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Gastronomie erhält Händlerbund-Unterstützung bei Digitalisierung

Rechtliches | 30.10.2020

Ein weiteres Mal muss eine Branche drastische Einschränkungen aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie hinnehmen. Gastronomiebetriebe, die im November 2020 erneut schließen müssen, erhalten für den digitalen Verkauf handfeste Unterstützung vom Händlerbund. Das Gastro-Hilfepaket vom Händlerbund sichert den Lieferservice ab.

Lieferdienst unterliegt strengen rechtlichen Regeln

Bisher waren Gastronomen nur bei der Kennzeichnung von Lebensmittel gefragt, sich an rechtliche Vorgaben zu halten. Mit dem Start eines Online-Angebotes, dass den Lieferservice oder Straßenverkauf ermöglicht werden auch Rechtstexte nötig. Geht die Essensbestellung ausschließlich per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder andere Kanäle ein, sind die Vorschriften über den E-Commerce und Fernabsatzgeschäfte anwendbar. Der Händlerbund stellt allen Gastronomen die erforderlichen Rechtstexte zur Verfügung.

Notwendige Rechtstexte für einen Gastro-Lieferservice:

Gastronomen, die in der nächsten Zeit dauerhaft einen Lieferservice anbieten möchten, benötigen Rechtstexte für eine Lieferung von Essensbestellungen. Betroffen können Restaurants und Gaststätten, Cafés und Bars, Imbisse oder Food-Trucks sein.

Teuren Abmahnungen vorbeugen und Rechtsberatung nutzen

Da im deutschen Online-Handel nach Abmahnstudien des Händlerbundes bis zu jeder Dritte Händler von Abmahnungen betroffen ist, sollten auch Gastronomen sich mit dem Eintritt in das digitale Geschäft absichern. Der Händlerbund bietet eine umfassende Rechtsberatung rund um den Lieferservice und stellt außerdem alle benötigten Rechtstexte und Informationen zur Verfügung. Mit dem kostenlosen Updateservice bleiben diese auch stets auf dem aktuellen Stand.

Jetzt sicher liefern!

Ab 8,90 Euro im Monat (zzgl. Mwst.) erhalten Sie die notwendigen Rechtstexte inkl. AGB erstellt für Ihren Gastro-Lieferservice. Mit dem Rabattcode HBGastroHilfe schenken wir Ihnen zusätzlich Freimonate im Rahmen der Händlerbund-Mitgliedschaft.

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