Impressum für Influencer
Wann du eines brauchst und wie du Abmahnungen vermeidest
Inhalte zu veröffentlichen ist heute so einfach wie nie: Ein Smartphone mit Kamera genügt – und zack, sind deine Fotos oder Videos auf Instagram, TikTok oder Facebook online. Viele Profile wachsen schnell, erste Kooperationen entstehen, Affiliate-Links kommen dazu.
Mit dieser Entwicklung hat sich auch die Diskussion um das Impressum für Influencer stark verändert. Was früher vor allem Blogs betraf, gilt heute für nahezu jeden Social-Media-Account mit wirtschaftlichem Bezug.
Wenn du im E-Commerce tätig bist oder mit Online-Shops kooperierst, solltest du die Impressumspflicht unbedingt kennen.
Rechtliche Grundlage: Warum du überhaupt ein Impressum brauchst
Die Impressumspflicht ist gesetzlich geregelt – ursprünglich im Telemediengesetz (TMG), heute im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
Dort steht vereinfacht:
Wer geschäftsmäßige Telemedien anbietet, muss bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereithalten.
Wer ist „Diensteanbieter“?
Ganz einfach: Du bist Diensteanbieter, wenn du Inhalte online veröffentlichst und anderen zugänglich machst – also auch als Influencer, Blogger oder Content Creator.
Was bedeutet „geschäftsmäßig“?
Hier liegt der entscheidende Punkt – und viele Missverständnisse. Geschäftsmäßig bedeutet nicht automatisch gewerblich. Aber: Jede gewerbliche Tätigkeit ist auch geschäftsmäßig.
Für dich ist entscheidend: Sobald dein Account nicht mehr rein privat ist, brauchst du in der Regel ein Impressum.
- Nutzt du Affiliate-Links?
- Empfiehlst du Produkte oder Marken?
- Hast du Kooperationen?
- Verkaufst du eigene Produkte oder Dienstleistungen?
- Ist dein Profil öffentlich?
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- Rechtssicher
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- Selbstverständlich mit Haftungsübernahme
Privat, geschäftsmäßig oder gewerblich – wo stehst du?
Rein privat
Ein Account ist privat, wenn er:
- nur persönlichen Zwecken dient
- keinen kommerziellen Bezug hat
- nicht öffentlich ist
- keine Werbung oder Produktempfehlungen enthält
Beispiel: Du teilst Urlaubsbilder mit deinem engen Freundeskreis. In diesem Fall brauchst du kein Impressum.
Geschäftsmäßig – schneller als du denkst
Ein Account gilt als geschäftsmäßig, wenn du:
- Produkte empfiehlst
- Marken erwähnst
- Affiliate-Links nutzt
- redaktionelle Inhalte mit Marktbezug veröffentlichst
- Reichweite mit wirtschaftlichem Ziel aufbaust
Wichtig: Es ist egal, ob du Geld bekommst oder nicht. Schon die Förderung fremder Geschäftszwecke kann ausreichen.
Ein Gericht entschied, dass bereits ein Hinweis auf ein bestimmtes Buch eine geschäftsmäßige Handlung sein kann – selbst ohne konkrete Kaufaufforderung. Das zeigt: Die Schwelle zur Impressumspflicht ist niedrig.
Öffentlich und trotzdem privat?
Ein öffentlicher Account kann theoretisch privat sein – praktisch ist das jedoch riskant.
Sobald du regelmäßig Empfehlungen aussprichst oder Inhalte mit Marktbezug teilst, bewegst du dich im geschäftsmäßigen Bereich.
Kannst du die Impressumspflicht umgehen?
Einfach den Account auf „privat“ stellen und jede Anfrage akzeptieren? Das funktioniert nicht. Wenn Hunderte oder Tausende Personen Zugriff haben, liegt faktisch kein rein privater Austausch mehr vor. Die Impressumspflicht kann trotzdem bestehen.
Auf welchen Plattformen brauchst du ein Impressum?
Wenn du geschäftsmäßig handelst, brauchst du ein Impressum auf:
Jede Plattform gilt rechtlich als eigenes Telemedium.
Wie muss dein Social Media Impressum eingebunden sein?
- Verlinke dein Impressum klar als „Impressum“ in der Bio.
- Nutze einen direkten Link (z. B. deine Website mit „/impressum“).
- Achte auf die Zwei-Klick-Regel: Maximal zwei Klicks bis zur Seite.
Bezeichnungen wie „Info“ oder „Über mich“ reichen oft nicht aus.
Was gehört in dein Impressum als Influencer?
Wenn du Einzelunternehmer oder Freiberufler bist
- dein vollständiger bürgerlicher Name
- eine ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!)
