Abmahnung LMIV-Verstoß – Fehlende Lebensmittel­kennzeichnung im Online-Shop?

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Du hast eine Abmahnung wegen eines LMIV-Verstoßes erhalten? Dann geht es vermutlich um fehlende oder unvollständige Pflichtangaben bei deinen Lebensmittelangeboten. Unsere auf E-Commerce-Recht spezialisierten Anwälte prüfen die Abmahnung auf Berechtigung, Kostenhöhe und die vorformulierte Unterlassungserklärung.

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Beate Haar

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

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Hintergrund zur Abmahnung wegen LMIV-Verstoß

Die Lebensmittelkennzeichnung ist EU-weit durch die Lebensmittelinformationsverordnung, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, geregelt. Sie betrifft auch Online-Händler, die Lebensmittel im Fernabsatz anbieten. Pflichtinformationen müssen grundsätzlich vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein; lediglich das Mindesthaltbarkeitsdatum ist im Fernabsatz eine besondere Ausnahme, und muss nicht angegeben werden.

Typische Abmahngründe sind fehlende oder unvollständige Angaben zu Zutaten, Allergenen, Nettofüllmenge, Nährwerten, Lebensmittelunternehmer, Aufbewahrungshinweisen oder Alkoholgehalt. Gerade Angaben, die auf Produktseiten leicht überprüfbar sind, werden regelmäßig beanstandet.

Jetzt handeln – teure Fehler vermeiden

Eine Abmahnung wegen eines LMIV-Verstoßes kann hohe Kosten nach sich ziehen. Wir helfen dir schnell weiter und unterstützen dich, Fehler zu vermeiden, die im Nachhinein teuer werden können. Denn vor allem die beigefügte Unterlassungserklärung solltest du nicht unterschätzen. Daraus können sich langfristig negative Folgen für dich ergeben. Setze immer auf deinen Rechtsbeistand, wir unterstützen dich mit unserer Rechtsberatung.

Sofortmaßnahmen: Was du tun kannst?

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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung wegen eines LMIV-Verstoßes ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

Was wir für dich tun können

Bei einer Abmahnung wegen eines LMIV-Verstoßes bieten dir unsere Mitgliedsschaftspakete umfassenden Schutz und Unterstützung.

Deine Vorteile mit unserer Unlimited-Mitgliedschaft

  1. Soforthilfe bei Abmahnung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte
  2. Unbegrenzte Rechtsberatung per Chat, E-Mail oder Telefon zu allen rechtlichen Fragen
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  4. Shop-Tiefenprüfung durch unsere Juristen zur Identifikation und Beseitigung aller rechtlicher Fallstricke

Eine Abmahnung kann hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit unserer Unterstützung bist du auf der sicheren Seite. Werde jetzt Unlimited-Mitglied und profitiere von unserem umfassenden Service.

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FAQ zu Abmahnungen wegen eines LMIV-Verstoßes

Was ist ein LMIV-Verstoß und warum wird er abgemahnt?

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU-Verordnung 1169/2011) gilt seit dem 13.12.2014 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten und regelt, welche Pflichtangaben Anbieter von Lebensmitteln machen müssen – auch im Online-Handel. Nach Art. 14 Abs. 1 LMIV müssen alle nach Art. 9 LMIV verpflichtenden Informationen bereits vor dem Kaufabschluss verfügbar sein. Dazu zählen Bezeichnung des Lebensmittels und je nach Lebensmittel Zutatenverzeichnis, Allergenkennzeichnung, Nährwertdeklaration, Nettofüllmenge, Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmens, sowie ggf. der Alkoholgehalt. Ein Verstoß stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG dar und kann von Mitbewerbern und qualifizierten Wirtschaftsverbänden abgemahnt werden.

Wer mahnt typischerweise LMIV-Verstöße ab?

In der Praxis sind es vor allem drei Gruppen:

  1. Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) mit Sitz in Berlin – ein qualifizierter Wirtschaftsverband nach § 8b UWG, der seit Jahrzehnten gegen Verstöße bei Lebensmittelangeboten vorgeht, häufig im Bereich Nahrungsergänzungsmittel und alkoholische Getränke.
  2. Direkte Mitbewerber – also andere Online-Händler, die Lebensmittel vertreiben und sich durch deine Angebote im Wettbewerb beeinträchtigt sehen.

Welche dieser Parteien hinter deiner Abmahnung steht, prüfen unsere Anwälte als erstes – inklusive Klagebefugnis und Aktivlegitimation.

Welche Pflichtangaben fehlen typischerweise und werden abgemahnt?

