschränkung unwissentlich aus.
  3. Damit kannst du die Zielgruppe für deinen Online-Shop erweitern und neue Kunden gewinnen.
  4. Durch mehr Kunden und gegebenenfalls neue (barrierefreie) Produkte kannst du deinen Umsatz steigern.
  5. Zufriedene Kunden, die deine Seite leicht nutzen konnten, empfehlen dich eher weiter.
Barrierefreiheit im Internet

Und besonders wichtig – für viele Unternehmen steht das Thema Barrierefreiheit durch die Deadline im Sommer 2025 noch in der Zukunft. Du kannst zu den Vorreitern zählen, wenn du bereits jetzt Maßnahmen ergreifst und dir somit einen wichtigen Wettbewerbsvorteil sichern.

Wann gilt eine Website als barrierefrei?

Mit einer barrierefreien Website ist deine Seite für jeden Menschen ohne Einschränkungen und auch ohne die Notwendigkeit für eine zusätzliche Installation zugänglich. Die Einschränkungen können nach § 3 BGG dabei nicht nur technisch, sondern auch körperlicher, geistiger oder seelischer bzw. psychischer (eine andauernde seelische Beeinträchtigung verursacht durch z. B. eine Persönlichkeitsstörung, die die aktive Teilhabe am alltäglichen Leben erschwert) Natur sein.

So kann also jeder Nutzer zum Beispiel deinen Online-Shop besuchen und ohne etwaige Hürden mit ihm interagieren. Im Grunde bedeutet dies, dass eine barrierefreie Website für hohe Benutzerfreundlichkeit steht.

Worauf sollten Websitebetreiber achten?

Bei der Gestaltung einer Website solltest du mögliche Barrieren bedenken, die deinen Nutzern im Weg stehen könnten. Als Betreiber eines Online-Shops musst du bestehende Barrieren erkennen und durch verschiedene Maßnahmen abbauen.

Solche bestehenden Barrieren könnten zum Beispiel sein:

Technische Einschränkungen: Mit technischen Einschränkungen sieht sich dein Nutzer beispielsweise konfrontiert, wenn die Inhalte deines Shops nicht für die Ausgabe durch assistive Hilfsmittel geeignet sind. Es fehlen zum Beispiel Untertitel oder Alternativtexte für Bilder, sodass mit einem Screenreader inhaltliche Lücken entstehen können. Seinerseits kann es durch die Verwendung eines älteren Browsers oder das Fehlen von funktionstüchtigen Lautsprechern ebenfalls zu Einschränkungen kommen.

Visuelle Einschränkungen: Meint zum Beispiel neben temporären Einschränkungen (Entzündung oder Verletzung) auch Farbsehschwächen (z. B. Rot-Grün-Schwäche) oder sogar Blindheit. Bei geringeren Sehschwächen könnten kontrastarme Inhalte in deinem Online-Shop schwer erkennbar sein.

Auditive Einschränkungen: Temporäre Höreinschränkungen oder Taubheit, durch die auditive Inhalte nur begrenzt oder gar nicht genutzt werden können.

Kognitive Einschränkungen: Für Menschen mit Aufmerksamkeitsdefizit, Legasthenie oder Lernbehinderung sind unstrukturierte Informationen oder sich bewegende Elemente eine Herausforderung. Mit Kontrolle über Audio- und Bildschirmbewegungen und einer guten inhaltlichen Struktur kannst du hier Barrierefreiheit kreieren.

Motorische Einschränkungen: Verschiedene körperliche Einschränkungen, zum Beispiel gebrochene oder fehlende Körperteile, körperliche Erkrankungen oder Störungen. Die Navigation auf deiner Seite sollte also einfach möglich sein.

Hat ein Nutzer beispielsweise Schwierigkeiten beim Hören, muss diese Barriere bei all deinen auditiven oder visuellen Inhalten bedacht werden. Videos kannst du dafür zum Beispiel mit Untertiteln versehen, während du für Audioinhalte ein zusätzliches Skript zur Verfügung stellst bzw. anzeigen lässt. Ansonsten sind diese Inhalte für den Besucher deiner Website nicht nutzbar und dein Shop somit nicht barrierefrei.

