Impressum auf Facebook — Rechtssicher mit dem Händlerbund

Trotz der Freiheit, sich kreativ zu verwirklichen und seine Meinung kundzutun, ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Das gilt auch für die unterschiedlichen Social-Media-Plattformen, wie zum Beispiel Facebook. Als Betreiber einer Facebook-Seite musst du ein Impressum zur Verfügung stellen, um die User über den Verantwortlichen zu informieren. Mit einem Impressum vom Händlerbund stellst du den Besuchern nicht nur die notwendigen Informationen bereit, sondern handeln auch rechtssicher.

Denn die rechtliche Absicherung ist umso wichtiger, da in den letzten Jahren regelrechte Abmahnungswellen zu beobachten waren. Besonders als Online-Händler musst du Vorsicht walten lassen, um nicht ins Fadenkreuz eines Mitbewerbers oder Verbraucherschutzvereins zu geraten. Denn eine Konsequenz eines fehlerhaften oder fehlenden Impressums auf Facebook kann eine Abmahnung sein: ein ärgerliches Unterfangen, was du vermeiden kannst. Wir zeigen dir, wie du mit deinem Facebook-Impressum vom Händlerbund auf der sicheren Seite bist.

Mit einem Impressum vom Händlerbund kannst du ohne Stress rechtssicher handeln. Denn unsere erfahrenen Rechtsanwälte nehmen dir die Arbeit ab und erstellen einen individuellen Rechtstext für deine Online-Präsenz. Als Mitglied im Händlerbund erhältst du schon ab 9,90 Euro* pro Monat folgende Leistungen:

  1. Erstellung aller Rechtstexte durch auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte
  2. Kostenloser Update-Service, selbstverständlich mit Haftungsübernahme
  3. Cookie Consent-Tool inklusive
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Darum benötigst du ein Facebook-Impressum

Das Telemediengesetz (TMG) gibt die Notwendigkeit eines Impressums vor und bestimmt die genauen Inhalte. Mit dieser sogenannten Anbieterkennzeichnung erfahren potenzielle Käufer, wer die Seite betreibt und demnach auch für ihre Inhalte verantwortlich ist. Laut § 5 TMG ist jeder, der online unternehmerisch tätig ist, dazu verpflichtet, ein Impressum für seine geschäftsmäßigen Online-Dienste zur Verfügung zu stellen.

Laut Rechtsprechung ist das Telemediengesetz auf alle Social-Media-Plattformen anwendbar. Grund dafür ist, dass sie ähnliche Funktionen und Inhalte wie herkömmliche Websites enthalten. Für redaktionell gestaltete Kanäle ergibt sich durch den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sogar eine erweiterte Impressumspflicht. Um all diese Details musst du dir aber keine Sorgen machen, wenn du die Erstellung des Impressums in unsere Hände legst. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte erstellen passend zu deinen Bedürfnissen ein rechtssicheres Impressum für Facebook.

Individuell erstellte Rechtstexte für Händlerbund-Mitglieder

Neben AGB für Onlineshops beraten unsere Rechtsexperten und stellen folgende weitere Rechtstexte zur Verfügung:

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Rechtssichere AGB für Online-Shops, Websites oder auf Verkaufsplattformen.

Datenschutzerklärung

Für alle, die auf ihrer Online-Präsenz Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Impressum (Gesetzliche Anbieterkennzeichnung)

Dein Impressum mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Widerrufsbelehrung

Informiere deine Kunden mit der aktuellen Widerrufsbelehrung über das bestehende Widerrufsrecht.

Zahlungs- & Versandbedingungen

Das musst du bzgl. der Zahlungs- und Versandbedingungen beachten.

 

Mach es dir leicht — Händlerbund Impressum-Generator für Facebook

Das Impressum selbst formulieren, es von anderen Seiten kopieren oder irgendeinen einfachen Generator von einer fragwürdigen Seite verwenden? Keine gute Idee, aus vielerlei Gründen:

  1. In den Impressumstext könnten sich Fehler eingeschlichen haben
  2. Das Impressum ist nicht individuell auf deinen Shop und Ihr Facebook-Profil angepasst
  3. Vereinzelte Abschnitte im Impressum sind veraltet und entsprechen nicht der aktuellen Rechtslage
  4. Ein Impressum von einer fremden Seite wird nicht aktuell gehalten
  5. Für ein solches Impressum übernimmt niemand die Haftung, außer du

Nimm also Abstand von all diesen Gefahren und vertrauen dem Impressum-Generator des Händlerbunds. Hierbei gibst du unseren erfahrenen Rechtsanwälten einige Informationen, die dann individuell ein Impressum für Facebook für dich anfertigen. Außerdem halten wir das Impressum aktuell und übernehmen selbstverständlich die Haftung für unseren Rechtstext.

