Gewährleistung – Kurz & Kompakt
Die Gewährleistung ist als grundlegendes Verbraucherrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Verbrauchern bzw. Endkunden wird eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von bis zu 24 Monaten zugestanden, wobei die genaue Länge von der Art des Produkts abhängt. Bei Käufen ab dem 31.07.2026 kann sich diese Frist um bis zu 12 Monate verlängern, wenn sich der Kunde im Mangelfall für eine Reparatur statt einer Ersatzlieferung entscheidet.
Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist, dass der Mangel bereits beim Kauf des Produkts bestand oder durch einen bereits vorhandenen Defekt ausgelöst wurde. Zum Tragen kommt hier die sogenannte Beweislastumkehr, bei der:
- Händler in den ersten 12 Monaten beweisen müssen, dass der Mangel durch eine unsachgemäße Verwendung verursacht wurde.
- Verbraucher in den nächsten 12 Monaten beweisen müssen, dass der Mangel bereits beim Kauf des Produkts bestand.
In der Gewährleistung Firma zu Firma können dagegen ganz individuelle Fristen vereinbart werden, wobei es hier keine Beweislastumkehr gibt – von Anfang an ist der Käufer in der Beweispflicht. Gewährleistung unterscheidet sich als gesetzlich festgeschriebene Maßnahme zudem von Garantien, bei denen es sich um freiwillige Zusatzleistungen handelt.
Hilfe zur Gewährleistung Abmahnung
Was bedeutet gesetzliche Gewährleistung?
Die gesetzliche Gewährleistung ist ein grundlegendes Verbraucherrecht, das sicherstellt, dass gekaufte Waren frei von Mängeln sind und die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Verbraucher bzw. Kunden haben damit das Recht auf funktionierende Artikel oder ihren Zweck erfüllende Dienstleistungen.
Die Gewährleistung im Online-Handel regelt die Gewährleistungsrechte und -pflichten zwischen Käufer und Verkäufer, wenn eine Ware zum Zeitpunkt des Kaufs bereits fehlerhaft ist oder später Mängel aufweist. Durch die Gewährleistung bist du dazu verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf des Produkts etwaige Mängel ohne Aufpreis zu beheben.
Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist, dass der Verbraucher den Mangel nicht selbst verursacht hat, sondern dieser bereits beim Kauf des Produkts bestand. In diesem Kontext ist die Beweislastumkehr relevant.
Geregelt wird das deutsche Gewährleistungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wodurch sich sowohl für den Händler als auch für den Kunden Rechte und Pflichten ergeben.
Ziele der gesetzlichen Gewährleistung im Verbraucherschutz
Mit Hilfe der gesetzlichen Gewährleistung soll der Verbraucher geschützt werden. Die Gewährleistung verfolgt dabei verschiedene wichtige Ziele, die Käufer und Händler gleichermaßen betreffen, wie zum Beispiel:
Mit der gesetzlichen Gewährleistung werden die Rechte und Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer eindeutig geregelt. Dies reduziert Streitigkeiten und sorgt für ein faires Miteinander.
Verbraucher sollen sicher sein können, dass gekaufte Waren die vereinbarte Beschaffenheit haben und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Die Gewährleistung fördert damit die Einhaltung von Qualitätsstandards.
Händler und Hersteller sind motiviert, hochwertige und langlebige Produkte anzubieten, um Reklamationen und Kosten für Nacherfüllung oder Rückabwicklung zu vermeiden.
Hinweise zur Gewährleistung
Die Gewährleistung bestimmt die Ansprüche, die dem Käufer zustehen, wenn er mangelhafte Ware gekauft hat. Der gewerbliche Verkäufer haftet grundsätzlich 2 Jahre ab Lieferung für Mängel des Kaufgegenstandes. Dies gilt für:
- Neuwaren,
- Sonderangebote und Zweite-Wahl-Artikel, die als neu verkauft werden. Ein Haftungsausschluss besteht nur für Mängel, auf die ausdrücklich hingewiesen worden ist,
- Gebrauchtware. Die zeitliche Einschränkung der Gewährleistung ist seit einem EuGH-Urteil vom 13.07.2017 (Az.: C-133/16) nicht mehr möglich. Das geltende Recht ermöglicht jedoch eine Vereinbarung, dass der Verkäufer nur für Mängel haftet, die innerhalb eines verkürzten Zeitraums (mit einer Untergrenze von 1 Jahr) offenbar werden. Voraussetzung für eine solche Einschränkung der Gewährleistung bei Gebrauchtware ist eine wirksame Klausel in den AGB.
