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Individuelle Datenschutzschulungen für Ihr Unternehmen

Zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen gehört zwingend die dauerhafte Sensibilisierung der Mitarbeiter/-innen für den Datenschutz in Online-Shops. Mitarbeitende, die mit personenbezogenen Daten arbeiten oder Zugriff auf solche Daten oder Verarbeitungsvorgänge haben, sollten nach der DSGVO in speziellen datenschutzrechtlichen Belangen geschult werden.

Unsere Partnerkanzlei - HB E-Commerce - unterstützt Sie bei allen Herausforderungen bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung und deren Umsetzung.

Warum sollten Mitarbeiter/-innen im Datenschutz geschult werden?

Die DSGVO regelt die Rechte und Pflichten beim Umgang oder der Verarbeitung personenbezogener Daten (zum Beispiel Kundendaten). Unternehmen sollten daher ihre Mitarbeiter/-innen, die mit sensiblen Daten, wie z.B. Namen, Kennnummern, IP-Adressen oder Standard- und Körperdaten arbeiten, speziell sensibilisieren.

Unternehmen sind dahingehend in der Pflicht, eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung nachweisen zu können (Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Die Durchführung und Dokumentation von Mitarbeiterschulungen kann dabei ein wichtiger Baustein zur Dokumentation eines Datenschutzkonzeptes sein.

Sofern Unternehmen ihren Pflichten aus der DSGVO nicht nachkommen, sieht diese Sanktionsmittel, wie Schadenersatzklagen oder Bußgelder bis zu einer Höhe von 20.000.000,00 € vor.

Häufig glauben Unternehmen, dass mit der Benennung eines Datenschutzbeauftragten, die Sensibilisierungspflicht bereits erfüllt ist. Das ist nicht der Fall! Schulungen zählen nicht zu den gesetzlichen Pflichten des Datenschutzbeauftragten. Sie als Unternehmen sind daher selbst in der Pflicht, Ihre Mitarbeiter/-innen hinreichend zu Datenschutzthemen zu sensibilisieren.

Allerdings schreibt der Gesetzgeber nicht vor, dass Sie die Schulungen selbst durchführen müssen. Sie können die Seminare auch von professionellen externen Dienstleistern durchführen lassen. Das spart interne Ressourcen und garantiert, dass Ihre Mitarbeiter/-innen, alle von der DSGVO vorgeschriebenen Inhalte vermittelt bekommen.

Unsere Lösung für Sie

Die HB E-Commerce Kanzlei bietet Ihnen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Schulungen Ihrer Mitarbeiter/-innen an und begleitet Sie bei der Implementierung von Prozessen und Richtlinien zur Umsetzung der DSGVO und des Datenschutzes im Allgemeinen in der täglichen Unternehmenspraxis.

  • Webinare oder Team-Seminare vor Ort
  • Thematisch individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt
  • Vermittlung der DSGVO mit praktischen Beispielen
  • Interaktiven Workshops für nachhaltigen Lernerfolg
  • Vor-Ort-Situationsanalyse

Um flexibel auf die Anforderungen der DSGVO zu reagieren, bietet die HB E-Commerce Kanzlei Schulungen mit verschiedenen Aspekten und Vertiefungen an:

GRUNDLAGENSEMINAR

Das Grundlagenseminar umfasst Basisthemen der DSGVO, wie z. B. Verarbeitung sensibler Daten, Kundenschutz im Direktmarketing, die Pflichten des Datenschutzbeauftragen und Betroffenenrechte.

SPEZIALSEMINAR

Im Spezialseminar schulen wir individuell Ihre Abteilung z. B. Geschäftsführung, Kundenservice etc. zu spezifischen Themen des Datenschutzrechts:

  • Spezielle Zulässigkeitsregelungen
  • Verarbeitung vonBeschäftigtendaten
  • Datensicherheit aus rechtlicherSicht
  • Dokumentationsnotwendigkeit
PROFISEMINAR

Das Profiseminar als Ganztagsschulung umfasst eine Vor-Ort-Situationsanalyse Ihres Unternehmens. Wir schulen Sie mit maßgeschneiderten Inhalten zu Ihrem Unternehmen (z. B. Onlinehandel, Dienstleister, KMU usw.) Unter anderem umfasst die Schulung Themen zu:

  • Prävention von Bußgeldverfahren
  • Umgang mit Datenschutzbehörden
  • Umgang mit Datenpannen
  • Verträge zur Auftragsverarbeitung
  • Cybersicherheit

Unsere Referentin

Katharina Däberitz

Katharina Däberitz


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