Cannabis-Legalisierung » Eckpunktepapier und Pläne zur Umsetzung

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Cannabis ist in aller Munde, zumindest wünschen sich das viele. Nun wird die Legalisierung des Hanf in Deutschland Realität – sobald die rechtlichen Stolperfallen überwunden wurden. Die Bundesregierung arbeitet mit dem Eckpunktepapier an einer praktischen Umsetzung der Cannabis-Legalisierung, sowohl für den Eigenanbau als auch für den kommerziellen Verkauf. 

An der genauen Umsetzung sind allerdings noch ein paar Fragezeichen – wer darf verkaufen, geht das auch online, wie hoch sind die Bedarfsgrenzen und wie wird das mit Online-Shops zum Verkaufen sein? Außerdem muss die EU-Kommission die Pläne der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung genehmigen. Was Cannabis eigentlich ist und wie die Cannabis-Legalisierung aussehen kann, erfährst du hier.

 

Kurz und Kompakt

  1. Cannabis ist eine indische Hanfpflanze, deren Wirkstoff CBD in der Schmerztherapie angewandt wird. Der weitere Wirkstoff THC dagegen hat eine berauschende Wirkung.
  2. Durch das deutsche Betäubungsmittelgesetz zählt THC-haltiges Cannabis (noch) zu den illegalen Suchtmitteln.
  3. Es gibt verschiedene Darreichungsformen: Cannabis kann vermischt mit Tabak geraucht, aber auch inhaliert oder in Speisen und Getränken (sog. Edibles) verarbeitet konsumiert werden. 
  4. Der langfristige Konsum von Cannabis kann negative Auswirkungen haben: Depression, Angstzustände, Herzinfarkte oder sogar Psychosen sind möglich. Außerdem sind bei einer Abhängigkeit Entzugserscheinungen möglich.
  5. Besonders wichtig in der Legalisierung ist der Jugendschutz. Cannabis zu Genusszwecken wird daher voraussichtlich erst ab dem 18. Lebensjahr zum Erwerb genehmigt. Bis zum 21. Lebensjahr wird es vermutlich eine Mengenbegrenzung auf 30 Gramm pro Monat sowie eine THC-Obergrenze von 10 % geben.
  6. Obwohl es wahrscheinlich lizenzierte Geschäfte für den Verkauf von Cannabis geben wird, ist laut des Eckpunktepapiers ein Online-Handel mit Cannabis (noch) nicht vorgesehen.

 

Cannabis-Legalisierung — 2 Säulen

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Säule 1: Privater und gemeinschaftlicher, nicht-kommerzieller Eigenanbau

In sogenannten Cannabis-Clubs, nicht gewinnorientierte Vereinigungen, können Mitglieder Cannabis anbauen und maximal 25g/Tag, 50g/Monat und 7 Samen bzw. 5 Stecklinge pro Monat erhalten. Die Clubs und die Abgabe unterliegen verschiedenen Rahmenbedingungen. 

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Säule 2: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten

Um kommerziellen Anbau in Angriff zu nehmen, dürfen Unternehmen die Produktion, den Vertrieb und die Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften mit einem staatlich kontrollierten Rahmen vornehmen. Das Modell ist wissenschaftlich konzipiert, regional und zeitlich begrenzt. 


Was ist Cannabis?

Bei Cannabis handelt es sich um die indische Hanfpflanze, welche den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthält, der einen Rauschzustand erzeugen kann. Sie ist eine der ältesten Nutzpflanzen der Erde. Bis dato gehören Cannabisprodukte durch das deutsche Betäubungsmittelgesetz zu den illegalen Suchtmitteln. Der Besitz, Anbau von und Handel mit THC-haltigem Cannabis ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt – noch. In Deutschland zählt Cannabis heute zu den am stärksten verbreiteten Suchtmitteln. Neben der Rauschwirkung kann Cannabis durch das enthaltene CBD auch schmerzlindernde Wirkungen haben und findet daher in anderen, z. B. medizinischen, Bereichen Anwendung.

Was ist der Unterschied zwischen Cannabis, Hanf, Marihuana, Haschisch, CBD und THC?