Es besteht grundsätzlich keine Haftung für:
- altersbedingte Mängel, die typisch für ein Produkt sind, z. B. Ölverlust bei einem alten Fahrzeug,
- Verschleißteile (in Abhängigkeit von der produkttypischen Haltbarkeit).
Das neue Gewährleistungslabel ab 2026
Ab dem 27.09.2026 gilt EU-weit eine neue Kennzeichnungspflicht: Das Gewährleistungslabel. Es informiert Verbraucher im Online-Shop klar und einheitlich über ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Waren auf einen Blick.
Für wen gilt die Pflicht?
Betroffen sind alle Online-Händler, die an Verbraucher (B2C) in der EU verkaufen. Die Pflicht gilt für alle Produkte, für die das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht, also unter anderem Elektronik, Kleidung, Möbel, Spielzeug und digitale Inhalte. Auch Gebrauchtwaren sind eingeschlossen, sofern sie von einem Unternehmer an Verbraucher verkauft werden.
Was steht auf dem Label?
- Mindestdauer: Hinweis auf mindestens zwei Jahre Gewährleistung
- Verbraucherrechte bei Mängeln: Reparatur, Ersatz, Minderung oder Rückerstattung
- Hinweis auf mögliche abweichende nationale Fristen sowie die Mindestfrist von einem Jahr bei Gebrauchtwaren
- QR-Code zur offiziellen EU-Informationsseite (europa.eu/youreurope/guarantees)
- Kurzanleitung, wie Verbraucher bei einem Mangel vorgehen sollen
Design, Farben, Schriftarten und Textbausteine sind von der EU verbindlich vorgegeben und dürfen nicht verändert werden.
Wo muss das Label eingebunden werden?
Das Label muss unverändert, hervorgehoben, leicht erkennbar, verständlich, farbig und vor Vertragsschluss angezeigt werden. In der Praxis kommen dafür vor allem die Produktdetailseite oder ein klar gekennzeichneter Bereich im Checkout infrage. Eine verkürzte oder verschachtelte Darstellung per Klick oder Mouseover ist beim Gewährleistungslabel nicht zulässig.
Auf der Ware oder Verpackung selbst muss das Label nicht angebracht werden, die Kennzeichnungspflicht gilt ausschließlich für den Online-Shop.
Ab dem 27.09.2026 gelten neue Informationspflichten zur Gewährleistung im B2C-Onlinehandel. Mit dieser kostenlosen PDF-Vorlage setzt du die geforderten Angaben klar, verständlich und direkt in deinem Shop um. So bist du rechtzeitig vorbereitet, schaffst Transparenz für deine Kunden und reduzierst rechtliche Risiken.
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Das Garantielabel
Zusätzlich zum Gewährleistungslabel führt die EU ein separates Garantielabel ein – das sogenannte GARAN-Label. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein Hersteller oder Dritter freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewährt.
Was steht auf dem Label?
- Schriftzug „GARAN"
- Dauer der Haltbarkeitsgarantie (Angabe in Jahren)
- Name des Herstellers und Modellkennung
- QR-Code zu einer EU-Infoseite über Garantien
Wie beim Gewährleistungslabel ist auch das Garantielabel streng normiert. Änderungen am Design sind nur in den dafür vorgesehenen editierbaren Feldern (Dauer, Hersteller, Modell) zulässig.
Unterschied in der Einbindung
Anders als beim Gewährleistungslabel ist beim Garantielabel eine verschachtelte Darstellung erlaubt – also per Klick, Mouseover oder Antippen, solange die Angaben dabei unmittelbar vollständig sichtbar werden. Inhaltlich muss es zudem in Teilen individuell angepasst werden, etwa bei Garantiedauer und Herstellerangabe.
Wichtig: Bietest du keine freiwillige Garantie an, entfällt für dich auch die Pflicht zum Garantielabel. Verpflichtend für alle Online-Händler bleibt ausschließlich das Gewährleistungslabel.
Die Haltbarkeitsgarantie muss direkt vom Hersteller (Produzenten oder Importeur) eingeräumt werden, nicht vom dir als bloßem Händler. Wird das Produkt unter einer eigenen Marke vertrieben, gilst du aber ggf. als Hersteller.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie?
