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In der Welt des E-Commerce lauern rechtliche Fallstricke an jeder Ecke und für Unternehmen gelten komplexe rechtliche Vorschriften. Viele davon schützen den Wettbewerb und dessen Teilnehmer, daher kann es bei Verstößen schnell zu einer Abmahnung kommen – ein Risiko, das du als Online-Händler vermutlich ständig im Hinterkopf hast. Für die Betroffenen ist eine Abmahnung eine kostspielige Angelegenheit, während zusätzliche Unterlassungserklärungen Druck verursachen. Du musst reagieren, aber wie? 

In rechtlichen Belangen und in Fällen von Abmahnungen kannst du dich auf den Händlerbund verlassen. Mit unserer Abmahnvertretung hast du einen starken Partner an deiner Seite, der dir nicht nur rechtlichen Beistand bietet, sondern auch eine strategische Lösung für deine individuelle Herausforderung entwickelt. 

Du hast schon eine Abmahnung erhalten? Lade sie jetzt hoch und überlass unseren erfahrenen Rechtsanwälten den Rest. 

  1. Direkte Hilfe ohne lange Wartezeiten
  2. Vertretung durch erfahrene, spezialisierte Rechtsanwälte
  3. Wir unterstützen dich auch bei berechtigten Abmahnungen
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Abmahnung erhalten: Was muss ich wissen?

Abmahnungen sind nicht nur im Online-Handel verbreitet, sondern spielen in vielen Branchen und Bereichen eine Rolle. 

Was ist eine Abmahnung? Bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung handelt es sich um eine formelle rechtliche Mitteilung, die von einer Partei an eine andere gesendet wird, um ein vermeintliches Fehlverhalten oder eine Verletzung von Rechten anzuprangern und eine bestimmte Handlung zu fordern, oft in Form einer Unterlassungserklärung. 

Ziel der Abmahnung (und Unterlassungserklärung) ist: 

  1. den begangenen Verstoß korrigieren zu lassen,
  2. zu verhindern, dass es erneut passiert und
  3. sich außergerichtlich zu einigen. 

Nicht außer Acht gelassen werden darf der Inhalt und das Rechtsgebiet der Abmahnung. Gerade das Wettbewerbsrecht, als komplexe und anspruchsvolle Materie, ist häufig Gegenstand von Abmahnungen. 

Für Rechtsanwälte sind Abmahnungen ein alter Hut, der trotzdem genau inspiziert werden muss. Bevor du dich ängstigen lässt und Hals über Kopf auch noch eine Unterlassungserklärung unterzeichnest, vertrau lieber unserer professionellen Abmahnvertretung. 

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Strategische Tipps bei Abmahnungen

Wie reagiere ich auf Abmahnungen?

Verständlicherweise sind viele Online-Händler zunächst unsicher und verängstigt, denn es werden oft hohe Geldzahlungen gefordert und weitere rechtliche Konsequenzen in Aussicht gestellt. Du solltest zwar unverzüglich tätig werden, aber: 

  1. Atme durch und bewahre Ruhe. 
    Eine Abmahnung zu erhalten, verursacht erstmal Stress. Bedenke, dass du dich damit immer an unsere erfahrenen Rechtsanwälte wenden kannst. 
  2. Unterschreibe nicht einfach so die beigefügte Unterlassungserklärung. 
    Womöglich lässt du dich sonst auf Vereinbarungen ein, die viel zu weit gefasst sind und die du aus rechtlicher Sicht nicht hättest schließen müssen.
  3. Hole fachkundigen Rat beim Händlerbund ein. 
    Wir prüfen die Abmahnung und erstellen ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die dich und deine Rechte schützt. 

tipIgnoriere eine Abmahnung nicht. Der Rechtsanspruch des Abmahners bleibt bestehen und im Notfall setzt er diesen auch gerichtlich durch und erwirkt eine einstweilige Verfügung, was dir nur noch mehr Kosten verursacht. In den Abmahnungen werden Fristen genannt, die wir empfehlen, einzuhalten.

Sinnvoll ist immer die Unterstützung eines Rechtsanwalts vom Händlerbund. Der prüft deine Abmahnung und ihre Berechtigung. Mit unserer Abmahnvertretung kannst du: 

  1. überflüssige Einlassungen verhindern
  2. negative Konsequenzen eindämmen und 
  3. ggf. die Unterlassungserklärung zu deinen Gunsten modifizieren lassen.
 

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Sende uns jetzt alle vorhandenen Unterlagen zu. Um dich vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitierst du von vielen weiteren Services, wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und mehr.

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Abmahnanwälte – Wer mahnt Online-Händler ab?

Abmahnungen erfolgen einerseits durch Wettbewerbs- wie auch Verbraucherschutzverbände, die damit die Interessen, insbesondere ihrer Mitglieder wahrnehmen. Andererseits tauchen auf Abmahnschreiben häufig auch Rechtsanwälte auf. In diesem Fall stammt die Abmahnung regelmäßig von einem Mitbewerber. Dieser macht mit der Abmahnung geltend, durch den Verstoß in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Der Anwalt schickt die Abmahnung also nicht für sich selbst, sondern in Vertretung eines Unternehmers. Manche Rechtsanwälte haben sich auf diesen Bereich fokussiert und werden demnach landläufig als Abmahnanwälte bezeichnet. Dies kann grundsätzlich zulässig sein und ist nicht per se ein rechtlich statthafter Kritikpunkt.

