- Mitgliedschaftspakete im Detail
- Paketberater
-
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
täglich 6-22 Uhr erreichbar Tel.: +49 341 926590
Fax: 0341 / 261 80 687
Vereinbaren Sie einen Rückruftermin!
E-Mail: info@haendlerbund.de
Mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: Lieferkettengesetz oder LkSG) ist ein Gesetz in Kraft getreten, das Unternehmer in die Verantwortung nimmt. Mit der Umsetzung des LkSG werden Missstände in Angriff genommen, die durch die Produktion außerhalb der Europäischen Union bezüglich Menschenrechtsverletzungen und umweltrechtlichen Risiken entstehen. Das betrifft auch die deutsche Wirtschaft und Unternehmen im E-Commerce. Was du im Lieferkettengesetz beachten musst und welche eventuellen Chancen dahinter stecken, liest du in der folgenden Übersicht.
Hier ein kurzes Erklärvideo des Entwicklungsministeriums.
Eine Lieferkette umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die mit einer Dienstleistung oder mit der Herstellung eines Produktes zu tun haben. Ob nun im eigenen Geschäftsbereich, des unmittelbaren oder des unmittelbaren Zulieferers. Das beginnt beispielsweise bei der Gewinnung der Rohstoffe über die Zwischenlagerung der Waren und endet beim Beliefern des Endkunden.
Als Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern (1.000 Mitarbeitern ab 2024) hast du die volle Verantwortung für die gesamte Lieferkette. Das bedeutet, dass du genau hinschauen musst, mit wem du zusammen arbeitest. Zusätzlich zu deinen Geschäftsbeziehungen musst du die Produktionsweisen deiner unmittelbaren Zulieferer in einem angemessenen Umfang betrachten. Augen verschließen gilt hier nicht.
Solltest du bei Zulieferern tatsächlich Hinweise für eine Verletzung der menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht beobachten, musst du als Unternehmen tätig werden. Unternehmen werden extern durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Das geschieht auf Grundlage des jährlichen Berichtsverfahrens. Werden Verstöße bei der Erfüllung der Berichts- und Sorgfaltspflichten aufgedeckt, sind Bußgelder oder bei schwerwiegenden Verstößen der Ausschluss von der öffentlichen Beschaffung möglich.
Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Ausland haben die Möglichkeit, ihre Rechte vor deutschen Gerichten geltend zu machen und neuerdings beispielsweise inländische Gewerkschaften hinzuzuziehen sowie eine Beschwerde beim BAFA einzureichen. Diese Betroffenen dürfen also von deutschen Gewerkschaften und NROs (Nichtregierungsorganisationen) unterstützt werden.
Typische Risiken bei Menschenrechtsbelangen sind:
Risiken bezüglich des Umweltschutzes werden berücksichtigt, wenn
Hier ein kurzes Video vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Auch die mittelbaren Zulieferer müssen unter die Lupe genommen werden. Sollten dir als Unternehmen Anhaltspunkte für eine Menschenrechts- oder Umweltschutzverletzung vorliegen, so musst du auch dort handeln. Doch gilt hier das Prinzip der Angemessenheit. Das bedeutet, dass von dir als Unternehmen nur das verlangt wird, was du auch umsetzen kannst. Dazu wird deine Größe, die Art deiner Geschäftstätigkeit oder die Nähe deines Zulieferers begutachtet. Treten gleich mehrere menschenrechtliche Verstöße auf, wird von dir nur verlangt, dich auf die wesentlichen Risiken zu konzentrieren. Als Unternehmen kannst du nicht belangt werden, wenn es trotz Bemühungen zu einer Menschenrechtsverletzung in der Lieferkette gekommen ist.
Ein „unmittelbarer Zulieferer” ist ein Vertragspartner, dessen Zulieferungen für die Herstellung des Produkts oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung notwendig sind. Mittelbare Zulieferer sind zwar keine direkten Vertragspartner, deren Zulieferungen sind für die Herstellung des Produkts oder zur Erbringung und Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung jedoch ebenfalls notwendig.
Das Gesetz gilt seit Januar 2023 verbindlich für große Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Davon sind in Deutschland ca. 700 Unternehmen betroffen (z. B. Mercedes Benz, Siemens).
Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der Menschenrechte sowie von Umweltbelangen entlang ihrer Lieferketten einzuhalten, beziehungsweise dafür zu sorgen, dass sie eingehalten werden. Wird ein Missstand innerhalb der Lieferkette bekannt, so sollen Unternehmen für Abhilfe sorgen. Diese müssen beispielsweise zwingend dazu führen, dass die Menschenrechte in Zukunft geachtet werden.
Umsetzungspflichten:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die effektive Durchsetzung des Gesetzes verantwortlich. Die Kontrolle der Unternehmen wird durch ein schlankes Berichtsverfahren sichergestellt. Handreichungen sollen dich als Unternehmen darin unterstützen, deiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Mit Hilfe eines Fragebogens müssen betroffene Unternehmen jährlich, spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres, einen Bericht über die Erfüllung deiner Sorgfaltspflichten vom vergangenen Geschäftsjahr erstellen. Dadurch sollen Risiken vorgebeugt und minimiert werden. Und vorliegende Pflichtverletzungen beendet werden.
