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Hilfe mit der DSGVO
inkl. Checkliste

Kaum eine Verordnung der Europäischen Union (EU) hat für so viel Unruhe gesorgt, wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In den letzten Wochen vor ihrem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 begannen Blogger, Online-Händler und viele weitere Webseitenbetreiber verwirrt zu fragen, was sie nun ändern müssten und ob es überhaupt möglich sei, alle Anforderungen zu erfüllen. Die Medien und Politiker haben einzelne Normen bis ins letzte Detail analysiert, hinterfragt und kritisiert. Trotz oder gerade aufgrund dieser großen Aufmerksamkeit ist vielen Online-Händlern die praktische Wirkung der DSGVO verborgen geblieben. Unbeabsichtigte Gesetzesverstöße sind keine Seltenheit und können zu hohen Bußgeldern und teuren Abmahnungen führen. Damit Ihnen das nicht passiert, hilft der Händlerbund seinen Mitgliedern mit Rechtstexten, Rechtsberatung und vielen hilfreichen Informationen zum Thema. Bereits ab 8,90 € pro Monat* erhalten Sie u.a. folgende Leistungen:

  • Individuelle Erstellung Iher Datenschutzerklärung durch auf IT-Recht spezialisierte Anwälte
  • Weitere Rechtstexte wie AGB, Impressum oder Widerrufsbelehrung in der Mitgliedschaft enthalten
  • Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Cookie-Consent-Tool inklusive

Weitere Leistungen des Händlerbunds

Hilfe bei Abmahnung

Abmahnung wegen fehlerhafter Datenschutzerklärung erhalten? Wir helfen sofort! Nutzen Sie unseren Abmahnungsupload und senden Sie uns alle vorhanden Unterlagen zu. Wir vertreten Sie auch rückwirkend bei Abmahnung – und das ohne zusätzliche Kosten.

Rechtsberatung

Je nach gebuchtem Paket erhalten Sie eine Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon. Dabei steht Ihnen während der gesamten Mitgliedschaft ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite.

Cookie Consent Tool

Website-Betreiber müssen über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine Einwilligung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von ihren Website-Besuchern einholen. In jedem unserer Mitgliedschaftspakete ist unser Cookie-Consent-Manager als zusätzliche Leistung mit einem Freikontingent an Seitenaufrufen enthalten.

Unsere Mitgliedschaftspakete

Die Mitgliedschaftspakete vom Händlerbund sind auf die jeweiligen Bedürfnisse von Online-Händlern und Website-Betreibern zugeschnitten. Vom kleinen Händler, der einige wenige Rechtstexte benötigt, bis hin zu etablierten Größen, die eine umfassende Prüfung und Beratung benötigen – Wir bieten das passende Mitgliedschaftspaket für Sie – zu fairen Preisen. Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen und werden Sie Mitglied!

Basic
8,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für eine Internetpräsenz sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Cookie-Consent-Tool mit 15.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Hinweise zur Vorgehensweise bei Abmahnung
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
mehr Details
Premium
24,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für 5 Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Cookie-Consent-Tool mit 25.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Hinweise zur Vorgehensweise bei Abmahnung
  • Rechtsberatung via E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
mehr Details
Unlimited
49,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Cookie-Consent-Tool mit 35.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Rechtsberatung via Telefon & E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
  • Shop-Tiefenprüfung & Käufersiegel-Zertifizierung
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
mehr Details
Professional
99,90 €* mtl.
  • Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen sowie kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Cookie-Consent-Tool mit 55.000 Seitenaufrufen - Freikontingent
  • Rechtsberatung via Telefon & E-Mail
  • Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
  • Shop-Tiefenprüfung & Käufersiegel-Zertifizierung
  • Vertretung im Abmahnfall - auch rückwirkend & bei Selbstverschulden **
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop (volle Kostenübernahme und Vertretung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung)
mehr Details
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

Was ist die DSGVO und welches Ziel verfolgt sie?

