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Impressum auf Facebook -
Rechtssicher mit dem Händlerbund

Trotz der Freiheit, sich kreativ zu verwirklichen und seine Meinung kundzutun, ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Das gilt auch für die unterschiedlichen Social-Media-Plattformen, wie zum Beispiel Facebook. Als Betreiber einer Facebook-Seite müssen Sie ein Impressum zur Verfügung stellen, um die User über den Verantwortlichen zu informieren. Mit einem Impressum vom Händlerbund stellen Sie den Besuchern nicht nur die notwendigen Informationen bereit, sondern handeln auch rechtssicher.

Denn die rechtliche Absicherung ist umso wichtiger, da in den letzten Jahren regelrechte Abmahnungswellen zu beobachten waren. Besonders als Online-Händler müssen Sie Vorsicht walten lassen, um nicht ins Fadenkreuz eines Mitbewerbers oder Verbraucherschutzvereins zu geraten. Denn eine Konsequenz eines fehlerhaften oder fehlenden Impressums auf Facebook kann eine Abmahnung sein: ein ärgerliches Unterfangen, was Sie vermeiden können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit Ihrem Facebook-Impressum vom Händlerbund auf der sicheren Seite sind.

Mit einem Impressum vom Händlerbund können Sie ohne Stress rechtssicher handeln. Denn unsere erfahrenen Rechtsanwälte nehmen Ihnen die Arbeit ab und erstellen einen individuellen Rechtstext für Ihre Online-Präsenz. Als Mitglied im Händlerbund erhalten Sie Schon ab 8,90 € pro Monat* folgende Leistungen:

  • Erstellung aller Rechtstexte durch auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte
  • Kostenloser Update-Service, selbstverständlich mit Haftungsübernahme
  • Cookie Consent-Tool inklusive

Darum benötigen Sie ein Facebook-Impressum

Das Telemediengesetz (TMG) gibt die Notwendigkeit eines Impressums vor und bestimmt die genauen Inhalte. Mit dieser sogenannten Anbieterkennzeichnung erfahren potenzielle Käufer, wer die Seite betreibt und demnach auch für ihre Inhalte verantwortlich ist. Laut § 5 TMG ist jeder, der online unternehmerisch tätig ist, dazu verpflichtet, ein Impressum für seine geschäftsmäßigen Online-Dienste zur Verfügung zu stellen.

Laut Rechtsprechung ist das Telemediengesetz auf alle Social-Media-Plattformen anwendbar. Grund dafür ist, dass sie ähnliche Funktionen und Inhalte wie herkömmliche Websites enthalten. Für redaktionell gestaltete Kanäle ergibt sich durch den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sogar eine erweiterte Impressumspflicht. Um all diese Details müssen Sie sich aber keine Sorgen machen, wenn Sie die Erstellung des Impressums in unsere Hände legen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte erstellen passend zu Ihren Bedürfnissen ein rechtssicheres Impressum für Facebook.

Individuell erstellte Rechtstexte für Händlerbund-Mitglieder

Unsere Rechtsanwälte beraten und stellen Ihnen Rechtstexte für unterschiedliche Plattformen und Leistungen zur Verfügung, z.B.:

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Rechtssichere AGB für Online-Shops, Websites oder auf Verkaufsplattformen.

Datenschutzerklärung


Für alle, die auf Ihrer Online-Präsenz Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Impressum (Gesetzliche Anbieterkennzeichnung)

Ihr Impressum mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Widerrufsbelehrung


Informieren Sie Ihre Kunden mit der aktuellen Widerrufsbelehrung über das bestehende Widerrufsrecht.

Zahlungs- & Versandbedingungen


Das müssen Sie bzgl. der Zahlungs- und Versandbedingungen beachten.

Machen Sie es sich leicht - Händlerbund Impressum-Generator für Facebook

Das Impressum selbst formulieren, es von anderen Seiten kopieren oder irgendeinen einfachen Generator von einer fragwürdigen Seite verwenden? Keine gute Idee, aus vielerlei Gründen:

  • In den Impressumstext könnten sich Fehler eingeschlichen haben
  • Das Impressum ist nicht individuell auf Ihren Shop und Ihr Facebook-Profil angepasst
  • Vereinzelte Abschnitte im Impressum sind veraltet und entsprechen nicht der aktuellen Rechtslage
  • Ein Impressum von einer fremden Seite wird nicht aktuell gehalten
  • Für ein solches Impressum übernimmt niemand die Haftung, außer Sie

Nehmen Sie also Abstand von all diesen Gefahren und vertrauen dem Impressum-Generator des Händlerbunds. Hierbei geben Sie unseren erfahrenen Rechtsanwälten einige Informationen, die dann individuell ein Impressum für Facebook für Sie anfertigen. Außerdem halten wir das Impressum aktuell und übernehmen selbstverständlich die Haftung für unseren Rechtstext.