Zwischen den verschiedenen Begriffen kann man schon mal den Überblick verlieren. Cannabis und Hanf meint zunächst dasselbe, denn Cannabis ist das lateinische Wort für Hanf. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird 'Cannabis' aber bevorzugt verwendet für Hanf und die THC-haltigen Produkte der Hanfpflanze.

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Marihuana
(auch als Gras, Weed oder Bubatz bezeichnet) sind die getrockneten Blüten und die kleinen blütennahen Blätter der weiblichen Hanfpflanze. Diese enthalten das Harz der Pflanze, das hohe Konzentrationen von THC, CBD und anderen Cannabinoiden aufweist.
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Haschisch
bezeichnet das gepresste Harz der weiblichen Hanfpflanze. Der Extrakt wird oftmals zu Platten oder Blöcken gepresst. Während Marihuana eher grün bis bräunlich ist, hat Haschisch eine bräunliche bis schwarze Farbe.

Der Wirkstoff in Marihuana und Haschisch ist THC. Es gibt in der Hanfpflanze noch andere sogenannte Cannabinoide. Das bekannteste ist CBD. Im Gegensatz zu THC wirkt es nicht psychoaktiv und nicht berauschend. CBD-Produkte können daher unter gewissen Voraussetzungen schon jetzt legal verkauft und konsumiert werden, z. B. als CBD-Salbe.

Wie wirkt sich Cannabiskonsum auf den Körper aus?

Cannabis kann die Wahrnehmung verändern, die Schmerzempfindlichkeit senken und ein Hochgefühl hervorrufen. Konsumierende berichten auch von Müdigkeit, Schwindel, verwaschene Sprache, gesteigerter Appetit, Denkstörungen, Unruhe oder sogar Panik.

Allerdings kann Cannabis auch weitere negative Nebenwirkungen auf den Körper haben: Gedrückte Stimmung oder Depressionen, Angstzustände, Halluzinationen, veränderte Zeitwahrnehmung, eingeschränkte Leistungsfähigkeit, Kontrollverlust, Kopfschmerzen oder sogar Herzinfarkte sind mögliche Nebenwirkungen. Es handelt sich dabei um akut auftretende Nebenwirkungen, die normalerweise nach spätestens drei Tagen wieder abklingen. 

Auch der längerfristige Konsum von Cannabis kann sich negativ auf den menschlichen Körper auswirken. Da eine psychische Abhängigkeit entstehen kann, sind Entzugserscheinungen mit Angst, Schlaflosigkeit, Speichelfluss und Durchfall möglich. Auch Psychosen können durch einen langfristigen Cannabiskonsum ausgelöst werden.

Über Cannabis, Konsum, Anbau und seine Wirkungsweise wird beispielsweise ausführlich auf drugcom.de, einem Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), informiert. Mehr Informationen zu den Problemen und Folgeschäden liefert zum Beispiel auch die Techniker Krankenkasse. 

Verschiedene Nutzungen der Pflanze

Cannabis wird bereits auf vielfältige Weise genutzt. Einerseits fungiert Cannabis als Beruhigungs- und Betäubungsmittel aufgrund seiner psychoaktiven Wirkstoffe. Allerdings kannte man in Europa Hanf bis ins 19. Jahrhundert hauptsächlich als Kulturpflanze für die Fasergewinnung. In der industriellen Nutzung dient Cannabis also der Herstellung von Papier, Kleidung oder Seilen. Auch in Lebensmitteln und Kosmetikprodukten wird Cannabis mittlerweile verarbeitet.

Aber durch die Wirkung von Cannabis auf den Körper wird es bereits in langer Tradition als Heilmittel eingesetzt und bei Schmerzen, Rheuma, Lepra oder auch Fieber angewandt. Dafür werden Blüten und Extrakte der weiblichen Cannabispflanze genutzt. (Über die Wirkungen der Cannabis-Pflanze klärt unter anderem die Techniker Krankenkasse auf.) 

Wie wird Cannabis konsumiert?

