Was ändert sich konkret? – Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Fehlerhafte Software oder KI-Systeme gelten künftig als haftungsauslösende Produkte.
- Hersteller haften für Schäden – auch ohne direkten Vertrag mit dem Endkunden.
Beispiel: Eine fehlerhafte App löscht Kundendaten – der Hersteller haftet.
- Importeure, Händler und Plattformen können haften, wenn kein EU-Hersteller greifbar ist.
- Plattformhaftung greift, wenn der Kunde annimmt, das Produkt stamme direkt von der Plattform.
Amazon-Seller aufgepasst: Amazon wird verschärfte Nachweispflichten an Händler weiterreichen.
- Wer Produkte wesentlich verändert, gilt künftig selbst als Hersteller.
- Damit trägt man auch die volle Produkthaftung – nicht nur Gewährleistung.
- Händler müssen weiterhin bei Mängeln nachbessern, umtauschen oder erstatten.
- Rückgriff gegen den Hersteller ist möglich, aber oft schwierig.
Was bedeutet das in der Praxis für Online-Händler?
Neue Haftungsrisiken für:
- Private Label Seller auf Amazon & Co.
- Dropshipping-Anbieter, die aus Drittstaaten liefern
- Händler, die Produkte selbst modifizieren oder reparieren
- Anbieter von Produkten mit integrierter oder externer Softwarelösung
Handlungsempfehlungen:
Wer liefert wirklich? Gibt es einen in der EU ansässigen Hersteller oder Importeur?
Bin ich Händler, Importeur, Hersteller oder Upcycler?
Rückgriff, Produkthaftungsklauseln und Haftungsübernahme regeln.
Für Beweissicherung und Rückverfolgbarkeit im Schadensfall
AGB, Impressum und Datenschutzerklärung anpassen, Produkthaftungsinfos aufnehmen.
Eine Produkthaftpflichtversicherung mit Fokus auf digitale Risiken kann sinnvoll sein.
Was kommt als Nächstes?
- Der Entwurf liegt Verbänden und Ländern zur Stellungnahme vor.
- Die EU-Richtlinie muss bis 9. Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein.
- Übergangsfristen sind möglich – Unternehmen sollten aber jetzt aktiv werden.
Fazit: Höhere Sicherheit für Verbraucher, mehr Verantwortung für Händler
Die geplante Reform stärkt Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter – und holt Software, KI und Online-Plattformen ins Haftungsregime. Für Online-Händler ist das ein Weckruf, ihre Prozesse, Lieferketten und Dokumentationen auf den Prüfstand zu stellen. Wer jetzt vorausschauend handelt, kann rechtssicher agieren und Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen vermeiden.
FAQ zur neuen Produkthaftung im Online-Handel
Muss ich als Amazon-Händler für fehlerhafte Produkte aus China haften?
Bin ich haftbar, wenn ich nur ein Plugin vertreibe, das nicht von mir stammt?
Gilt die neue Produkthaftung auch für digitale Dienstleistungen
Ja, wenn die Dienstleistung untrennbar mit dem Produkt verbunden ist (z. B. Software-Update, Cloud-Funktion).
Geschrieben von
Volljuristin Sandra May
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