Jeder Online-Händler ist per Gesetz dazu verpflichtet, einzustehen, wenn er dem Kunden eine mangelhafte Ware geliefert hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dieses Recht vielfach ebenfalls als „Garantie“ bezeichnet. Aus juristischer Sicht handelt es sich jedoch dabei nicht um eine „Garantie“, sondern um die sog. „Gewährleistung“.
Im Gegensatz zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht ist die Garantie eine zusätzliche und freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Gewährleistung und Garantie können nebeneinander bestehen.
Achtung! Zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer Garantie bestehen erhebliche Unterschiede:
| Gesetzliche Gewährleistung | Garantie |
|---|---|
|
Umfasst die gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrages bei Lieferung einer mangelhaften Ware zustehen (zunächst Reparatur oder Neulieferung, danach Rücktritt/ Schadensersatz/Minderung) |
ist eine zusätzliche und freiwillige Leistung des Herstellers, des Verkäufers oder eines Dritten |
|
bezieht sich auf die Mangelfreiheit der gehandelten Ware, d.h. diese muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein |
bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum, oder auf künftige Umstände, bei denen es sich nicht um Eigenschaften der Kaufsache selbst handelt |
|
Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung/ Übergabe entscheidend
|
Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden ist unbeachtlich, weil die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum der Garantie „garantiert“ wird
|
|
Rechte ergeben sich aus dem Gesetz (BGB)
|
basiert auf Vertrag (Garantiebedingungen) und verstärkt die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln
|
|
Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung werden ausschließlich gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht
|
wird gegenüber demjenigen geltend gemacht, der die Garantie eingeräumt hat
|
Die Haftung des Verkäufers nach der gesetzlichen Mängelhaftung wird durch eine Garantie nicht beschränkt.
Garantiegeber können sein:
- der Hersteller,
- der Verkäufer oder
- weitere Personen, die am Vertrieb der Sache beteiligt oder interessiert sind.
Der Garantiegeber muss sich zu mindestens einer dieser Leistungen verpflichten:
- Erstattung des Kaufpreises,
- Austausch oder Nachbesserung der Sache oder
- Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sache
Achtung, Abmahngefahr
Wie definiert sich ein Mangel?
Hat eine verkaufte Ware ein Mangel, so tritt ein Gewährleistungsfall ein. Ein Mangel besteht dann, wenn die übergebene Ware nicht den subjektiven oder objektiven Anforderungen entspricht.
Subjektive Anforderungen sind erfüllt, wenn:
- die Ware die vereinbarte Beschaffenheit aufweist
- die Sache inklusive des vereinbarten Zubehörs und Anleitungen übergeben wird
Objektive Anforderungen sind erfüllt, wenn:
- die Ware die für sie übliche Beschaffenheit aufweist, die Käufer erwarten können
- sich die Ware damit für die gewöhnliche Verwendung eignet
Zusätzlich sind Montageanforderungen relevant, wenn deine Kunden das Produkt selbst zusammenbauen müssen. Zum Beispiel darf eine durch den Kunden unsachgemäße Montage des Produkts nicht auf einer Anleitung beruhen, die du übergeben hast.
Darüber hinaus können verschiedene Arten von Mängeln vorliegen.
Was ist ein Sachmangel? Ein Produkt gilt als „frei von Sachmängeln", wenn es die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Wurde keine Beschaffenheit vereinbart, gilt die Sache als mangelfrei, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Das ist dann der Fall, wenn zwischen den Vertragsparteien eine bestimmte Nutzungsart, die dem Käufer erkennbar wichtig ist, vereinbart wurde.
Weiterhin kann ein Sachmangel dann vorliegen, wenn sich das Produkt nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und erwartet werden kann.
Was ist ein Rechtsmangel? Von einem Rechtsmangel ist dann die Rede, wenn ein Dritter gegen den Käufer Rechte geltend machen könnte.
Kann normaler Verschleiß ein Mangel sein?
Oft grassiert der Irrtum, dass ein Produkt, welches vor Ablauf der Gewährleistungsfrist kaputt geht, mangelhaft sein muss. Dem ist aber nicht so: Der normale Verschleiß ist kein Sachmangel.
Zum Beispiel: Erwirbt eine Kundin qualitativ günstige Wanderschuhe und gehen diese nach einer Saison aus dem Leim, so wird es sich sehr wahrscheinlich um einen Verschleiß handeln, mit dem bei billig produzierter Ware gerechnet werden muss.