Cannabis kann geraucht, gegessen, getrunken oder inhaliert werden. Zumeist raucht (‘kifft’) man Cannabisprodukte vermischt mit Tabak als sogenannten Joint, Ofen oder Tüte. Beim Kiffen kann die Wirkung sehr schnell eintreten. Innerhalb von Minuten kann der Konsument eine Wirkung spüren, nach circa 30 bis 60 Minuten kann er den Höhepunkt erreichen und nach circa zwei bis drei Stunden kann der Rausch wieder abklingen. Grund dafür ist, dass beim Rauchen mehr Cannabinoide aufgenommen werden. Also mehr von den Rausch auslösenden Bestandteilen des Cannabis, wie zum Beispiel THC. Cannabis kann außerdem per Bong oder Pfeife geraucht werden.

Darüber hinaus kann Cannabis auch per Essen oder Trinken konsumiert werden, wobei es nach verschiedenen Rezepten zubereitet wird. Das sind neben Kräutertees auch Konfitüre, Bonbons oder Kuchen (“Space Cakes”). Hierbei ist die Dosis allerdings schwer abschätzbar, sodass es aufgrund eines höheren THC-Gehalts verstärkt zu negativen Auswirkungen kommen kann.

Edibles

Edibles ist eine englische Bezeichnung für Esswaren. Es handelt sich dabei um Nahrungsmittel, die mit Cannabis hergestellt werden und daher THC enthalten können. Das bekannteste Beispiel für Edibles sind Weed-Brownies. Die berauschende Wirkung setzt bei Edibles zwar später, häufig aber auch stärker ein.

Cannabis-Lebensmittel können ein stärkeres Körper-High erzeugen, das zwischen vier bis sechs Stunden anhalten kann. Denn während beim sogenannten Kiffen das THC über die Lungenbläschen in den Blutkreislauf gelangt, wird es beim Verzehr bereits durch den Speichel aufgenommen. Darüber hinaus gibt es aber noch THC-lose Hanflebensmittel, zum Beispiel Aufstriche.

Die Wirkung von Cannabis wird dadurch beeinflusst, wie es konsumiert wird. Was beim Rauchen oder Essen von Cannabishaltigen Produkten im Körper genau passiert, darüber klärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf. 

Was bedeutet Cannabis-Legalisierung?

Die Legalisierung von Cannabis wird nicht ohne zusätzliche Regelungen und Beschränkungen vonstatten gehen. Mit der Legalisierung für den privaten Genuss von Cannabis werden die Aufklärungs- und Präventionsarbeit sowie Beratungs- und Behandlungsangebote weiterentwickelt. 

Um Cannabis zu legalisieren, sind verschiedene gesetzliche Ansätze und Regelungen geplant, unter anderem:
  1. Anbau in nicht gewinnorientierten Vereinigungen (sogenannten Cannabis-Clubs) und privater Eigenanbau werden in einem begrenzten Umfang erlaubt. (Säule 1)
  2. Innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens wird die Produktion, Lieferung und der Vertrieb zugelassen. (Säule 2) 
  3. Erwerb und Besitz einer Höchstmenge von 25 Gramm Genuss-Cannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum wird straffrei ermöglicht.
  4. Mit Vorgaben sollen Qualität und Reinheit des Cannabis sichergestellt werden.
  5. Die Mindestaltersgrenze für Verkauf und Erwerb liegt bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Dazu gehört gegebenenfalls eine Obergrenze für die Mengenabgabe und den THC-Gehalt bis zum Alter von 21 Jahren.

Es ist außerdem geplant, die laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren dann zu nicht mehr strafbaren Handlungen zu beenden.

Ziele der Cannabis-Legalisierung

Der Legalisierung von Cannabis bzw. der Einführung einer kontrollierten Abgabe an Erwachsene liegen verschiedene Ziele zugrunde. Neben der Eindämmung des Schwarzmarktes soll ein verbesserter Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsumenten erreicht bzw. verhindert werden, dass Jugendliche verunreinigtes Cannabis konsumieren.

Ziel ist es, den Cannabiskonsum unter Gesundheitsaspekten zu reformieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht davon aus, dass eine kontrollierte Abgabe und ein kontrollierter Konsum von Cannabis weniger Risiken birge als die Einnahme von verunreinigtem illegalen Cannabis.

