CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) — Kurz & Kompakt
Was ist der CBAM? Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), oder auf Deutsch der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus, ist ein Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. Er soll sicherstellen, dass für importierte Produkte dieselben CO₂-Kosten anfallen wie für in der EU hergestellte Waren. ;Ziel CBAM-Verordnung: Ziel ist es, eine Verlagerung von Produktionsstätten in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften zu verhindern. ;
Warum? CBAM soll zur Wettbewerbsgleichheit beitragen und globale Klimaschutzanstrengungen fördern. Die Verordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets der EU, das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber den Werten von 1990 zu senken.;
Warum ist CBAM für Unternehmen wichtig? Für Unternehmen bedeutet der CBAM erhebliche Anpassungen in den Bereichen Compliance, Berichterstattung und Kostenmanagement. Importierende Unternehmen müssen ihre importierten Waren registrieren, Emissionen berechnen und entsprechende CO₂-Kosten tragen.
Ab wann gilt der CBAM?
Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) wird schrittweise eingeführt:
Seit 1. Oktober 2023: Übergangsphase-
- Unternehmen müssen quartalsweise Berichte über die CO₂-Emissionen der importierten Waren abgeben.
- Keine finanziellen Abgaben in dieser Phase, aber Berichterstattung ist verpflichtend!
-
- Import von betroffenen Waren wird kostenpflichtig, d. h. Importeure müssen CBAM-Zertifikate kaufen, um die CO₂-Kosten auszugleichen.
- Berichterstattung bleibt weiterhin Pflicht.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein klimapolitisches Instrument der Europäischen Union, das darauf abzielt, Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen zu vermeiden, die strengeren Umweltschutzauflagen unterliegen.
Der Mechanismus sorgt dafür, dass Importe von bestimmten Waren wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln und Elektrizität in die EU ähnliche CO₂-Kosten tragen müssen, wie wenn sie innerhalb der EU produziert worden wären. Dies soll die Verlagerung von Emissionen in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften (sogenannte „Carbon Leakage“) verhindern.
Rechtsgrundlagen und politische Ziele
Die rechtliche Grundlage für den CBAM ist die Verordnung (EU) 2023/956. Der CBAM ist ein zentraler Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets der EU, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber den Niveaus von 1990 zu reduzieren. Die politischen Ziele des CBAM sind vielfältig:
Verbindlichkeit und Umsetzung in der EU
Der CBAM ist für Unternehmen verbindlich, die relevante Produkte in die EU importieren. Ab 2026 müssen diese Unternehmen CBAM-Zertifikate erwerben, die den CO₂-Emissionen der importierten Produkte entsprechen. Die Einführung des CBAM erfolgt in einer Übergangsphase bis Ende 2025, während der Unternehmen sich registrieren und beginnen müssen, Emissionsberichte zu erstellen.
Die EU stellt dabei durch umfangreiche Registrierungs-, Berichts- und Nachweispflichten sicher, dass die Regelungen eingehalten werden. Dies trägt zur Umsetzung der EU-Klimaziele bei und verstärkt das EU-Emissionshandelssystem, indem die Prinzipien des Emissionshandels auf den Importsektor ausgeweitet werden.
Einführung und Umsetzung von ETS und CBAM
-
2005
ETS tritt in Kraft
Das System legt jährliche Emissionsobergrenzen fest und schafft einen Kohlenstoffmarkt für den Handel mit Emissionszertifikaten. -
2023
CBAM-Übergangsphase
Die erste CBAM-Meldeperiode beginnt. Die CBAM-Pflichten beschränken sich zunächst auf die Berichterstattung und betreffen nur eine begrenzte Anzahl von Waren. Meldepflichtige Unternehmen müssen vierteljährliche Berichte einreichen.
