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Händler müssen durch bestimmte Kennzeichnungspflichten sicher stellen, dass bei jeglicher Werbung für ein bestimmtes Haushaltswäschetrocknermodell mit energie-
oder preisbezogenen Informationen auch dessen Energieeffizienzklasse angegeben wird.
Wir Informieren Sie in diesem Beitrag über die Kennzeichnungspflicht für den Online-Handel mit Wäschetrocknern bis 31.12.2014 und die Änderungen in den Jahren
2015 und 2017.
"Haushaltswäschetrockner" bezeichnet ein Gerät, in dem Textilien durch Umwälzung in einer rotierenden, von erwärmter Luft durchströmten Trommel getrocknet werden, und das hauptsächlich für die Benutzung zu nicht gewerblichen Zwecken ausgelegt ist. Nicht erfasst von der Kennzeichnungspflicht nach der Verordnung Nr. 392/2012 sind kombinierte Haushalts- Wasch-Trockenautomaten und Haushaltswäscheschleudern
Für die Angabe bestimmter Pflichtinformationen beim Handel mit Haushaltswäschetrocknern ist die Verordnung Nr. 392/2012 verantwortlich. Die folgenden Angaben sind demnach in gut lesbarer Schriftart und Schriftgröße im Onlineangebot in der genannten Reihenfolge zu machen:
Die Vorschriften aus der Verordnung Nr. 932/2012 (s.o.) unterliegen jedoch einer Abwandlung durch die Verordnung Nr. 518/2014. Online-Händler müssen ab dem 01.01.2015 anders als bisher beim Verkauf von Haushaltswäschetrocknern über das Internet elektronische Etiketten und Produktdatenblätter bereit halten. Bislang reichte es aus, die Pflichtinformationen (gültig bis 31.12.2014) im OnlineShop anzugeben (s.o.). Eine Pflicht zur Anzeige der Etiketten und Produktdatenblätter bestand nicht. Diese Regelung gilt für alle neuen oder aktualisierten Produkte, die mit einer neuen Modellkennung ab dem 01.01.2015 in Verkehr gebracht werden.
Das vom Lieferanten bereitgestellte Etikett ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Etikett gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der festgelegten Größe (75 mm x 150 mm oder entsprechend proportional größer) entsprechen.
Aus technischen Gründen ist es nicht immer möglich, das Etikett in der Nähe des Produktpreises darzustellen (z.B. auf Plattformen). Das Etikett kann alternativ auch mit Hilfe einer sog. "geschachtelten Anzeige" eingefügt werden. Bei Anwendung einer solchen Darstellung muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.
Das für den Zugang zum Etikett genutzte Bild muss
Bei einer solchen Darstellung muss die Anzeige des Etiketts den folgenden Vorgaben entsprechen:
Auch das vom Lieferanten bereitgestellte Produktdatenblatt muss nun im OnlineAngebot angezeigt werden. Das Produktdatenblatt ist in der Nähe des Produktpreises
darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich ist. Das Produktdatenblatt kann alternativ auch mit Hilfe einer
geschachtelten Anzeige (s.o.) dargestellt werden; in diesem Fall muss auf dem Link klar und leserlich "Produktdatenblatt" angegeben sein. Ein Bild wie oben ist
nicht vorgesehen. Bei Anwendung einer solchen Darstellung muss das Produktdatenblatt beim ersten Mausklick auf den Link, beim ersten Maus-Rollover über den Link
bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Links auf einem Touchscreen erscheinen.
Übrigens: Die Etiketten und Produktdatenblätter in elektronischer Form erhalten Händler von ihren Lieferanten.
Aufgrund der Verordnung Nr. 2017/1369, sog. EU-Energielabel-Verordnung, muss in jeder visuell wahrnehmbaren Werbung (z. B. Artikeldetailseiten, Google Anzeigen, Preisvergleichsportale) oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell
Dies bedeutet beispielsweise für die Werbung für ein Gerät, bei dem Energieeffizienzklassen von A+++ bis D zur Verfügung stehen, dass auf die einschlägigen Energieeffizienzklassen und zusätzlich auf das Spektrum (A+++ bis D) hingewiesen werden muss. Diese Anforderung gilt auch bereits für Werbung ohne energiebezogene oder preisbezogene Information.