Manchmal aber überwiegen bei einer Abmahnung sachfremde Ziele, wie zum Beispiel das Gebührenerzielungsinteresse. Die Abmahnung dient dann kaum noch dem Zweck, einen Rechtsverstoß abzustellen, sondern soll vor allem Kosten entstehen lassen. Damit kann eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Rechtsanwalt und Abmahner in nicht zulässiger Weise zusammenwirken.

Kosten einer Abmahnung

Als Abmahnkosten werden jene Kosten bezeichnet, die unmittelbar mit der Abmahnung zusammenhängen. Dazu gehören zum Beispiel 

  1. Anwaltskosten, wobei sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert richtet. Bei einem Unterlassungsanspruch richtet sich der Gegenstandswert nach allen Umständen des konkreten Einzelfalls. 
  2. Ggf. Vertragsstrafen
  3. Ggf. Gerichtskosten 

Besonders Vertragsstrafen sind unangenehme Kosten, zu denen du dich mit Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtest, wenn der Verstoß erneut vorkommt. Da sie aus rechtlicher Sicht ein nötiges Druckmittel darstellen, handelt es sich zumeist um empfindlich hohe Summen. 

Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverbände dagegen stellen eine Aufwandsentschädigung in Rechnung. In jedem Falle lohnt sich eine individuelle Rechtsberatung, bevor du irgendwelche Schritte unternimmst.  

Und wie teuer kann eine Abmahnung konkret sein?

Die tatsächlichen Kosten unterscheiden sich von Einzelfall zu Einzelfall. Beispiele:

  1. Abmahnung wegen irreführender Werbung durch Verband: 236,00 Euro
  2. Abmahnung wegen E-Mail-Werbung ohne Einwilligung durch Mitbewerber: 540,50 Euro
  3. Abmahnung wegen Markenverletzung durch Inhaber: 2.293,25 Euro

tipSei schlau und spare dir mit einer Händlerbund-Mitgliedschaft unnötige Kosten. Als Unlimited-Mitglied profitierst du von:

  1. unbegrenzter kompetenter Rechtsberatung 
  2. Soforthilfe bei Abmahnung ohne lange Wartezeiten 
  3. Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
  4. Abmahnvertretung auch bei Selbstverschulden
  5. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  6. selbstverständlich mit Haftungsübernahme 

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Wissenswertes zur Abmahnvertretung durch einen Rechtsanwalt

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Welche Arten von Abmahnungen gibt es?

Bei einer Abmahnung muss grundlegend zwischen arbeitsrechtlichen und wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen unterschieden werden. Bei Arbeits- oder Mietstreitigkeiten wird die Abmahnung eingesetzt, um zu einem späteren Zeitpunkt wegen Fehlverhaltens eventuell von einer Kündigung Gebrauch machen zu können.

Im wettbewerbsrechtlichen Bereich verfolgt die Abmahnung einen anderen Sinn und Zweck. Ziel ist es, Streitigkeiten außerhalb des Gerichts beizulegen. Dazu erhält der Abgemahnte ein Abmahnschreiben mit detaillierten Angaben zum rechtswidrigen Verhalten sowie einer vorformulierten Unterlassungserklärung, die meist strenge und überzogene Vorgaben mit einer hohen Vertragsstrafe enthält. In der Unterlassungserklärung wird schriftlich geregelt, dass rechtswidrige Verhalten zukünftig zu unterlassen ist. Beim wiederholten Auftreten der Rechtswidrigkeit würde die Vertragsstrafe festgelegt, die der Abgemahnte dann zu zahlen hat.

Form einer Abmahnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen müssen zwar bestimmte Anforderungen an ihren Inhalt erfüllen. Die Form ist bei einer Abmahnung grundsätzlich aber nicht vorgeschrieben. Auch wenn es der Regelfall ist, muss eine Abmahnung also nicht immer als Brief daherkommen. Die Abmahnung kann in Schriftform (z.B. Brief), in Textform (z.B. E-Mail, Fax) oder auch mündlich ausgesprochen werden. Meist wählen Abmahner jedoch den Brief, auch weil dieser eine gute Beweisfunktion hat. Letztlich wäre aber auch eine Abmahnung per Telefon oder Zuruf möglich und ggf. verbindlich.

