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BGH verhandelt heute zu Garantien-Werbung

Rechtliches | 26.11.2020

Mit der Werbung für Garantien scheinen Abmahner eine wahre Goldgrube gefunden zu haben und daher reißt das Thema Werbung mit Garantien einfach nicht ab. Das hat nicht nur den Grund, dass der Fehler durch eine einfache Stichwortsuche in jedem Shop kinderleicht aufgefunden werden kann. Immer noch sind hunderte Händler bei der Werbung mit Garantien achtlos.

Was hat es mit der Garantien-Werbung auf sich?

„3 Jahre Herstellergarantie“, „10 Jahre Haltbarkeitsgarantie” oder vergleichbare Zusicherungen innerhalb eines Online-Shops, ohne Näheres zur Garantie auszuführen, sind gang und gäbe. Voraussetzung für eine Bewerbung einer Garantie sind jedoch stets auch nähere Angaben zum Inhalt der Garantie, sowie alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind (z.B. Angaben zum Garantiegeber). Auch der Hinweis, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von der Geltendmachung der Garantie nicht beeinträchtigt werden, ist zwingend erforderlich.

Zur Werbung mit Garantien im Online-Shop hat der Händlerbund ein Hinweisblatt vorbereitet.

Haben Händler Nachforschungspflicht?

Von den Gerichten kontrovers diskutiert wird insbesondere die Frage, ob Händler sogar eine Nachforschungspflicht haben und Garantien Dritter aufspüren und logischerweise auch darüber informieren müssen. Zu dieser Frage könnte der BGH heute Stellung beziehen, denn verhandelt wird in Karlsruhe eine spannende Detailfrage.

Ein Händler hatte auf Amazon einen Link mit der Bezeichnung „Betriebsanleitung“ in die Artikelbeschreibung eingebaut. Das Ziel des Links, die Herstellerseite mit den besagten Informationen, enthielt jedoch noch ein weiteres nicht unwichtiges Detail: eine Herstellergarantie. Der Händler hatte möglicherweise „aus Versehen” für eine Garantie geworben, ohne die weiteren Informationspflichten umzusetzen (s.o.).

Der BGH wird also heute verhandeln und ggf. entscheiden, ob das bewusste oder unbewusste Verlinken der Garantie schon ein Bewerben ist und wenn ja, ob dem Händler die unvollständigen Garantiebedingungen dort angelastet werden können.

Sobald das Urteil ergangen ist, werden wir darüber berichten.

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