Pro und Contra Cannabis-Legalisierung

Cannabis wird oft als eine Einstiegsdroge angesehen. Für die Cannabis-Legalisierung gibt es kritische und positive Stimmen. 

Viele kritische Stimmen

Klaus Holetschek (CSU), Staatsminister des Bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, verweist auf die Gesundheitsrisiken des Cannabis-Konsums. Er fürchtet einen Anstieg des Konsums durch die Legalisierung und dass Cannabis-Fans aus anderen europäischen Ländern angelockt werden. Seiner Meinung nach müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass keine Anreize für Drogentourismus geschaffen werden.

Auch die deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) steht der Legalisierung kritisch gegenüber, denn eine Legalisierung eliminiere nicht den Schwarzmarkthandel und es ergäbe keinen Sinn, neben dem gefährlichen Alkohol einer weiteren Droge die Tür zu öffnen. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt spricht sich gegen eine Cannabis-Legalisierung aus. 

Weitere Kritik gibt es von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, die vor den gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums warnt. (Stellungnahme des AMK zur Cannabis-Legalisierung zu Genusszwecken.

Was spricht gegen eine Cannabis-Legalisierung?

Den Gegenargumenten liegt oft die Annahme zugrunde, dass eine Legalisierung das Konsumverhalten steigert. Obwohl andere Länder eine solche Veränderung bisher nicht abzeichnen, ist die derzeitige Datenlage, insbesondere bei Jugendlichen, unzureichend für eine Einschätzung. Aber mit einer Legalisierung ließe sich der Konsum besser nachvollziehen und für Analysen verzeichnen.

Gegen eine Cannabis-Legalisierung sprechen auch die gesundheitlichen Risiken:

  1. Es besteht Suchtgefahr.
  2. Das Rauchen kann die Lunge schädigen.
  3. Cannabis kann sich bei jungen Menschen negativ auf die Entwicklung des Gehirns, die erst mit dem 25. Lebensjahr abgeschlossen ist, auswirken. (Siehe z.B. "Probleme und Folgeschäden bei Cannabiskonsum" der Techniker Krankenkasse.) 
  4. Regelmäßiger Konsum kann zu einem Leistungsabfall in der Schule bzw. bei der Arbeit sowie sozialen und zwischenmenschlichen Problemen führen. (Weitere Informationen auf drugcom.de, einem Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)). 
  5. Cannabis steht im Verdacht, Psychosen oder psychotische Störungen auszulösen, insbesondere bei hohem THC-Gehalt. (Zum Beispiel nachzulesen im Gesundheitsmagazin der AOK.)
  6. Auch bei jungen Menschen kann regelmäßiger Konsum von Cannabis das Herzinfarktrisiko erhöhen. Denn THC kann zu einer Belastung des Herzkreislaufsystems beitragen, wie drugcom aufklärt. 
  7. Eine Langzeitstudie aus Neuseeland belegt: Bei regelmäßigen Kiffern zwischen 13 und 38 Jahren verschlechtert sich der IQ um bis zu 8 Punkte, abhängig vom Ausmaß des Konsums – bei Erwachsenen normalisiert sich der IQ nur, wenn sie nicht schon als Teenager konsumierten. (Die Studie wird unter anderem im Spiegel Magazin näher beleuchtet.)
  8. Cannabiskonsum kann den präfrontalen Kortex beeinflussen: Studien belegen, dass durch den regelmäßigen Konsum die Hirnrinde dünner wird, was Einfluss auf die Fähigkeit hat, Handlungen zu planen und Impulse zu kontrollieren. Jugendliche mit den auffälligsten Hirnscans waren impulsiver und konnten sich schlechter konzentrieren. (Die dazugehörige Studie wurde z.B. im Medical Tribune aufgegriffen.) 