Zum Impressum-Generator

Unser Tipp für dein Facebook-Impressum

Die Impressumspflicht für Facebook ist aufgrund der verschiedenen Gesetzgebungen so gut wie immer gegeben. Sobald dein Facebook-Account auch nur im Ansatz als geschäftlich eingestuft werden könnte, solltest du ein Impressum integrieren. Also selbst, wenn du planst, auf einem privaten Account deinen Online-Shop zu teilen, solltest du mindestens einen Link zu deinem Impressum bereitstellen.

Bei jedem Schritt mit deinem Online-Handel stehen wir dir zur Seite. Der Händlerbund übernimmt für dich die rechtssichere Erstellung deines Impressums für Facebook. Da wir selbstverständlich die Haftung für von uns erstellte Rechtstexte übernehmen, bist du mit einem Impressum vom Händlerbund vollumfänglich abgesichert.

Wie binde ich mein Impressum bei Facebook ein?

Ein Impressum bei Facebook zu erstellen, ist zum Glück ziemlich leicht. Um dein Unternehmen auf Facebook zu vermarkten, musst du kein neues Profil erstellen, sondern nur eine Seite einrichten. Dafür loggst du dich zunächst in dein privates Facebook-Profil ein. Folge nun einfach den nachfolgenden Schritten, um dein Impressum vom Händlerbund für die Besucher deiner Unternehmensseite zu hinterlegen.

1. Wenn du derzeit noch das alte Design nutzt, wechsel über ein aufklappbares Menü zum neuen Facebook-Design. Damit kannst du dann sehen, wie deine Änderungen für den Besucher deiner Facebook-Seite dargestellt werden.

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2. In der linken Seitenleiste siehst du nun ein kleines Fahnensymbol als “Seiten”, auf welches du klicken kannst. Insofern es dir angezeigt wird, kannst du auch auf die Fahne in der oberen Leiste klicken.

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3. Du bist nun im Seitenbereich angekommen. Insofern du für dein Unternehmen noch keine Seite eingerichtet hast, kannst du in der linken Seitenleiste den Button “Seite erstellen” nutzen. Ansonsten wählst du aus der Liste deinen Online-Shop aus, den du bearbeiten möchtest.

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4. Nach dem Klick auf die Seite deines Online-Shops öffnet sich eine Übersicht, in welcher du die Seite verwalten kannst. Wieder in der linken Seitenleiste findest du ganz unten den Punkt “Seiteninfos bearbeiten”, den du anklickst.

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5. Bei den Seiteninfos erhältst du nun die Möglichkeit, verschiedene Angaben für deinen Facebook-Seite zu machen. Im Reiter “Beschreibung” hinterlässt du einen kurzen Text über dein Unternehmen. Es ist zwar keine Pflicht hier einen gesonderten Link zum Impressum zu hinterlegen, aber du kannst dies gern zusätzlich tun.

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6. Nun zum wichtigsten Punkt für dein Impressum bei Facebook. Unter dem Punkt “Mehr” fügst du den Link zum Impressum deiner Unternehmensseite ein, den wir dir in deinem Mitgliederbereich zur Verfügung stellen. Den Link zur Datenschutzerklärung kannst du ebenfalls hinterlegen.

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Wenn du diese Schritte befolgt hast, sollte die Facebook-Seite deines Unternehmens den Nutzern nun wie folgt angezeigt werden:

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Und schon hast du dein Impressum erfolgreich bei Facebook eingebunden. Wichtig ist für die Besucher deines Profils, dass das Impressum auf den ersten Blick erkennbar ist und schnell abgerufen werden kann. Die Zwei-Klick-Regel besagt, dass das Impressum innerhalb von maximal zwei Klicks erreichbar sein muss. Das Impressum einfach hinter dem Info-Button zu hinterlegen, ist nicht ausreichend.

Auch in der mobilen Ansicht von Facebook müssen Nutzer das Impressum einfach finden können, da das mobile Endgerät keine Rolle spielt. An dieser Stelle lohnt sich ein Link zum Impressum deiner Homepage im Beschreibungstext beispielsweise, da in der Facebook-App die Reiter beziehungsweise Tabs nicht oder anders darstellt. Schaue dir sich am besten deine Facebook Unternehmensseite am Smartphone oder Tablet an und stellen sicher, dass das Impressum einfach erreicht werden kann.

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
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  • Shop-Tiefenprüfung (Unlimited und Professional)
  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
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Wissenswertes zum Thema Impressum auf Facebook

Wann ist ein Impressum auf Facebook notwendig?

wissenswertes

Wann ein Facebook Impressum notwendig ist, hängt maßgeblich von der Art der Nutzung deines Profils ab. Laut Telemediengesetz ist ein Impressum für Accounts Pflicht, die geschäftsmäßig verwendet werden. Aber was bedeutet geschäftsmäßig eigentlich? Die Intention zu wirtschaften bzw. mit der Plattform Geld zu verdienen ist bereits ausreichend, um ein Profil als geschäftsmäßig einzustufen. Es spielt dabei keine Rolle, ob mit den Aktivitäten auf deiner Facebook-Profil tatsächlich Geld erwirtschaftet wird.

