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Je zahlreicher die Bestimmungen, desto geschäftstüchtiger die Abmahner. Auch das EU-Energielabel für Elektro- und Elektronikprodukte macht hier keine Ausnahme. Denn die Liste der Abmahngründe beim Energielabel ist lang: Veränderte Proportionen, ein falsches, fehlendes oder unberechtigt geführtes Label oder auch eine unkorrekte Platzierung können schnell zur Kostenfalle werden. Schon in der Vergangenheit wurden selbst kleinste Nachlässigkeiten abgemahnt. Umso wichtiger ist es, die Kennzeichnungspflichten auch im Detail nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
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Mehr Informationen finden Sie in unserem Leitfaden Tipps für den Online-Verkauf von Elektrogeräten, in unserem E-Book oder in unserer Checkliste zum Verkauf von Elektro- und Elektronikprodukten. Außerdem stellen wir Ihnen ausführliche Informationen zum Batteriegesetz zur Verfügung.
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