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Abmahnung Energielabel
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Um es Kunden zu erleichtern, elektrische Geräte miteinander zu vergleichen, hat die EU das Energielabel 2021 überarbeitet. Vor allem die Rückkehr zu den Energieeffizienzklassen A bis G soll mehr Transparenz schaffen. Ein sorgfältige Anpassung der Kennzeichnungen ist nicht nur aus Kundenfreundlichkeit wichtig: Mit der verpflichtenden Umsetzung zum 1. März 2021 werden auch die Abmahner aktiv. Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich juristisch beraten. Die erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Händlerbundes helfen gerne weiter. Wir vertreten Sie im Rahmen einer Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft - auch rückwirkend.

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Abmahnung des Energielabels erhalten? So reagieren Sie richtig


Kennzeichnungspflichten für elektrische Geräte, und damit auch das Energielabel, sind immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Und vor allem auf Gesetzesänderungen sind Abmahnanwälte oft besser vorbereitet als viele Online-Händler.

  • Sie sollten eine Abmahnung unbedingt ernst nehmen, selbst wenn Sie Ihnen unberechtigt erscheint.
  • Die gesetzten Fristen sind meist knapp bemessen – handeln Sie deshalb unverzüglich, aber nicht überstürzt. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Beratung und bezahlen Sie den geforderten Betrag nicht sofort.
  • Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Unsere Juristen haben jahrelange Erfahrung und helfen Ihnen zuverlässig weiter.
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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt.

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Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu Ihrem Nachteil. Wir prüfen, bevor Sie unterschreiben.

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Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlen Sie weniger.

So geht's am schnellsten: Abmahnung hochladen


Nutzen Sie den Abmahnungsupload und senden Sie uns alle vorhandenen Unterlagen zu. Um Sie vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitieren Sie von vielen weiteren Services, wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und vielem mehr.

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Das EU-Energielabel: Häufige Abmahngründe


Abmahnungen bringt nicht erst das neue Energielabel mit sich. Schon vorher waren Abmahnanwälte im Bereich Energiekennzeichnung regelmäßig aktiv. Zum Beispiel aus diesen Gründen:

  • Fehlendes Energielabel
  • Fehlerhafte Angabe der Energieeffizienzklasse
  • Unberechtigt geführtes Energielabel für Staubsauger
  • Veraltetes Energieeffizienzlabel

Welche Geräte sind von den Neuerungen betroffen?


Ab März 2021 muss das europäische Energielabel für folgende Elektro-Geräteklassen angepasst sein:

Gewerbliche Kühlschränke”, also in Geschäften und als Verkaufsautomaten eingesetzte Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, müssen das Label ab jetzt erstmals tragen.

Bis zum 18. März 2021 ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Nach Ablauf dieser Frist werden die alten Label als irreführend bewertet und Sie können für die Verwendung abgemahnt werden.

Für Lichtquellen gilt das neue Label seit September 2021.

Was muss ich als Händler beachten?


Als Online-Händler müssen Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Geräte spätestens nach dem Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr mit einem alten Label verkaufen. Darüber hinaus müssen Sie müssen Sie in Ihrem Shop außerdem

  • angeben zu welcher Effizienzklasse das Gerät gehört und
  • das komplette Label samt der Einordnung des konkreten Produktes darstellen.

Häufige Fragen zum neuen Energielabel

Warum wird ein neues Energielabel eingeführt?


Alles auf Start: Ab dem 1. März 2021 gelten für verschiedene Elektrogeräte wieder die Energieeffizienzklassen A bis G. Die Plusklassen gehören dann der Vergangenheit an.

