Was ist die W-IdNr.?
Die W-IdNr. ist eine bundeseinheitliche, dauerhafte Identifikationsnummer für alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland – egal ob Einzelunternehmer, GmbH, GbR oder Verein. Sie wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 gesetzlich verankert (§ 139c Abgabenordnung) und soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzbehörden vereinfachen.
Ziel der W-IdNr. ist es, Unternehmen eindeutig und dauerhaft zu identifizieren – über Finanzamtsgrenzen hinweg und unabhängig von Änderungen wie Umzug oder Firmenumbenennung.
Wer bekommt sie und wann?
- Natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit (z. B.Einzelunternehmer, Freiberufler)
- Juristische Personen (GmbH, AG, e. V. etc.)
- Personengesellschaften und -vereinigungen (GbR, OHG etc.)
- Alle, die bis 30. November 2024 noch keine USt-IdNr. hatten
Wo und wie bekomme ich die W-IdNr.?
Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – du musst keinen Antrag stellen. Die Zuteilung ist kostenlos und startete am 1. November 2024. Sie läuft noch stufenweise bis Ende 2027.
Die Übermittlung erfolgt je nach Situation entweder über das ELSTER-Portal oder per postalischer Mitteilung. Bei Neugründungen wird die Nummer direkt im steuerlichen Erfassungsverfahren vergeben.
Sonderfall USt-IdNr.: Wer bis zum 30. November 2024 bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erhalten hat, nutzt diese automatisch als W-IdNr. Es gibt keine separate Zuteilung.
Format und Aufbau der Nummer
Die W-IdNr. hat immer das gleiche Format: Das Länderkürzel „DE" gefolgt von einer neunstelligen Zifferfolge. Bei Unternehmen mit mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten wird ein sogenanntes Unterscheidungsmerkmal angehängt.
- Format: DE 123456789-00001
- Die Basis: Die 9 Ziffern nach dem „DE“ entsprechen deiner USt-IdNr.
- Das Unterscheidungsmerkmal: Die fünf Ziffern am Ende (z. B. -00001) kennzeichnen dein spezifisches Unternehmen oder eine Betriebsstätte.
Die Nummer ist dauerhaft gültig und unveränderlich – auch bei Adressänderung, Umfirmierung oder Rechtsformwechsel. Änderungen der Stammdaten sind dem zuständigen Finanzamt separat zu melden.
Abgrenzung: Welche Nummer wofür?
Ein häufiger Punkt der Verwirrung: Welche Nummer ist wofür zuständig? Die folgende Übersicht hilft dir bei der Einordnung.
- Zentrale Identifikation gegenüber allen Behörden
- Ersetzt langfristig die klassische Steuernummer in der Kommunikation
- Unverzichtbar für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen
- Vergabe nur auf Antrag beim BZSt.
- Ggf. identisch mit der W-IdNr.
- Wird für die interne Verwaltung beim Finanzamt genutzt, verliert aber an Außenwirkung.
- Identifikation natürlicher Personen (Privatpersonen)
- Hat mit deinem Business-Alltag/Impressum nichts zu tun
Die W-IdNr. ersetzt keine der bestehenden Nummern – sie ergänzt das System. Bestehende USt-IdNr.-Inhaber führen diese weiterhin.
Deine Pflichten im Online-Handel
Impressum
Sobald dir eine W-IdNr. zugeteilt wurde, musst du diese in deinem Impressum angeben (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 Digitale-Dienste-Gesetz, ehemals TMG). Das gilt für alle gewerblich genutzten Webseiten – also auch für deinen Online-Shop, dein Amazon- oder Ebay-Profil, Social-Media-Kanäle mit gewerblicher Nutzung und alle weiteren geschäftlichen Online-Auftritte.
Empfohlene Formulierung (wenn du bereits eine USt-ID hast)
USt-ID/W-IdNr.: DE123456789
Diese Formulierung empfiehlt sich, wenn die USt-IdNr. und W-IdNr. identisch sind, um beide Anforderungen gleichzeitig abzudecken.