Die Frist für die Einreichung des ersten CBAM-Berichts ist der 31. Januar 2024. -
2026
CBAM tritt vollständig in Kraft
CBAM tritt vollständig in Kraft. Jährliche CBAM-Erklärungen und CBAM-Zertifikate werden obligatorisch. Zahlungspflichten beginnen. Die EU prüft die Einbeziehung weiterer Güter in den CBAM. -
2030
CBAM-Ausweitung
Vollständige Einbeziehung aller ETS-Produkte in den Geltungsbereich von CBAM. CBAM wird auf die verbleibenden Industriesektoren ausgedehnt.
Relevanz für Unternehmen – Wen betrifft der CBAM?
Auswirkungen der CBAM-Verordnung auf unterschiedliche Branchen
Die Einführung des CBAM hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Industriezweige, vor allem auf jene, die stark kohlenstoffintensive Produkte produzieren oder importieren. Zu den am stärksten betroffenen Sektoren zählen:
- Stahlindustrie: Da Stahlproduktion typischerweise hohe CO₂-Emissionen verursacht, werden Stahlimporteure in die EU strengen Emissionskosten unterworfen, was die Kosten für importierten Stahl erhöht.
- Aluminiumproduktion: Ähnlich wie Stahl ist auch Aluminium eine energieintensive Branche, die signifikant von den neuen Regelungen betroffen sein wird
- Zementindustrie: Zement ist ein weiterer Schlüsselsektor, der aufgrund des energieintensiven Herstellungsprozesses und der damit verbundenen Emissionen stark vom CBAM betroffen ist.
- Chemie- und Düngemittelindustrie: Diese Branche sieht sich ebenfalls erhöhten Kosten gegenüber, insbesondere bei der Einfuhr von Düngemitteln, die hohe indirekte Emissionen durch die erforderliche Energieproduktion aufweisen.
- Energiesektor: Besonders Elektrizitätsimporte werden durch den CBAM beeinflusst, da der Energiemarkt oft mit hohen CO₂-Emissionen verbunden ist.
Wer ist betroffen? Eine Übersicht der betroffenen Sektoren
Die betroffenen Sektoren umfassen vornehmlich die Produzenten und Importeure von:
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Zement
- Düngemittel
- Elektrizität
- Wasserstoff
Diese Aufstellung zeigt, dass vor allem schwere Industrien und energieintensive Sektoren von den Regelungen betroffen sind, die auf eine Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen abzielen.
Verpflichtungen für Unternehmen und Exporteure
Unternehmen und Exporteure, die in die EU importieren und deren Produkte unter die CBAM-Regelung fallen, müssen eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen:
- Registrierung im CBAM-Register: Alle betroffenen Unternehmen müssen sich in einem speziellen Register anmelden, um ihre Importaktivitäten zu dokumentieren.
- Emissionsberichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, quartalsweise über die CO₂-Emissionen ihrer importierten Produkte zu berichten.
- Erwerb von CBAM-Zertifikaten: Ab 2026 müssen Importeure Zertifikate kaufen, die den Emissionen der importierten Waren entsprechen.
- Dokumentation und Nachweis der Emissionen: Unternehmen müssen die Emissionen ihrer Produkte präzise berechnen und nachweisen können. Dies beinhaltet direkte, indirekte und Emissionen aus Vorprodukten.
- Einhalten von Compliance-Anforderungen: Nichteinhaltung kann zu Geldbußen und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Die Einhaltung dieser Vorschriften erfordert eine Anpassung der internen Prozesse und möglicherweise Investitionen in sauberere Technologien, was zusätzliche Herausforderungen, aber auch Chancen für Innovation und Marktführerschaft in einem zunehmend umweltbewussten globalen Markt darstellt.
Ein Importeur ist jede natürliche oder juristische Person, die Waren aus einem Drittland (also außerhalb der EU) in die Europäische Union einführt.
Im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) sind Importeure diejenigen, die die betroffenen Waren in die EU verbringen und somit die Berichterstattung und ggf. die CO₂-Abgaben leisten müssen.