Ausführliche Informationen zu den Nebenwirkungen von Cannabis liefert außerdem das Bundesgesundheitsministerium mit den Ergebnissen der CaPRis-Studie. ("Cannabis: Potenzial und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse") 

Gründe für die Cannabis-Legalisierung

Die Nutzung von Cannabis kann positive Auswirkungen auf den Körper haben. Die enthaltenen Cannabinoide (THC und CBD) werden unter anderem bei der Schmerztherapie angewandt. Auch bei anderen Erkrankungen, wie zum Beispiel Krebs, Multiple Sklerose oder Arthritis, kommen Hanfprodukte mittlerweile zum Einsatz. Das Gesetz "Cannabis als Medizin" trat bereits 2017 in Kraft. 

Eine Cannabis-Legalisierung könnte folgende Vorteile mit sich bringen:

  1. Der Handel mit Cannabis auf dem Schwarzmarkt kann eingeschränkt werden.
  2. Frei verkäufliches Cannabis kann mitunter eine bessere Qualität haben, da es kontrolliert und nicht gestreckt wird.
  3. Der Handel mit verunreinigtem Haschisch kann eingedämmt werden.
  4. Durch eine geringere Stigmatisierung können Therapien und Hilfsangebote verbessert und besser wahrgenommen werden.
  5. Mit einer Cannabis-Legalisierung kann der Staat verschiedene Ressourcen einsparen, beispielsweise bei Justiz und Polizei.
  6. Durch die Erfahrungen mit Cannabis zu Genusszwecken kann der medizinische Einsatz von Cannabis verbessert werden.

Auch für den Staat kann die Cannabis-Legalisierung wirtschaftlich gesehen von Vorteil sein:

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Die Statistik zeigt: Der Staat könnte rund 4,7 Milliarden Euro generieren. 3,34 Milliarden Euro durch zusätzliche Einnahmen, z. B. aus Umsatz- oder Gewerbesteuer, und weitere 1,36 Milliarden durch Kostenersparnisse, zum Beispiel Polizei- oder Gerichtskosten.

Andere Länder, gute Erfahrungen

Mit der Cannabis-Legalisierung haben andere Staaten gute Erfahrungen gemacht. Dazu zählen neben den Niederlanden zum Beispiel auch Portugal, Belgien, Kanada und neben 18 US-amerikanischen Bundesstaaten auch Uruguay. Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich, beispielsweise hinsichtlich des Konsumzwecks (medizinisch oder privat) und der Menge.

Untersuchungen zeigen, dass eine strikte Anti-Cannabis-Politik die Anzahl der Drogenkonsumenten nicht verringert. Die Zahl der Konsumenten in den Niederlanden liegt seit der Legalisierung der Hanfpflanze im Jahr 1976 kontinuierlich in der Mitte unter allen EU-Nationen. Außerdem ist seit der Legalisierung die Nachfrage nach harten Drogen von 15 % auf 2,5 % gesunken. In Belgien beispielsweise liegt die Zahl der Konsumenten mit etwa 10 % weit unter dem europäischen Durchschnitt von rund 26 %. Dies geht aus einem Bericht des Deutschen Bundestags hervor, in dem die Auswirkungen der Legalisierung auf der Zahl der Cannabis-Konsumenten in verschiedenen Ländern verglichen wird. 

Die Legalisierung von Cannabis – rechtliche Baustellen und Fallstricke

Bis Cannabis in Deutschland tatsächlich legalisiert werden kann, sind noch viele rechtliche Schritte notwendig. Obwohl sich die Bundesregierung über die Legalisierung von Cannabis einig ist, müssen weitere Hürden bis zur Legalisierung überwunden werden.

Cannabis-Legalisierung im Koalitionsvertrag

Die Ampelkoalition bestehend aus SPD, FDP und Grünen ist sich einig darin, dass Cannabis legalisiert werden sollte. Obwohl Uneinigkeit in verschiedenen Aspekten der Legalisierung besteht, beispielsweise wo verkauft werden darf oder ob auch ein Online-Handel ermöglicht wird, soll die kontrollierte Abgabe von Cannabis ausprobiert werden.

Die FDP beispielsweise vertritt den Standpunkt, dass nur beim Verkauf in lizenzierten Geschäften die Qualität kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden könne. Die Koalition hat in ihren Vertragsverhandlungen auch festgelegt, dass Cannabis noch in dieser Legislaturperiode legalisiert werden soll. 