Unser Tipp für Ihr Facebook-Impressum

Die Impressumspflicht für Facebook ist aufgrund der verschiedenen Gesetzgebungen so gut wie immer gegeben. Sobald Ihr Facebook-Account auch nur im Ansatz als geschäftlich eingestuft werden könnte, sollten Sie ein Impressum integrieren. Also selbst, wenn Sie planen, auf einem privaten Account Ihren Online-Shop zu teilen, sollten Sie mindestens einen Link zu Ihrem Impressum bereitstellen.

Bei jedem Schritt mit Ihrem Online-Handel stehen wir Ihnen zur Seite. Der Händlerbund übernimmt für Sie die rechtssichere Erstellung Ihres Impressums für Facebook. Da wir selbstverständlich die Haftung für von uns erstellte Rechtstexte übernehmen, sind Sie mit einem Impressum vom Händlerbund vollumfänglich abgesichert.

Wie binde ich mein Impressum bei Facebook ein?

Ein Impressum bei Facebook zu erstellen, ist zum Glück ziemlich leicht. Um Ihr Unternehmen auf Facebook zu vermarkten, müssen Sie kein neues Profil erstellen, sondern nur eine Seite einrichten. Dafür loggen Sie sich zunächst in Ihr privates Facebook-Profil ein. Folgen Sie nun einfach den nachfolgenden Schritten, um Ihr Impressum vom Händlerbund für die Besucher Ihrer Unternehmensseite zu hinterlegen.

1. Wenn Sie derzeit noch das alte Design nutzen, wechseln Sie über ein aufklappbares Menü zum neuen Facebook-Design. Damit können Sie dann sehen, wie Ihre Änderungen für den Besucher Ihrer Facebook-Seite dargestellt werden.


Facebook Einstellhinweis 1


2. In der linken Seitenleiste sehen Sie nun ein kleines Fahnensymbol als “Seiten”, auf welches Sie klicken können. Insofern es Ihnen angezeigt wird, können Sie auch auf die Fahne in der oberen Leiste klicken.


Facebook Einstellhinweis 2


3. Sie sind nun im Seitenbereich angekommen. Insofern Sie für Ihr Unternehmen noch keine Seite eingerichtet haben, können Sie in der linken Seitenleiste den Button “Seite erstellen” nutzen. Ansonsten wählen Sie aus der Liste Ihren Online-Shop aus, den Sie bearbeiten möchten.


Facebook Einstellhinweis 3


4. Nach dem Klick auf die Seite Ihres Online-Shops öffnet sich eine Übersicht, in welcher Sie die Seite verwalten können. Wieder in der linken Seitenleiste finden Sie ganz unten den Punkt “Seiteninfos bearbeiten”, den Sie anklicken.


Facebook Einstellhinweis 4


5. Bei den Seiteninfos erhalten Sie nun die Möglichkeit, verschiedene Angaben für Ihre Facebook-Seite zu machen. Im Reiter “Beschreibung” hinterlassen Sie einen kurzen Text über Ihr Unternehmen. Es ist zwar keine Pflicht hier einen gesonderten Link zum Impressum zu hinterlegen, aber Sie können dies gern zusätzlich tun.


Facebook Einstellhinweis 5


6. Nun zum wichtigsten Punkt für Ihr Impressum bei Facebook. Unter dem Punkt “Mehr” fügen Sie den Link zum Impressum Ihrer Unternehmensseite ein, den wir Ihnen in Ihrem Mitgliederbereich zur Verfügung stellen. Den Link zur Datenschutzerklärung können Sie ebenfalls hinterlegen.

Facebook Einstellhinweis 6


Wenn Sie diese Schritte befolgt haben, sollte die Facebook-Seite Ihres Unternehmens den Nutzern nun wie folgt angezeigt werden:


Facebook Einstellhinweis 7


Und schon haben Sie Ihr Impressum erfolgreich bei Facebook eingebunden. Wichtig ist für die Besucher Ihres Profils, dass das Impressum auf den ersten Blick erkennbar ist und schnell abgerufen werden kann. Die Zwei-Klick-Regel besagt, dass das Impressum innerhalb von maximal zwei Klicks erreichbar sein muss. Das Impressum einfach hinter dem Info-Button zu hinterlegen, ist nicht ausreichend.

Auch in der mobilen Ansicht von Facebook müssen Nutzer das Impressum einfach finden können, da das mobile Endgerät keine Rolle spielt. An dieser Stelle lohnt sich ein Link zum Impressum Ihrer Homepage im Beschreibungstext beispielsweise, da in der Facebook-App die Reiter beziehungsweise Tabs nicht oder anders darstellt. Schauen Sie sich am besten Ihre Facebook Unternehmensseite am Smartphone oder Tablet an und stellen sicher, dass das Impressum einfach erreicht werden kann.

Unsere Mitgliedschaftspakete

Die Mitgliedschaftspakete vom Händlerbund sind auf die jeweiligen Bedürfnisse von Online-Händlern und Website-Betreibern zugeschnitten. Vom kleinen Händler bis hin zu etablierten Größen – Wir bieten das passende Mitgliedschaftspaket für Sie – zu fairen Preisen. Der Händlerbund betreut derzeit über 80.000 Online-Präsenzen und unterstützt Händler aus ganz Europa bei der Professionalisierung. Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen und werden Sie Mitglied!