Typische Importeure im E-Commerce können sein:
- Online-Händler, die direkt aus Drittländern Ware beziehen und in der EU verkaufen.
- Unternehmen, die Produktionsmaterialien oder Fertigwaren aus Nicht-EU-Ländern importieren.
- Speditionen oder Logistikunternehmen, wenn sie als Einführer in Zollunterlagen genannt sind.
Ein Exporteur ist eine Person oder ein Unternehmen, das Waren aus einem Land in ein anderes Land versendet, insbesondere aus der EU in ein Drittland. Beim CBAM spielt der Exporteur eine geringere Rolle, da der Mechanismus darauf abzielt, Importe in die EU zu regulieren und mit CO₂-Kosten zu belegen.
Exporteur kann sein:
- Hersteller oder Händler, die ihre Produkte in Länder außerhalb der EU verkaufen.
- Online-Händler, die Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern erhalten und dorthin liefern.
- Unternehmen, die Rohstoffe oder Halbfertigwaren zur Weiterverarbeitung ins Ausland versenden.
Ich verkaufe Küchenutensilien und importiere Aluminium-Pfannen aus China. Betrifft mich CBAM?
- Ja, Aluminium ist eine der betroffenen Warengruppen. Du musst prüfen, ob deine Pfannen unter CBAM fallen, CO₂-Daten erheben und quartalsweise Berichte abgeben.
Ich betreibe einen Online-Shop für Gartenzubehör und importiere Stahl-Gewächshäuser aus der Türkei. Gilt CBAM für mich?
- Ja, Stahl gehört zu den CBAM-pflichtigen Materialien. Falls du der offizielle Importeur bist, musst du die entsprechenden Berichte einreichen.
Ich verkaufe Düngemittel für Hobbygärtner und beziehe meine Ware aus Indien. Muss ich CBAM beachten
- Ja, Düngemittel sind von CBAM erfasst. Du solltest dich registrieren und die CO₂-Emissionen deiner importierten Produkte dokumentieren.

Funktionsweise des CBAM
Die Berechnung der CO₂-Grenzabgabe im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism basiert auf den CO₂-Emissionen, die mit den importierten Produkten verbunden sind. Die Höhe der Abgabe wird durch den Preis der CBAM-Zertifikate bestimmt, die sich an den Preisen im europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS) orientieren. Importeure müssen für jede Tonne CO₂, die mit ihren importierten Waren verbunden ist, ein Zertifikat erwerben. Der Preis dieser Zertifikate spiegelt den aktuellen CO₂-Preis im EU ETS wider, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet.
Welche Emissionen werden berücksichtigt?
Der CBAM unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Emissionen:
- Direkte Emissionen: Dies sind Emissionen, die direkt bei der Herstellung eines Produkts entstehen, z.B. durch Verbrennungsprozesse.
- Indirekte Emissionen: Diese Emissionen entstehen bei der Produktion der Energie, die für die Herstellung des Produkts benötigt wird, z.B. beim Erzeugen von Strom oder Wärme.
- Emissionen aus Vorprodukten: Dies bezieht sich auf Emissionen, die bei der Herstellung von Materialien und Komponenten anfallen, die in das Endprodukt eingehen.
Diese Emissionsarten werden zusammengefasst, um die Gesamtemissionen zu ermitteln, die dann zur Berechnung der notwendigen CBAM-Zertifikate herangezogen werden.
Melde- und Dokumentationspflichten
Die Melde- und Dokumentationspflichten sind zentrale Elemente des CBAM, um Transparenz und Compliance zu gewährleisten.
Importeure müssen:
Sich im CBAM-Register anmelden und ihre Unternehmen und importierten Produkte registrieren.
Regelmäßige Berichte über die importierten Mengen und die damit verbundenen CO₂-Emissionen einreichen. Diese Berichte müssen detaillierte Informationen über die Menge der importierten Waren und die damit verbundenen Emissionen enthalten.
