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Das sind die häufigsten Datenschutz-Fehler im Online-Shop

Rechtliches | 25.09.2020

Die DSGVO wird gerade für kleine Online-Händler zur scheinbar unüberwindbaren Hürde. Gut ist da derjenige beraten, der die häufigsten Fehler kennt und dadurch auch vermeiden kann.

Werbe-Cookies ohne Einwilligung

Erst kürzlich wurde entschieden, dass technisch nicht-notwendige Cookies nur mit Einwilligung gesetzt werden. Dies betrifft insbesondere sogenannte Marketing-Cookies. Um die datenschutzrechtlichen Anforderungen als Online-Händler zu erfüllen, müssen Sie insbesondere zwei Dinge beachten:

  • Sie müssen vom Seitenbesucher eine Einwilligung einholen: Der Seitenbesucher muss eine aktive und auch informierte Einwilligung abgegeben. Das bedeutet, dass die pauschalen, einfachen Cookies-Banner, bei denen mit einem Klick in alles zugestimmt wird, nicht ausreichen. Das Cookie-Banner, oder besser: die Consent-Lösung, muss die verschiedenen verwendeten Cookies aufsplitten. So hat der Nutzer die Möglichkeit, auszuwählen, für welche Cookies er eine Einwilligung gibt. Eine rechtssichere Lösung hierfür bietet der Consentmanager powered by Händlerbund, der über den Marketplace verfügbar ist.
  • Datenschutzerklärung aktualisieren: Außerdem müssen Sie Ihre Datenschutzerklärung auf Ihr Einwilligungs-Management anpassen. Bedeutet: Holen Sie für ein bestimmtes Cookie eine Einwilligung ein, muss in der Datenschutzerklärung auch darüber informiert werden, dass dieses Cookie auf Grundlage der Einwilligung durch den Seitenbesucher gesetzt wird. Als Händlerbund-Mitglieder können Online-Händler für jedes Cookie angeben, ob eine Einwilligung eingeholt wird. Der Rechtstexteeditor stellt für Sie dann entsprechend die Rechtstexte zusammen. 

Abmahngefährdet: Fehlende Datenschutzerklärung

Nicht nur seit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt es sich bei diesem Fehler um einen groben und vor allem unnötig teuren Verstoß: die fehlende oder zumindest fehlerhafte Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung soll den Seitenbesucher transparent und vor allem verständlich darüber informieren, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck wie verarbeitet werden. Die Datenschutzerklärung muss auf der Webseite eingebunden sein, dass der Nutzer sie jederzeit anklicken kann. Eine Verlinkung mit dem Titel „Datenschutzerklärung” im Footer ist daher empfehlenswert.

Wer keine oder eine unvollständige Datenschutzerklärung bereit hält, muss nicht nur mit einem Bußgeld von einer Datenschutzbehörde rechnen, sondern auch mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

Sie haben eine Datenschutzerklärung, sind aber unsicher, ob diese korrekt ist? Mit unserer DSGVO Checkliste können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen. Datenschutz auf der Website ist vielseitig und besteht aus weit mehr als nur der DSGVO und der Datenschutzerklärung.

Telefonnummer als Pflichtfeld

Der dritte häufige Fehler sind die Pflichtfelder im Bestellformular: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt das Prinzip der Datensparsamkeit vor. Bedeutet: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die tatsächlich für den konkreten Zweck notwendig sind. Für die Erfüllung einer Online-Bestellung ist dies also der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse, denn ohne diese Daten kann die Bestellung nicht zugestellt werden.

Als Online-Händler dürfen Sie zwar Felder für die Telefonnummer und das Geburtsdatum bereitstellen; diese dürfen aber nicht als Pflichtfeld gestaltet werden. Schließlich benötigen Sie diese Daten nicht zur Abwicklung einer Bestellung.

Ausnahme: Bieten Sie Speditionsware an, dann dürfen Sie die Telefonnummer als Pflichtfeld gestalten, wenn die Spedition den Kunden telefonisch über den Liefertermin informiert. Dann ist die Telefonnummer eine Angabe, die zur Vertragserfüllung notwendig ist. 

Immer aktuelle Rechtstexte: Mit dem Händlerbund als Partner an Ihrer Seite müssen Sie sich um das leidige Thema Datenschutzerklärung keine Gedanken machen. Diese und weitere Rechtstexte werden Ihnen stets aktuell zur Verfügung gestellt. Doch nicht nur das: Mit der Shoptiefenprüfung stellen wir sicher, dass Ihr Shop tatsächlich alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und abmahnsicher ist.

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49,90 €* mtl.
  • Shop-Tiefenprüfung für einen Plattform- oder Online-Shop
  • Interaktives Prüfprotokoll zur schnellen Fehlerbehebung
  • Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
  • Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden **
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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
 

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