Rechtstexte für einen
Gastro-Lieferservice
Sichern Sie Ihren Lieferservice rechtlich ab
Sei es das Steak vom Nobel-Italiener oder die Currywurst vom Lieblings-Imbiss. Die Coronakrise mit seinen Einschränkungen für das öffentliche Leben hat gezeigt, dass es geht und man seine Gäste auch weiterhin aus der Ferne bewirten kann. Die Zahlen belegen den Trend: Fast jeder Zweite (48 Prozent) hat vor Ausbruch der Corona-Pandemie zumindest selten per Anruf bei Lieferdiensten bestellt, 54 Prozent sind es seither, wie eine aktuelle Studie zeigt. Auch auf lange Sicht sollten Restaurantbesitzer und Gastronomen diesen Aufschwung nutzen auf einen Lieferservice setzen.
Bisher haben alle Verantwortlichen im Gastrobereich höchstens mit der Kennzeichnung der Lebensmittel (beispielsweise der Allergene) zu tun gehabt. AGB oder andere sperrige Rechtstexte waren ihnen jedoch bislang fremd. Das war auch nicht nötig, wenn der Kunde seine Essensbestellung vor Ort bestellt und direkt mit nach Hause genommen haben.
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Zeitweise war auch das weder möglich, noch ratsam, wodurch die Lieferungen einen wahren Aufschwung erlebten. Geht die Essensbestellung durch den Gast ausschließlich per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder andere Kanäle ein, sind die Vorschriften über den E-Commerce und Fernabsatzgeschäfte anwendbar. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Kunde bestellt und die Ware lediglich im Gastrobetrieb abholt.
Gastronomen, die ihr Geschäftsmodell um den Lieferservice erweitern wollen, müssen sich daher mit diesen speziellen Anforderungen an ein Fernabsatzgeschäft auseinandersetzen. Dabei sind u.a. eigens erstellte Rechtstexte vonnöten. Rechtstexte für einen Gastro-Lieferservice sind dabei für jedes Liefermodell individuell zu erstellen. Der Händlerbund stellt allen Gastronomen die erforderlichen Rechtstexte zur Verfügung.