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Du hast dich also entschieden einen Online-Shop zu eröffnen. Bei der Eröffnung eines Online-Shops gibt es genau so viel zu beachten wie bei der Eröffnung eines stationären Handels. Das heißt, du musst ein Gewerbe bei deinem zuständigen Gewerbeamt anmelden und eine Rechtsform wählen. Natürlich willst du als Händler auch Rechnungen erstellen, um Geld einzunehmen. Dafür brauchst du eine Steuernummer, die du bei der Meldung beim Finanzamt erhältst. Apropos Finanzamt: Jetzt ist für dich der richtige Zeitpunkt gekommen, um sich mit den bald anfallenden Steuern zu beschäftigen.
Da du jetzt Gewerbetreibender bist, musst du in Zukunft auch Gewerbesteuer zahlen. Dazu kommen noch weitere Steuerarten, die für Unternehmer wichtig sind. Und zwar die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer. Ob für dich Körperschaftssteuern anfallen, hängt von der Unternehmensform ab. Doch dazu später mehr.
Die Gewerbesteuer ist quasi eine Gemeindesteuer, da sie eine Einnahmequelle für Städte und Kommunen darstellt. Sie ist durch das Gewerbesteuergesetz GewStG geregelt. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Gewinn deines Online-Handels. Ist dein jährlicher Gewinn unter 24.500 €, wird die Gewerbesteuer nicht erhoben. Anders gesagt, der Gewerbeertrag wird gekürzt.
Wusstest du, dass die Gewerbesteuer von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein kann? Das liegt am Gewerbesteuerhebesatz, den jede Kommune für sich festlegen darf – natürlich innerhalb eines gesetzlich vorgegebenem Rahmen. Deswegen lohnt sich für die Unternehmensniederlassung ein Vergleich auf die Nachbarortschaft. Vielleicht ist der Steuersatz dort ja günstiger.
Jeder, der ein Einkommen erhält, bezahlt dafür Einkommensteuer. Dies ist im EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt.
Für das Einkommen natürlicher Personen ist in Deutschland Einkommensteuer zu bezahlen. Demnach haben alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht.
Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen:
Die sogenannte Einkommensteuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die voraussichtlich zu zahlende Einkommensteuer des laufenden Kalenderjahres.
Vorauszahlungen müssen alle leisten, die selbstständig tätig sind, beispielsweise mit einem Online-Shop, sowie Gewerbetreibende. Angestellte führen bereits automatisch über die monatliche Lohnsteuer die Einkommensteuer ab.
Wie viel und wann du zahlen musst, ist im Vorauszahlungsbescheid festgelegt. Berechnet werden die Vorauszahlungen anhand der zu versteuernden Einkünfte aus dem vergangenen Jahr. Quartalsweise, jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, sind die Vorauszahlungen an das Finanzamt zu überweisen.
Unser Tipp
Zu hohe Einkommensteuer? Passe die Vorauszahlungen einfach an
Da Selbstständige nicht jedes Jahr mit dem gleichen Einkommen rechnen können, verändert sich auch die zu zahlende Einkommensteuer. Mit der eingereichten Steuererklärung wird also auch die Einkommensteuervorauszahlung festgelegt. Ist das darauffolgende Jahr allerdings weniger erfolgreich und weniger Einkommen wird erzielt, zahlst du quartalsweise trotzdem noch die Kosten von der letzten Steuererklärung. Passe deine Vorauszahlungen einfach mit einem formlosen Antrag beim Finanzamt an. Dann musst du nicht auf Steuerrückzahlungen warten.
Die Umsatzsteuerpflicht verlangt von dir als Unternehmer, dass du Mehrwertsteuer von deinen Kunden nimmst. Diese wird der Rechnung hinzugefügt. Du als Unternehmer gibst wiederum die erbrachte Umsatzsteuer weiter an den Staat.
Vorauszahlungen müssen alle leisten, die selbstständig tätig sind, beispielsweise mit einem Online-Shop, sowie Gewerbetreibende. Angestellte führen bereits automatisch über die monatliche Lohnsteuer die Einkommensteuer ab.
Wie viel und wann du zahlen musst, ist im Vorauszahlungsbescheid festgelegt. Berechnet werden die Vorauszahlungen anhand der zu versteuernden Einkünfte aus dem vergangenen Jahr. Quartalsweise, jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, sind die Vorauszahlungen an das Finanzamt zu überweisen.
Wenn du allerdings selbst irgendwo Mehrwertsteuer gezahlt hast, darfst du diese von deiner Steuerschuld abziehen. Das wird auch Vorsteuerabzug genannt.
Gerade Kleinunternehmer haben es nicht leicht – damit diese auf dem deutschen Markt überhaupt eine Chance haben, wurde die Kleinunternehmerregelung eingeführt. Voraussetzung: Die Unternehmen müssen weniger als 22.000 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften.
Damit einher geht auch eine enorme bürokratische Erleichterung. Denn die Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer abführen. Gleichzeitig verzichten Kleinunternehmer aber auf den Vorsteuerabzug.
Die Körperschaftsteuer entsteht für Unternehmen, die als juristische Personen gelten. Das sind unter anderem Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Anstalten und Stiftungen.
Wenn du dich mit anderen Personen unternehmerisch zusammenschließt, kannst du eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) anmelden. Eine GmbH muss dann allerdings auch Körperschaftsteuer für das Unternehmen zahlen und zusätzlich Steuern für das eigene Einkommen. Ist dein Unternehmen nicht als GmbH oder ähnliches gemeldet, sondern als Einzelunternehmen, zahlst du keine Körperschaftsteuer.
Dein Shop läuft gut und nun möchtest du ins Ausland liefern? Solange du private Abnehmer im EU-Ausland belieferst, berechnst du deutsche Umsatzsteuer.
Allerdings gelten seit dem 1. Juli 2021 in der EU neue Steuerregeln. Diese legen unter anderem die Lieferschwellen neu fest. Überschreitest du als Händler die neue Umsatzgrenze von 10.000 €, unterliegst du der Steuerpflicht des jeweiligen Bestimmungslandes. Das heißt, du musst dich dort umsatzsteuerlich registrieren lassen und regelmäßig Meldungen abgeben.
Da du wahrscheinlich nicht nur in ein EU-Land liefern möchtest, heißt es hierbei: den Überblick bewahren. Denn du musst sicherstellen, dass du den entsprechenden Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes berechnest.
Um den grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen, wurde der One-Stop-Shop eingeführt. Lieferungen ins EU-Ausland kannst du einfach in deinem Niederlassungsland melden. Das bedeutet auch, dass du dich nicht mehr in den einzelnen Ländern lokal registrieren und melden musst.
Möchtest du jedoch ausländische Lager nutzen, bist du weiterhin registrierungs- und meldepflichtig. Auch bei Nutzung von Online-Marktplätzen oder Fulfillment-Dienstleistern musst du dich parallel zum OSS registrieren.
Unser Tipp
Einfacher geht’s mit automatisierter Steuersoftware
Mit den Steuertools von Taxdoo und fynax erleichterst du dir den Händler-Alltag. Die Software automatisiert deine EU-weite Umsatzsteuer-Abrechnung. Dafür sammelt sie die nötigen Daten einfach über Schnittstellen, bereitet sie auf und gibt sie bei Bedarf über die Umsatzsteuermeldung weiter. Auf dem HB Marketplace erhältst du 10% Rabatt auf die Steuersoftware von Taxdoo.
Entscheidest du dich als Online-Händler dazu, Ware über eine Plattform wie Amazon oder Ebay zu verkaufen, musst du einige Punkte beachten. Es ist zunächst grundsätzlich zwischen zwei Fällen zu differenzieren.
a) Wenn du deine Artikel direkt an eine inländische Plattform, bzw. Marktplätze verkaufst (z. B. als Amazon Vendor), zahlst du die hier geltende Umsatzsteuer.
b) Verkaufst du deine Artikel über Marktplätze an Kunden, kommt es darauf an, ob die Lieferung im In- oder im Ausland erfolgt. Danach richtet sich dann die Umsatzsteuer.
Hat das Online-Portal seinen Sitz dagegen im Ausland, so liegt entweder eine innergemeinschaftliche Lieferung oder eine Ausfuhrlieferung vor. Das gilt auch, wenn die Internetplattform den Versand übernimmt (z. B. Amazon FBA) und direkt an den Endkunden liefert.
Für deinen Erfolg auf Amazon
Auf Amazon erfolgreich zu verkaufen ist kein Kinderspiel. Aber mit den richtigen Lösungen kannst du neue Kunden gewinnen und deinen Umsatz auf Amazon steigern.
Wusstest du schon? Seit dem 01. Juli 2021 müssen Verkäufer über eine Umsatzsteuer-ID verfügen. Diese müssen Marktplätze wie Amazon, eBay & Co. prüfen. Hat der Händler keine gültige Umsatzsteuer-ID, haftet der Marktplatz.