Nachweise über die CO₂-Emissionen der importierten Produkte bereitstellen, was oft die Zusammenarbeit mit den Produzenten im Ursprungsland erfordert.
Sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt und fristgerecht eingereicht werden, um Strafen und Sanktionen zu vermeiden.
Auswirkungen des CBAM auf den internationalen Handel
Der CBAM beeinflusst den Handel mit Drittstaaten, indem er die Einführung von CO₂-Kosten für importierte Güter vorsieht, die denen für in der EU produzierte Güter entsprechen. Dies kann zu mehreren Effekten führen:
Herausforderungen für Importeure
Importeure stehen vor mehreren Herausforderungen im Zusammenhang mit dem CBAM:
- Kostenmanagement: Die Notwendigkeit, CBAM-Zertifikate zu erwerben, führt zu höheren Kosten, die entweder absorbiert oder an die Verbraucher weitergegeben werden müssen.
- Komplexe Compliance: Die Einhaltung der Melde-, Registrierungs- und Dokumentationsanforderungen erfordert erweiterte administrative Prozesse und möglicherweise die Einstellung spezialisierter Compliance-Beauftragter.
- Supply-Chain-Anpassungen: Importeure müssen möglicherweise ihre Lieferketten überdenken oder Diversifizierungen vornehmen, um Emissionen zu minimieren oder Lieferanten zu wechseln, die den neuen Anforderungen entsprechen.
Schutzmaßnahmen für europäische Unternehmen
Der CBAM bietet auch Schutzmaßnahmen für europäische Unternehmen:
- Verhinderung von Carbon Leakage: Indem er sicherstellt, dass importierte Produkte denselben CO₂-Kosten unterliegen wie in der EU hergestellte Produkte, schützt der CBAM EU-Unternehmen vor unfairem Wettbewerb durch Importe aus Ländern mit laxeren Umweltauflagen.
- Wettbewerbsgleichheit: Durch die Angleichung der Kosten für CO₂-Emissionen zwischen importierten und lokal produzierten Waren wird eine faire Wettbewerbssituation geschaffen.
- Förderung von Innovationen: Der CBAM kann als Katalysator für Innovationen innerhalb der EU dienen, da Unternehmen in saubere Technologien investieren, um ihre Emissionen zu reduzieren und Kosten zu sparen.
Herausforderungen für Unternehmen im Rahmen des CBAM
Compliance-Anforderungen und bürokratische Hürden
Die Einhaltung der CBAM-Verordnung stellt für Unternehmen eine Reihe von bürokratischen Herausforderungen dar:
- Komplexe Registrierungsprozesse: Unternehmen müssen sich im CBAM-Register anmelden, was eine präzise Dokumentation der Unternehmensdaten und der Handelsaktivitäten erfordert.
- Umfangreiche Berichterstattung: Die quartalsweise Berichtspflicht über importierte Waren und die damit verbundenen Emissionen verlangt eine detaillierte Datenerfassung und -analyse, was bestehende IT-Systeme und Prozesse belasten kann.
- Nachweisführung: Die Notwendigkeit, Emissionen genau zu berechnen und zu dokumentieren, erfordert oft zusätzliche Audits und die Zusammenarbeit mit Lieferanten, um die erforderlichen Informationen zu beschaffen.
Kosten und Ressourcenaufwand für die Implementierung
Die Implementierung der CBAM-Regelungen erfordert finanzielle und personelle Ressourcen:
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung
Die Nichteinhaltung der CBAM-Verordnung kann schwerwiegende Konsequenzen für Unternehmen haben:
Fazit: Bürokratie und Chancen?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist eine wesentliche Initiative der Europäischen Union, um den globalen Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen und eine umweltgerechte Handelspolitik zu fördern. Dieses Instrument sorgt dafür, dass die CO₂-Kosten für Importe jenen für in der EU hergestellte Produkte entsprechen, um eine faire Wettbewerbssituation zu gewährleisten und globale Emissionsreduktionen anzustreben.
