Was steckt hinter der Regelung?
Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes (FuAG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2022/2380 um. Sie erweitert bestehende Kennzeichnungspflichten, die seit dem 28. Dezember 2024 für Smartphones, Tablets und Kopfhörer gelten, nun auf Laptops mit kabelgebundener Ladefunktion.
Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser darüber zu informieren, ob ein Ladekabel mitgeliefert wird und welche Netzteile mit dem Gerät kompatibel sind.
- Seit 28. Dezember 2024: Kennzeichnungspflichten für u. a. Smartphones, Tablets, Kopfhörer etc.
- Seit 28. April 2026: Laptops zusätzlich erfasst (zweite Stufe), soweit kabelgebunden aufladbar.
Maßgeblich ist das Datum des Inverkehrbringens (also der Abgabe in die Handelskette), nicht das des Verkaufs an den Endverbraucher.
Wie müssen online angebotene Laptops gekennzeichnet werden?
Im Online-Shops sowie auf Plattformen sind
- zwei grafische Elemente
- in der Nähe der Preisangabe,
- gut sichtbar und
- lesbar
darzustellen:
| Piktogramm | Etikett |
|---|---|
|
Zeigt an, ob ein Ladekabel im Lieferumfang enthalten ist oder nicht. Es gibt folglich zwei Varianten des Piktogramms:
|
Enthält standardisierte Angaben zur Ladefunktion (konkret Eingangs- und Ausgangsleistung sowie Informationen zur Unterstützung von Schnellladeprotokollen) |

Kaufoption ohne Netzteil: Wer Laptops zusammen mit einem Ladenetzteil anbietet, ist verpflichtet, Kundinnen und Kunden auch die Möglichkeit zu geben, das Gerät ohne Netzteil zu kaufen.
Die Pflichten treffen alle Händlerinnen und Händler, die Laptops im eigenen Shop oder auf Plattformen wie Amazon oder Ebay anbieten, also unabhängig vom Vertriebskanal.
Umsetzungsbeispiel für Online-Shops

Weitere Pflichten beim Verkauf von Laptops
Neben der Darstellung im Listing gelten weitere Anforderungen, die primär Hersteller treffen, aber auch Händlerinnen und Händler betreffen:
| Piktogramm | Etikett |
|---|---|
|
Das Piktogramm muss gut sichtbar auf der Verpackung angebracht oder als Aufkleber befestigt sein. |
|
Händlerinnen und Händler sollten stichprobenartig prüfen, ob ihre Lieferanten diese Vorgaben umgesetzt haben.
Häufige Fehler und Abmahnrisiken
Folgende Verstöße fallen in der Praxis besonders auf:
- Piktogramm und Etikett werden in einer einzigen Abbildung zusammengefasst.
- Die Online-Kennzeichnung fehlt, obwohl die Verpackung korrekt beschriftet ist, beziehungsweise umgekehrt.
- Die technischen Angaben auf dem Etikett sind unvollständig/unzutreffend.
- Mindestgröße und Proportionen beim Etikett/Piktogramm sind nicht eingehalten.
- Es gibt keine Kaufoption ohne Netzteil.
Bei Verstößen drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber sowie aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die Bundesnetzagentur (z. B. Vertriebsverbote).
Bei Verstößen, etwa durch fehlende Kennzeichnungen oder technische Dokumentationen, können Abmahnungen drohen.
Jetzt Hilfe erhalten
Checkliste: Kennzeichnungspflichten für Laptops im Online-Vertrieb
- Sortiment geprüft: Nur Laptops mit kabelgebundener Ladefunktion sind betroffen
- Piktogramm und Etikett im Listing nahe am Preis platziert, auf Desktop und mobil gut sichtbar und lesbar
- Technische Daten (Eingangs-/Ausgangsleistung, PD-Unterstützung) beim Hersteller oder Lieferanten angefragt und im PIM gepflegt
- Verpackung stichprobenartig geprüft: Piktogramm und Etikett physisch vorhanden und korrekt angebracht
- Kaufoption ohne Netzteil eingerichtet, sofern das Gerät mit Netzteil angeboten wird
So unterstützt dich der Händlerbund
Zum Start der neuen Pflichten hat der Händlerbund Mitglieder mit einem Sondernewsletter informiert. Ergänzend steht ein detailliertes Hinweisblatt zu den Kennzeichnungspflichten für Funkanlagen auf dem Händlerbund Marketplace bereit. Bei konkreten Fragen zur Umsetzung stehen die Rechtsexperten des Händlerbunds für eine individuelle Beratung zur Verfügung, bereits ab dem Basic-Paket über den Chat.
Fazit
Die neuen Kennzeichnungspflichten für Laptops sind klar geregelt und seit dem 28. April 2026 verbindlich. Wer sein Sortiment jetzt überprüft, Piktogramm und Etikett korrekt und getrennt voneinander in den Shops platziert, die Verpackungskennzeichnung der Lieferanten kontrolliert und eine Kaufoption ohne Netzteil einrichtet, ist auf der sicheren Seite. Die benötigten Grafiken stellt der Hersteller oder Lieferant bereit.

FAQ zu Kennzeichnungspflichten für Laptops
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Laptops, die schon vor der Änderung beschafft wurden?
Woher bekomme ich Piktogramm und Etikett?
Gilt die Pflicht auch auf Marktplätzen?
Darf ich Piktogramm und Etikett in einer Grafik kombinieren?
Muss ich auch Laptops ohne Netzteil anbieten, wenn ich sie bisher nur gebündelt verkaufe?
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Geschrieben von
Volljuristin Yvonne Bachmann
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