Unvollständigkeit gehört zu den häufigsten Gründen für teure Abmahnungen des Impressums im E-Commerce. Die W-IdNr. ist nach Zuteilung eine Pflichtangabe.
Hast du bereits eine Abmahnung erhalten? Keine Panik. Nutze direkt unseren Abmahnungsupload, wir prüfen deinen Fall sofort.
Rechnungslegung
Für die W-IdNr. besteht derzeit keine ausdrückliche Pflicht zur Angabe auf Ausgangsrechnungen – hier gilt nach wie vor die Steuernummer oder USt-IdNr. als Pflichtangabe. Die W-IdNr. kann ergänzend angegeben werden.
Kommunikation mit Behörden
Ob Förderanträge, Zoll-Anmeldungen oder Schriftverkehr mit dem Finanzamt: Nutze primär deine W-IdNr., um eine schnelle Zuordnung deiner Daten zu gewährleisten.
Die W-IdNr. im Händleralltag – Was du tun musst
- Kein Handlungsbedarf – Vergabe läuft bis Ende 2027
- Kein Antrag notwendig – Zuteilung ist automatisch
- ELSTER-Konto im Blick behalten
- USt-IdNr.-Inhaber: Nummer ist bereits identisch
- Nummer notieren und sicher aufbewahren
- Impressum des Online-Shops aktualisieren
- Impressum auf Marktplatzprofilen aktualisieren
- Impressum auf Social-Media-Kanälen prüfen
FAQ W-IdNr.– Das fragen sich andere Händler
Ich habe zwei Online-Shops (z.B. zwei verschiedene Marken). Brauche ich zwei Nummern?
Du hast eine Basis-Nummer, aber unterschiedliche Unterscheidungsmerkmale. Dein Hauptbetrieb läuft auf -00001, der zweite Betriebsteil erhält die Endung -00002. Das hilft dem Finanzamt, die Umsätze korrekt zu trennen.
Wo finde ich die Nummer, wenn ich den Brief verloren habe?
Keine Panik! Die Nummer ist dauerhaft in deinem ELSTER-Konto unter den Firmendaten gespeichert. Alternativ hilft ein Blick in den letzten Steuerbescheid oder eine kurze Anfrage beim BZSt.
Ersetzt die W-IdNr. meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?
Nein. Für den EU-weiten Handel nutzt du weiterhin deine USt-IdNr. Die W-IdNr. wird primär für die Kommunikation mit deutschen Behörden genutzt.
Ich bin Kleinunternehmer – brauche ich die Nummer auch?
Ja. Die W-IdNr. ist für alle wirtschaftlich Tätigen verpflichtend, unabhängig vom Umsatz oder dem Status als Kleinunternehmer.
Was mache ich, wenn ich keine Nummer erhalten habe?
Prüfe zuerst dein ELSTER-Postfach. Falls dort nichts liegt, kannst du beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine erneute Mitteilung anfordern. Ein neuer Antrag ist nicht nötig.
Muss ich die W-IdNr. im Shop-Impressum angeben?
Muss ich meine AGB anpassen?
In den AGB ist die Nummer meist nicht relevant, wohl aber im Impressum und ggf. in deinen E-Mail-Signaturen. Prüfe diese auf Aktualität.
Muss ich die Nummer auf meine Pakete oder Lieferscheine schreiben?
Nein, dort ist die Angabe nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Geschrieben von
Volljuristin Yvonne Bachmann
War dieser Ratgeber hilfreich?
Das könnte dich auch interessieren:
- Steuern für Kleinunternehmer » Alles, was du wissen musst
- Influencer Steuern » Was du als Creator beachten musst
- Steuern im E-Commerce » was du beachten musst
- E-Rechnungspflicht » Alles was du zur digitalen Rechnung wissen musst
- 11 Fehler bei der Unternehmensgründung » Mach's besser




