Abmahnverein Ido nimmt Amazon-Händler ins Visier

Yeamake / Shutterstock.com
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Teuer sind die Abmahnungen des Ido Verbandes mit knapp 230 Euro sicher nicht, aber ärgerlich. Zumal zur Abmahnung auch noch die strafbewehrte Unterlassungserklärung hinzu kommt, was nichts anderes bedeutet, als dass der Händler dann auf dem Radar ist immer wieder mit unliebsamer Post rechnen muss. 

Ido wird aktiver

Nachdem der Ido zu Beginn des Jahres eher ruhig war, ist er nun aktiver geworden: Normalerweise werden nur etwa ein Drittel der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Verbände ausgesprochen. Letzten Monat waren es gut 50 Prozent. Von den Verbänden war der Ido dabei am häufigsten vertreten. 

Garantien, Widerrufsbelehrung und Grundpreis

Auffallend ist nicht nur die zunehmende Aktivität des Verbandes, sondern auch der Umstand, dass aktuell besonders Amazon-Händler betroffen sind. Normalerweise mahnt der Verband eher Ebay-Händler oder Betreiber eigener Shops ab. Was allerdings nicht neu sind, sind die Abmahngründe.

Pauschale Garantie

Wer damit wirbt, dass auf ein Produkt eine Garantie besteht, muss auch die Bedingungen der Garantie angeben. Die pauschale Aussage, dass eine Garantie besteht, reicht jedenfalls nicht. Für den Kunden muss zudem ersichtlich sein, wann ein Garantiefall vorliegt und wie er den Garantiegeber in Anspruch nehmen kann.

Fehler in der Widerrufsbelehrung

Falsch, veraltet, fehlend: Fehler in der Widerrufsbelehrung sind immer wieder das Thema bei Abmahnungen. 

Fehlender Grundpreis

Die Preisangabenverordnung verpflichtet Händler dazu, den Grundpreis bei Ware, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft wird, in der Nähe zum Gesamtpreis anzugeben. Ist der Grundpreis mit dem Gesamtpreis identisch, kann die Angabe weggelassen werden.

Wie Rechtstexte bei Amazon eingebunden werden, wird in unserem Wissensbereich anhand von Screenshots erklärt.

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