Unsere Tipps für deinen barrierefreien Online-Shop

Um deine Website oder deinen Online-Shop barrierefrei zu gestalten, kannst du zum Beispiel auf folgende Dinge achten:

  1. Trenne Inhalt, Design und Struktur strikt, sodass du Anpassungen im Nachhinein unkomplizierter vornehmen kannst.
  2. Achte auf eine responsive Darstellung, dass dein Shop auf allen Endgeräten optimal angezeigt wird.
  3. Ermögliche eine einfache Navigation per Tastatur für diejenigen, die keine Maus bedienen können. Die Navigation wird über JavaScript- oder HTML-Einstellungen geregelt.
  4. Sorge für einen ausreichenden Farbkontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben, zum Beispiel bei Text in farbigen Feldern (Button o. Ä.).
  5. Formuliere kurze und verständliche Sätze, verzichte dabei, wenn möglich auf Fremdwörter. Außerdem solltest du auch auf Jugend- oder Dialektsprache verzichten, da Vorleseprogramme die unter Umständen nicht erkennen können. Wenn bestimmte Begriffe für den Kontext relevant sind, erläutere sie in einem zusätzlichen Lexikon.
  6. Füge Alternativtexte, sogenannte alt-Attribute, zu deinen Bildern und Formularen hinzu, denn Vorleseanwendungen benötigen Inhalte für die Sprachausgabe.

 

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Digitale Barrieren
Wusstest du, dass schlechter Empfang ebenfalls zu den digitalen Barrieren zählt? Auch eine laute Umgebung oder keine Möglichkeit, den Ton wiederzugeben, sind Einschränkungen, die es zu umgehen gilt. Das macht deutlich, dass vollumfängliche digitale Barrierefreiheit nur erreicht werden kann, wenn sich alle Unternehmen und Institutionen dafür einsetzen.

 

Do’s and Dont’s – Von anderen lernen und auf Tools setzen

Von anderen Websites kannst du dir zur barrierefreien Gestaltung einiges abgucken – und auch ihre Fehler vermeiden. Auf den Seiten des Händlerbunds findest du beispielsweise große Button mit starkem Kontrast: 

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Die Buttons verfügen über einen Hover-Effekt, bei dem sich der Hintergrund verändert, sobald die Maus drüberfährt. Der Kontrast zwischen Grundfarbe und Schrift ist so hoch, dass der Unterschied deutlich zu erkennen ist. Wenn du unsere Homepage bereits am Handy aufgerufen hast, konntest du sehen, wie sich die Anzeige an die mobile Darstellung angepasst hat:

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Durch die responsive Einrichtung wird die Homepage auf den unterschiedlichsten mobilen Endgeräten weiterhin optimal angezeigt.

Um deine eigene Website hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu überprüfen, kannst du mit verschiedenen Developer Tools deines Browsers, sogenannten DevTools, arbeiten. Diese analysieren deine Website und zeigen dir auf, was noch verbessert werden muss. Das könnten beispielsweise einfach Farbkontraste sein, die nicht hoch genug sind. Beim Google Chrome Browser kannst du das Plugin “axe DevTools” verwenden.

Mit dem Tool kannst du einzelne Dokumente oder ganze Seiten scannen. Anschließend zeigt es dir auf, welche Einstellungen in Ordnung sind und wo noch Handlungsbedarf besteht. Auf unseren Seiten hat sich damit beispielsweise ergeben, dass ein gewählter Orange-Ton nicht kontrastreich genug ist:

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Menschen mit Sehstörungen könnten also Schwierigkeiten haben, diese Zeilen überhaupt zu erkennen. Mit Hilfe des Tools kannst du, ebenso wie wir, solche kleinen Fehler ausmerzen.

So reagiert Google auf barrierefreie Seiten

Deinen Online-Shop barrierefrei zu gestalten, wird sich auch in deinem Ranking bei Suchmaschinen wie Google bemerkbar machen. Google gibt barrierefreien Websites oder Online-Shops zwar (noch) keinen direkten Rankingvorteil. Sondern das Ranking wird bestimmt durch die User Signals, also die Signale, die durch die Art der Nutzung deiner Website an Suchmaschinen gesendet werden. Signale wie Verweildauer oder Klickrate liefern z. B. Google wichtige Anhaltspunkte über die Qualität deines Shops.

Denn, wenn dein Online-Shop leicht zu bedienen ist, verbringen Nutzer bzw. Besucher mehr Zeit im Shop und scrollen tiefer, wodurch Google die Qualität deiner Seite besser einstuft und dich höher rankt. Langfristig gesehen wird es dir damit möglich, mehr Klicks zu generieren.

 


Fazit Barrierefreiheit im E-Commerce

Barrierefreiheit ist unbestreitbar aus verschiedenen Gründen wichtig, denn natürlich soll niemand unabsichtlich ausgeschlossen werden. Für dich als Online-Händler hat ein barrierefreier Online-Shop aber eine noch größere Bedeutung, denn die Zahl der Menschen mit Einschränkungen ist höher als gedacht: schätzungsweise 14 bis 26 Millionen Menschen in Deutschland bewältigen ihren Alltag mit Einschränkungen.

Für dich sind das alles potenzielle Neukunden, die du dir bisher aber entgehen lässt. Mit nur wenigen Maßnahmen kannst du deinen Online-Shop bereits barrierefreier gestalten, aber Eye-Able wird dich bei deiner digitalen Barrierefreiheit unterstützen.

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