Rechtssicheres Impressum für Einzelunternehmer
Einzelunternehmer, die eine gewerbliche Webseite betreiben, dürfen nicht vergessen, dass sie als Anbieter bestimmte gesetzliche Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern zu erfüllen haben. Diese sind im Telemediengesetz (TMG) geregelt und schließen unter anderem die Impressumspflicht ein. Die steuerliche Einordnung eines Online-Händlers als Kleinunternehmer hat keine Auswirkung auf die Pflicht, ein Impressum vorzuhalten. Bei den Inhalten Ihres Impressums sollten Sie aber unbedingt die rechtlichen Besonderheiten beachten, die sich aus der Kleinunternehmerregelung ergeben können. Damit bei der Einhaltung dieser umfangreichen gesetzlichen Vorschriften keine Fehler entstehen, hilft Ihnen der Händlerbund bei der Erstellung Ihres rechtssicheren Impressums.
Besonderheiten für Kleinunternehmer
Der sogenannte "Kleinunternehmer" stellt keine eigene Rechtsform dar, sondern wird als Ausdruck dafür benutzt, dass ein Online-Händler die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dabei handelt es sich um eine steuerrechtliche Einordnung. Auch ein Einzelunternehmer kann daher zugleich Kleinunternehmer sein.
Oft taucht die Frage auf, ob Kleinunternehmer in der Anbieterkennzeichnung auf diesen Status hinweisen müssen. Das Telemediengesetz enthält mehrere Punkte, die im Impressum genannt werden müssen. Die Kleinunternehmerregelung gehört nicht dazu. Insofern müssen Online-Händler im Impressum auch nicht darauf hinweisen.
Eine Auswirkung kann sich durch die Kleinunternehmerregelung allerdings ergeben: Das Telemediengesetz verlangt in § 5 Abs. 1 Nr. 6 die Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID oder USt-IdNr.). Viele Online-Händler, die als Kleinunternehmer tätig sind, haben jedoch keine Ust-ID. Nur zum Zweck der Angabe im Impressum müssen Kleinunternehmer diese nicht beantragen. Wurde für den Kleinunternehmer keine Ust-ID vergeben, kann diese Angabe schlicht entfallen.
Pflichtangaben im Impressum für Einzelunternehmer
Viele Einzelunternehmer fragen sich: Was muss im Impressum stehen? Gestalten Sie als gewerblicher Unternehmer, der nicht als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, die Anbieterkennzeichnung wie im nachfolgenden Beispiel gezeigt:
Impressum
Max Mustermann
Phantasiename bzw. geschäftliche Bezeichnung [soweit vorhanden]
Musterallee 1
01234 Musterhausen
Deutschland
Telefon: 0123 - 1234567
Telefax: 0123 – 1234567 [soweit vorhanden]
Email: mustermax@123.de
USt-ID-Nr.: DE 123456789 [soweit vorhanden]
Nicht zulässig ist insbesondere:
- die Abkürzung des Vornamens;
- die Verwendung der Bezeichnung „Inhaber“ („Mustershop Inh....“);
- die Bezeichnung des Geschäfts als „Firma“ / „Fa.“;
- die Bezeichnung des Einzelunternehmers als „Geschäftsführer“ oder „GF“;
- das Voranstellen der Geschäftsbezeichnung
- Angabe eines Postfachs.
Berufe mit behördlicher Zulassung/gesetzlicher Berufsbezeichnung
Soweit die Webseite im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, sind Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen.
Tätigkeiten mit behördlicher Zulassung sind u.a. Versicherungsvermittler und Immobilienmakler.
Zu den erforderlichen Angaben gehören die Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde, sowie der Postadresse und ggf. ein Link zur Internetpräsenz der Aufsichtsbehörde.
Gehört der Beruf zu den reglementierten Berufen, muss die gesetzliche Berufsbezeichnung, die zuständige Aufsichtsbehörde bzw. die zuständige Kammer inklusive der jeweiligen Postanschrift und elektronischen Kontaktdaten angegeben werden. Außerdem sind das Land, in der die Bezeichnung verliehen wurde und ein Hinweis auf die entsprechend gültigen berufsrechtlichen Regelungen (mit einem elektronischen Verweis zu deren Internetpräsenz) im Impressum zu erteilen.
Berufe, die zu den reglementierten Berufen gehören sind u.a. Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte.
Europäische Streitschlichtung
Im Impressum der Homepage ist ein Hinweis nebst Link auf die Online-Streitschlichtungsplattform („OS-Plattform“) der EU-Kommission zu erteilen.
Formulierungsvorschlag:
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.“
Redaktionelle Verantwortlichkeit
Enthält die Webseite auch redaktionelle Beiträge, muss ein Verantwortlicher benannt werden. Der Verantwortliche muss eine natürliche Person sein, die voll geschäftsfähig ist und Ihren ständigen Aufenthalt im Inland hat.
Formulierungsvorschlag:
„Inhaltlich Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: … [vollständigen Namen und Anschrift ergänzen].“
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