Aufgrund der Vereinheitlichung des Datenschutzes innerhalb der EU hat das Europäische Parlament Anfang 2016 die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet. Die DSGVO der EU trat am 25. Mai 2016 in Kraft und musste während der zweijährigen Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden. Damit hat die Gesetzgebung unter anderem den Handel in die EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Ein weiterer Vorteil von Händlern, die internationalen Handel betreiben möchten, ist das "One-Stop-Service-Prinzip". Dies bedeutet, dass Sie aufgrund derselben Datenverarbeitung nicht parallel mit mehreren Datenschutzbehörden kommunizieren müssen, sondern nur mit der Zentrale. Die DSGVO bringt natürlich auch einige Änderungen mit sich, zum Beispiel in Bereich des Newsletterversands, der Informationspflichten, der Auskunftspfilchten, der Auftragsverarbeitung und des Datenschutzes auf Websites.

Warum regelt die EU den Datenschutz?

Der Sinn der DSGVO ist es, den Datenschutz auf dem Gebiet der EU zu vereinheitlichen. Dies ist deshalb sinnvoll, da es, insbesondere im Internet, keine klaren Grenze zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gibt. Ein deutscher Online-Händler kann seine Waren in anderen Mitgliedstaaten verkaufen. Ein solcher freier Handel ist nicht nur erlaubt, sondern von der EU ausdrücklich erwünscht. Wenn jedoch in jedem Mitgliedstaat andere Anforderungen an den Datenschutz gestellt werden, ist es kaum möglich alles Gesetze einzuhalten. Dies hemmt den Handel. Die DSGVO löst diese Probleme. Darüber hinaus können sich nun alle EU-Bürger auf ein festgelegtes Datenschutz-Niveau verlassen.

Wann ist die DSGVO in Kraft getreten?

In Kraft getreten ist die DSGVO bereits am 25. Mai 2016. Doch erst seit dem 25. Mai 2018 müssen Unternehmen, und damit auch Onlinehändler, die Vorschriften einhalten. Da es sich um eine Verordnung handelt, musste der deutsche Gesetzgeber nichts weiter tun, damit die DSGVO gilt.

Ersetzt die DSGVO das BDSG?

Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde nicht durch die DSGVO ersetzt. Es gibt noch immer das BDSG und seine Vorschriften gelten auch noch. Es wurde allerdings an die DSGVO angepasst und seine Relevanz ist, jedenfalls für Unternehmer, deutlich gesunken. Sollte eine Norm aus dem BDSG der DSGVO in einem bestimmten Fall widersprechen, gilt die DSGVO. EU-Recht geht dem Recht der Mitgliedstaaten immer vor, da ansonsten keine einheitliche Gesetzgebung möglich wäre. Mehr zu Datenschutzgesetzen.

Checkliste zur DSGVO

Stellen Sie Ihren Online-Shop auf die Probe!
Prüfen Sie mit der Checkliste zur DSGVO, ob Sie alle wichtigen Änderungen der DSGVO berücksichtigt haben. Fragen Sie sich ganz kritisch, ob folgende Punkte auf Sie zutreffen und beantworten Sie diese mit Ja oder Nein. Am Ende können Sie sich eine kostenfreie Auswertung generieren lassen, die Ihnen auch als PDF zur Verfügung gestellt wird.

Jetzt mit der DSGVO-Prüfung starten!
1
Verwendung eines Kontaktformulars
Ja
Nein
2
Verwendung von Kommentarfunktionen und Kundenbewertungen
Ja
Nein
3
Verwendung von Cookies
Ja
Nein
4
Verwendung von Webanalyse- und Tracking-Tools
Ja
Nein
5
Verwendung von Social-Plug-Ins
Ja
Nein
6
Weitergabe der Daten an externe Anbieter (z.B. Callcenter, Serveranbieter, etc.)
Ja
Nein
7
Verwendung von Remarketing oder Google Ads Conversion Tracking, o.ä.
Ja
Nein
8
Finden Sie heraus, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen
Mindestens 20 Personen aus dem Unternehmen beschäftigen sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten?
Ja
Nein
Das Hauptgeschäftsfeld des Unternehmens besteht in der Datenverarbeitung (z.B. Anbieter von Datenbanken) und aufgrund ihres Zwecks oder ihres Umfangs ist eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich?
Ja
Nein
9
Versand von Newslettern
Ja
Nein
10
Verwendung von Zahlarten mit Bonitätsprüfung
Ja
Nein
11
Können Sie Auskünfte, Berichtigungen, Sperrungen und Löschung von Daten vornehmen?
Ja
Nein
12
Arbeiten 250 oder mehr Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen?
Ja
Nein

Vorteile der Händlerbund-Mitgliedschaft:


  • Erstellung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung
  • Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Cookie-Banner-Lösung inklusive
  • Inklusive weiterer Rechtstexte wie z.B. AGB, Widerrufsbelehrung & Impressum

FAQ zur DSGVO

Auf wen findet die DSGVO Anwendung?