Gegenbeispiel: Werden Schuhe angeboten, die hohen Belastungen standhalten sollen und gehen diese nach einem Wanderurlaub bereits kaputt, kann es sich um einen Verarbeitungsfehler, sprich Sachmangel handeln.
Welche Rechte haben Käufer bei Mängeln?
Wird eine Ware mangelhaft geliefert, so hat der Käufer verschiedene Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht:
Zunächst kann der Käufer die Nachbesserung, sprich Reparatur oder Neulieferung verlangen. Welche Form der Nacherfüllung es werden soll, liegt beim Kunden. Er hat hier das Wahlrecht. Bisland musste der Verkäufer dieses Wahlrecht nicht aktiv kommunizieren. Ab dem 31.07.2026 ister dazu verpflichtet, Kunden im Gewährleistungsfall proaktiv über die Reparaturmöglichkeit und die daran geknüpfte Fristverlängerung zu informieren. Ein fehlender Hinweis kann ein Abmahnrisiko darstellen.
Verweigert der Händler die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, so kann der Kunde entweder vom Kaufvertrag zurücktreten, ihn also ungeschehen machen oder den Kaufpreis mindern.
Wird durch den Sachmangel ein weiterer Schaden, zum Beispiel an den eigenen Möbeln, verursacht, kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Vergebliche Aufwendungen sind solche Ausgaben, die der Käufer im Vertrauen auf den Erhalt der mangelfreien Kaufsache gemacht hat. In Betracht kommt beispielsweise der bereits bestellte Handwerker, der die Fliesen einbauen soll.
Kann ich die Haftung für Mängel ausschließen?
Zunächst stellt sich die Frage: Wie lange müssen Händler für Mängel haften? Haftbar für Mängel bist du die gesamte Gewährleistungsfrist über, also für 24 Monate. Haftbar für Mängel bist du die gesamte Gewährleistungsfrist über, also grundsätzlich für 24 Monate. Bei Käufen ab dem 31.07.2026 kann sich dieser Zeitraum durch das neue Recht auf Reparatur einmalig um 12 Monate auf bis zu 36 Monate verlängern. Ein kompletter Ausschluss des Gewährleistungsrechts ist nicht möglich. Allerdings kann die Gewährleistungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.
So kann die Haftungsdauer beim B2C-Kauf von gebrauchten Produkten auf ein Jahr verkürzt werden – hierbei sollte auf die Unterscheidung zwischen Neu- oder Gebrauchtware geachtet werden. Das betrifft aber tatsächlich nur die Haftungsdauer. Die eigentliche Verjährung von Mängelansprüchen (Gewährleistungsfrist) endet dennoch erst nach zwei Jahren. Hier muss beim Erstellen der AGB auf eine saubere Formulierung geachtet werden.
Neu ab August 2026: Das Recht auf Reparatur
Mit der EU-Richtlinie 2024/1799 wird das sogenannte Recht auf Reparatur eingeführt. Es stärkt gezielt die Reparatur als Option bei Mängeln – mit direkten Auswirkungen auf deine Gewährleistungspflichten.
Was ändert sich?
- Entscheidet sich der Kunde im Gewährleistungsfall für eine Reparatur statt einer Ersatzlieferung, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist einmalig um 12 Monate.
- Du bist verpflichtet, Kunden aktiv auf dieses Wahlrecht und die Fristverlängerung hinzuweisen – ein bloßes Bereitstehen der Option reicht nicht mehr aus.
- Die Regelung gilt nur für Käufe ab dem 31.07.2026.
Für welche Produkte gilt das?
Betroffen sind bestimmte Warengruppen wie Elektronik, Haushaltsgeräte und Werkzeuge. Nicht erfasst sind beispielsweise Kleidung oder Schuhe.
Verhältnis zum Gewährleistungslabel
Das neue Recht auf Reparatur hat keinen Einfluss auf das oben beschriebene Gewährleistungslabel – die Inhalte des Labels bleiben unverändert, da sie den EU-weiten Mindeststandard abbilden.
Die Rechte im Gewährleistungsrecht
Ein sogenannter Gewährleistungsfall tritt ein, wenn dem Kunden defekte (z. B. Herstellungsfehler, Transportschäden), falsche Ware oder zu wenig Ware geliefert wird. Der Käufer ist in so einem Gewährleistungsfall verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufgegenstand zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
Der Verbraucher kann wählen zwischen:
- der Beseitigung des Mangels, z. B. durch Reparatur (sogenannte Nachbesserung) oder
- der Lieferung einer mangelfreien Ware (sogenannten Ersatzlieferung).