Lex Cannabis: Ein UN-Abkommen steht der Legalisierung im Weg

Die Vereinten Nationen (United Nations, UN) haben ein Abkommen verabschiedet. Das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (Single Convention on Narcotic Drugs) reguliert Produktion, Handel, Verkauf und den Besitz verschiedener Drogen, auch von Cannabis. Als Teil der UN ist Deutschland an das Abkommen gebunden, wodurch Cannabis zu Genusszwecken nicht einfach legalisiert werden kann, wenn nicht gegen geltendes UN-Recht verstoßen werden soll.

Das Ziel des Abkommens ist es, die Verfügbarkeit einiger Drogen einzuschränken. Die Unterzeichnerstaaten haben sich verpflichtet, den Missbrauch (“Substanzkonsumstörung”) zu verhindern, ganz unabhängig von der Art des Konsums. Der Umgang mit dem Abkommen ist aber komplex. Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) argumentieren beispielsweise, dass sie nicht gegen das Abkommen verstoßen hätten, da Anbau, Besitz von und Handel mit Cannabis in einigen Bundesstaaten weiterhin strafbar sei.

Im Abkommen gibt es bezüglich Cannabis, das weder für medizinische noch wissenschaftliche Zwecke verwendet wird, verschiedene Bedingungen für Ausnahmeregelungen:

  1. Die Menge an Cannabis, die in der nicht-medizinischen Industrie verwendet wird, muss jährlich an das INCB (International Narcotic Control Board, Suchtkontrollrat) berichtet werden.
  2. Wirksame Maßnahmen zur Verringerung des potenziellen Missbrauchs müssen angewandt werden.

Das Abkommen enthält aber keine direkten Bestimmungen für den Freizeitgebrauch von Cannabis.

Eckpunktepapier zur Cannabis-Legalisierung

Durch einen intensiven Austausch von Experten und Interessengruppen unter der Leitung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung entstand das Eckpunktepapier.

Dabei stützt sich die Cannabis-Legalisierung auf ein 2-Säulen-Modell (Club Anbau & Regional-Modell/ CARe):  
1. Säule: Privater und gemeinschaftlicher, nicht-kommerzieller Eigenanbau 
2. Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten 

Die erste Säule des Eckpunktepapiers zur Cannabis-Legalisierung dreht sich um den Anbau durch sogenannte Cannabis-Clubs und den Eigenanbau. 

Cannabis-Clubs
Zweck dieser Clubs ist ein gemeinschaftlicher Anbau von Cannabis zu Genusszwecken. Für diese nicht gewinnorientierten Vereinigungen werden enge Rahmenbedingungen gelten: 
  1. Abgabe nur an Mitglieder für den Eigenkonsum 
  2. Weitergabe an Dritte nicht erlaubt 
  3. Ggf. Abgabe von Samen und Stecklingen auch ohne Mitgliedschaft 
  4. Pro Vereinigung maximal 500 Mitglieder 
  5. Berichts- und Dokumentationspflichten (datenschutzrechtliche Vorgaben)
  6. Zulassung und Überwachung durch Landesbehörden, u. a. in Bezug auf Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben  
Außerdem wird auch die Abgabe von Cannabis reguliert:
  1. Maximal 25 Gramm pro Tag, maximal 50 Gramm pro Monat, maximal 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat 
  2. Abgabe an unter 21-jährige ist auf 30 Gramm pro Monat begrenzt (zusätzlich Begrenzung des THC-Werts) 
  3. Abgabe an unter 18-jährige ausgeschlossen 
  4. Abgabe nur in Reinform (Blüten oder Harz), in neutraler Verpackung oder lose 
  5. Abgabe mit Pflichtinformationen 

Weitere Eckpunkte, beispielsweise zum Konsum oder zur Werbung, sind vorgesehen. 

Eigenanbau 
Im straffreien Eigenanbau werden maximal drei weibliche Pflanzen erlaubt sein, die vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen sind. 

Das Mitführen in der Öffentlichkeit wird laut des Eckpunktepapiers zur Cannabis-Legalisierung bis zur Eigenkonsumgrenze von 25 Gramm möglich sein. Nach vier Jahren soll eine Evaluierung der Regelungen der Säule 1 stattfinden. 

