Abmahnung Energielabel
Wir helfen sofort
Um es Kunden zu erleichtern, elektrische Geräte miteinander zu vergleichen, hat die EU das Energielabel 2021 überarbeitet. Vor allem die Rückkehr zu den Energieeffizienzklassen A bis G soll mehr Transparenz schaffen. Ein sorgfältige Anpassung der Kennzeichnungen ist nicht nur aus Kundenfreundlichkeit wichtig: Mit der verpflichtenden Umsetzung zum 1. März 2021 werden auch die Abmahner aktiv. Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich juristisch beraten. Die erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Händlerbundes helfen gerne weiter. Wir vertreten Sie im Rahmen einer Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft - auch rückwirkend.
Alternativ laden Sie Ihre Abmahnung direkt bei uns hoch, wir melden uns umgehend bei Ihnen: