- Mitgliedschaftspakete im Detail
- Paketberater
-
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
täglich 6-22 Uhr erreichbar Tel.: +49 341 926590
Fax: 0341 / 926 59 100
Vereinbaren Sie einen Rückruftermin!
E-Mail: info@haendlerbund.de
Sie haben sich also entschieden einen Online-Shop zu eröffnen. Bei der Eröffnung eines Online-Shops gibt es genau so viel zu beachten wie bei der Eröffnung eines stationären Handels. Das heißt, Sie müssen ein Gewerbe bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt anmelden und eine Rechtsform wählen. Natürlich wollen Sie als Händler auch Rechnungen erstellen, um Geld einzunehmen. Dafür brauchen Sie eine Steuernummer, die Sie bei der Meldung beim Finanzamt erhalten. Apropos Finanzamt: Jetzt ist für Sie der richtige Zeitpunkt gekommen, um sich mit den bald anfallenden Steuern zu beschäftigen.
Da Sie jetzt Gewerbetreibender sind, müssen Sie in Zukunft auch Gewerbesteuer zahlen. Dazu kommen noch weitere Steuerarten, die für Unternehmer wichtig sind. Und zwar die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer. Ob für Sie Körperschaftssteuern anfallen, hängt von der Unternehmensform ab. Doch dazu später mehr.
Die Gewerbesteuer ist quasi eine Gemeindesteuer, da sie eine Einnahmequelle für Städte und Kommunen darstellt. Sie ist durch das Gewerbesteuergesetz GewStG geregelt. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Gewinn Ihres Online-Handels. Ist Ihr jährlicher Gewinn unter 24.500 €, wird die Gewerbesteuer nicht erhoben. Anders gesagt, der Gewerbeertrag wird gekürzt.
Wussten Sie, dass die Gewerbesteuer von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein kann? Das liegt am Gewerbesteuerhebesatz, den jede Kommune für sich festlegen darf – natürlich innerhalb eines gesetzlich vorgegebenem Rahmen. Deswegen lohnt sich für die Unternehmensniederlassung ein Vergleich auf die Nachbarortschaft. Vielleicht ist der Steuersatz dort ja günstiger.
Jeder, der ein Einkommen erhält, bezahlt dafür Einkommensteuer. Dies ist im EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt.
Für das Einkommen natürlicher Personen ist in Deutschland Einkommensteuer zu bezahlen. Demnach haben alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht.
Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen:
Die sogenannte Einkommensteuervorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die voraussichtlich zu zahlende Einkommensteuer des laufenden Kalenderjahres.
Vorauszahlungen müssen alle leisten, die selbstständig tätig sind, beispielsweise mit einem Online-Shop, sowie Gewerbetreibende. Angestellte führen bereits automatisch über die monatliche Lohnsteuer die Einkommensteuer ab.
Wie viel und wann Sie zahlen müssen, ist im Vorauszahlungsbescheid festgelegt. Berechnet werden die Vorauszahlungen anhand der zu versteuernden Einkünfte aus dem vergangenen Jahr. Quartalsweise, jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, sind die Vorauszahlungen an das Finanzamt zu überweisen.
Unser Tipp
Zu hohe Einkommensteuer? Passen Sie die Vorauszahlungen einfach an
Da Selbstständige nicht jedes Jahr mit dem gleichen Einkommen rechnen können, verändert sich auch die zu zahlende Einkommensteuer. Mit der eingereichten Steuererklärung wird also auch die Einkommensteuervorauszahlung festgelegt. Ist das darauffolgende Jahr allerdings weniger erfolgreich und weniger Einkommen wird erzielt, zahlen Sie quartalsweise trotzdem noch die Kosten von der letzten Steuererklärung. Passen Sie Ihre Vorauszahlungen einfach mit einem formlosen Antrag beim Finanzamt an. Dann müssen Sie nicht auf Steuerrückzahlungen warten.
Die Umsatzsteuerpflicht verlangt von Ihnen als Unternehmer, dass Sie Mehrwertsteuer von Ihren Kunden nehmen. Diese wird der Rechnung hinzugefügt. Sie als Unternehmer geben wiederum die erbrachte Umsatzsteuer weiter an den Staat.
Vorauszahlungen müssen alle leisten, die selbstständig tätig sind, beispielsweise mit einem Online-Shop, sowie Gewerbetreibende. Angestellte führen bereits automatisch über die monatliche Lohnsteuer die Einkommensteuer ab.
Wie viel und wann Sie zahlen müssen, ist im Vorauszahlungsbescheid festgelegt. Berechnet werden die Vorauszahlungen anhand der zu versteuernden Einkünfte aus dem vergangenen Jahr. Quartalsweise, jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, sind die Vorauszahlungen an das Finanzamt zu überweisen.
Wenn Sie allerdings selbst irgendwo Mehrwertsteuer gezahlt haben, dürfen Sie diese von Ihrer Steuerschuld abziehen. Das wird auch Vorsteuerabzug genannt.