Das ist aber nur dann möglich, soweit diese Wahl keine unverhältnismäßigen Kosten verursacht. Wählt der Kunde die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um 12 Monate – vorausgesetzt, der Kauf erfolgte ab dem 31.07.2026.
Es darf keine Lieferung einer neuen Waschmaschine verlangt werden, wenn lediglich eine defekte Taste vorhanden ist, die problemlos getauscht werden kann.
Ist eine Nachbesserung (z. B. Reparatur) oder Ersatzlieferung nicht möglich oder fehlgeschlagen, hat der Kunde folgende Rechte:
- Rücktritt vom Kaufvertrag,
- Kaufpreisminderung,
- Schadensersatz oder
- Aufwendungsersatz
Erstattungsfähige Kosten
Der Verkäufer muss im Gewährleistungsfall alle Kosten der Nacherfüllung tragen, z. B.
- Reparaturkosten,
- Ein- und Ausbaukosten,
- Kosten des Transports (Hin- und Rücksendung),
- Arbeits-, Material-, Wegekosten,
- Porto-, Telefonkosten,
- Lagerkosten
Unberechtigte Mangelanzeige
Wenn der Käufer einen Mangel anzeigt, obwohl gar kein Mangel vorliegt, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Voraussetzung für die Geltendmachung eines Schadensersatzes ist jedoch, dass der Käufer erkennt bzw. fahrlässig verkennt, dass kein Mangel an der Sache vorliegt, sondern die Beanstandung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.
Über besondere Fachkenntnisse, wie sie z.B. ein Verkäufer hat, muss der Käufer dabei nicht verfügen. Bei Ungewissheit darf der Käufer Mängelrechte daher geltend machen, ohne Schadensersatz befürchten zu müssen — auch wenn sich dies im Ergebnis später als unberechtigt herausstellt (z. B. ein elektronisches Gerät weist vermeintliche Funktionsstörungen auf).
Beispiel:
Der Käufer bringt einen Fernseher an der Wand an und beschädigt ihn dabei. Es liegt kein Gewährleistungsfall vor, da die Beschädigung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.
Kommt es nach einer Mängelprüfung zur Rücksendung, trägt die Kosten dafür der Käufer, wenn kein Sachmangel bestätigt werden konnte. Nichtsdestotrotz ist der Händler zur Rücksendung verpflichtet.
Beweisverteilung
Bei Auftreten eines Mangels innerhalb von 6 Monaten seit Lieferung wird vermutet, dass der Kaufgegenstand schon bei Lieferung/Übergabe mangelhaft war. Der Mangel muss im Zeitpunkt der Lieferung schon vorhanden gewesen sein.
Hast du noch Anspruch? Prüfe es sofort.
Die Fristen im Gewährleistungsrecht können verwirrend sein – besonders wenn es um den Zeitpunkt der Beweislastumkehr geht. Mit unserem Rechner findest du in Sekunden heraus, bis wann du auf der sicheren Seite bist.
Gewährleistungsfrist berechnen
Berechne, bis wann Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.
Hinweis: Dieser Rechner dient nur zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bundesweite Feiertage werden berücksichtigt.
Kostenloses EU-Gewährleistungslabel
Mit dem offiziellen EU-Gewährleistungslabel schaffst du Transparenz für deine Kunden und schützt dich vor Abmahnungen. Jetzt kostenlos als PDF & Bild sichern.
Handlungsempfehlung
- Kommt der Kunde auf den Verkäufer zu, sollte er die Ware auf den Mangel hin überprüfen. Dazu kann der Verkäufer den Kunden auffordern, Fotos zuzusenden oder ihn um die Rücksendung der Ware bitten.
- Da der Verkäufer die Kosten für den Rückversand im Falle eines Mangels trägt, sollte er dem Kunden einen Rücksendeschein übersenden.
- Nach einer Überprüfung und Feststellung eines Mangels müssen Händler dem Kunden entweder eine neue Ware liefern oder eine Reparatur vornehmen und den reparierten Artikel dann wieder an den Kunden senden.
Der Händlerbund stellt hierfür entsprechende Muster-Schreiben zur Auskunft zur Verfügung.
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Gesetzliche Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistung ist durch den Gesetzgeber festgelegt, was auch für gesetzliche Gewährleistungsfristen gilt. Die Gewährleistungsfrist entspricht dabei im Grunde dem Gewährleistungszeitraum.