Für die Umsetzung und Überwachung des Gesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortlich. Das Amt überprüft also die Berichte über die Erfüllung deiner Sorgfaltspflichten. Aber nicht nur das, als Unternehmen muss man damit rechnen, dass das BAFA risikobasierte Kontrollen durchführt, Geschäftsräume betritt oder Handlungen vorgibt. Zudem kannst du vorgeladen werden oder mit einem Bußgeld bestraft werden.
Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Die Anforderungen an dein Unternehmen sind nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette abgestuft. Und zwar in eigener Geschäftsbereich, unmittelbarer und mittelbarer Zulieferer.
Doch die Unterteilungen gehen noch weiter. Denn sie sind nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher der Verletzung, der typischerweise zu erwartenden Schwere der Verletzung und der Art des Verursachungsbeitrags des Unternehmens abgestuft.
Zu den weiteren Maßnahmen gehört auch die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte. Ebenso die Durchführung einer Risikoanalyse zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte. Des Weiteren muss ein Risikomanagement zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und ein Beschwerdemechanismus eingerichtet werden. Auch die transparente und öffentliche Berichterstattung ist ein Teil davon.
In deinem eigenen Geschäftsbereich musst du als Unternehmen im Fall einer Verletzung im Inland unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, die zwingend zur Beendigung der Verletzung führen.
Beim unmittelbaren Zulieferer musst du als Unternehmen einen konkreten Plan zur Minimierung und Vermeidung erstellen, wenn es die Verletzung nicht in absehbarer Zeit beenden kann.
Bei mittelbaren Zulieferern gelten die Sorgfaltspflichten nur, wenn du als Unternehmen von einem möglichen Verstoß erfährst. Dann musst du eine Risikoanalyse durchführen, ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung umsetzen und Präventionsmaßnahmen ergreifen.
Nein, du musst deine Geschäftsbeziehung nicht abbrechen. Der Grundsatz “Befähigung vor Rückzug” ist fest im Gesetz verankert. Das bedeutet, dass du als Unternehmen sogar ermutigt wirst, zusammen mit deinen Zulieferern das Risiko zu minimieren. Und gerade, um Regionen mit schwachen Standards zu unterstützen. Jedoch ist ein Abbruch der Geschäftsbeziehung nur geboten, wenn es sich um eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung handelt und die Risikominderung erfolglos war.
Du bist Unternehmer und brauchst Beratung?
Du hast rechtliche Fragen und suchst nach jemandem, der dir zuverlässige Antworten liefert? Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen dir beratend zur Seite.
Zur RechtsberatungZwar sind bisher Großunternehmen vom deutschen Lieferkettengesetz direkt betroffen, aber auch der Mittelstand sieht sich einer Herausforderung gegenübergestellt – durch eine mögliche Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit, steigende Kosten und höheren bürokratischen Aufwand.
Da kleine und mittelständische Unternehmen Teil der Lieferkette der Großunternehmen sind, geraten sie auch unter Beobachtung. Sie müssen also darauf achten, dass ihre Zulieferer sich an ihre Verpflichtungen halten – das bedeutet natürlich auch mehr Aufwand. Anders betrachtet kann das Gesetz für mittelständische Unternehmen eine Chance bedeuten. Das gesteigerte Interesse an Nachhaltigkeitsthemen wird so zu einem entscheidenden Faktor in puncto Wettbewerbsfähigkeit.
Es gibt einige Umsetzungshilfen für Unternehmen. Diese wurden von der Bundesregierung bereits 2016 geschaffen. Im Zuge des nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP):
Das neue Lieferkettengesetz ist eine sinnvolle Einführung, um Missstände im menschenrechtlichen Bereich und beim Umweltschutz einzugrenzen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen – nicht nur für sich selbst. Was passiert links und rechts vom eigenen Handlungsspielraum? Natürlich bedeutet das mehr Aufwand für die Unternehmen, aber damit ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in eine fairere und nachhaltige Zukunft getan. Zwar bist du als Online-Händler eher indirekt von diesem Gesetz betroffen, aber da du dich trotzdem damit auseinandergesetzt hast, bist du ein Vorbild in Sachen Nachhaltigkeit, Menschenrechte und Umweltschutz. Denn darauf legen Kunden immer mehr Wert.
Unsere Leidenschaft: Online-Händlern wie dir den Weg in den E-Commerce zu erleichtern. Wir kennen die Herausforderungen, vor denen Online-Händler täglich stehen. Mit unseren Lösungen machen wir dein E-Commerce-Business sicher und helfen dir, Erfolge zu feiern.
Du hast den Traum, wir die Lösungen.
Lass uns ein Stück des Weges gemeinsam gehen.