Beim Versteigerungsriesen Ebay solltest du Privates nicht mit Beruflichem mischen. Heißt, lege separate Konten an, falls du dort gewerblich und privat aktiv sein willst. Lässt du alles über ein Konto laufen, kann man die Einnahmen nicht eindeutig zuordnen und das Finanzamt wird misstrauisch.
Verständlich: Es gibt Schöneres, als sich Gedanken um die Steuererklärung zu machen. Allerdings ersparst du dir so einiges, wenn du von Anfang an am Ball bleibst.
Wer mit der Steuer ein paar Tage in Verzug ist, muss nur mit geringen Mehrkosten rechnen. Mehr Probleme gibt, wenn man die Umsatzsteuer nicht zahlen kann. Wer seine Steuerschuld beim Finanzamt nicht fristgerecht überweist, muss mit zusätzlichen Versäumnisgebühren von 1% pro Monat und Mahngebühren rechnen.
Nehmen wir mal den schlimmsten Fall an: Du überweist den fälligen Betrag auch nach einigen Mahnungen des Finanzamtes nicht. Dann kann das Geld innerhalb von einer Woche von einem Vollziehungsbeamten gepfändet werden. Darauf folgt die Kontopfändung, bis schlussendlich der altbekannte Kuckuck (Pfandsiegel) zum Einsatz kommt.
Wer seine Steuern abführt, erbringt als Steuerpflichtiger, also auch Zahlungspflichtiger, seine Steuerschuld durch Zahlung an das Finanzamt.
Man kann ja nicht alles wissen, aber tue dir selbst und deiner Brieftasche einen Gefallen: Versuche deiner Steuerpflicht möglichst ohne Versäumnisse nachzukommen. Als Hilfestellung listen wir für dich die üblichen Steuer-Fehler auf, damit du diese vermeiden kannst.
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Die gute Nachricht zuerst: Es gibt viele Möglichkeiten, Kosten rund um deinen Online-Shop abzusetzen. Die Lohnkosten deiner Mitarbeiter und Kosten von anfallenden Fortbildungen, beispielsweise beim Händlerbund, fallen unter die Betriebskosten und können abgesetzt werden.
Die Kosten, die für deine Domain entstehen, kannst du ebenfalls absetzen. Moment: Das gilt allerdings nicht, wenn du eine bereits bestehende Domain kaufst.
Bei der Erstellung der Webseite ist das nicht so einfach. Hier muss man zwischen verschiedenen Ausgangspunkten unterscheiden.
Damit dein Unternehmen konkurrenzfähig ist, kommen mit Sicherheit auch Marketingkosten auf dich zu. Alles, was du ausgibst, um Kunden zu gewinnen oder Kunden zu binden, kannst du als Werbung absetzen.
Dazu zählt auch Produktmarketing, worunter zum Beispiel Analysen, Marktforschungen, aber auch Verpackungsdesign fallen. Ebenso Werbemittel, wie externe Dienstleister, also Grafiker oder Fotografen, Werbung auf diversen Kanälen, Druckkosten und viel mehr.
Bei allen Abschreibungen und Absetzungen gilt: Das Finanzamt muss nachvollziehen können, dass die Ausgaben für deine Arbeit als Selbstständiger notwendig waren. Darunter fallen auch:
Des Weiteren können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden:
Deine Ausgaben der Webseite werden nicht mit einem sofortigen Betriebskostenabzug bilanziert? Dann kommt die Abschreibung ins Spiel. Die Abschreibungshöhe hängt von der Nutzungsdauer ab. Bei so schnelllebigen Sachen wie einer Webseite geht man von einer Nutzungsdauer von zwei bis drei Jahren aus.
Fazit Steuern im E-Commerce:
Wer einen Online-Shop eröffnet, sollte sich auch mit Steuern auseinandersetzen. Du brauchst keine Befürchtungen zu haben, wenn die Steuerschuld termingerecht und fehlerfrei beglichen wird. Greif gleich zum Aktenordner, anstatt zum Belege-Schuhkarton – denn Ordnung ist die halbe Steuererklärung.
Hast du vor EU-weit zu versenden, hole dir direkt Unterstützung in Form von Steuersoftware, wie Taxdoo oder fynax in Anspruch. Dann brauchst du dich nicht auch noch mit den unterschiedlichen Steuersätzen der Länder auseinanderzusetzen. Und gegen ein bisschen Hilfe ist doch nichts einzuwenden, oder?
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