Solltest du dein privates Profil bei Facebook dazu nutzen, dein Unternehmen vorzustellen, regelmäßig dessen Inhalte teilen oder sogar Logos oder Ähnliches fest integrieren, könnte auch dies schnell der Impressumspflicht unterliegen. Außerdem trifft die Impressumspflicht nach Rundfunkstaatsvertrag auf dein Facebook-Profil zu, wenn du bestimmte Informationen teilst und zum Meinungsaustausch anregst.

Um Abmahnungen zu vermeiden, sollte dein Impressum auf Facebook vollständig, einfach erkennbar, schnell erreichbar und ständig verfügbar sein. Das Impressum muss dabei zwar nichts zwangsläufig “Impressum” heißen, es ist aufgrund der Erkennbarkeit aber die einfachste Lösung.

Gibt es Pflichtangaben im Facebook Impressum?

Inhaltlich unterscheidet sich das Impressum für Facebook nicht von dem für deine Website. Folgende Pflichtangaben müssen nach § 5 Abs. 1 TMG in deinem Facebook-Impressum also enthalten sein:

  1. Name und Hauptsitz deines Unternehmens
  2. Bei juristischen Personen: Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen
  3. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  4. Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
  5. Hinweis auf die Möglichkeit der europäischen Online-Streitbeilegung (mit Link zur OS-Plattform)
  6. Ggf. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
  7. Ggf. Angaben zum Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister und der Registernummer

Für Facebook-Accounts, die ein journalistisch-redaktionelles Angebot zur Verfügung stellen, besteht außerdem mit dem Rundfunkstaatsvertrag eine erweiterte Impressumspflicht. Wenn du eine Seite mit dem Ziel zur öffentlichen Meinungsbildung oder der Veröffentlichung von Informationen betreibst, benötigt dein Facebook-Impressum zudem die Angabe eines redaktionell oder inhaltlich Verantwortlichen.

Weitere Pflichtangaben mit der erweiterten Impressumspflicht

Wer eine gewerbliche Internetpräsenz, zum Beispiel einen Online-Shop oder Social-Media-Account, betreibt und dort eigenhändig erstellte Videos oder solche, die der Eigenwerbung dienen, veröffentlicht, kann als Anbieter audiovisueller Mediendienste angesehen werden. Erfasst werden neben klassischen bewegten Bildern wie Videos, Reels, Shorts unter anderem Web-TV, Videoinhalte in Form einer Mediathek oder Videothek oder Live-Streams. Damit unterliegt er auch der erweiterten Impressumspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 Telemediengesetz (TMG).

Neben den übrigen Impressumsangaben ist dabei außerdem zu nennen:

  1. das Sitzland (soweit nicht ohnehin schon im Impressum angegeben)
  2. die zuständige Aufsichtsbehörde

Nicht berücksichtigt werden Angebote mit:

  1. weniger als fünf veröffentlichten Videos pro Kanal,
  2. weniger als 500 Abonnenten pro Kanal oder
  3. weniger als 500.000 Abrufen pro Kanal

Wie wird die Informationspflicht dokumentiert und warum?

Du bist nicht dazu verpflichtet, zu dokumentieren, wie du deinen Informationspflichten nachkommst. Vielmehr müssen die Aufsichtsbehörden dir einen Verstoß nachweisen. Allerdings liegt eine Dokumentation in deinem eigenen Interesse, denn dadurch kannst du unkompliziert darlegen, dass du keinen Fehler begangen hast, und lange Verfahren abkürzen. Für deine Website genügt ein musterhafter Beleg zu einem konkreten Zeitpunkt. Ein weiterer Beleg ist nur notwendig, wenn du deine Datenschutzerklärung änderst.

Was sind die Folgen eines fehlenden Impressums auf Facebook?

Das Impressum auf Facebook ist für dich als Online-Händler beziehungsweise Unternehmer eine Pflichtangabe, mit der du den Besuchern deiner Seite wichtige Informationen zur Verfügung stellst. Weist dein Impressum Fehler auf oder fehlt sogar vollständig auf deiner Facebook-Seite, droht dir eine Abmahnung. Gegebenenfalls musst du sogar eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Bei einem fehlenden Impressum auf Facebook handelt es sich außerdem um eine Ordnungswidrigkeit, für welche eine Geldbuße von bis zu 50.000 € drohen kann.

Mitbewerber und Verbände, zum Beispiel IDO oder der Verband sozialer Wettbewerb, sind über einen Anwalt aus verschiedenen Gründen befugt, ein fehlendes Facebook Impressum bei dir abzumahnen. Unter anderem ist das Impressum eine Regelung für den Verbraucher, es soll ihn schützen und für mehr Transparenz sorgen. Durch die geforderten Informationen und die Möglichkeit von Mitbewerbern dich abzumahnen soll außerdem unlauterer Wettbewerb vermieden werden.

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.