Welche Betroffenenrechte gibt es laut DSGVO?
Die DSGVO enthält zahlreiche Betroffenenrechte. Im folgenden finden Sie eine kurze Erklärung der wichtigsten:
1. Auskunftsrecht
Das Auskunftsrecht ist in Artikel 15 DSGVO geregelt. Hiernach haben Betroffene die Möglichkeit den Verantwortlichen zu fragen, welche Daten letzterer über den Betroffenen verarbeitet. Der Verantwortliche muss nicht nur darauf antworten, sondern dem Betroffenen auf Wunsch auch eine Kopie der Daten aushändigen.
2. Recht auf Berichtigung
Auch ohne dass der Betroffene Rechte geltend macht, ist der Verantwortliche verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten nur sachlich richtige Daten zu verarbeiten. Sollte der Verantwortliche dennoch fehlerhafte oder unvollständige Daten verwenden, hat der Betroffene gem. Artikel 16 DSGVO das Recht, diese Daten zu korrigieren oder zu ergänzen. Dadurch verpflichtet der den Verantwortlichen die Daten unverzüglich zu berichtigen.
3. Recht auf Löschung
Eine Besonderheit der DSGVO, wie sie 2018 in Kraft getreten ist, ist der Artikel 17. Das Thema wird auch unter dem Stichpunkt "Recht auf Vergessenwerden" diskutiert. Es geht darum, dass der Betroffene ein Recht darauf hat, dass der Verantwortliche seine Daten sowohl auf seinen Speichermedien als auch bestmöglich aus dem Internet löscht. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Ein Recht auf Löschung entsteht beispielsweise dann, wenn die Daten nur aufgrund einer Einwilligung erhoben und verwertet werden dürfen und der Betroffene diese Einwilligung widerruft. Ein Recht auf Löschung entsteht auch in dem Moment, indem der Zweck für die Datenerhebung erreicht ist.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Falls die Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Löschung der Daten nicht gegeben ist oder der Betroffene nicht soweit gehen möchte, kommt Artikel 18 DSGVO in Betracht. Hiernach hat der Kunde ein Recht darauf die weitere Verarbeitung seiner Daten größtenteils zu verbieten. Dies ist nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen möglich, beispielsweise weil der Betroffene die Richtigkeit der Daten anzweifelt.
5. Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 20 DSGVO verschafft natürlichen Personen die Möglichkeit jederzeit einen Anbieterwechsel vorzunehmen, ohne dass seine Daten verlorengehen. Hiernach sind Verantwortliche verpflichtet die Daten des Betroffenen auf dessen Wunsch an einen anderen Anbieter zu übermitteln. Alternativ kann der Kunde auch die Herausgabe der Daten an ihn auf einem gängigen Speichermedium verlangen.
6. Widerspruchsrecht
Artikel 21 erlaubt dem Betroffenen der Verarbeitung seiner Daten zu widersprechen. Daraufhin darf der Verantwortliche die Daten nur noch verarbeiten, wenn er einen schutzwürdigen Grund für die Verarbeitung hat und diesen nachweisen kann.