Rechtstexte für einen Gastro-Lieferservice

Sei es das Steak vom Nobel-Italiener oder die Currywurst vom Lieblings-Imbiss. Die Coronakrise mit seinen Einschränkungen für das öffentliche Leben hat gezeigt, dass es geht und man seine Gäste auch weiterhin aus der Ferne bewirten kann. Die Zahlen belegen den Trend: Fast jeder Zweite (48 %) hat vor Ausbruch der Corona-Pandemie zumindest selten per Anruf bei Lieferdiensten bestellt, 54 Prozent sind es seither, wie eine aktuelle Studie zeigt. Auch auf lange Sicht sollten Restaurantbesitzer und Gastronomen diesen Aufschwung nutzen und auf einen Lieferservice setzen.

Bisher haben alle Verantwortlichen im Gastrobereich höchstens mit der Kennzeichnung der Lebensmittel (beispielsweise der Allergene) zu tun gehabt. AGB oder andere sperrige Rechtstexte waren ihnen jedoch bislang fremd. Das war auch nicht nötig, wenn der Kunde seine Essensbestellung vor Ort bestellt und direkt mit nach Hause genommen haben. Bei einem Gastro-Lieferservice ist das anders. Als Händlerbund-Mitglied musst du dir keine Gedanke darum machen. Unsere sppezialisierten Rechtsanwälte kümmern sich um das Erstellen deiner AGB und weiterer Rechtstexte bereits ab 9,90 Euro* pro Monat.

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Das Thema Gastro-Lieferservice hat während der Zeit der Pandemie einen wahren Aufschwung erlebt. Geht die Essensbestellung durch den Gast ausschließlich per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder andere Kanäle ein, sind die Vorschriften über den E-Commerce und Fernabsatzgeschäfte anwendbar. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Kunde bestellt und die Ware lediglich im Gastrobetrieb abholt.

Gastronomen, die ihr Geschäftsmodell um den Lieferservice erweitern wollen, müssen sich daher mit diesen speziellen Anforderungen an ein Fernabsatzgeschäft auseinandersetzen. Dabei sind u.a. eigens erstellte Rechtstexte vonnöten. Rechtstexte für einen Gastro-Lieferservice sind dabei für jedes Liefermodell individuell zu erstellen. Der Händlerbund stellt allen Gastronomen die erforderlichen Rechtstexte zur Verfügung.

Der Händlerbund unterstützt Gastronomie-Betriebe

Der Händlerbund als Europas größtes E-Commerce Netzwerk hat ein Expertenteam für den Gastronomie-Bereich bereitgestellt. Wir helfen dir gern und beraten dich zu allen notwendigen Schritten und Entscheidungen, die du berücksichtigen solltest, wenn du dein Gastro-Business erfolgreich online verlagern willst.

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Wissenswertes zum Thema Gastro-Lieferservice

Welche Vorschriften muss ein Gastro-Lieferservice beachten?

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Findet der Kontakt mit den Kunden ausschließlich über Telefon, WhatsApp, E-Mail oder andere Kanäle (z. B. Online-Shops, Lieferdienste) statt, sind die Vorschriften über den E-Commerce und Fernabsatzgeschäfte anwendbar. Diese beinhalten zahlreiche Informationspflichten, die dem Gast mangels persönlichen Kontakt ungefragt zu übermitteln sind.

Was ist ein Fernabsatzvertrag?

Gastronomen, die einen Lieferservice in der nächsten Zeit dauerhaft und nicht nur zufällig und auf wenige Male beschränkt nutzen möchten, benötigen Rechtstexte für eine Lieferung von Essensbestellungen. Das können unter anderem sein:

  1. Restaurants und Gaststätten
  2. Cafés und Bars
  3. Imbisse
  4. Food-Trucks

soweit die Bestellungen über einen der nachfolgenden Kanäle eingehen:

  1. Telefon
  2. WhatsApp oder andere Nachrichtendienste
  3. Direkt- und Privatnachrichten über Facebook und andere soziale Medien
  4. E-Mail
  5. Fax

Was sollten die AGB eines Lieferservices beinhalten?

Die Rechtstexte sind für jedes Liefermodell unterschiedlich und müssen individuell erstellt werden. Pflicht sind jedoch folgende Klauseln:

  1. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
  2. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
  3. Rechtswahl
  4. Preise und Zahlungsmodalitäten (Zahlungsarten, Lieferkosten, Lieferfristen)
  5. Hinweis zur alternativen Streitbeilegung

Gibt es rechtliche Vorgaben hinsichtlich der Verpackung zu beachten?

Abgesehen von den lebensmittelrechtlichen Vorschriften müssen Gastronomen noch einmal prüfen, ob die die Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz erfüllen.

Wer Verpackungen für den Versand der Waren an den Endkunden verwendet, muss sich im Herstellerregister registrieren lassen, bevor er die Verpackungen erstmals in den Verkehr bringt, § 9 Verpackungsgesetz. Gastronomen müssen sich bei der zuständigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister in dem dort geführten Register registrieren.

Was könnte von wem abgemahnt werden und welche Kosten drohen?

In der E-Commerce-Branche hat sich vor vielen Jahren eine Abmahnindustrie entwickelt, in der sich Konkurrenten gegenseitig auf die Finger schauen. Fehlende Pflichtinformationen auf der Webseite bzw. in den Rechtstexten oder irreführende Werbeaussagen können die Gründe sein, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Dabei entstehen schnell hohe Abmahnkosten im vierstelligen Bereich. 

Welche Vorteile haben Betreiber eines Gastro- und Lieferservice beim Händlerbund?

Der Händlerbund bietet eine umfassende Rechtsberatung rund um den Lieferservice und stellt außerdem alle benötigten Rechtstexte und Informationen zur Verfügung. Mit dem kostenlosen Updateservice bleiben diese auch stets auf dem aktuellen Stand.

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.