Dauer der Gewährleistungsfrist für Neu- und Gebrauchtwaren
Limitiert ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre, was in §§ 437 und 438 BGB festgehalten ist. Wurde beim Verkauf beispielsweise wissentlich ein Mangel verschwiegen, durch den das Produkt letztlich einen noch größeren Schaden erleidet, besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens, welche wie normale Ansprüche innerhalb von drei Jahren verjährt.
Für Gebrauchtwaren kann im B2C Bereich (Business to Consumer) dagegen eine reduzierte Gewährleistungsfrist von 12 Monaten gelten. Das müssen Händler allerdings ausdrücklich mit dem Käufer vereinbaren, da ansonsten ebenfalls die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gilt.
Welche Gewährleistungspflichten habe ich bei Gebrauchtwaren?
Die Gewährleistungspflicht umfasst grundsätzlich alle Mängel, die bereits vor bei der Lieferung des Produkts bestanden.
Bei Gebrauchtwaren liegt die Herausforderung darin, dass die erstandenen Produkte vorher bereits in Benutzung waren. Die Gewährleistungspflicht für Händler bezieht sich letztlich auf die beim Kauf vereinbarte Beschaffenheit oder die typische Beschaffenheit eines Produktes mit diesem Alter. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind dann offensichtliche Mängel oder Gebrauchsspuren, die dem Käufer bekannt sind oder die der Zustand der Ware erwarten lässt.
Wie wird die Gewährleistung bei digitalen Produkten geregelt?
Auch beim Verkauf von digitalen Produkten spielen Gewährleistungsrechte von Käufern eine Rolle. Der Gewährleistungsanspruch besteht auch hier ebenfalls, wenn der Mangel durch den Verbraucher nicht selbst verursacht wurde.
Bei digitalen Inhalten bestehen die Gewährleistungsansprüche aber nicht nur beim Kauf, sondern bei allen Arten von Verträgen. Zu digitalen Inhalten zählen dabei zum Beispiel:
- Texte, die heruntergeladen werden können
- digitale Leistungen oder Dienste (z. B. Bereitstellung einer Datenbank)
Digitale Inhalte müssen ebenso wie physische Waren über die versprochene Beschaffenheit verfügen. Während Händler bei digitalen Inhalten einer sogenannten Updateverpflichtung unterliegen, haben deine Kunden Anspruch auf Nacherfüllung. Sie können unter Umständen aber auch den vereinbarten Preis mindern, den Vertrag beenden oder sogar Schadensersatzansprüche stellen. Hat der Verbraucher mit personenbezogenen Daten “bezahlt”, hat er dennoch Gewährleistungsansprüche.
Unterschiede bei Kaufverträgen zwischen Privatpersonen und Unternehmen
Bei Kaufverträgen zwischen Privatpersonen und Unternehmen gibt es wesentliche Unterschiede bei der Gewährleistung. Im B2C Bereich gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Es greift zudem die Beweislastumkehr, sodass angenommen wird, dass ein Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorlag, es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist ist nur bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr möglich, nicht jedoch für Neuwaren.
Im B2B Bereich (Business to Business) können die Gewährleistungsfristen frei vereinbart werden. Die gesetzliche Frist von zwei Jahren kann beispielsweise auch für Neuwaren verkürzt werden, sofern beide Parteien dies im Vertrag regeln. Die Beweislastumkehr gilt hier nicht, stattdessen muss der Käufer von Beginn an nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Bei C2C Verträgen (Consumer to Consumer) besteht kein Gewährleistungsrecht.
Auskunft zur Gewährleistung — Mustervorlagen
Dein Kunde/ deine Kundin macht dir gegenüber Gewährleistungsansprüche geltend?
Der Händlerbund stellt dir in diesem Zusammenhang Muster für verschiedene Gewährleistungssituationen zur Verfügung:
Hinweis: Im Folgenden siehst du eine Vorschau unserer Mustervorlagen. Die ausführlichen Dokumente inklusive umfangreicher Ausfüllhinweise kannst du hier im Händlerbund Marketplace kaufen. Die Dokumente sind auch zum Ausfüllen am Computer vorbereitet.
Außerdem stellen wir dir spezielle Hinweise für den Handel mit Auto- und Verschleißteilen zur Verfügung.