Aber warum eigentlich?
Das EU-Energieverbrauchsetikett sollte mit seiner Einführung in 1990er Jahren dazu beitragen, dass die Energieeffizienz für Elektrogeräte gesteigert wird. In der Zwischenzeit hat sich viel getan. Es gab schnelle Verbesserungen und inzwischen befindet sich in vielen Produktklassen ein Großteil der Geräte in den obersten Energieeffizienzklassen. Gut für den Energieverbrauch. Einzelne Produkte miteinander zu vergleichen, ist damit für Kunden aber deutlich schwieriger geworden. Um die Aussagekraft des Etiketts zu erhöhen, hat die EU beschlossen, das EU-Label anzupassen und Unterschiede zwischen den Geräten klarer herauszustellen. Mit der Rückkehr zu den Effizienzklassen A bis G werden Geräte nun neu eingestuft.

Welche gesetzliche Grundlage steht hinter den Neuerungen?


Den Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung bildet die Verordnung (EU) 2017/1369, die klare Bedingungen enthält, die von den Mitgliedstaaten nicht abweichend umgesetzt werden können. Die Richtlinie 2010/30/EU wird damit aufgehoben. Für die einzelnen Geräteklassen gibt es außerdem zusätzliche gezielte Verordnungen.

Welche Geräteklassen sind von der Umstellung betroffen?


Ab März 2021 muss das neue Energielabel für folgende Geräteklassen umgesetzt werden:

  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen und Waschtrockner
  • Kühl- und Gefriergeräte, Weinlagerschränke
  • elektronische Displays (z.B. Fernseher, Monitore und digitale Signage-Displays)

Erstmals ein Label bekommen zu diesem Zeitpunkt

  • Gewerbliche Kühlschränke”, also in Geschäften und als Verkaufsautomaten eingesetzte Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion

Ab September 2021 erfolgt die Umstellung für

  • Lichtquellen

Welche Änderungen gibt es?


Die weitreichendsten Änderungen bringt der Wegfall der Plusklassen mit sich. Außerdem werden für die Einordnung in die verschiedenen Effizienzklassen neue Berechnungen angewandt.

Um für den Kunden eine bessere Vergleichbarkeit zu schaffen, liefern intuitive Piktogramme und QR-Codes zusätzlche Informationen zu den Produkten.

Was hat es mit dem QR-Code auf sich?


Neu auf dem Etikett eingebunden ist jetzt auch ein QR-Code. Er führt auf die Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL), wo Verbraucher kostenlos weitere Energie- und Umweltinformationen zum Produkt erhalten.

Warum erzielen bisher vergleichbare Produkte auf dem neuen Label unterschiedliche Werte?


Die Skalierung der Effizienzklassen von A bis G beruht auf neuen Berechnungsmethoden, die dazu führen können, dass Werte teils erheblich voneinander abweichen. Für Waschmaschinen erfolgt die Berechnung jetzt beispielsweise auf Grundlage von 100 Waschzyklen.

Bis wann müssen die neuen Label umgesetzt sein?


Das neue Energielabel gilt ab dem 1. März 2021. Ab dann müssen Händler die neuen Labels physisch und online austauschen. Auch in jeder visuell wahrnehmbaren Werbung müssen die Aktualisierungen umgesetzt werden. Es gilt eine Übergangsfrist von 14 Arbeitstagen.

Ist es sicherer, schon vor dem 1. März zu den neuen Labels zu wechseln?


Nein, im Gegenteil. Wenn Sie vorausschauend handeln und die neuen Energielabel deshalb schon vor Beginn der Umsetzungspflicht austauschen möchten, sind Sie besonders abmahngefährdet. Denn bei der Darstellungspflicht des Labels handelt es sich um eine Marktverhaltensregel. Werden die Label zu früh verwendet, wird dieser Umstand als Irreführung gewertet.

Dass Abmahner hier aktiv werden und gerade auch Unsicherheiten vor und während Umstellungsphasen ausnutzen, zeigte sich leider schon in der Vergangenheit. Fehlende oder falsche Energielabel sind immer wieder Ziel wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Gerade in Zeiten von Neuerungen, wie zuletzt im Jahr 2019 als das Energielabel für Staubsauger auslief, steigt erfahrungsgemäß auch die Zahl der Abmahnungen.

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