Unberechtigte Abmahnungen

Nicht immer hat die Abmahnung ihre Berechtigung. Unberechtigt kann eine Abmahnung etwa dann sein, wenn sie auf falschen Tatsachen beruht, oder auf solchen, die schlicht nicht nachweisbar sind. Auch kann die Rechtslage im konkreten Fall anders sein, als der Abmahner annimmt. Eine unberechtigte Abmahnung hat im Wesentlichen zwei Konsequenzen: Einerseits hat der Abmahner keinen Anspruch auf den Ersatz seiner Abmahnkosten. Der Abgemahnte andererseits kann unter bestimmten Bedingungen dem Abmahner Kosten auferlegen, die zu seiner Verteidigung gegen die unberechtigte Abmahnung notwendig waren. Zur Lage im konkreten Fall berät dich dein Rechtsanwalt.

Berechtigte Abmahnungen

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren. Ist die Abmahnung weder unberechtigt noch rechtsmissbräuchlich, kommt es in der Regel zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hiermit verpflichtet sich der Abgemahnte, den angemahnten Rechtsverstoß künftig zu unterlassen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird regelmäßig die Zahlung einer Vertragsstrafe vereinbart. Stammt die Abmahnung von einem Mitbewerber, ist die Vertragsstrafe an diesen zu zahlen. Schon vor Abgabe der Unterlassungserklärung sollte, in Absprache mit dem Rechtsanwalt, der Rechtsverstoß abgestellt werden. Andernfalls kann die Pflicht zur Zahlung der Vertragsstrafe ausgelöst werden. Nicht in jedem Fall ist es ohne weiteres möglich, den angemahnten Verstoß abzustellen. Auf Marktplätzen etwa haben Online-Händler nur eingeschränkte Möglichkeiten. Auch hier berät dich dein Rechtsanwalt.

Inhalt einer Abmahnung

Für den Bereich der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gibt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einen Pflichtinhalt vor. In der Abmahnung muss demnach klar und verständlich angegeben werden:

  1. Name oder Firma des Abmahnenden sowie im Fall einer Vertretung zusätzlich Name oder Firma des Vertreters,
  2. die Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung,
  3. ob und in welcher Höhe ein Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht wird und wie sich dieser berechnet,
  4. die Rechtsverletzung unter Angabe der tatsächlichen Umstände,
  5. in bestimmten Fällen, dass der Anspruch auf Aufwendungsersatz ausgeschlossen ist.

Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, kann das dazu führen, dass der Abmahner seine Kosten nicht ersetzt verlangen darf.

Kosten einer Abmahnung

Eine Abmahnung kann verschiedene Kosten erzeugen. Beauftragt ein Mitbewerber beispielsweise einen Rechtsanwalt, um einen Konkurrenten abzumahnen, entstehen ihm Anwaltskosten. Diese darf er in vielen Fällen im Wege des Schadensersatzes auf den Abgemahnten übertragen. 

Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert. Wird in einer Abmahnung z. B. eine Schadensersatzforderung geltend gemacht, entspricht der Gegenstandswert der Höhe des geforderten Schadensersatzes. Dies kommt beispielsweise im Bereich des Markenrechts vor. Handelt es sich um einen Unterlassungsanspruch, richtet sich der Gegenstandswert nach allen Umständen des konkreten Einzelfalles. 

Praktisch wird sich dabei an Entscheidungen der Rechtsprechung orientiert, die mit dem vorliegenden Fall vergleichbar sind. Ist die Abmahnung berechtigt, gibt es in der Regel kaum Möglichkeiten, diese Kosten zu umgehen. Allerdings dürfen insbesondere im Hinblick auf den Online-Handel nicht in jedem Fall Abmahnkosten geltend gemacht werden. 

Ein weiterer erheblicher Kostenfaktor ist die Vertragsstrafe, zu der man sich im Falle eines erneuten Verstoßes durch Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet. Ist die entsprechende Unterlassungserklärung einmal abgegeben, lässt sich nur selten und ausnahmsweise gegen die darin vereinbarte Vertragsstrafe vorgehen. Allerdings wird auch nicht in jedem Fall eine konkrete Summe Gegenstand der Unterlassungsvereinbarung. In vielen Fällen wird diese auch in das Ermessen eines Gerichts gestellt. 

Kann eine Abmahnung nur durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen werden? 

Abmahnen darf dich jeder, der Anspruch auf Behebung bzw. Unterlassung des Verstoßes hat. Dazu gehören:

  1. Mitbewerber 
  2. rechtsfähige Verbände
  3. Verbraucherschutzverbände 
  4. Industrie- und Handelskammern 
  5. Handwerkskammern

Diese können zur Durchsetzung ihres Anspruchs einen Rechtsanwalt zurate ziehen. 

Welche Fristen gelten bei Abmahnungen? 

Bei Abmahnungen im Online-Handel sind gewisse Fristen einzuhalten, die meist knapp bemessen sind. In der Abmahnung wird dir eine Frist genannt, bis zu der du auf die rechtliche Mitteilung reagieren musst. Diese Fristen müssen angemessen sein, betragen in der Regel aber etwa eine Woche. Bei besonderen Fällen mit einer gewissen Dringlichkeit kann die Frist auch nur wenige Tage betragen. Die in Abmahnungen gesetzten Fristen sind für dich verbindlich. Erfahre hier mehr zu den Fristen bei Abmahnungen im Online-Handel. 

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.