Der CBAM ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren globalen Wirtschaft, allerdings auf Kosten einer erhöhten Bürokratie. Während der Mechanismus dazu beiträgt, die internationalen Klimaziele zu erreichen, bedarf es einer sorgfältigen Abwägung und möglicherweise zusätzlicher Maßnahmen, um die bürokratische Last für Unternehmen zu minimieren und die Umsetzung effizienter zu gestalten.

FAQ zur CBAM-Verordnung
Welche Unternehmen sind von der CBAM betroffen?
Von der CBAM betroffen sind Unternehmen, die bestimmte kohlenstoffintensive Waren wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und bestimmte Energieformen in die Europäische Union importieren.
Wie berechnen Unternehmen ihre CO₂-Grenzabgabe?
Unternehmen müssen die Gesamtemissionen der importierten Produkte berechnen, einschließlich direkter, indirekter und ggf. vorgelagerter Emissionen. Die Abgabe basiert dann auf dem aktuellen Preis für Emissionszertifikate im EU-Emissionshandelssystem, multipliziert mit den ermittelten Emissionen.
Welche Fristen gelten für die Einhaltung der CBAM? / Bis wann muss ich einen Bericht einreichen?
Importeure müssen quartalsweise Berichte einreichen. Diese Berichte müssen innerhalb von vier Wochen nach Quartalsende im CBAM-Register hinterlegt werden.
Ich habe es versäumt, einen CBAM-Bericht innerhalb der Frist einzureichen. Was passiert jetzt?
Bei verspäteter Einreichung können Geldbußen verhängt werden. Unternehmen sollten sich umgehend mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen, um die Situation zu klären und mögliche Sanktionen zu besprechen.
Können Unternehmen von Ausnahmeregelungen profitieren?
Ja, es gibt Ausnahmeregelungen für kleine Sendungen mit einem Gesamtwert unter 150 Euro und für Importe aus Ländern, die am EU-Emissionshandelssystem teilnehmen oder ein vergleichbares CO₂-Preissystem haben.
Wer muss einen CBAM-Bericht erstellen?
Jedes Unternehmen, das unter die CBAM-Regelung fallende Waren in die EU importiert, ist verpflichtet, entsprechende Emissionsberichte zu erstellen und einzureichen.
Welche Auswirkungen hat CBAM auf KMUs?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten besonders von den administrativen Lasten und den Kosten des CBAM betroffen sein. Sie müssen die gleichen Verpflichtungen wie größere Unternehmen erfüllen, was zu einer überproportionalen Belastung führen kann.
Wie wird der CBAM überwacht und durchgesetzt?
Die Überwachung und Durchsetzung des CBAM erfolgt durch die nationalen Zollbehörden der Mitgliedstaaten, die die Einhaltung der Berichtspflichten überprüfen und sicherstellen, dass die erforderlichen Zertifikate erworben wurden.
Gibt es Förderprogramme zur Unterstützung der CBAM-Compliance?
Ja, die EU bietet verschiedene Förderprogramme an, um Unternehmen bei der Anpassung an die CBAM-Regelungen zu unterstützen, darunter Finanzhilfen für technologische Innovationen und Prozessoptimierungen.
Was ist eine EORI-Nummer und welche Rolle spielt die EORI-Nummer bei der CBAM-Berichterstattung?
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) ist eine Kennnummer, die jedes Unternehmen benötigt, das Waren in die EU einführt oder ausführt. Sie wird benötigt, um sich im CBAM-Register zu registrieren und die Berichte einzureichen.
Ich konnte den ersten CBAM-Bericht aufgrund technischer Fehler nicht fristgerecht einreichen. Was soll ich tun?
In diesem Fall solltest du unverzüglich die zuständige Behörde informieren und die technischen Probleme dokumentieren. Oft können in solchen Fällen Fristverlängerungen oder andere Kulanzmaßnahmen gewährt werden, um die Compliance sicherzustellen.

Geschrieben von
Sandra May
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