- Geltendmachung von Mängelansprüchen kann nicht entsprochen werden (Mustervorlage 1)
Du konntest nach durchgeführter Mängelprüfung an der Kaufsache selbst bzw. anhand von z. B. Fotos keine Mängel feststellen. - Geltendmachung von Mängelansprüchen – Kulanzregelung (Mustervorlage 2)
Du konntest nach durchgeführter Mängelprüfung an der Kaufsache selbst bzw. anhand von z. B. Fotos keine Mängel feststellen. - Geltendmachung von Mängelansprüchen – Mängel konnten festgestellt werden (Mustervorlage 3)
Der Kunde macht dir gegenüber Gewährleistungsansprüche bzgl. der Kaufsache geltend. Du konntest Mängel der Kaufsache feststellen. - Geltendmachung von Mängelansprüchen – Mängelprüfung (Mustervorlage 4)
Du hast seitens des Kunden/ der Kundin ein Schreiben bzgl. der Mangelhaftigkeit der Kaufsache erhalten.
Vorlage 1: Rückgabe mängelfreier Ware — Keine Kulanz
Betreff: Geltendmachung von Mängelansprüchen kann nicht entsprochen werden
Sehr geehrter Herr/geehrte Frau .............................................................,
mit Schreiben vom ..................... haben wir Sie im Rahmen unseres Rechts auf Überprüfung der Mangelhaftigkeit der Kaufsache um Übersendung von Nachweisen, z.B. in Form von Fotos gebeten.
Wir konnten die von Ihnen angezeigten Mängel nicht feststellen. Unsere Mängelprüfung ergab folgendes:
...
Vollständige Mustervorlagen im Marketplace als Set kaufen.
Vorlage 2: Rückgabe mängelfreier Ware — Kulanzregelung
Betreff: Geltendmachung von Mängelansprüchen - Kulanzregelung
Sehr geehrter Herr/geehrte Frau .............................................................,
mit Datum vom ..................... haben Sie in unserem Shop mit der Adresse ............................................................. den/die folgenden Artikel
- .............................................................
- .............................................................
- .............................................................
gekauft. Vereinbart war eine Zahlung des Kaufpreises bis zum ..................... .
Am ..................... erhielten wir Ihr Schreiben bzgl. der Mangelhaftigkeit oben genannter Produkte/oben genannten Produkts.
Wir bedauern, dass der zugesandte Artikel nicht Ihren Vorstellungen entspricht.
Die von Ihnen veranlasste Beanstandung haben wir selbstverständlich geprüft.
Hinsichtlich des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir der Geltendmachung gesetzlicher Mängelrechte nicht entsprechen können.
Wir konnten die von Ihnen angezeigten Mängel nicht feststellen.
1. Variante - Kulanz vergleichbarer Artikel:
Allerdings möchten wir Ihnen Im Wege der Kulanz - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht - anbieten, Ihnen einen vergleichbaren Artikel zuzusenden. Im Gegenzug bitten wir Sie um Rücksendung der übersandten Kaufsache an uns.
2. Variante
...
Vollständige Mustervorlagen im Marketplace als Set kaufen.
Vorlage 3: Rückgabe von Ware nach Feststellung von Mängeln
Betreff: Geltendmachung von Mängelansprüchen - Mängel konnten festgestellt werden
Sehr geehrter Herr/geehrte Frau .............................................................,
mit Schreiben vom ..................... haben wir Sie im Rahmen unseres Rechts auf Überprüfung der Mangelhaftigkeit der Kaufsache um Übersendung von Nachweisen, z. B. in Form von Fotos, gebeten.
Wir konnten den von Ihnen beschriebenen Mangel feststellen.
...
Vollständige Mustervorlagen im Marketplace als Set kaufen.
Vorlage 4: Mängelüberprüfung nach Rückgabe von Ware aufgrund von Mängeln
Betreff: Geltendmachung von Mängelansprüchen - Mängelprüfung
Sehr geehrter Herr/geehrte Frau .............................................................,
mit Datum vom ..................... haben Sie in unserem Shop mit der Adresse ............................................................. den/die folgenden Artikel
- .............................................................
- .............................................................
- .............................................................
gekauft. Vereinbart war eine Zahlung des Kaufpreises bis zum ..................... .
Am ..................... erhielten wir Ihr Schreiben bzgl. der Mangelhaftigkeit oben genannter Produkte/oben genannten Produkts.
Wir bedauern, dass der zugesandte Artikel nicht Ihren Vorstellungen entspricht.