Da die DSGVO eine Verordnung der EU ist, wirkt sie in Deutschland wie ein deutsches Gesetz. Das heißt, sie gilt zunächst für jede natürliche und juristische Person. Artikel 2 DSGVO grenzt den sachlichen Anwendungsbereich auf jede nicht rein private Verarbeitung personenbezogener Daten. Wenn Sie als Online-Händler beispielsweise Kundenkonten anlegen, die Interessen der Besucher ihrer Website mit Analyse-Tools wie Google Analytics speichern oder einen Newsletter verschicken, verarbeiten Sie personenbezogene Daten und müssen sich an die Vorgaben der DSGVO halten.

Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die eine komplette oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Name, Anschrift, IP-Adresse, E-Mail-Adresse) vornehmen (z. B. Speicherung von Kundendaten in eine Computer-Datenbank).

Mit der interaktiven Checkliste des Händlerbundes finden Sie im Handumdrehen heraus, inwiefern Sie von der Datenschutzgrundverordnung betroffen sind: DSGVO-Checkliste.

Bin ich als kleiner Händler auch verpflichtet, die Vorgaben der DSGVO umzusetzen?

Ja, die generelle Anwendbarkeit ist nicht an die Unternehmensgröße oder Umsatzhöhe gekoppelt. Spezielle Hinweise erhalten Einzelunternehmer und kleine Händler in unserem Mini-Guide.

Was regelt die DSGVO?

Die DSGVO regelt unter welchen Voraussetzungen Sie Daten speichern und verarbeiten dürfen. Darüber hinaus enthält Sie Normen, die vorgeben, wann Daten gelöscht werden müssen.

Welche Daten werden geschützt?

Die DSGVO schützt nicht jede Art von Daten, sondern nur personenbezogene Daten. Der Begriff ist in Artikel 4 Nummer 1 legaldefiniert. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise Name, Alter, Adresse, aber auch Vorlieben und Klicks auf Internetseiten.

Welche Grundsätze gelten nach der DSGVO für die Datenverarbeitung?

In Artikel 5 DSGVO sind sechs Grundsätze normiert, die bei jeder Datenverarbeitung einzuhalten sind.

  1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz
  2. Zweckbindung
  3. Datenminimierung
  4. Richtigkeit
  5. Speicherbegrenzung
  6. Vertraulichkeit

Wann dürfen Daten gespeichert und verarbeitet werden?

Artikel 6 Absatz 1 DSGVO legt fest, unter welchen Voraussetzungen Daten verarbeitet werden dürfen. Es gibt sechs möglich Gründe. Für Webseitenbetreiber am wichtigsten sind die Varianten a und f. Hiernach brauchen Sie entweder die Einwilligung der betroffenen Person oder Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben. Für Online-Händler sind darüber hinaus die Varianten b und c relevant. Hiernach dürfen Sie Daten auch dann verarbeiten, wenn dies notwendig ist, um einen Vertrag oder eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen.

Wie lange darf man Daten speichern?

Schon der Grundsatz "Datenminimierung" in Artikel 5 DSGVO enthält eine Löschpflicht. Generell dürfen Sie Daten nur so lange speichern, wie dies notwendig ist. Dabei kommt es darauf an, warum Sie die Daten ursprünglich speichern wollten und durften. Darüber hinaus müssen Sie Daten löschen, wenn die betroffene Person dies verlangt und die weiteren Voraussetzungen des Artikel 17 DSGVO erfüllt sind.

Was beinhaltet das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?

Mit der Verordnung 2016/679, der sogenannten Datenschutz-Grundverordnung, wurde die Pflicht zum Erstellen eines "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" eingeführt. Ein solches Verzeichnis ist eine durch das europäische Datenschutzrecht vorgeschriebene Auflistung aller Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten.