Gerade Kleinunternehmer haben es nicht leicht – damit diese auf dem deutschen Markt überhaupt eine Chance haben, wurde die Kleinunternehmerregelung eingeführt. Voraussetzung: Die Unternehmen müssen weniger als 22.000 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften.
Damit einher geht auch eine enorme bürokratische Erleichterung. Denn die Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer abführen. Gleichzeitig verzichten Kleinunternehmer aber auf den Vorsteuerabzug.
Die Körperschaftsteuer entsteht für Unternehmen, die als juristische Personen gelten. Das sind unter anderem Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Anstalten und Stiftungen.
Wenn Sie sich mit anderen Personen unternehmerisch zusammenschließen, können Sie sich als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) anmelden. Müssen dann allerdings auch Körperschaftsteuer für das Unternehmen zahlen und zusätzlich Steuern für ihr eigenes Einkommen. Ist Ihr Unternehmen nicht als GmbH oder ähnliches gemeldet, sondern als Einzelunternehmen, zahlen Sie keine Körperschaftsteuer.
Ihr Shop läuft gut und nun möchten Sie ins Ausland liefern? Solange Sie private Abnehmer im EU-Ausland beliefern, berechnen Sie deutsche Umsatzsteuer.
Allerdings gelten seit dem 1. Juli 2021 in der EU neue Steuerregeln. Diese legen unter anderem die Lieferschwellen neu fest. Überschreiten Sie als Händler die neue Umsatzgrenze von 10.000 €, unterliegen Sie der Steuerpflicht des jeweiligen Bestimmungslandes. Das heißt, Sie müssen sich dort umsatzsteuerlich registrieren lassen und regelmäßig Meldungen abgeben.
Da Sie wahrscheinlich nicht nur in ein EU-Land liefern möchten, heißt es hierbei: den Überblick bewahren. Denn Sie müssen sicherstellen, dass Sie den entsprechenden Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes berechnen.
Um den grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen, wurde der One-Stop-Shop eingeführt. Lieferungen ins EU-Ausland können Sie einfach in Ihrem Niederlassungsland melden. Das bedeutet auch, dass Sie sich nicht mehr in den einzelnen Ländern lokal registrieren und melden müssen.
Möchten Sie jedoch ausländische Lager nutzen, sind Sie weiterhin registrierungs- und meldepflichtig. Auch bei Nutzung von Online-Marktplätzen oder Fulfillment-Dienstleistern müssen Sie sich parallel zum OSS registrieren.
Unser Tipp
Einfacher geht’s mit automatisierter Steuersoftware
Mit den Steuertools von Taxdoo und fynax erleichtern Sie sich den Händler-Alltag. Die Software automatisiert Ihre EU-weite Umsatzsteuer-Abrechnung. Dafür sammelt sie die nötigen Daten einfach über Schnittstellen, bereitet sie auf und gibt sie bei Bedarf über die Umsatzsteuermeldung weiter. Auf dem HB Marketplace erhalten Sie 10% Rabatt auf die Steuersoftware von Taxdoo.
Entscheiden Sie sich als Online-Händler dazu Ware über eine Plattform wie Amazon oder Ebay zu verkaufen, müssen Sie einige Punkte beachten. Es ist zunächst grundsätzlich zwischen zwei Fällen zu differenzieren.
a) Wenn Sie Ihre Artikel direkt an eine inländische Plattform, bzw. Marktplätze verkaufen (z. B. als Amazon Vendor), zahlen Sie die hier geltende Umsatzsteuer.
b) Verkaufen Sie Ihre Artikel über Marktplätze an Kunden, kommt es darauf an, ob die Lieferung im In- oder im Ausland erfolgt. Danach richtet sich dann die Umsatzsteuer.
Hat das Online-Portal seinen Sitz dagegen im Ausland, so liegt entweder eine innergemeinschaftliche Lieferung oder eine Ausfuhrlieferung vor. Das gilt auch, wenn die Internetplattform den Versand übernimmt (z. B. Amazon FBA) und direkt an den Endkunden liefert.
Für Ihren Erfolg auf Amazon
Auf Amazon erfolgreich zu verkaufen ist kein Kinderspiel. Aber mit den richtigen Lösungen können Sie neue Kunden gewinnen und Ihren Umsatz auf Amazon steigern.
Wussten Sie schon? Seit dem 01. Juli 2021 müssen Verkäufer über eine Umsatzsteuer-ID verfügen. Diese müssen Marktplätze wie Amazon, eBay & Co. prüfen. Hat der Händler keine gültige Umsatzsteuer-ID, haftet der Marktplatz.
Beim Versteigerungsriesen eBay sollten Sie privates nicht mit beruflichem mischen. Heißt, legen Sie separate Konten an, falls Sie dort gewerblich und privat aktiv sein wollen. Lassen Sie alles über ein Konto laufen, kann man die Einnahmen nicht eindeutig zuordnen und das Finanzamt wird misstrauisch.