Säule 2 dreht sich um ein regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten. Der kommerzielle Anbau soll in Angriff genommen werden, in dem Unternehmen die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften in einem lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht wird. 

Bei der zweiten Säule handelt es sich also um ein wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell. Das soll außerdem dazu dienen, die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Schwarzmarkt, Gesundheits- und Jugendschutz herauszufinden. 

Gleichzeitig sollen Aufklärung, Prävention, Beratung und auch Behandlungsangebote ausgebaut werden. Geplant seien “niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflektion für konsumierende Jugendliche”.

Mehr Informationen zum Eckpunktepapier stellt außerdem das Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung. 

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Wie geht es nach der Cannabis-Legalisierung weiter?

Die Cannabis-Legalisierung ist nach wie vor in Planung. Das heißt, die aktuell vorgestellten Ansätze sind noch keine endgültigen Beschlüsse. Für die Legalisierung von Cannabis werden dennoch Rahmenbedingungen abgesteckt, die sich in der Praxis bzw. im Alltag auf ganz unterschiedliche Weise äußern.

Wie soll nach der Legalisierung der Jugendschutz gewährleistet werden?

Neben dem Gesundheitsschutz steht bei der Cannabis-Legalisierung insbesondere der Jugendschutz im Fokus. Die Legalisierung und Freigabe von Verkauf und Besitz von Cannabis soll daher erst für Jugendliche ab 18 Jahren gelten. Außerdem soll die Abgabe an unter 21 jährige auf 30 Gramm pro Monat begrenzt werden. Darüber hinaus wird überprüft, ob zusätzlich eine Obergrenze für einen zulässigen THC-Gehalt eingeführt werden soll. Der läge dann bei höchstens 10 %. Zudem sollen auch die Standorte lizenzierter Cannabisgeschäfte reguliert werden. Es sollen dann Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen gelten.

Werbung für Cannabis

Laut des Eckpunktepapiers gilt ein generelles Werbeverbot. Die Werbung für Cannabisprodukte wird also weiterhin untersagt bleiben.

Cannabis und Autofahren

Bisher galten im Straßenverkehr sehr strenge Grenzwerte bezüglich des THC im Blut. Dieser lag bei einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert könne jedoch keinen genauen Hinweis auf die Fahrtüchtigkeit geben, denn es könne nicht ganz genau bestimmt werden, wie und wie schnell sich Cannabis im Körper abbaut. Auch mehrere Tage nach dem letzten Cannabiskonsum könne der Grenzwert also überschritten sein.

Experten, beispielsweise auf dem Verkehrsgerichtstag, fordern daher, dass der bisherige Grenzwert angehoben wird. Bisher gibt es zur möglichen Anhebung des Grenzwerts im Straßenverkehr aber keine genaueren Informationen. Laut des Eckpunktepapiers der Bundesregierung sollen die Grenzwerte im Straßen-, Schiff- und Luftverkehr überprüft werden, wobei sich Regelungen an den Erfordernissen für Verkehrssicherheit orientieren sollen. 

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Cannabis verkaufen – Coffeeshops in Deutschland

Coffeeshops meint eigentlich ein Kaffeehaus oder Café. Als Coffeeshop werden vorrangig in den Niederlanden aber auch Cannabis-Cafés bezeichnet, geduldete Verkaufsstellen für Cannabis – und die laufen erfolgreich. Die circa 600 Coffeeshops in den Niederlanden verkaufen Schätzungen zufolge jährlich Cannabis im Wert von 1 Mrd. Euro, wie Studien belegen. Die Cannabis-Cafés bieten dabei verschiedene Dienste bzw. Utensilien an, z.B. der Verkauf von mit Cannabis zubereitete Cookies oder sogenannte Bongs zum Ausleihen. 