- deine E-Mail-Adresse
- ggf. Telefonnummer
- ggf. Umsatzsteuer-ID
Wenn du eine Firma hast
- Firmenname inkl. Rechtsform
- Vertretungsberechtigte Person
- Registergericht & Registernummer
- Umsatzsteuer-ID
- ggf. zuständige Aufsichtsbehörde
Wichtig: Dein Impressum muss immer aktuell sein.
Besondere Situationen
- Deine Eltern vertreten dich rechtlich.
- Sie können mit haften.
- Eventuell ist eine Genehmigung notwendig.
Hier solltest du unbedingt juristischen Rat einholen.
Auch dann kann deutsches Recht gelten – zum Beispiel, wenn:
- deine Inhalte auf Deutsch sind
- du mit deutschen Shops kooperierst
- du dich an deutsche Verbraucher richtest
Gerade im internationalen E-Commerce ist Vorsicht geboten.
Häufige Fehler beim Impressum für Influencer
- kein Impressum vorhanden
- nur Künstlername angegeben
- keine vollständige Adresse
- Impressum schwer auffindbar
- veraltete Angaben
- fehlende Umsatzsteuer-ID
Diese Fehler führen häufig zu Abmahnungen wegen des Impressums.
Abmahnrisiko: Das kann ohne Impressum passieren
Fehlende oder fehlerhafte Impressumsangaben gehören zu den häufigsten Abmahngründen im Online-Handel.
Mögliche Folgen:
- Abmahnkosten
- Unterlassungserklärung
- Vertragsstrafe
- Gerichtsverfahren
Gerade für kleinere Creator können die Kosten schnell existenzbedrohend werden.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
FAQ Impressum Influencer
Brauche ich als Influencer immer ein Impressum?
Nein – aber sehr schnell. Ein Impressum brauchst du, sobald dein Account geschäftsmäßig betrieben wird. Das bedeutet nicht automatisch „hauptberuflich“ oder „mit riesigen Umsätzen“. Es reicht, wenn dein Profil auf Dauer angelegt ist und einen wirtschaftlichen Bezug hat – etwa durch Werbung, Kooperationen, Affiliate-Links, eigene Produkte oder eine strategische Markenbildung. Rein private Accounts ohne wirtschaftliche Zielrichtung benötigen in der Regel kein Impressum.
Ab wie vielen Followern gilt die Impressumspflicht?
Es gibt keine feste Follower-Grenze. Entscheidend ist nicht deine Reichweite, sondern deine wirtschaftliche Ausrichtung. Auch ein kleiner Account mit 300 Followern kann impressumspflichtig sein, wenn er regelmäßig Produkte bewirbt oder Affiliate-Links nutzt. Umgekehrt kann ein großer Account rein privat sein – auch wenn das selten vorkommt.
Reicht ein Impressums-Link in der Instagram-Bio?
Ja, wenn er korrekt eingebunden ist. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
Muss ich meine private Adresse angeben?
Ja, wenn du keine Geschäftsadresse hast. Das Impressum verlangt eine ladungsfähige Anschrift, also eine vollständige Adresse mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Ein Postfach genügt nicht.
Wer seine Privatadresse nicht öffentlich machen möchte, kann z. B. ein Büro, eine Geschäftsadresse oder einen Coworking-Service nutzen – aber irgendeine echte Anschrift muss angegeben werden.
Gilt die Impressumspflicht auch für TikTok und Twitch?
Ja – plattformunabhängig. Die Pflicht knüpft nicht an Instagram an, sondern an die geschäftsmäßige Nutzung eines Telemediums.
Brauche ich ein Impressum ohne bezahlte Kooperationen?
Möglicherweise ja. Auch ohne klassische Werbedeals kannst du geschäftsmäßig handeln – etwa durch:
- Affiliate-Links
- Rabattcodes
- eigene Produkte oder Dienstleistungen
- strategischen Markenaufbau
- Monetarisierung über Plattformprogramme
Es kommt also nicht nur auf bezahlte Kooperationen an, sondern auf die Gesamtausrichtung deines Accounts.
Können Agenturen dein Impressum übernehmen?
Sie können dich unterstützen – verantwortlich bleibst du. Eine Agentur kann Texte erstellen oder rechtlich prüfen lassen. Die rechtliche Verantwortung für die Angaben im Impressum trägt jedoch immer die Person oder das Unternehmen, das den Account betreibt. Fehler können also trotzdem bei dir landen – inklusive Abmahnungen.
Wie oft solltest du dein Impressum prüfen?
Mindestens einmal jährlich – und bei jeder relevanten Änderung. Zum Beispiel bei:
- Namensänderung
- Umzug
- Wechsel der Rechtsform
- neuer Geschäftsadresse
- neuen Kontaktdaten
- Umsatzsteuer-Status
Ein veraltetes Impressum kann genauso abmahnfähig sein wie ein fehlendes.
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