Kenn­zeichnungs­pflichten beim Handel mit Wäsche­trocknern

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Händler müssen durch bestimmte Kennzeichnungspflichten sicherstellen, dass bei jeglicher Werbung für ein bestimmtes Haushaltswäschetrocknermodell mit energie- oder preisbezogenen Informationen auch dessen Energieeffizienzklasse angegeben wird.

Wir informieren dich in diesem Beitrag über die Kennzeichnungspflicht für den Online-Handel mit Wäschetrocknern bis 31.12.2014 und die Änderungen in den Jahren 2015 und 2017 und 2024.
Waeschetrockner von innen

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Definition Haushaltswäschetrockner

"Haushaltswäschetrockner" bezeichnet ein Gerät, in dem Textilien durch Umwälzung in einer rotierenden, von erwärmter Luft durchströmten Trommel getrocknet werden, und das hauptsächlich für die Benutzung zu nicht gewerblichen Zwecken ausgelegt ist. Nicht erfasst von der Kennzeichnungspflicht nach der Verordnung Nr. 392/2012 sind kombinierte Haushalts- Wasch-Trockenautomaten und Haushaltswäscheschleudern

 

 

Kennzeichnungspflicht für den Online-Handel bis 31.12.2014

Für die Angabe bestimmter Pflichtinformationen beim Handel mit Haushaltswäschetrocknern ist die Verordnung Nr. 392/2012 verantwortlich. Die folgenden Angaben sind demnach in gut lesbarer Schriftart und Schriftgröße im Onlineangebot in der genannten Reihenfolge zu machen:

  1. Modellname/-kennzeichen;
  2. Nennkapazität in kg Baumwolle für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung;
  3. ob es sich bei dem Haushaltswäschetrockner um einen Abluft-, Kondensations- oder gasbeheizten Haushaltswäschetrockner handelt;
  4. Energieeffizienzklasse;
  5. für elektrisch beheizte Haushaltswäschetrockner: gewichteter jährlicher Energieverbrauch, anzugeben als: "Energieverbrauch von ´X´ kWh/Jahr auf der Grundlage von 160 Standard-Trocknungszyklen für das StandardBaumwollprogramm bei vollständiger Befüllung und Teilbefüllung sowie des Verbrauchs der Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme. Der tatsächliche Energieverbrauch je Zyklus hängt von der Art der Nutzung des Geräts ab.";
  6. ob es sich bei dem Haushaltswäschetrockner um einen "Wäschetrockner mit Automatik" oder einen "Wäschetrockner ohne Automatik" handelt; Energieverbrauch des Standard-Baumwollprogramms bei vollständiger Befüllung und Teilbefüllung
  7. Leistungsaufnahme im ausgeschalteten Zustand und im nicht ausgeschalteten Zustand für das Standard- Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung
  8. Programmdauer des "Standard-Baumwollprogramms bei vollständiger Befüllung" sowie des "Standard-Baumwollprogramms bei Teilbefüllung" in Minuten
  9. alls der Haushaltswäschetrockner ein Kondensationswäschetrockner ist, die Kondensationseffizienzklasse
  10. Schallleistungspegel in dB für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung
  11. falls der Haushaltswäschetrockner für den Einbau bestimmt ist, eine entsprechende Angabe

 

Änderungen im Online-Handel seit 01.01.2015

Die Vorschriften aus der Verordnung Nr. 932/2012 (s.o.) unterliegen jedoch einer Abwandlung durch die Verordnung Nr. 518/2014. Online-Händler müssen ab dem 01.01.2015 anders als bisher beim Verkauf von Haushaltswäschetrocknern über das Internet elektronische Etiketten und Produktdatenblätter bereit halten. Bislang reichte es aus, die Pflichtinformationen (gültig bis 31.12.2014) im OnlineShop anzugeben (s.o.). Eine Pflicht zur Anzeige der Etiketten und Produktdatenblätter bestand nicht. Diese Regelung gilt für alle neuen oder aktualisierten Produkte, die mit einer neuen Modellkennung ab dem 01.01.2015 in Verkehr gebracht werden.


a) Bereitstellung des Etiketts als Grafik

Das vom Lieferanten bereitgestellte Etikett ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Etikett gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der festgelegten Größe (75 mm x 150 mm oder entsprechend proportional größer) entsprechen.


b) Bereitstellung des Etiketts in einer "geschachtelten Anzeige"

Aus technischen Gründen ist es nicht immer möglich, das Etikett in der Nähe des Produktpreises darzustellen (z.B. auf Plattformen). Das Etikett kann alternativ auch mit Hilfe einer sog. "geschachtelten Anzeige" eingefügt werden. Bei Anwendung einer solchen Darstellung muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.