In Deutschland gibt es sogar bereits ein Cannabis-Café. Dieses wurde Anfang 2019 in Würzburg eröffnet, allerdings legt der Betreiber hier den Fokus auf die medizinische Wirkung der Nutzpflanze. Im Geschäft ist daher auch nur CBD und kein THC, das berauschend wirkt, erhältlich. Nur deswegen konnte das Café nach einer Prüfung von Gericht und Apothekerkammer eröffnen, da medizinisches Cannabis bereits 2017 legalisiert wurde. Verschreibungspflichtiges bzw. medizinisches Cannabis kann auch in das Café mitgebracht und in einem abgetrennten Raum von den Schmerzpatienten konsumiert werden.

Kommerzielle Lieferketten

Nach dem Eckpunktepapier soll ein kommerzieller Anbau von Cannabis in Angriff genommen werden (Säule 2). Es handelt sich dabei um ein wissenschaftlich konzipiertes, aber regional und zeitlich begrenztes Modell. Das heißt, Unternehmen wird die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften, allerdings nur in einem lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht. 

Je Lieferkette wird eine Projektlaufzeit von 5 Jahren angesetzt. Außerdem plant die Bundesregierung eine räumliche Begrenzung auf Abgabestellen und erwachsene Einwohner von bestimmten Kreisen bzw. Städten in mehreren Bundesländern. 

Damit soll außerdem untersucht werden, wie sich eine kommerzielle Lieferkette auf den Schwarzmarkt, aber auch auf den Gesundheits- und Jugendschutz auswirkt. Im Hinblick darauf wird außerdem noch die Zulassung einer Abgabe von sogenannten Edibles (mit Cannabis zubereitete Esswaren) überprüft. 

Lizenzierter Verkäufer werden, wie geht das?

Der Handel mit Cannabis ohne Lizenz bleibt weiterhin strafbar. Wenn du also darüber nachdenkst, mit einem lizenzierten stationären Geschäft in den Handel mit Cannabis einzusteigen, ist es wichtig, eine entsprechende Lizenz zu erwerben.

Momentan gibt es keine näheren Informationen dazu, wo Cannabis letztlich verkauft wird und wie Verkäufer eine Lizenz erhalten können. Aller Voraussicht nach wird es an einige Bedingungen geknüpft sein, zum Beispiel Zugangskontrolle mit Altersnachweis, kontrollierte Lagerung mit Tresor o. Ä., Einhaltung des Jugendschutzes und geschultes Verkaufspersonal.

Kann man Cannabis durch die Legalisierung auch online verkaufen?

Laut des Eckpunktepapiers ist ein Versandhandel von Cannabisprodukten derzeit nicht geplant. Denn im Online-Handel wird die kontrollierte Abgabe von Cannabis als zu schwierig angesehen. Der Verkauf soll ausschließlich in lizenzierten Fachgeschäften, zu denen der Zutritt erst ab 18 Jahren gestattet ist, erfolgen. Ob alternative Lösungen, zum Beispiel Click und Collect, geplant sind oder möglich sein werden, ist momentan noch nicht bekannt.

THC-lose Cannabisprodukte werden aber mittlerweile bereits erfolgreich im Online-Handel vertrieben. Die CBD-haltigen Produkte, zum Beispiel Öle und Kapseln, werden immer beliebter und häufig für die alltäglichen Schmerzmomente angewandt, zum Beispiel bei Menstruationsbeschwerden. Bei mit Hanf angereicherten Lebensmittel oder auch Kosmetikprodukte setzen mittlerweile viele Unternehmen auf die Nachfrage durch die Konsumenten.

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Fazit: Cannabis-Legalisierung

Über die Cannabis-Legalisierung ist man sich einig – zumindest in der Bundesregierung. Für die Ampelkoalition war klar, dass kein Weg an der Cannabis-Legalisierung vorbeigeht. Dafür wurde mit dem Eckpunktepapier ein grober Plan erstellt, der nur der Anfang einer langen rechtlichen Reise ist, der zum Beispiel die EU-Kommission und auch das UN-Abkommen im Weg stehen.

Daher ist mit einer Legalisierung vor 2024 nicht zu rechnen. Es bleibt also abzuwarten, ob und wann Cannabis legalisiert wird und welche Bedingungen für Händler und Konsumenten daran zukünftig  geknüpft sein werden.

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