Health Claims Verordnung (HCVO): Fehler, die du vermeiden solltest

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Health Claims Verordnung (HCVO) heißt übersetzt soviel wie: Gesundheitsbehauptungen-Verordnung. Es geht also um Aussagen, die im werblichen Kontext über Lebensmittel getroffen werden und den Eindruck erwecken können, gut für die Gesundheit zu sein. Dabei kennt die Verordnung zwei unterschiedliche Arten von Aussagen. Es geht um

  1. gesundheitsbezogene Aussagen und
  2. nährwertbezogene Aussagen

Die Verordnung regelt genau, welche Aussagen getroffen werden dürfen. Sinn und Zweck ist dabei der Schutz der Kunden, die in der Regel nicht über das notwendige Wissen in Biologie, Chemie sowie Medizin verfügen, um die getroffenen Werbeaussagen richtig einordnen zu können. Erfahre in diesem Beitrag alles über die Health Claims Verordnung (HCVO).

Health Claims

Für wen ist die HCVO relevant?

Die Health Claims Verordnung ist für jeden Händler oder Hersteller relevant, der Lebensmittel herstellt oder eben vertreibt. Sie gilt sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel.

hb-iconset-stoerer-info-2Merke: Lebensmittel meint in diesem Zusammenhang alle Stoffe oder Erzeugnisse, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie vom Menschen aufgenommen werden. Dazu gehören natürlich vor allem Produkte, die für den Verzehr hergestellt wurden.

Keine Lebensmittel sind damit:

  1. Futtermittel
  2. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind
  3. Pflanzen vor dem Ernten
  4. Arzneimittel
  5. kosmetische Mittel
  6. Tabak und Tabakerzeugnisse
  7. Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe

Was sind gesundheitsbezogene Aussagen?

Gesundheitsbezogen sind alle Aussagen, mit denen der Werbende erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck bringt, dass das betroffene Lebensmittel eine Auswirkung auf die menschliche Gesundheit hat. Zu den gesundheitsbezogenen Aussagen gehören beispielsweise:

  1. bekömmlich
  2. entschlackend
  3. entgiftend
  4. Verringerung von Blähungen
  5. Unterstützung des normalen Stoffwechsels
  6. verbesserte Konzentration
  7. Verbesserung des Hautbildes
  8. Erhaltung der normalen Haare
  9. Detox

Welche gesundheitsbezogenen Aussagen sind zulässig?

Die Verordnung legt genau fest, welcher Nährstoff, welche Substanz, welches Lebensmittel oder welche Lebensmittelkategorie mit welcher Aussage beworben werden darf. Die Liste ist abschließend, das bedeutet, dass wirklich nur die Aussagen getroffen werden dürfen, die sich in der Liste wiederfinden (ab Seite 4). Dort heißt es zum Beispiel:

Vitamin C

Angabe: Vitamin C trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei

hb-iconset-paragraphBedingungen für die Verwendung der Angabe: Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Vitamin-C-Quelle gemäß der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführten Angabe [NAME DES VITAMINS/DER VITAMINE] UND/ODER [NAME DES MINERALSTOFFS/DER MINERALSTOFFE]-QUELLE erfüllen.

Zink

Angabe: Zink trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei

hb-iconset-paragraphBedingungen für die Verwendung der Angabe: Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Zinkquelle gemäß der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführten Angabe [NAME DES VITAMINS/DER VITAMINE] UND/ODER [NAME DES MINERALSTOFFS/DER MINERALSTOFFE]-QUELLE erfüllen

Proteine

Angabe: Proteine tragen zu einer Zunahme an Muskelmasse bei

hb-iconset-paragraphBedingungen für die Verwendung der Angabe: Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Proteinquelle gemäß der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführten Angabe PROTEINQUELLE erfüllen

 

Beispielsweise darf ein Orangensaft damit beworben werden, dass das in einem Glas enthaltene Vitamin C zur Verringerung von Müdigkeit beiträgt. Die Aussage, dass der Saft generell gegen Müdigkeit hilft, wäre aber rechtswidrig, da die Verordnung die Zulässigkeit dieses Claims nur in Bezug auf das Vitamin C zulässt.

Weitere unzulässige Aussagen sind:

Bekömmlich, insbesondere in Verbindung mit Alkohol: Die Verordnung verbietet grundsätzlich das Treffen gesundheitsbezogener Aussagen bezüglich alkoholischer Getränke.

Entschlackend oder entgiftend: Die Verordnung kennt diese Wörter nicht. Bezüglich der entschlackenden Wirkung gibt es auch ein Urteil des OLG Karlsruhe, welches klargestellt hat, dass diese Aussage unzulässig ist: "Eine solche Wirkungsmöglichkeit ist nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert. Dies ergibt sich schon daraus, dass es die von der Beklagten in der Werbung nicht näher erläuterten "Schlacken" im menschlichen Körper und damit auch eine "Entschlackung" nach dem Verständnis der Schulmedizin/Ernährungswissenschaft nicht gibt."

Was sind nährwertbezogene Aussagen?

Nährwertbezogen sind solche Aussagen, die zum Ausdruck bringen, welche Nähr- und Inhaltsstoffe in einem Lebensmittel in erhöhtem oder verringerten Mengen vorhanden sind. Dazu gehören also:

  1. reich an Vitaminen
  2. wenig Zucker
  3. fettfrei

Wie auch bei den gesundheitsbezogenen Aussagen gibt es eine Liste mit nährwertbezogenen Angaben, die verwendet werden dürfen.

Ein häufiger Fehler ist die Verwendung der Aussage Low Carb, also wenig Kohlenhydrate. Die HCVO kennt lediglich die Werbeaussage reduzierte Kohlenhydrate.

Was musst du als Online-Händler beachten?

Online-Händler müssen in Produktbeschreibungen, Bannern und auch in ihrem Blog darauf achten, welche Aussagen sie treffen. Wichtig ist ein Bewusstsein für gesundheitsbezogene und nährstoffbezogene Aussagen. Mehr Informationen zum Thema Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln und deren Darstellung im Online-Handel findest du hier.

Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen die HCVO?

Bei Verstößen droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Besonders oft werden solche Aussagen vom Verband sozialer Wettbewerb abgemahnt. Aber auch Mitbewerber mahnen rechtswidrige Aussagen gern ab.

 

 

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