Verständlich: Es gibt Schöneres, als sich Gedanken um die Steuererklärung zu machen. Allerdings ersparen Sie sich so einiges, wenn Sie von Anfang an am Ball bleiben.
Wer mit der Steuer ein paar Tage in Verzug ist, muss nur mit geringen Mehrkosten rechnen. Mehr Probleme gibt, wenn man die Umsatzsteuer nicht zahlen kann. Wer seine Steuerschuld beim Finanzamt nicht fristgerecht überweist, muss mit zusätzlichen Versäumnisgebühren von 1% pro Monat und Mahngebühren rechnen.
Nehmen wir mal den schlimmsten Fall an: Sie überweisen den fälligen Betrag auch nach einigen Mahnungen des Finanzamtes nicht. Dann kann das Geld innerhalb von einer Woche von einem Vollziehungsbeamten gepfändet werden. Darauf folgt die Kontopfändung, bis schlussendlich der altbekannte Kuckuck (Pfandsiegel) zum Einsatz kommt.
Wer seine Steuern abführt, erbringt als Steuerpflichtiger, also auch Zahlungspflichtiger, seine Steuerschuld durch Zahlung an das Finanzamt.
Man kann ja nicht alles wissen, aber tun Sie sich selbst und Ihrer Brieftasche einen Gefallen: Versuchen Sie Ihrer Steuerpflicht möglichst ohne Versäumnisse nachzukommen. Als Hilfestellung listen wir für Sie die üblichen Steuer-Fehler auf, damit Sie diese vermeiden können.
News für Online-Händler direkt ins Postfach
Nichts mehr verpassen! Mit unseren Newslettern sind Sie immer am Puls der Zeit. Erhalten Sie professionell recherchierte Informationen aus dem E-Commerce.
Die gute Nachricht zuerst: Es gibt viele Möglichkeiten, Kosten rund um Ihren Online-Shop abzusetzen. Die Lohnkosten Ihrer Mitarbeiter und Kosten von anfallenden Fortbildungen, beispielsweise beim Händlerbund, fallen unter die Betriebskosten und können abgesetzt werden.
Die Kosten, die für Ihre Domain entstehen, können Sie ebenfalls absetzen. Moment: Das gilt allerdings nicht, wenn Sie eine bereits bestehende Domain kaufen.
Bei der Erstellung der Webseite ist das nicht so einfach. Hier muss man zwischen verschiedenen Ausgangspunkten unterscheiden.
Damit Ihr Unternehmen konkurrenzfähig ist, kommen mit Sicherheit auch Marketingkosten auf Sie zu. Alles, was Sie ausgeben, um Kunden zu gewinnen oder Kunden zu binden, können Sie als Werbung absetzen.
Dazu zählt auch Produktmarketing, worunter zum Beispiel Analysen, Marktforschungen, aber auch Verpackungsdesign fallen. Ebenso Werbemittel, wie externe Dienstleister, also Grafiker oder Fotografen, Werbung auf diversen Kanälen, Druckkosten und viel mehr.
Bei allen Abschreibungen und Absetzungen gilt: Das Finanzamt muss nachvollziehen können, dass die Ausgaben für Ihre Arbeit als Selbstständiger notwendig waren. Darunter fallen auch:
Des Weiteren können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden:
Ihre Ausgaben der Webseite werden nicht mit einem sofortigen Betriebskostenabzug bilanziert? Dann kommt die Abschreibung ins Spiel. Die Abschreibungshöhe hängt von der Nutzungsdauer ab. Bei so schnelllebigen Sachen wie einer Webseite geht man von einer Nutzungsdauer von zwei bis drei Jahren aus.
Fazit Steuern im E-Commerce:
Wer einen Online-Shop eröffnet, sollte sich auch mit Steuern auseinandersetzen. Sie brauchen keine Befürchtungen zu haben, wenn die Steuerschuld termingerecht und fehlerfrei beglichen wird. Greifen Sie gleich zum Aktenordner, anstatt zum Belege-Schuhkarton – denn Ordnung ist die halbe Steuererklärung.
Haben Sie vor EU-weit zu versenden, nehmen Sie sich direkt Unterstützung in Form von Steuersoftware, wie Taxdoo oder fynax in Anspruch. Dann brauchen Sie sich nicht auch noch mit den unterschiedlichen Steuersätzen der Länder auseinanderzusetzen. Und gegen ein bisschen Hilfe ist doch nichts einzuwenden, oder?
Mehr Tipps gibt es auf YouTube
Der Händlerbund YouTube-Kanal hält noch viele weitere Informationen bereit, um das Thema Online-Handel erfolgreich und rechtssicher zu gestalten.
Unsere Leidenschaft: Online-Händlern wie Ihnen den Weg in den E-Commerce zu erleichtern. Wir kennen die Herausforderungen, vor denen Online-Händler täglich stehen. Mit unseren Lösungen machen wir Ihr E-Commerce-Business sicher und helfen Ihnen, Erfolge zu feiern.
Sie haben den Traum, wir die Lösungen.
Lassen Sie uns einen Stück des Weges gemeinsam gehen.