Die von Ihnen veranlasste Beanstandung werden wir selbstverständlich prüfen.
...
Vollständige Mustervorlagen im Marketplace als Set kaufen.
Die Beweislastumkehr: Was bedeutet sie für Händler?
Tritt innerhalb der ersten 24 Monate nach dem Kauf ein Fehler beim gekauften Produkt auf, wird die Reklamation durch die Vermutung, dass das Produkt schon von Anfang an fehlerhaft war, erleichtert.
Die Beweislastumkehr ist eine wichtige Regelung im Verbraucherschutz, da sie den Verbraucher in den ersten zwölf Monaten entlastet und dafür sorgt, dass er nicht unnötig für die Behebung von Mängeln verantwortlich gemacht wird. Für dich als Händler bedeutet das, dass du besonders in dieser Zeit für die Qualität der Ware haftbar bist und eine sorgfältige Prüfung der Produkte vor dem Verkauf unerlässlich ist.
Bei der Beweislastumkehr gelten verschiedene Rahmenbedingungen.
Was bedeutet Beweislastumkehr nach 12 Monaten?
Die Beweislastumkehr betrifft die gesetzliche Gewährleistung (§ 477 BGB). Bis 12 Monate ab Lieferung an den Kunden wird bei Auftreten eines Mangels zulasten des Verkäufers gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorlag. Das heißt, die Beweislast liegt in den ersten 12 Monaten beim Verkäufer.
Nach Ablauf der 12 Monate kehrt sich die Beweislast um. Dann muss bei Auftreten eines Mangels der Käufer beweisen, dass die Sache bereits bei Lieferung mangelhaft war. Eine Ausnahme zur gesetzlichen Vermutung gilt nur, wenn dies mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.
Die Beweislastumkehr gilt nur, wenn der Kunde ein Verbraucher ist (B2C).
Wann greift die Beweislastumkehr?
Verkäufer bzw. Händler und Verbraucher teilen sich die Beweislast.
- Bis zwölf Monate nach dem Kauf: Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Als Händler musst du also nachweisen, dass der Mangel vom Käufer verursacht wurde und nicht bereits bestand.
- Ab zwölf Monate nach dem Kauf: Die Beweislast liegt beim Käufer. Er muss nachweisen können, dass der Mangel bereits beim Kauf des Produkts bestand und nicht von ihm verursacht wurde. Oder er kann beweisen, dass der Defekt durch einen Mangel ausgelöst wurde, der bereits beim Kauf bestand.
Wann endet die Beweislastumkehr? Die Beweislast kehrt sich zwölf Monate nach dem Kauf des Produkts um. Für Händler endet die Beweislast nach zwölf Monaten, für Verbraucher dann erst mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Noch Fragen? Flatrate nutzen
Fazit
Die gesetzliche Gewährleistung ist für dich als Händler ein zentraler Baustein im Umgang mit Kunden. Gewährleistungsrechte und -pflichten sind gesetzlich vorgeschrieben und schützen deine Kunden vor mangelhaften Produkten. Wichtig ist, dass du die gesetzlichen Regelungen kennst und korrekt umsetzt. Ob Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung: Klare Prozesse und gute Kommunikation sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und die Zufriedenheit deiner Kunden sicherzustellen.
Nutze die Gewährleistung als Chance, deine Kundenbindung zu stärken. Wenn du Probleme souverän löst, kannst du dir langfristig einen positiven Ruf aufbauen und dich von Mitbewerbern abheben. Mit der richtigen Vorbereitung und einem kundenorientierten Service bist du bestens auf Gewährleistungsfälle vorbereitet.
FAQ zur Gewährleistung
Welche Ansprüche haben Kunden im Rahmen der Gewährleistung?
Wann beginnt die Gewährleistungsfrist?
Welche Mängel sind von der Gewährleistung abgedeckt?
Muss ich dem Kunden immer eine Rückerstattung anbieten?
Kann ich die Gewährleistung für bestimmte Produkte ausschließen?
Kann ich als Händler die Gewährleistung verkürzen?
Gilt die Gewährleistung auch bei internationalen Bestellungen?
Wer trägt die Versandkosten in einem Gewährleistungsfall?
Kann ich den Kunden dazu verpflichten, beschädigte Pakete abzulehnen?
Kann ich den Kunden zu einer sofortigen Überprüfung der Ware verpflichten?
Muss ich den Kunden auf sein Recht hinweisen?
Geschrieben von
Rechtsanwältin Sandra May
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