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Grundsätzlich hat jeder Kunde das Recht, Einkäufe ohne Mängel zu erhalten. Ist die Ware mangelhaft oder beschädigt, ist die Gewährleistung ein gesetzlicher Anspruch des Kunden an den Verkäufer. Beim Handel mit Auto- und Verschleißteilen gibt es aber einige Besonderheiten für die Händler zu beachten. Zum Beispiel beim Verkauf von gebrauchter oder reduzierter Ware. Hier erfährst du alles, was du zu diesem Thema wissen musst.
Die Gewährleistung bestimmt die Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrages bei Lieferung einer mangelhaften Ware zustehen. Bei Mängeln kann der Käufer zunächst nach seiner Wahl Ersatzlieferung oder Reparatur des Autos oder Autoteils verlangen. Wenn die Nacherfüllung scheitern sollte, kann danach eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz vom Verkäufer verlangt werden.
Die Gewährleistung sollte nicht mit der Garantie für z.B. Autoteile verwechselt werden. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Garantien jedoch stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers dar - sie können neben der Gewährleistung bestehen oder über diese hinausgehen.
Allgemeine Informationen und entsprechende Mustervorlagen zum Thema Gewährleistung findest du in unserem Leitfaden.
AG Dresden, 23.09.2005, Az: 114 C 3075/04
"...Bei einem neun Jahre alten Pkw mit einer Laufleistung von 173.695 km sind Abnutzungserscheinungen an Bremsscheiben und Bremsklötzen, Geräusche an der
Servolenkungspumpe, eine deutliche Geräuschentwicklung im Getriebe bei der Fahrt im ersten Gang und ein Quietschen am Ventilatorlager im Kühlsystem, selbst
wenn es durch erhöhte Schwergängigkeit sogar funktionsuntüchtig geworden ist, nicht als Sachmängel, sondern als normale Verschleißerscheinungen
anzusehen..."
OLG Fürstenwalde, 24.05.2005, Az: 13 C 557/02
"...Eine undichte Zylinderkopfdichtung und ein technisch verschlissener Katalysator können bei einem Pkw mit einem Alter von 5 ½ Jahren und einer
Fahrleistung von etwa 71.700 km infolge normalen Verschleißes auftreten.Beide technischen Defekte ... treten ohne weiteres bereits bei einer Laufleistung
von 40.000km auf. Bei einem Fahrzeug mit einer Laufleistung von 70.000 km muss der Käufer mit einem solchen Defekt also rechnen. Dass aus technischer Sicht
auch die Möglichkeit besteht, dass ein solcher Mangel erst nach über 200.000 km vorliegt, führt nicht dazu ... dass der Mittelwert hiervon als Grenze für
den normalen Verschleiß anzusehen ist. Entscheidend ist, ab wann ein solcher technischer Defekt normalerweise auftritt. Ab diesem Zeitpunkt stellt der
Defekt keine Abweichung von der für ein Gebrauchtfahrzeug zu erwartenden Beschaffenheit dar...."
Defekt eines Automatikgetriebes bei einem über 7 Jahre alten Renault Laguna mit einem Kilometerstand von 84.000 km. Das Gericht urteilte, dass der Kunde gemessen an anderen Automatikgetrieben in der Mittelklasse, welche durchschnittlich mindesten 150.000 km funktionieren würden, ebenfalls eine durchschnittliche und marktübliche Qualität erwarten könne.
Deutlich erhöhter Ölverbrauch (ca. 1,5 l / 1000 km) bei einem 9 Jahre alten Nissan Primera mit einer Laufleistung von 60.500 km. Dies stufte das Gericht als Mangel ein, da es erheblich oberhalb des normalerweise zu erwartenden Ölverbrauches lag.