Das klingt erst einmal sehr Abstrakt. Im Grunde ist man nun verpflichtet eine Dokumentation und Übersicht über alle Verfahren zu führen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu müssen bestimmte Angaben vermerkt sein, wie:

  • Datenkategorie
  • der Kreis der betroffenen Personen
  • der Zweck der Verarbeitung
  • die Datenempfänger

Um unseren Mitgliedern und allen Interessierten das Leben ein wenig zu erleichtern haben wir eine Mustertabelle zusammengestellt. Sie beinhaltet eine ganze Reihe von Beispieleinträgen, welche für im eCommerce tätige Unternehmen typisch sind.

Muster Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Kostengünstige Mustervorlage für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zum Download im HB Marketplace

Es handelt sich hierbei lediglich um ein Muster, das beispielhaft typische Verarbeitungsvorgänge im eCommerce darstellt. Es dient lediglich als Hilfe zur Erstellung des "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" (VVT) nach Art. 30 I DSGVO. Das Muster kann nicht unmittelbar als VVT verwendet werden. Vielmehr ist es in jedem Fall individuell auf das jeweilige Unternehmen anzupassen.

Welche Rechte haben Betroffene?

Ein wichtiger Teil der DSGVO sind die Betroffenenrechte. So haben betroffene Personen selbst die Möglichkeit aktiv zu werden und müssen nicht auf das Eingreifen einer Datenschutzbehörde warten.

  • Artikel 15 DSGVO enthält ein Auskunftsrecht. Hiernach darf eine betroffene Person den Verantwortlichen Fragen, ob er sie betreffende Daten verarbeitet. Wenn ja darf sie weitere Auskünfte verlangen.
  • Nach Artikel 16 DSGVO gibt es ein Recht auf Berichtigung inkorrekter Daten.
  • Artikel 17 DSGVO gibt ein Recht auf Löschung.
  • Die Verarbeitung kann nach Artikel 18 DSGVO eingeschränkt werden.
  • Nach Artikel 20 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht darauf, dass seine Daten auf Wunsch bereitgestellt und übertragen werden.

Was droht bei einem Verstoß gegen die DSGVO?

Die EU hat mit der DSGVO nicht nur neue Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten geschaffen, sondern auch die möglichen Strafen und Bußgelder erhöht. Nun kann eine Datenschutzbehörde Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes verhängen. Auch große, weltweit agierende Unternehmen, können jetzt effektiv bestraft werden. Aufgrund der hohen Bußgelder sollten Sie Beschwerden von Nutzern und Hinweisen von Datenschutzbehörden immer nachgehen und Ihren Umgang mit personenbezogenen Daten rechtskonform gestalten.

Wer darf Verstöße gegen die DSGVO abmahnen?

Eine Abmahnung ist ein Schreiben von einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die verlangt, dass Sie sich von nun an die DSGVO halten. Sie können beispielsweise abgemahnt werden, weil Sie auf Ihrer Website keine Datenschutzerklärung erstellt haben oder diese unvollständig ist. In der Regel sind mit einer Abmahnung Kosten verbunden. Die DSGVO selbst sagt nichts darüber, ob Abmahnungen möglich sind oder nicht. Allerdings haben mehrere Gerichtsurteile Abmahnungen auf Grundlage der DSGVO für rechtmäßig gehalten. Der Grund dafür ist, dass jeder Verstoß gegen die DSGVO einen Wettbewerbsvorteil gegen Konkurrenten darstellt, die sich an die DSGVO halten. Deswegen darf ein Konkurrent Sie grundsätzlich abmahnen. Teilweise gibt es Unternehmen oder Anwälte, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben. Ab wann ein solches Geschäftsmodell missbräuchlich ist, ist unklar. Im Zweifel kostet selbst eine unberechtigte Abmahnung Nerven und Geld. Die beste Vorsorge ist ein korrekter Umgang mit personenbezogenen Daten.

Wer die Wahl hat, hat die Qual.

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In welchem Umfang benötigen Sie persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt?
Im Rahmen einer unbegrenzten Rechtsberatung steht Ihnen dauerhaft ein persönlicher Ansprechpartner per E-Mail und Telefon zur Seite.
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