Das für den Zugang zum Etikett genutzte Bild muss

  1. ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produkts sein (z.B. grün, bei Energieeffizienzklasse A+++),
  2. auf dem Pfeil die Energieeffizienzklasse des Produkts in Weiß in einer Schriftgröße, die der Größe des Preises entspricht, enthalten und
  3. einem der folgenden zwei Formate entsprechen:

Bei einer solchen Darstellung muss die Anzeige des Etiketts den folgenden Vorgaben entsprechen:

 
  1. das Bild wird in der Nähe des Produktpreises angezeigt;
  2. das Bild muss mit einem Link zum Etikett versehen sein;
  3. das Etikett wird nach einem Mausklick auf das Bild, nach einem Maus-Rollover über das Bild oder nach dem Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen angezeigt;
  4. das Etikett wird in einem Pop-up-Fenster, auf einer neuen Registerkarte, auf einer neuen Seite oder als Einblendung angezeigt;
  5. die Anzeige des Etiketts wird mit Hilfe einer Option zum Schließen oder mit einem anderen Standard-Schließmechanismus beendet; Für Fälle, in denen das Etikett nicht angezeigt werden kann (z.B. wenn Geräte die Grafik nicht wiedergeben können), muss ein alternativer Text angezeigt werden: dieser nennt die Energieeffizienzklasse des Produkts in einer Schriftgröße, die der des Preises entspricht.

c) Bereitstellung des Produktdatenblattes

Auch das vom Lieferanten bereitgestellte Produktdatenblatt muss nun im OnlineAngebot angezeigt werden. Das Produktdatenblatt ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich ist. Das Produktdatenblatt kann alternativ auch mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige (s.o.) dargestellt werden; in diesem Fall muss auf dem Link klar und leserlich "Produktdatenblatt" angegeben sein. Ein Bild wie oben ist nicht vorgesehen. Bei Anwendung einer solchen Darstellung muss das Produktdatenblatt beim ersten Mausklick auf den Link, beim ersten Maus-Rollover über den Link bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Links auf einem Touchscreen erscheinen.
Übrigens: Die Etiketten und Produktdatenblätter in elektronischer Form erhalten Händler von ihren Lieferanten.


Änderungen im Online-Handel seit 01.08.2017

Aufgrund der Verordnung Nr. 2017/1369, sog. EU-Energielabel-Verordnung, muss in jeder visuell wahrnehmbaren Werbung (z. B. Artikeldetailseiten, Google Anzeigen, Preisvergleichsportale) oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell

  1. auf die Energieeffizienzklasse des Produkts und
  2. das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hingewiesen werden.

Dies bedeutet beispielsweise für die Werbung für ein Gerät, bei dem Energieeffizienzklassen von A+++ bis D zur Verfügung stehen, dass auf die einschlägigen Energieeffizienzklassen und zusätzlich auf das Spektrum (A+++ bis D) hingewiesen werden muss. Diese Anforderung gilt auch bereits für Werbung ohne energiebezogene oder preisbezogene Information.

 

Änderungen im Online-Handel seit 13.12.2024

Durch die General Product Safety Regulation (GPSR) müssen neue Informationspflichten für alle Produkte im Online-Handel erfüllt werden. Bei jedem Angebot müssen folgende Angaben enthalten sein:

  1. Herstellerdaten: Name, Adresse, elektronische Adresse
  2. Wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt, zusätzlich noch eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU mit Name, Adresse und elektronischer Adresse
  3. Produktabbildung
  4. Warn- und Sicherheitshinweise, sofern vorhanden

 

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