Basic
8,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für eine Internetpräsenz sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Cookie-Consent-Tool mit 15.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Hinweise zur Vorgehensweise bei Abmahnung
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
mehr Details
Premium
24,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für 5 Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Cookie-Consent-Tool mit 25.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Hinweise zur Vorgehensweise bei Abmahnung
  • Rechtsberatung via E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
mehr Details
Unlimited
49,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Cookie-Consent-Tool mit 35.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Rechtsberatung via Telefon & E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
  • Shop-Tiefenprüfung & Käufersiegel-Zertifizierung
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
mehr Details
Professional
99,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Cookie-Consent-Tool mit 55.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Rechtsberatung via Telefon & E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
  • Shop-Tiefenprüfung & Käufersiegel-Zertifizierung
  • Vertretung im Abmahnfall - auch rückwirkend & bei Selbstverschulden **
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop (volle Kostenübernahme und Vertretung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung)
mehr Details
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

FAQ zum Thema
Impressum auf Facebook

Wann ist ein Impressum auf Facebook notwendig?


Wann ein Facebook Impressum notwendig ist, hängt maßgeblich von der Art der Nutzung Ihres Profils ab. Laut Telemediengesetz ist ein Impressum für Accounts Pflicht, die geschäftsmäßig verwendet werden. Aber was bedeutet geschäftsmäßig eigentlich? Die Intention zu wirtschaften bzw. mit der Plattform Geld zu verdienen ist bereits ausreichend, um ein Profil als geschäftsmäßig einzustufen. Es spielt dabei keine Rolle, ob mit den Aktivitäten auf Ihrem Facebook-Profil tatsächlich Geld erwirtschaftet wird.

Sollten Sie Ihr privates Profil bei Facebook dazu nutzen, Ihr Unternehmen vorzustellen, regelmäßig dessen Inhalte teilen oder sogar Logos oder Ähnliches fest integrieren, könnte auch dies schnell der Impressumspflicht unterliegen. Außerdem trifft die Impressumspflicht nach Rundfunkstaatsvertrag auf Ihr Facebook-Profil zu, wenn Sie bestimmte Informationen teilen und zum Meinungsaustausch anregen.

Um Abmahnungen zu vermeiden, sollte Ihr Impressum auf Facebook vollständig, einfach erkennbar, schnell erreichbar und ständig verfügbar sein. Das Impressum muss dabei zwar nichts zwangsläufig “Impressum” heißen, es ist aufgrund der Erkennbarkeit aber die einfachste Lösung.

Gibt es Pflichtangaben im Facebook Impressum?


Inhaltlich unterscheidet sich das Impressum für Facebook nicht von dem für Ihre Website. Folgende Pflichtangaben müssen nach § 5 Abs. 1 TMG in Ihrem Facebook-Impressum also enthalten sein:

  • Name und Hauptsitz Ihres Unternehmens
  • Bei juristischen Personen: Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Hinweis auf die Möglichkeit der europäischen Online-Streitbeilegung (mit Link zur OS-Plattform)
  • Ggf. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Ggf. Angaben zum Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister und der Registernummer

Für Facebook-Accounts, die ein journalistisch-redaktionelles Angebot zur Verfügung stellen, besteht außerdem mit dem Rundfunkstaatsvertrag eine erweiterte Impressumspflicht. Wenn Sie eine Seite mit dem Ziel zur öffentlichen Meinungsbildung oder der Veröffentlichung von Informationen betreiben, benötigt Ihr Facebook-Impressum zudem die Angabe eines redaktionell oder inhaltlich Verantwortlichen.

Was sind die Folgen eines fehlenden Impressums auf Facebook?


Das Impressum auf Facebook ist für Sie als Online-Händler beziehungsweise Unternehmer eine Pflichtangabe, mit der Sie den Besuchern Ihrer Seite wichtige Informationen zur Verfügung stellen. Weist Ihr Impressum Fehler auf oder fehlt sogar vollständig auf Ihrer Facebook-Seite, droht Ihnen eine Abmahnung. Gegebenenfalls müssen Sie sogar eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Bei einem fehlenden Impressum auf Facebook handelt es sich außerdem um eine Ordnungswidrigkeit, für welche eine Geldbuße von bis zu 50.000 € drohen kann.

Mitbewerber und Verbände, zum Beispiel IDO oder der Verband sozialer Wettbewerb, sind über einen Anwalt aus verschiedenen Gründen befugt, ein fehlendes Facebook Impressum bei Ihnen abzumahnen. Unter anderem ist das Impressum eine Regelung für den Verbraucher, es soll ihn schützen und für mehr Transparenz sorgen. Durch die geforderten Informationen und die Möglichkeit von Mitbewerbern Sie abzumahnen soll außerdem unlauterer Wettbewerb vermieden werden.

Wer die Wahl hat, hat die Qual.

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