Aus den uns vorliegenden Abmahnungen lassen sich klare Schwerpunkte erkennen:

  1. Fehlende Nährwertdeklaration (sog. „Big 7": Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz)
  2. Fehlende Allergenkennzeichnung, z. B. fehlender Sulfit-Hinweis bei Wein in hervorgehobener Weise
  3. Fehlendes oder unvollständiges Zutatenverzeichnis
  4. Fehlende Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmens (Name/Firma und Anschrift)

Auch aus anderen Gesetzen lassen sich zahlreiche Abmahngründe herleiten, z. B.:

  1. Fehlende Nettofüllmenge und fehlende Grundpreisangabe (PAngV)
  2. Irreführende Bezeichnungen wie „natürlich" bei Aromen oder „ohne Zuckerzusatz" 
  3. Unzulässige gesundheitsbezogene Angaben („bekömmlich", „herzstärkend") nach Health-Claims-Verordnung

Was steht in einer typischen Abmahnung wegen LMIV-Verstoß?

Eine LMIV-Abmahnung enthält in der Regel vier Bestandteile: erstens die Schilderung des konkreten Verstoßes mit Screenshot des Angebots, zweitens die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafen versprechen, drittens die Erstattung der Abmahnkosten und viertens eine kurze Frist – oft nur wenige Werktage. Gefährlich ist vor allem die vorformulierte Unterlassungserklärung: Sie ist meist weit gefasst und kann sich auf das gesamte Lebensmittelsortiment beziehen, nicht nur auf das abgemahnte Produkt. Eine ungeprüfte Unterschrift bindet dich grundsätzlich für immer – jede weitere Pflichtverletzung kann eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro auslösen.

Muss das Mindesthaltbarkeitsdatum im Online-Shop angegeben werden?

Nach Art. 14 LMIV müssen beim Fernabsatz grundsätzlich die verpflichtenden Lebensmittelinformationen vor Vertragsschluss verfügbar sein. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gehört nach Art. 14 Abs. 1 lit. a LMIV nicht zwingend zu den Informationen, die schon vor dem Kauf im Online-Shop bereitgestellt werden müssen. Wichtig ist aber: Die übrigen Pflichtangaben müssen rechtzeitig und klar erkennbar abrufbar sein.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung solltest du nicht ungeprüft unterschreiben. Sie kann sehr weit gefasst sein und Vertragsstrafen auslösen, wenn später erneut gegen die Erklärung verstoßen wird. Sinnvoll ist eine rechtliche Prüfung, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht kommt und welche Änderungen im Shop sofort erforderlich sind.

Was kostet eine Abmahnung wegen fehlender Lebensmittelkennzeichnung?

Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. In Betracht kommen Abmahnkosten, Rechtsanwaltskosten, Vertragsstrafen bei Verstößen gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung und Kosten eines gerichtlichen Verfahrens. Deshalb sollte geprüft werden, ob die verlangten Beträge nachvollziehbar sind und ob der geltend gemachte Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht.

Warum werden LMIV-Verstöße im Online-Handel häufig abgemahnt?

LMIV-Verstöße sind für Abmahner leicht erkennbar, weil Produktseiten öffentlich zugänglich sind. Fehlt etwa die Nährwertdeklaration, der Allergenhinweis oder die Angabe des Lebensmittelunternehmers, lässt sich dies schnell dokumentieren. Besonders risikobehaftet sind Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel, Feinkost, Getränke, Wein, Süßwaren, Kaffee, Tee und importierte Lebensmittel.

Wie kann ich weitere Abmahnungen wegen Lebensmittelkennzeichnung vermeiden?

Prüfe jede Produktseite systematisch auf Pflichtangaben. Verlasse dich nicht nur auf Produktbilder oder Herstelleretiketten, sondern stelle die notwendigen Informationen gut sichtbar und lesbar im Angebot bereit. Sinnvoll ist außerdem eine regelmäßige rechtliche Kontrolle deiner Produkttexte, insbesondere bei neuen Lebensmitteln, Eigenmarken, Importware oder Artikeln mit gesundheitsbezogenen Angaben.

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Verena Schlüpmann, Geschäftsführerin K5 GmbH

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Denn oft sind Abmahnungen nicht gerechtfertigt und enthalten zu hohe Forderungen. Handle daher nicht blind, sondern lasse deine Abmahnung von unseren erfahrenen Juristen überprüfen. 

Übrigens: Die Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung meist beigefügt ist, können wir dann auch zu deinen Gunsten modifizieren.

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.